Die Frage ist doch: Was ist realistisch? Ich stimme dir zu, dass man aus moralischen und juristischen Gründen Artikel 16a GG absolut gilt, nur betrifft der den Großteil der Flüchtlinge doch überhaupt gar nicht und für diesen großen Teil muss man klare Regeln finden. Nur mal kurz angerissen (im folgenden geht es fast immer um solche, die sich nicht auf 16a berufen können):
1.) Flüchtlinge, die sich auf andere berechtigte (und abschließend zu benennende) Gründe berufen können (z.B. Kriegsflüchtlinge) genießen hier Schutz und Duldung und werden nach Wegfall der Gründe umgehend wieder abgeschoben
2.) Dublin wird abgeschafft, es wird ein Verteilschlüssel innerhalb der EU geschaffen, entweder man nimmt anteilsmäßig Flüchtlinge auf oder man zahlt den aufnehmenden Staaten einen finanziellen Ausgleich (direkte Verrechnung mit anderen EU-Zahlungen).
3.) Verurteilte Straftäter werden umgehend abgeschoben (verringerter Instanzweg, d.h. nicht einmal hoch bis zum BVerfG auf Prozesskostenhilfe), sollte eine Abschiebung aus humanitären Gründen nicht zumutbar sein (z.B. in ein Kriegsgebiet), werden die Personen auf unbestimmte Zeit in Abschiebeverwahrung genommen (keine Haft, wichtiger Unterschied, damit das BVerfG nicht traurig ist)
4.) (wichtigster Punkt) es gibt die Möglichkeit legal nach Deutschland einzureisen für ein zu bestimmendes Kontingent X. Diese Personen müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllen und erhalten, wenn sie sich eine Anzahl Jahre Y hier bewähren zuerst ein unbegrenztes Aufenthaltsrecht und irgendwann die Staatsbürgerschaft. Flüchtlinge (außer 16a) erhalten das nicht und unter keinen Umständen (Ausnahmemöglichkeit für hier geborene oder langfristig zur Schule/Ausbildung/Studium gegangene minderjährige Flüchtlinge mit erfolgreicher Integration - die können ja nix für die Dummheit ihrer Eltern).
Fallen Angel: Flucht nach Deutschland aus nicht-Verfolgungsgründen ist kein Menschenrecht (weder gemäß Grundgesetz noch gemäß allgemeiner Erklärung der Menschenrechte), egal wie man sich dreht und wendet. Auf welches Menschenrecht beziehst du dich denn da?