Beiträge von Wolfgang Autenrieth

    Eben. Das ist per se keine Ordnungswidrigkeit, du hast den verlinkten Text nicht ganz gelesen. Dort geht es um jugendgefährdende Filme und um die Öffentlichkeit, Unterricht ist aber keine öffentliche Vorführung.

    Nun - ich hatte auf den Beitrag von Tom 123 geantwortet, der die FSK als völlig unverbindlich für die Vorführung im Unterricht dargestellt hatte - was keinesfalls zutrifft. Bei einer klasse mit Schülern +- 12 Jahren ist die Vorführung von FSK-16-Filmen mehr als grenzwertig - auch mit Zustimmung der Eltern. Die Einstufung hat ja Gründe.
    Wer hier mit "privater, nicht öffentlicher Vorführung" argumentiert, kann sich auf ein Gespräch im Schulamt vorbereiten, falls das jemand moniert. Muss man sich nicht geben.

    Wie bereits geschrieben ist die FSK für die Schulen nicht bindend. Du brauchst auch keine Erlaubnis der Eltern.

    Falschinformation.

    Dazu hat die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien ein Faltblatt veröffentlicht, in dem dezidiert aufgeführt ist, was zulässig ist und was nicht. Quintessenz: Die Altersfreigabe ist verbindlich.
    Der Verstoß stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und kann dienstrechtliche Folgen haben.


    https://www.bzkj.de/bzkj/wegweiser/filme

    Ausweg:
    Zeig die Verfilmung aus dem Jahr 1979. Die hat FSK 12.
    https://de.wikipedia.org/wiki/Im_Westen_nichts_Neues_(1979)

    Diese Verfilmung wurde 1980 mit dem "Golden Globe" ausgezeichnet. Aber Vorsicht. Plane genug Zeit ein. Dauer:
    2 h 30 min.

    Ich hab' einen Suuuper Livehack, damit man die Hitze, die momentan herrscht, ertragen kann!

    Ihr verwendet folgendes Geheimrezept:
    Man/frau mischt Dihydrogenmonoxid mit Hydroxyameisensäure und trinkt das literweise! Das prickelt zwar ein bisschen im Abgang, tut aber saumäßig gut.
    Ich hab' für Zuhause sogar extra eine Maschine angeschafft, die Hydroxiameisensäure aus Dioxidokohlenstoff und Dihydrogenmonoxid synthetisiert. Das ist viel billiger, als sich das in der Apotheke mixen zu lassen! - Außerdem ist es dann vauch einfacher, als das selbst Nachhause zu schleppen - wenn der Generator in der Wohnung steht.
    Als DIY-Schwabe und Hobbychemiker macht man das besser.

    Falls jemand Dihydrogenmonoxid nicht kennt - das hat bereits zigtausend Menschenleben gefordert (ohne Witz und Sarkasmus und großem Bedauern: im Mittelmeer) - ist aber auch Hauptbestandteil von Bier - was die meisten Leute nicht wissen. Auch die Hydroxyameisensäure ist vor allem im Weizenbier in nicht unerheblicher Menge vorhanden und wird aus unerfindlichen Gründen von der Lebensmittelaufsicht dort toleriert!

    Weshalb ist eigentlich noch niemand auf die Idee eines hybriden Whiteboards gekommen? Best of both worlds:
    Man kombiniert eine CNC-Maschine mit einer Kreidetafel.
    Den Text kann man am PC vorbereiten, die CNC plottet das Ganze mit Kreide an die Tafel!
    So geht Zukunft! Endlich lesbare Schrift! Und als Lehrer kann m an sich zurücklehnen und Zeitung lesen.

    Erschreckend ist, dass man der Bahn und Wissing solche Maßnahmen zutraut - und ich war wohl nicht alleine.
    Ich bin der TAZ hier auf den Leim gegangen - wobei ich zugebe, dass ich die TAZ bislang als seriöses Informationsblatt - und nicht als Satirezeitschrift gesehen hatte. Die Idee, dass man Fake mit Fake bekämpfen könne, halte ich für einen Irrweg.

    Ja - ist schon wieder April?
    https://taz.de/Die-Wahrheit/!5936413/

    Nein. Das scheint ernst gemeint zu sein. Man kann die Verkehrswende auf verschiedenen Wegen torpedieren. Dies ist ein sehr effektiver. Was haben die Manager verspeist, dass sie auf eine derartige Idee kommen?

    Man stelle sich vor - man ist mit Schülern auf Klassenfahrt und ein Schüler wird aus dem Zug gewiesen, weil er mitgebrachte Kekse knabbert ....

    Bei einem Verkehrsminister, der Wissing heißt, ist jedoch nichts unmöglich.

    So gesehen ist der Schulleiter aber der CEO und der gemeine Kollege der Arbeiter.

    Nö. Ein Schulleiter ist in unserem Schulsystem zunächst "Primus inter pares". Er ist auch nicht - wie ein CEO für wirtschaftlichen Erfolg oder Untergang des Unternehmens verantwortlich. Auch seiner Weisungskompetenz sind per Schulgesetz, Verordnungen und übergeordneten Instanzen enge Leitplanken gesetzt. Schulleiter sind Leiter einer Verwaltungseinheit im öffentlichen Dienst. Nicht mehr - nicht weniger.

    Was kommst du denn jetzt plötzlich mit Angestellten um die Ecke? Lenk nicht von der Tatsache ab, dass du das alte Märchen von der allgemeinen Abführungspflicht ebensowenig belegen kannst wie alle Märchenonkel vor dir.

    Lass es drauf ankommen - oder informier dich. Dein Problem, nicht meins
    Grüße vom Märchenonkel.
    Du kannst gerne Nebenjobs ableisten, so viele du magst. Sogar rentenversicherungspflichtige.
    Deine "erwirtschaftete Rente" wird dir dann vom Ruhegehalt abgezogen - weil du nicht mehr bekommen darfst, als der Dienstherr dir zugesteht. Nur als Beispiel dafür, was Recht und Gesetz ist.

    Ja, für Nebentätigkeiten innerhalb des ÖD. Sonst nicht. Ein Blick ins Gesetz erspart viel Geschwätz.

    Lass es halt darauf ankommen.

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