Beiträge von Valerianus

    Wow, du hast noch nicht einmal das Eingangsposting verstanden. *slowclap*

    Und schön zu sehen, dass du die anderen beiden Argumente ignorierst, dir ist also bewusst, dass die Frage arbeitsrechtlich eindeutig ist und zwar gegen deine Position. I rest my case...

    P.S.: Doch nicht: Du schlägst UntisMessenger vor? Hast du das Ding schon einmal ausprobiert und Einsicht in deren Lizenzierungsmodell? Das ist einfach nur teurer (im Moment immerhin kostenfreier) Müll, so gut Untis in bestimmten anderen Bereichen auch sein mag.

    Wenn du mit einem Informatik & Mathematik Studium in der aktuellen Situation gekündigt wirst oder in Kurzarbeit rutscht, ist aber auch irgendwas falsch gelaufen. Die Leute mit Mathestudium die ich kenne, sind nicht in Kurzarbeit oder entlassen, sondern im HomeOffice und freuen sich nen Ast, die ganzen BWLer aus ihrer Abteilung nicht sehen zu müssen und haben erstaunlich viel Zeit für Computerspiele...xD

    Bei einer Freundin von mir hat der Arbeitgeber (großer Energiekonzern) ihr eine zweite Internetleitung in die Bude legen lassen (inkl. Elektriker, Verdrahtung in der Wohnung, etc.), dass sie Rechner und Software gestellt bekommt ist auch gar keine Frage, sondern aus Sicherheitsgründen dort ein muss, sie darf gar keine privaten Geräte für dienstliche Kommunikation benutzen (Abhörsicherheit, Nachverfolgbarkeit, etc.). So ein Vorgehen könnte sich kein privater Arbeitgeber leisten.

    Closed environments facilitate secondary transmission of coronavirus disease 2019

    Kurzzusammenfassung: In Innenräumen ist das Risiko einer Ansteckung mit Covid-19 um den Faktor 18,7 erhöht im Vergleich zum Aufenthalt im Freien. Das scheint der Hauptfaktor bei den "superspreading events" zu sein, die allesamt nur in Innenräumen stattgefunden haben.

    Fun Fact: Es scheint auch was mit Sprechlautstärke, Atemfrequenz und Tiefe zu tun zu haben. Zumbakurse sind ansteckender als Pilates (Quelle)

    Das Problem erschließt sich mir noch nicht ganz, weil ganz offenkundig die Eltern zu diesen Zeiten die Aufsichtspflicht über ihre Kinder innehaben (da liegt sie ja nun einmal standardmäßig). Die Schüler sind zuhause und den Eltern ist bewusst, dass der Lehrer ganz offensichtlich die Aufsicht nicht wahrnehmen kann, damit greifen ganz regulär Aufenthaltsbestimmungsrecht und Aufsichtspflicht der Eltern gemäß §1631 BGB. Du gibst als Lehrer ja auch keine konkrete Weisung "von 8:45 bis 9:30 macht ihr eine Stadtrallye", sondern gibst ihnen den Auftrag das in der Woche zu erledigen. Zudem sollte natürlich geklärt sein, dass die Route für die Altersgruppe geeignet ist und keine unangemessenen Gefahren birgt (Erstklässler hin und her über die Hauptverkehrsstraße fände ich schwierig), das fällt aber nicht direkt unter Aufsicht, sondern unter deine Sicherungspflichten.

    Wenn die Eltern diese Aufsicht nicht sicherstellen wollen oder können, dann sollen sie dich informieren, da wirst du dann auch nichts machen können, aber wie oft passiert das?

    @Fraggles in #101 widerspricht dein Absatz 8 (ich will niemandem was unterstellen) ziemlich direkt deinen Absätzen 5 und 6. Ich will niemandem was unterstellen, ist aber ein schwieriges Argumentationsmuster. ;)

    Das sieht das OVG NRW anders (Klick mich!), die greifen für ihre Begründung auch nicht auf die ADO (wie beim VBE zitiert), sondern auf das LBG zurück (höherrangiges Recht) und machen das für acht Bereitschaftsstunden im Monat. Wir setzen für die Stunden am Anfang allerdings auch auf Freiwilligkeit (bzw. der Bereitschaftsplan wird vom Vertretungsplaner als Vorlage erstellt, aber dann innerhalb des Kollegiums "editiert").

    Der zentrale Punkt ist doch, dass euer Vorgehen arbeits- und beamtenrechtlich massiv bedenklich ist, wenn er schriftlich formuliert worden ist. Ich verstehe die Intention dahinter ja auch, sie entlastet die vertretenden Kollegen, die Schüler machen mit vertrautem Stoff weiter, es gibt wirklich gute Gründe für euer Vorgehen. Es ist halt nur rechtswidrig.

    Beispiel aus der Coronasituation: Schulleitung einer Schule wollte gerne verpflichtende Teams-Videokonferenzen (ist an der Schule komplett eingeführt für Schüler und Lehrer) durchsetzen, war von Seiten der Eltern auch kein Problem (sogar gewünscht), das Kollegium hat das in der Lehrerkonferenz mit großer Mehrheit befürwortet. Ich halte das pädagogisch für eine tolle idee, damit die Schüler ihre Lehrer und Mitschüler sehen können, es steigert sicher die Motivation und die Mitarbeit, Nachfragen können beantwortet werden, alles tolle Gründe dafür. Als Lehrer hätte ich vielleicht sogar dafür gestimmt, als Mitarbeitervertreter habe ich das mit abgesägt, weil es ein Verstoß gegen die informationelle Selbstbestimmung der Kollegen ist, weil keine entsprechenden Schulungen durchgeführt worden sind (ist inzwischen nachgeholt) und weil den Kollegen keine entsprechend abgesicherten Geräte dafür zur Verfügung gestellt werden sollten (zwei Geräte fürs ganze Kollegium in der Schule, haha) um die datenschutzrechtlichen Vorgaben sicher einhalten zu können (und diese Einhaltung in die Verantwortung des Dienstherrn zu geben (!)). Auch gute Ideen können rechtswidrig sein. Das ist kein Widerspruch.

    Die Aufgabe eines Personalrates ist es übrigens nicht die Mehrheitsmeinung im Kollegium zu vertreten, sondern insbesondere die Kollegen zu schützen, die sich nicht selbst schützen wollen oder können. Der letzte Punkt ginge über die Fürsorgepflicht auch an die Schulleitung. Deine Argumentation ist übrigens erschreckend schwach "Falls ja, können sie es ja gerne ansprechen" --> klar, von sozialem Druck und sozialer Erwünschtheit lernt man im Studium ja auch gar nichts. Und was sollen sie machen, wenn offenbar sogar der Personalrat juristisch völlig ahnungslos ist und sowas durchgehen lässt und das Kollegium dann ernsthaft glaubt, dass so jemand einen guten Job macht. Was macht er denn für einen guten Job? Die Lehrerkasse führen und Geschenke kaufen wenn jemand runden Geburtstag feiert?

    Ihr braucht dringend einen vernünftigen Lehrer-/Personalrat. Ich kenne solche Kollegien von meinem Dienstherrn auch, zum großen Teil motiviert mehr zu tun als arbeitsrechtlich vorgesehen ist, dadurch wird massiv Druck aufs restliche Kollegium aufgebaut (indirekt, so wie von Bolzbold formuliert), führt auf Dauer nach meinen Beobachtungen zu hohem Krankenstand und/oder hoher Fluktuation im Kollegium.

    Eine lustige Idee die ich mal mitbekommen habe: In der 1. Stunde ist immer Klassenteamstunde, da sind alle Kollegen aus dem Klassenteam in der Klasse, um die Klasse auf den Tag einzustimmen und abzuklären was an diesem Tag anliegt und in der letzten Stunde ist Reflektion mit dem Klassenlehrer. "Ach, das führt zu unglaublich vielen Springstunden im Stundenplan?" - "Aber wir machen das doch freiwillig, für das tolle pädagogische Konzept."

    Volker_D: Normalerweise betrifft das eine oder zwei Lehrkräfte, weshalb wir zwei Bereitschaftslehrkräfte da haben. Wenn es mehr werden geht halt rein wer sonst noch da ist (Schulleitung, stv. Schulleitung, Vertretungsplaner, etc.), aber die können das ja schlecht jeden Tag machen. Und wie viele Sek I Schulen haben denn nur 30 Stunden Unterricht? Dazu kommen doch normalerweise mindestens drei Nachmittage + die Mittagsaufsichten.

    Humblebee: Die Aufforderung im Krankheitsfall Arbeitsmaterialien zuzusenden ist unzulässig. Wenn eine Lehrkraft arbeitsunfähig ist, dann arbeitet sie auch nicht von zuhause aus. Freiwillig kann das natürlich gemacht werden, aber das empfinde ich als viel schlimmere Zumutung als Bereitschaftsstunden, wenn ein Schulleiter das verlangt, würde ich ihm den Verband und die Schulaufsicht auf den Hals jagen...

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