Beiträge von Wolfgang Autenrieth

    Homeoffice-Pauschale im Detail | Steuern | Haufe (Bis zum Abschnitt "Mischarbeitstage" scrollen, da bekommst du nähere Infos)

    Dacht' ich mir es doch. Da steht eindeutig:

    "Ist diese Voraussetzung erfüllt, lässt sich die Pauschale auch für Tage mit stundenweisen Auswärtstätigkeiten abziehen. Es darf jedoch an diesen Tagen keine erste Tätigkeitsstätte aufgesucht werden."

    Die Schule IST deine erste Tätigkeitsstätte.

    Die 1000ste Verlinkung deiner unübersichtlichen Link-Sammlung kannst du dir jedenfalls sparen.

    Wenn du glaubst, aus ein paar Antworten hier im Forum einen fachgerechten und lehrplankonformen Unterricht leisten zu können, bist du auf dem Holzweg, "Schlaumeier". Da musst du dich schon mit etwas Fachliteratur beschäftigen. Du beschränkst dich auf Anfrage hier - und das Lesen "unübersichtlicher" Texte ist dir zu kompliziert? Kann man machen. Bringt dich aber nicht weiter. In der Linksammlung findest du - gegliedert - auch Antworten auf deine Fragen zu Ausführungen des Kumi und zu Handreichungen.
    Aber das ist dir ja zu unübersichtlich. Selbst schuld.

    Wobei sich auch das dann hoffentlich mit der Arbeitszeiterfassung ändert. Wenn das 15 minütige Warten aufs Hochfahren des alten Rechners dann auf einmal Arbeitszeit ist und jeder Computerstart so Kosten in Höhe von 7,50 € verursacht (ich habe jetzt einfach mal einen Verrechnungssatz von 30€/Stunde angenommen), wird ein neuer Computer, der schneller startet, auf einmal die günstigere Alternative.

    Wenn du dann für die Dokumentation deiner Arbeitszeit täglich eine halbe Stunde benötigst, hast du nichts gewonnen. im Gegenteil.
    BTW: Während meiner Abordnung ins Schulamt musste ich meine Arbeitszeit dokumentieren. Darin war auch ein Tätigkeitsnachweis für die erledigten Arbeiten / Sachbereiche anzugeben. Dafür habe ich knapp 5 Minuten benötigt. Da ging es morgens ins Büro und abends Nachhause.Das war keine "Stop-and-go"-Tätigkeit, wie ich sie als Lehrer zu leisten habe. Das korrekt zu erfassen, halte ich für unmöglich - oder für extrem aufwändig.
    Beispiel: Wie erfasse ich die Zeit, wenn ich Zuhause am Tisch Kaffee trinke und mir eine Idee für den Unterricht einfällt? Ist das Arbeitszeit? Sicher!
    Der Weg zur Arbeit gilt nicht als Arbeitszeit. Ich bin mehrere Jahre 30-min-one-way zur Arbeit gependelt. Auf der Fahrt, habe ich die Planung für den Tag Revue passieren lassen und am Konzept gefeilt. Keine Arbeitszeit? Mitnichten. Müsste ich nun während der Fahrt eine Stoppuhr betätigen, um die Zeit exakt zu erfassen?

    Doch an vielen Schultagen 1/3 bis 1/2.

    Montags 4 Stunden Unterricht - Mittags heim und nachmittags zu Hause. Ähnlich auch an anderen Tagen.

    Das ist ja bereits seit 500 Jahren so.
    Die Homeoffice-Pauschale wurde doch eingeführt, wenn während Corona Fernunterricht stattfand oder Leute nicht in die Firma fahren, sondern von Zuhause arbeiten. Dass man hier nun doppelt kassieren kann, ist mir neu. Setzt man/frau dann zusätzlich auch noch das Arbeitszimmer ab?

    Hallo und danke für deine Antwort! Auf den Seiten des Kultus Ba-Wü finde ich leider auch nur einen Lehrplan ohne Beispiele, oder übersehe ich was?

    Ja.
    Nebenbei: Auch das Fach Kunst hat seine Fachbegriffe, die man in der Fachliteratur findet. Es gibt Gründe dafür, dass Kunst ein Fach ist, das man studiert haben sollte, um es fachgerecht zu unterrichten.
    Die passenden Seiten des KuMi zur SCHULKUNST und mehr findest du hier:
    https://www.autenrieths.de/kunstunterricht.html

    Bei uns ist auch Alkohol an der Schule verboten.

    Bei uns auch. Für die Schüler ;)

    Anekdote (ja- schon wieder) aus meiner eigenen Schulzeit:
    In der Chemie-AG brachte unser Chemielehrer eine 2-Liter-Pulle Roten mit. Den haben wir destilliert und das Ergebnis gemeinsam verkostet.
    Der Gute war jedoch noch etwas älter als ich heute und aus dem Ruhestand wegen Lehrermangel "reaktiviert" worden. Der hatte noch das 68er-Gen - und außer der Rückkehr in den Ruhestand nichts zu befürchten ;)
    Darüber, was wir sonst bei ihm gelernt haben, lege ich den Mantel des Schweigens. Sonst bekommt die Chemiefachkraft des Forums Schnappatmung ...

    Yep, im Ref habe ich eigens ein Regal gekauft für das Klassenzimmer. Danach natürlich dort stehen gelassen. Schön blöd.

    Durchaus. Besonders, weil du dir dadurch
    a) Ärger mit dem Kreisbrandmeister
    b) Haftungsprobleme, falls so ein Teil umkippt
    einhandeln kannst.

    Nach einem Besuch des Kreisbrandmeisters = Brandschutzsachverständigen (der in diesem Bereich weisungsbefugt ist) wurde an meiner alten Schule ein Container in den Hof gestellt und die Schule stark entrümpelt. Die beliebten Sofaecken wurden auch wegen Hygienevorschriften verboten.

    Positiv an der Aktion: Die neue Schulleitung setzte gegenüber der Stadt als Schulträger eine neue Möbilierung mit professionellen Regalen und Sitzmöglichkeiten aus dem Katalog der Schulausstatter durch.

    Die Etatverhandlungen der Schulleitung mit dem Kostenträger - und Verhandlungsgeschick - können viel bewirken und damit die Konten der KuK entlasten.

    Nebenbei: Wer als Lehrkraft beim großen "A" einkauft - und nicht beim örtlichen Buch- und Schreibwarenhändler - reduziert damit das Gewerbesteuereinkommen der Gemeinde. Und so auch den Etat der Gemeinde, den diese zur Finanzierung der Schule zur Verfügung hat.

    Das ist in dieser pauschalen Form Quatsch und ich hoffe, du weißt das. Man klärt einfach direkt mit der Notrufzentrale die beobachteten Symptome ab. Diese können dann genauer einschätzen, ob ein RTW geschickt wird oder nicht. Im Zweifelsfall schicken sie einen und genau in dieser Art von Zweifelsfällen liegt auch kein Missbrauch des Notrufs vor.

    Das kann ich jedoch nur, wenn ich im Klassenzimmer mein privates Handy einsetze. Als der Vorfall passiert ist, gab es noch nicht in jeder Hosentasche ein Handy. Damals habe ich einen Schüler ins Sekretariat geschickt, und mitgeteilt, dass ein epileptischer Anfall vorliegt.

    Naja, die Überlegenheit der Weißen gegenüber Nicht-Weißen ist älter als das. Das finden wir ja auch schon im 15. Jh., also unmittelbar nach der Entdeckung der neuen Welt. Das war ja ein immerwährender Kreislauf aus "Wir sind überlegen, also herrschen wir über sie" und "wie herrschen über sie, also müssen wir überlegen sein."

    Nun - das ist auch die "Überlegenheit" gegenüber den Juden und Menschen anderer Meinung. Ich befasse mich momentan mit Kunst- und Kirchengeschichte des 15. und 16. Jahrhunderts. Da lernt man viel über die Kirche, die Hexenverbrennungen und über den Umgang mit der jüdisch gläubigen Bevölkerung.

    bei mir startet in 1 Woche das Referendariat für die Fächerkombination Mathe/Physik


    Ein Tipp:
    Hier im Forum tummeln sich Kollegen, die in der Grundschule Klasse 1 unterrichten bis zu KuK, die Azubis in der Berufsschule begleiten.
    Damit du auf deinen Unterricht und deine Schulart bezogene, passende Hinweise bekommst, solltest du dein Profil durch Bundesland und Schulart ergänzen. Die Angabe vom Bundesland ist wegen der unterschiedlichen Lehrpläne und Vorgaben hilfreich.

    Gestern Abend hat Hape Kerkeling bei Maischberger eine schöne Metapher verwendet:

    Kerkeling kritisierte die Klassifizierung, die AfD sei nur "in Teilen rechtsradikal": "Welcher Idiot ist Mitglied in einer Partei, die teilweise rechtsradikal ist? Das kann kein wirklicher Demokrat sein." Dafür nutzte er auch eine drastische Metapher: "Wenn ich ein Glas Wasser habe und ein bisschen Kloakenwasser reintue, dann ist das ganze Glas ungenießbar. Das kann ich wegschütten."


    Ich fände es an der Stelle angebracht, einen Schlussstrich zu ziehen und zur durchaus interessanten Ausgangsfrage zurückzukehren.

    Mir war entgangen, dass die Katholische Kirche sich eine "Neue Grundordnung im Arbeitsrecht" gegeben hat, die im Bistum Freiburg zum 3. April 2023 in Kraft gesetzt wurde. Die Grundordnung ist Bestandteil des Arbeitsvertrages und der AN hat sich darauf zu verpflichten. Ob die anderen Bistümer die Neuregelung ebenfalls schon in Kraft gesetzt haben, ist mir nicht bekannt.
    Den Mitarbeitervertretungen im Bistum Freiburg wurde die neue Ordnung mit Stand vom 18.01.2024 bekannt gemacht.

    Bis dahin galt, dass Arbeitnehmer in der katholischen Kirche bei einem Verstoß gegen die Grundordnung die Kündigung drohte - oder bei Verdacht auch keine Einstellung erfolgte. Das Arbeitsrecht in der Katholischen Kirche ist vom Allgemeinen Arbeitsrecht entkoppelt, normale Arbeitnehmerrechte - wie auch das Betriebsverfassungsgesetz - gelten im Kirchenbereich nicht. Es gibt keinen Betriebsrat, sondern "Mitarbeitervertretungen", deren Befugnisse nicht mit dem Betriebsverfassungsgesetz übereinstimmen. Es gilt auch kein Tarifvertrag, sondern der AVR. Ein Streikrecht ist ausgeschlossen. Löhne werden "im gegenseitigen Einvernehmen" im AVR festgelegt.

    Der TE kann darauf hoffen, dass die Schule, an der er sich bewirbt, von den neuen Regeln Kenntnis erhalten hat - und sich nicht darüber hinwegsetzt.

    Die Neuregelung formuliert deutlich, worin meine Bedenken bestanden haben:

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