Berechtigt heißt aber eben nicht verpflichtet, d.h. das Gespräch hätte nicht stattfinden müssen.
@MrsPace: Wenn du dem Vater richtig an die Karre fahren willst wendest du dich per Dienstaufsichtsbeschwerde an den direkten Vorgesetzten und an das zuständige Polizeipräsidium. Dabei würde ich den Fokus gar nicht so sehr auf strafrechtliche Relevanz abstellen (das prüft die Staatsanwaltschaft), sondern auf das Auftreten des Mannes, das dazu geführt hat, dass er in einer Landesbehörde (Schule) ein aktenkundiges Hausverbot erhalten hat und dass dieses Verhalten mit den beamtenrechtlichen Pflichten eines stadtbekannten Polizisten kollidiert. Dass er dir selbst zuvor nicht bekannt war, muss ja nicht zwingend erwähnt werden. Dann kann er seinen guten Anwalt gut beschäftigt halten ohne dir damit auf den Geist zu gehen. ![]()