Beiträge von Valerianus

    Die ständige Angst kommt daher, weil Topverdiener tatsächlich das Land verlassen, weil sie international gefragt und mobil sind. Deutsche Ärzte zum Beispiel gesucht in der Schweiz, in Skandinavien, in Großbritannien, deutsche Psychologen in den Niederlanden, in der Schweiz, in Großbritannien und in Australien (die USA sind da neuerdings weggefallen, das hat aber andere Gründe). Deutsche Lehrer will keiner haben, die sind zu teuer (und studieren anderswo übrigens auch).

    Wer es für eine grandiose Idee hält Ausbildungsdauern zu verkürzen, in der Erwartung, dass man dann mehr in gleicher Qualität bekommt, sollte sich einmal den Bologna-Prozess oder die Erfolgsgeschichte des G8 Gymnasiums anschauen. Man bekommt tatsächlich mehr, hauptsächlich aber einen riesengroßen Haufen Scheiße. Wir haben ein toll funktionierendes duales System und in den meisten Fällen ist ein Geselle/Techniker/Meister dem Bachelor doch meilenweit überlegen, unabhängig vom genauen Fachgebiet. Dipl-Ing. waren mal was wert, aber gibt's halt nicht mehr. :)

    Vermutlich ist keine Partei außer der CSU dagegen, weil die Mehrheit der arbeitenden und beitragszahlenden GKV-Mitglieder die kostenlose Mitversicherung ohnehin als ungerechte Belastung empfindet.

    Verständlicherweise.

    Dazu gibt es eindeutige Umfragen. Die absolute Mehrheit ist dafür das aktuelle System beizubehalten. Lasst euch doch nicht für doof verkaufen, es gibt zwei Ziele: 1.) Geld sparen 2.) mehr Frauen in den Arbeitsmarkt bringen, damit Arbeitskräfte billiger werden


    Es geht nicht darum was die Mehrheit will (in manchen Fällen auch Gott sei Dank).

    Das "falsch" war auf Seph bezogen. Die Bezirksregierungen setzen leider oft darauf, dass es so viel Arbeit ist, dass keiner darauf Bock hat. Rein rechtlich ist das nicht notwendig, aber es darf gemacht werden, der Grund auf Seiten der Bezirksregierungen ist vermutlich die Vermeidung von Prozessen, die man verliert, weil man nach Aktenlage widersprochen hat, aber im Prozess dann vom Schüler auf einmal eine ordentliche Begründung nachgelegt wird.

    Das ist leider falsch. Gemäß §73 VwGO entscheidet die nächsthöhere Behörde. Du hast zwar Recht, dass sie nach Aktenlage entscheidet, aber welche Akten sie dafür haben will, ist ihre Entscheidung und sie kann auch bei offensichtlich unbegründeten Widersprüchen alle Unterlagen anfordern, einfach weil sie kann. (Sinn dahingestellt)

    Wie es bei plattyplus ist weiß ich nicht, bei mir war es so, dass für beamtenähnliche an Ersatzschulen die Öffnungsaktion nicht gilt. Durch Vorerkrankungen hat mich gar keine PKV genommen.

    Falls das für irgendjemanden relevant ist: in so einem Fall einen Versicherungsberater aufsuchen, es gibt Versicherungen, die das nicht wissen oder wissentlich trotzdem machen, wir haben zwei Kolleginnen bei uns, die so trotzdem eine PKV bekommen haben...

    Was mir immer geholfen hat (Geschichte und Mathematik). Plane vom Tafelbild her. Was brauchst du um dahin zu gelangen? Und beschränke deine Planung zeitlich. 80% der Arbeit werden in 20% der Zeit erledigt. Wenn du von hinten planst, sind Sicherung und Erarbeitung trotzdem in Ordnung und der Einstieg ist dann halt manchmal "heute schauen wir, warum ausgerechnet 1871 doch ein deutscher Nationalstaat entstanden ist." und wenn das jemanden langweilt, wäre der meistens auch ansonsten gelangweilt gewesen.

    Eigene Krankheit oder Kind krank sind selbstverständlich weiter möglich, dann ist es ja sogar ein Entgegenkommen der Schulleitung, wenn sie weiterhin ansprechbar ist, auch wenn das (aus Mitarbeitervertretungssicht) ein schlechtes Beispiel für die Kollegen setzt was erwartet wird, wenn man krank ist.

    Wenn sie Teilzeit arbeitet, müsste für die (vorab bekannten) Tage an denen die Schulleitung nicht da ist, festgelegt sein, wer die Aufgaben vor Ort dann übernimmt.

    Außerhalb der Kernzeit (das dürfte an den meisten Grundschulen ja von 8 bis 13 Uhr sein, es geht ja nur um Unterricht, nicht um OGS) ist Home-Office problemlos möglich.

    §30 ADO ist dein Freund und sagt, dass das ziemlich sicher nicht zulässig ist. Die Frage ist was du mit der Info machst.

    Die Schulleiterin oder der Schulleiter muss in der Regel während der allgemeinen Unterrichtszeit (§ 13 Absatz 3) in der Schule anwesend sein.

    Er hat nicht von allen gesprochen.

    Es kann nicht für jeden Furz einen Erlass geben. KI ist neu, die dabei entstehende Täuschungshandlung und die Konsequenzen sind es aber nicht. Du musst einfach das umsetzen was es immer schon gab. Das ist völlig analog zum bisherigen Vorgehen: wenn ein schwacher Mitschüler bei einem guten abschreibt und das fällt mir erst bei der Kontrolle auf, dann darf ich das natürlich als Täuschungshandlung werten. Ich muss niemanden in flagranti erwischen oder ein "Geständnis" haben. Wer auch immer so etwas behauptet, hat schlicht keine Ahnung von Prüfungsrecht.

    Die Schulleitung darf in Schleswig Holstein direkt in die Notengebung eingreifen? In Abiturklausuren? Auf welcher Rechtsgrundlage?

    Das dürfte sie (euer Schulgesetz ist da ähnlich drauf wie das in NRW) dann, wenn du offensichtlich rechtswidrig agiert und das ist ja (siehe Ausführungen oben) gerade nicht der Fall.

    Das Abitur kann übrigens auch nachträglich noch entzogen werden, wenn die Täuschung erst später auffällt, da sind die Hürden aber tatsächlich höher.

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