Beiträge von Wolfgang Autenrieth

    im Süden Deutschland sieht man mehr Natur

    Das ändert sich von Jahr zu Jahr. Ein Bekannter war mit dem Fahrrad auf dem Donauradwanderweg unterwegs. Als er zurück kam, hat er sich darüber beschwert, er habe oft keine Landschaft gesehen. Der Mais links und rechts des Fahrradweges habe die Aussicht versperrt.
    So geht Biogas-Landwirtschaft.
    Mein Schwager hat als Landwirt die Milchwirtschaft aufgegeben. Der erzielte Preis habe unter den Produktionskosten gelegen. Zudem seien die Pachtpreise für Felder massiv gestiegen, weil die Biogaserzeuger Pachtpreise zahlen, bei denen er nicht mehr mithalten könne.
    Mais ist ein "Starkzehrer". Falls hier nicht auf Fruchtfolge geachtet wird, werden die Böden innerhalb weniger Jahre zur Wüste.
    Ursprünglich war die Biogaserzeugung zur Verwertung landwirtschaftlicher Abfälle und als Zusatzeinnahme gedacht.
    In unserer Gegend hatten sich mehrere Landwirte zusammengeschlossen, um einen 1000-Kühe-Stall zu bauen.
    Nicht, um damit vorrangig Milch zu erzeugen - sondern als "Futter" für eine große Biogasanlage.
    BTW: Diese Fehlentwicklung kann man der derzeitigen Regierung nicht anlasten. Das haben andere verbockt.

    Als ich vor 10 Jahren Schulleiter wurde, musste ich nicht warten. (Und ich kann mir auch nicht vorstellen, dass das jetzt der Fall ist. )

    Du kannst - und willst dir gar nicht vorstellen, was in der Schulverwaltung alles möglich ist.
    Eine befreundete Kollegin wurde nun zur Schulrätin befördert. Wobei das nicht ganz korrekt ist.
    Aufgaben, Arbeitspensum, 41-Stunden-Woche im Amt mit Verlust der Ferienzeiten hat sie sofort erhalten.
    Titel und Gehaltsstufe bekommt sie nach der Bewährung in 2 Jahren. Sie ist darauf eingegangen - weil sie seit vielen Jahren bereits in diesem Bereich ans Amt abgeordnet war und das gerne tut. Es ist totztdem unvorstellbar.

    Vor einigen Jahren hatte sich ein Kollege auf die Konrektorenstelle einer Grund- und Werkrealschule beworben, die näher an seinem Wohnort lag.
    Er war ein paar Jahre zuvor bereits über das spezielle Programm für "besonders qualifizierte Hauptschullehrer" auf A13 aufgestiegen.
    Die Konrektorenstelle war mit A12+ besoldet. Mit Übernahme der Position wäre er im Gehalt abgestuft worden - weil die Stelle eben so besoldet ist, wie sie ist. :autsch:
    Er hat sich mit dem Schulamt geeinigt, dass er die Stelle ohne offizielle Ernennung kommissarisch übernimmt - und seine Gehaltsstufe behält.
    Zwischenzeitlich ist er dort Schulleiter und erhält die ihm zustehenden A14. Ente gut, alles gut ;)
    Trotzdem sind es Lehrstücke aus Amtsurdistan.

    Du hast doch deine Korrekturlesungen und deren Bewertungen in Beziehung gesetzt.

    Oder was genau wolltest du uns damit sagen?

    Zitat

    Dass zwischen "Verstehen" und "Verfassen" ein - nicht nur gradueller Unterschied besteht, ist für dich unverständlich. Ebenso wie dein Dünkel mir unverständlich ist. Und an deinem Textverständnis solltest du noch arbeiten. Das ist ausbaufähig.

    BTW: Vor Kurzem habe ich eine Doktorarbeit in Lebensmittelchemie Korrektur gelesen - und dabei nicht nur gelesen.

    Die Doktorarbeit meiner Tochter gab "Cum laude". Lebensmittelchemie "Summa cum laude". So schlecht kann mein Textverständnis nicht sein

    Nur das.
    Aber mangelndes Textverständnis ist leider ein verbreitetes Problem.

    Funny, James!

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    Die Petition wurde bereits von mehr als 1,2 Mio Menschen unterzeichnet:

    https://aktion.campact.de/weact/hocke-stoppen/teilnehmen

    Artikel 18 GG ist da sehr klar:
    https://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_18.html

    "Wer die Freiheit der Meinungsäußerung, insbesondere die Pressefreiheit (Artikel 5 Abs. 1), die Lehrfreiheit (Artikel 5 Abs. 3), die Versammlungsfreiheit (Artikel 8), die Vereinigungsfreiheit (Artikel 9), das Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnis (Artikel 10), das Eigentum (Artikel 14) oder das Asylrecht (Artikel 16a) zum Kampfe gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung mißbraucht, verwirkt diese Grundrechte. Die Verwirkung und ihr Ausmaß werden durch das Bundesverfassungsgericht ausgesprochen."

    So hoch ist die Hürde nicht - und Höcke hat sie schon mehrmals übersprungen.

    sind Kinder ab dem 7.Jahr für den Schaden verantwortlich - bzw. deren Eltern - den sie verursachen
    _______________________________________________

    Das Unterstrichene: Nein. Außer bei Verletzung der Aufsichtspflicht, und die greift nicht während der Schulzeit.

    Deshalb das "bzw.".

    BTW:
    Ein ganz schlauer Siebtklässler - körperlich schon gut entwickelt und Kraftsportler, geistig nicht ganz so helle - meinte mal, er müsse mir Schläge androhen, weil ich ihn aus dem Zimmer verweisen wollte.
    Ich hab' dann kurz auf Gemeinschaftsunterricht umgeschwenkt, er durfte sich wieder setzen.

    ------------------------- Unterrichtssequenz ---------------------------------
    Wir haben 3 Rechtsbereiche mit eigenen Gerichten: Strafrecht - Zivilrecht und Verwaltungsrecht (Tafelanschrieb)

    Falls dir meine Entscheidung nicht passt, darfst du (bzw. deine Eltern) gerne vor dem Verwaltungsgericht dagegen klagen - auch gegen den Eintrag, den du nun wegen deiner Drohung bekommst.
    Falls du mich schlägst, schlage ich schmerzhaft zurück - jedoch nicht körperlich, sondern vor Gericht, durch eine Klage auf Schmerzensgeld. Dass du kein Geld hast, ist kein Problem. Auch deine Eltern müssen nicht bezahlen. Bei Gericht würde ich einen Rechtstitel eintragen lassen.

    Ein Rechtstitel bedeutet, dass ich dieses Schmerzensgeld irgendwann bekomme, sobald du Geld verdienst. Das wäre mir sogar lieber - weil es dann
    a) mehr wäre und
    b) von dir und nicht deinen Eltern bezahlt wird

    Dann kam der nahtlose Wechsel zu Mathematik. Nehmen wir an, ich bekomme 1000 € Schmerzensgeld zugesprochen.
    Du zahlst nicht. Ich habe Anspruch auf 6% Zinsen pro Jahr. Wenn du in Klasse 8 bist, bekomme ich mit Zinsen also 1060 € von dir.

    Nun kommen Zinseszinsen hinzu - das heißt: In Klasse 9 bekomme ich 1060 € plus 6% Zinsen davon, also 1060 € plus 63,50 € Zinsen, macht 1123,60 €.
    Im Jahr danach sind es 1123,60 * 1,06 = 1191,02 €, im 5. Jahr 1191,02* 1,06 = 1262,48 €, im 6.Jahr 1262,48*1,06 = 1338,23 € ...

    wer mag, kann den Zinseszins ausrechnen, indem er diese Reihe bis 20 Jahre weiter rechnet. Eine Formel, mit der das schneller geht, lernt ihr in Klasse 9

    ... und irgendwann verdienst du Geld - und der Gerichtsvollzieher holt das Schmerzensgeld ab - je später, desto lieber, weil mehr - oder deine Eltern zahlen das vorher für dich.

    Auch wenn ihr noch strafunmündig seid - ihr kommt nicht ungestraft davon. Also benehmt euch.

    Große Augen - und Friede. ;)

    Mal was anderes, es ist ja gerade eine Petition im Umlauf, Höcke die Grundrechte entziehen zu lassen.

    Es sollen ihm nicht die Grundrechte entzogen werden. Nur das Recht auf Wählbarkeit - da er sich explizit gegen die demokratische Grundordnung positioniert. Wer das Demokratieprinzip abschaffen will, darf es nicht im selben Atemzug für sich selbst einfordern. Das ist schlichte Logik - und Konsequenz.

    Zur Abschreckung kann es helfen, wenn die Polizei mal vorbeikommt. Ansonsten gibt es Ordnungsmaßnahmen durch die Schule. Darin erschöpfen sich die Möglichkeiten.

    Die Liste möglicher Maßnahmen und Eskalationsstufen ist länger, als mancher denkt. Ab und an sollte man das kommunizieren - oder demonstrieren.

    Meines Wissens darf nur die Schulleitung die Polizei einschalten.

    Bei Gefahr im Verzug, im Notfall und bei Straftaten darf das jeder. Da gibt es keinen Dienstweg. Dass man die Schulleitung informiert, versteht sich von selbst, damit diese adäquat reagieren kann.
    BTW: Bei Straftaten, Sachbeschädigung und unbefugtem Betreten etcpp. üben die Lehrer in Vertretung der Schulleitung und des Schulträgers das Hausrecht aus. Ich hab' schon einige "Besucher", Ehemalige, Eltern und Schüler vom Schulgelände verwiesen.
    Einmal hat mir ein Vater Schläge angedroht. Auf meinen Satz: "Das Schmerzensgeld wird mein Urlaubsgeld!" hat er sich getrollt. ;)

    Vor Jahren hatte meine Frau bei einer derartigen Wetterlage unterwegs eingebremst und auf das Eintreffen des Räumdienstes gewartet.
    Eine Kollegin hat sie nach der Ankunft in der Schule scharf angegangen, weil sie nicht pünktlich in der Schule angekommen war.
    Am nächsten Tag konnte man in der Presse lesen, dass es auf der Strecke wegen Glatteis zahlreiche Unfälle und zwei Todesfälle gegeben hatte.
    Ich bin froh, dass sie den pünktlichen Dienstbeginn in der Priorität nach hinten geschoben hatte.
    Tut desgleichen!

    Wo es geschah, gab es keine Aufsicht. Der Schläger bedrängt die Kinder gewaltig. Ich würde zur Hilfe gerufen und habe die Schlägerei beendet. Der Schläger ging auch auf mich zu übrigens und weigerte sich den Schulhof zu verlassen, wollte weiter schlagen. Dies machte er nicht zum ersten mal.

    Alles dokumentieren. Ebenso die Namen von Zeugen. Bei wiederholtem Fehlverhalten und nach Scheitern schulischer Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen - Meldung über die Schulleitung ans Jugendamt.

    Die Eltern der Schläger wollen die Schule verklagen

    Nun ja - solche Lautsprecher kennt man.
    BTW: "Die Schule" ist ein Haufen Steine und nicht justiziabel ;) Die Schulleitung kann sich entspannt zurücklehnen - sie erhält Rechtshilfe durch das RP, solange sie sich im rechtlich möglichen Rahmen bewegt. KuK, die einschreiten, handeln in Nothilfe und im Rahmen ihrer Aufsichtspflicht.
    Den Staatsanwalt möcht' ich sehen, der Klage erhebt.

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