Beiträge von Valerianus

    Eine unnötige Impfung wiederum ist nach allen Regeln der ärztlichen Kunst zu vermeiden. Zumindest galt das bisher.

    Das ist so allgemein einfach Unfug, einfach mal die Impfempfehlung in Bezug auf MMR angucken. Man kann da vielleicht auch logisch argumentieren: Was spricht medizinisch gegen eine unnötige Impfung, die aber absolut sicher ist und im schlimmsten Fall leichtes Unwohlsein (Rötung, Schwellung, Kopfschmerzen) verursacht?

    Die zweite MMR Impfung für Kinder ist kein Booster, sondern soll einfach die Impfversagerquote aufbessern, aber man macht sich nicht die Mühe erst die Titer zu bestimmen. Dasselbe gilt für nach 1970 geborene Erwachsene...einfach rein und gut ist...

    Ich habe meine Liste gestern übrigens meiner Lebensgefährtin vorgelesen und sie gefragt um welche Partei es sich handelt. Bis zu den Kruzifixen (die habe ich als letztes vorgelesen) war sie ganz klar bei der AfD. Ergo ist die Partei, die in Deutschland am längsten den Kanzler gestellt hat, eigentlich "moralisch unwählbar". Oder man betrachtet das Ganze doch etwas differenzierter und nimmt zur Kenntnis, dass eine wählende Mehrheit in Deutschland genau sowas eigentlich hören will.

    Das ist eigentlich eine gute Zusammenfassung für die politische Situation in Deutschland, die ich seit Jahrzehnten teile und die im Lehrerkollegium und auch im Studium schon für Augenrollen gesorgt hat (und damals war für die Alternative Liste im Uni-Senat xD):

    Es gibt in Deutschland keine linke Mehrheit und die hat es auch nie gegeben, am nächsten dran war vielleicht mal Willy Brandt. Aber die anderen beiden SPD Kanzler (und jetzt auch Scholz) haben immer eine Politik der Mitte gemacht, sind dafür auch gewählt worden und im Gegenzug von ihrer Partei richtig auseinander genommen worden (und bald auch Scholz?). Deutschland ist ein durch und durch konservatives Land. ;)

    Artikel 33 GG - Eignung, Befähigung und fachliche Leistung. Wenn sich jemand mit höherem Statusamt bewirbt (der nicht offensichtlich unfähig ist), kann derjenige mit niedrigerem Statusamt im Grunde einpacken und wenn er doch befördert wird, wird die Stelle ziemlich sicher durch eine Konkurrentenklage blockiert...

    Ob nach ihrem Gesamtergebnis wesentlich gleiche Beurteilungen vorliegen, die einen solchen weiteren Vergleich ermöglichen, richtet sich nicht allein nach dem formalen Gesamturteil. Vielmehr gebietet es der Leistungsgrundsatz, bei einem Vergleich des Gesamtergebnisses auch etwaige Unterschiede im Maßstab der Beurteilung der Bewerber zu berücksichtigen. Solche Unterschiede kommen etwa dann in Betracht, wenn sich bei konkurrierenden Bewerbern die dienstlichen Beurteilungen auf unterschiedliche Statusämter beziehen. Hier wird in der Rechtsprechung der Fachgerichte vielfach angenommen, dass bei formal gleicher Bewertung die Beurteilung des Beamten im höheren Statusamt regelmäßig besser ist als diejenigen des in einem niedrigeren Statusamt befindlichen Konkurrenten. Dem liegt die Überlegung zugrunde, dass an einen Inhaber eines höheren statusrechtlichen Amtes von vornherein höhere Erwartungen zu stellen sind als an den Inhaber eines niedrigeren statusrechtlichen Amtes. Mit einem höheren Amt sind regelmäßig gesteigerte Anforderungen und ein größeres Maß an Verantwortung verbunden. Wo sich der Statusunterschied dementsprechend auf den Beurteilungsmaßstab ausgewirkt hat, ist er in den Beurteilungsvergleich einzustellen.

    Der durchschnittliche IQ von Personen mit Down-Syndrom liegt bei 50...ich glaube gewisse generalisierte Aussagen über Gefährdungswahrnehmung und Verhalten lassen sich allein daraus schließen...
    Menschen über 2m kommen an alle Regale im Supermarkt ran...Menschen sind Individuen, ja klar, hast du noch ein Allgemeinplätzchen oder auch noch was hilfreiches?

    @Aufsichtspflicht: Beim Schulleiter schriftlich darauf hinweisen, dass du in der Pause der Begleitung die Aufsichtspflicht nicht vollständig wahrnehmen kannst und dann bist du raus aus der Nummer und das ist das Problem deiner Schulleitung. ;)

    Führerscheinprüfung, Bremsweg. Als Mathelehrer kommen solche Fragen immer wieder, da solltest du bei den meisten Themenbereichen ein, zwei Beispiele parat halten. Die Gegenfrage mit dem Berufswunsch ist ebenfalls nie verkehrt, bei manchen Berufen kann man das dann auch mit einem "dann vermutlich nie wieder" beenden. Ansonsten kann man aber auch über das logische Denken, Problemlösefähigkeit, Verständnis von Wahrscheinlichkeiten und Statistiken, mathematische Modelle im Alltag, etc. gehen, aber das ist eher der catch all Ansatz. ;)

    Wenn es dir darum geht ob die Kirche das darf, müsste ich nur den Artikel im Grundgesetzt wechseln, aber auch diese Art der Diskriminierung ist grundgesetzlich (in Verbindung mit WRV) legitimiert...nicht jede Diskriminierung ist verboten, aber wie gesagt: Darüber entscheiden in Deutschland zum Glück immer noch Richter am BVerfG und nicht irgendwelche dahergelaufenen Lehrer und zu meiner großen Freude muss ich gestehen: Die stehen auf meiner Seite, so I'm fine... ;)

    Herr Rau : Das mit dem Nazivergleich kam deshalb, weil der Parlamentarische Rat das Recht auf Ersatzschulen deshalb in die Verfassung geschrieben hat, um eine nationalsozialistische Einheitserziehung und Bildung (das wären die Nazimethoden im Bereich der Schule) zu verhindern. Danach habe ich dann etwas hocheskaliert, weil hier Leute ohne jede historische Bildung mir was vom Reichskonkordat erzählen ohne die Entstehungsgeschichte mit WRV, Kirchenkampf, etc. auch nur ansatzweise zu kennen und in ihre Argumentation einzubeziehen. Und die Schulpflicht ist in Deutschland nicht durch Hitler eingeführt worden. :P

    Ich hab übrigens gar nichts dagegen, wenn jemand die Kirche nicht mag, Gott für nicht existent hält oder ähnliches, alles völlig okay. Aber die Argumentation hier ist doch scheinheilig. Es geht im Kern doch gar nicht darum gegen Artikel 7 Absatz 4 zu argumentieren, sondern es soll nur den Kirchen verboten werden Ersatzschulen zu haben (und das obwohl sie dafür nicht mehr oder weniger Geld erhalten als jeder andere Anbieter von Ersatzschulen auch). Das ist scheinheilig und juristisch ziemlich kreativ...negative Religionsfreiheit bedeutet, dass jeder sein Kind auf eine nicht-kirchliche Schule schicken darf und dass das Kind dort auch keinen Religionsunterricht bekommt...wenn sich eine größere Menge Eltern für kirchliche Schulen entscheidet, wo der Religionsunterricht verpflichtend ist, spricht das irgendwie dafür, dass man deren positive Religionsfreiheit auch achten sollte. Das nicht zu tun empfinde ich als militant...vielleicht das falsche Wort...aber wäre verfassungsfeindlich besser?

    Das Wort Bestandsgarantie deutet irgendwie darauf hin, dass es die Schulen schon vorher gab und die WRV sah die Möglichkeit zur Neueinrichtung genauso vor, mir ist irgendwie nicht direkt klar worauf du hinauswillst oder willst du dem Abitur mit seinem entweder sprachlichen und naturwissenschaftlichen Schwerpunkt in NRW auch die direkte Herkunft in der NS-Zeit zugestehen?

    Ziel der Nazis war ziemlich eindeutig, dass in allen Schulen exakt dasselbe vermittelt wurde und zwar ohne Kreuz, Nächstenliebe und ähnlichen "Unsinn". Artikel 7 Absatz 4 GG ist die logische Folge davon, aber ja, kann man natürlich doof finden, gibt es nur keine gesellschaftliche Mehrheit für... ;)

    Essen sieht sich selbst als Sozialbistum und die Schulen des Bistum liegen jetzt (bis auf das Mariengymnasium) nicht in den Stadtteilen wo du jemanden aus Essen-Überruhr als Asi ablehnen würdest und wo Selektion nach Religion auch nicht wirklich sinnvoll erscheint, wenn man Schüler aus dem Einzugsgebiet haben möchte. Also das ist nicht Klischeekiste, sondern schlicht und ergreifend Unfug. ;)

    Wir haben über die zivilrechtliche Vertragsfreiheit tatsächlich ein paar mehr Durchgriffsrechte als staatliche Schulen die rein verwaltungsrechtlich unterwegs sind (einfachstes Beispiel wäre ein generelles Handyverbot über die Schulordnung als Teil des Schulvertrags), aber wie gesagt, das Bistum Essen ist ein echt schlechtes Beispiel wenn du soziale Selektion suchst, denn die findet an den Schulen nicht statt. Wonach selektieren wir in den Auswahlgesprächen? hauptsächlich Passung zur Schule (Kind/Eltern - wenn da jemand völlig freidreht, dann wird's natürlich eher eine andere Schule), danach evtl. Leistung, aber meine Schule ist schon dauerhaft vierzügig in einem dreizügigen Gebäude, irgendwo musst du halt sagen "jetzt ist voll", sonst wird's schwierig, das ist an öffentlichen Schulen auch so. Die haben nur eine Bezirksregierung und ein Schulverwaltungsamt im Nacken, die dann noch dagegenhalten und das haben wir tatsächlich nicht.

    Bei einer Alltagsmaske braucht man doch erst recht kein Ventil, so wenig anstrengend ist das Atmen durch die Dinger. Habe ich leider auch schon oft gesehen, die Ventile sollte man komplett verbieten, egal an welcher Maske. Damit gefährdet man schön die Leute, die genau in "Ventil-Richtung" sitzen.

    Manchmal braucht man die Dinger übrigens auch tatsächlich als Staubschutzmaske (wofür sie vor der Pandemie definitiv häufiger im Einsatz waren), dann ist so ein Ventil echt nett und erleichtert das Arbeiten... ;)

    Das Problem in der Argumentation von @Kalle29 entsteht da, wo die kirchlichen Ersatzschulträger deutlich ansteigende Schülerzahlen haben im Vergleich zu den öffentlichen Schulen, denn offensichtlich finden Eltern- und Schülerschaft kirchliche Ersatzschulen besser als öffentliche Schulen. Das ist für die öffentlichen Träger übrigens ebenfalls ein Gewinn, weil die sich die Kosten für den Ausbau weiterer Schulplätze sparen können (grob gesagt werden 85% der Kosten refinanziert, bei eigenen Gebäuden trägerseitig, wird das auf 94% erhöht (aber der Träger ist für die Gebäude zuständig). Wenn nun mehr Schulplätze benötigt werden, spart sich die eigentlich zuständige Kommune also einen netten Betrag zusammen, wenn jemand anderes die Schulplätze stellt (unabhängig davon, ob das die Kirche ist oder ein anderer privater Träger). Die Stadt Essen zum Beispiel spart allein durch katholische Schulen pro Jahr knapp achtstellig ein und da kommen noch andere freie (auch nicht kirchliche) Träger dazu, die damit sicherlich den Überschuss im letzten Haushaltsjahr locker in ein Defizit verwandeln könnten...

    Marsi: Wo wohnst du denn in NRW, dass "gefühlt jede zweite Schule in kirchlicher Trägerschaft" ist. Ich kenne die Situation wirklich gut nur im Bistum Essen und Erzbistum Köln und da würde das höchstens gelten, wenn man auf "gefühlt jede zweite gute Schule in kirchlicher Trägerschaft ist" ergänzen würde. ;)

    Beispiel für Essen (kirchlich) 4 Gymnasien, 1 Sekundarschule, 1 Abendgymnasium, 2 Berufskollegs
    Abendgymnasium und Sekundarschule sind in Essen tatsächlich Alleinstellungsmerkmale, die gibt es sonst nicht.
    Essen (öffentlich): 4 Hauptschulen, 15 Realschulen, 17 Gymnasien, 7 Gesamtschulen, 11 Berufskollegs

    Der Grundschulbereich in NRW ist nochmal speziell, aber die katholischen Grundschulen sind gerade nicht in kirchlicher Trägerschaft.

    Da gäbe es schon Möglichkeiten zur Vermeidung, wenn man denn vermeiden möchte. ;)

    Joker13: Da geht's nur um kirchenrechtliche Vorgänge, die etwas drüber sind (Kirchenaustritt gilt als schismatische und gegenüber dem Papst ungehorsame Haltung), aber das Grundprinzip kann ich schon nachvollziehen. Wenn jemand sagt "Ich will mit der katholischen Kirche nichts mehr zu tun haben, aber für euch arbeiten möchte ich schon", ist das zumindest inkonsequent meiner Meinung nach. Du fängst ja als Metzger auch nicht unbedingt bei PETA an. ;)

    1.) Was stand denn in deinem Lebenslauf? Wenn da stand konfessionslos, wird das kein Problem sein.

    2.) Wer ist denn der Träger (gerne auch per PN)? Es gibt in NRW Träger die eher liberal sind und Träger die sehr reine Lehre fahren. Je nachdem ist auch der Grad der Problematik.

    3.) Bist du angestellt auf einem Planstellenvertrag (beamtenähnlich) oder angestellt nach TV-L? Bei der Kirche bist du in NRW arbeitsrechtlich immer angestellt, aber es gibt dennoch denselben Unterschied wie beim Land, nur innerhalb des Angestelltenstatus. :)

    Ganz generell kann man sagen: Bei unserem Träger gibt es evangelische, katholische und muslimische Lehrkräfte, was anderes habe ich bisher nicht gesehen, das kann aber auch schlicht am Mangel an Bewerbern liegen, denn ich stimme zu, dass Atheist und für die Kirche arbeiten irgendwie komisch ist. ;)

    P.S.: Link zur Grundordnung, Artikel 3 Absatz 4 könnte einschlägig sein, warst du vorher katholisch (dann wärst du raus) oder evangelisch (dann sollte es egal sein)? Wenn du nie getauft worden bist, wäre es auch kein Problem gewesen.

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