Die Eltern suchen eine Schule, falls sie keine finden gibt es bei uns in der Stadt eine "Verteilkonferenz" mit den Rektoren der Realschulen und dann wird geschaut...
Beiträge von Valerianus
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In NRW: APO-SI §21 Absatz 3.
Ist sie in ihrem alten Bundesland denn in Klasse 7 oder in Klasse 8 versetzt worden? Im ersten Fall habt ihr doch überhaupt kein Problem, aus der Erprobungsstufe ist sie raus (da wäre nur eine Wiederholung drin) und auch die Höchstdauer für die SI ist noch nicht erreicht. Falls sie in Klasse 8 versetzt ist, wäre es aber extrem seltsam, dass ihr sie in Klasse 6 gepackt habt...
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Wenn der Schulleiter richtig Eier hat (und das Vergehen des Schülers angemessen schwer ist), wird vom zuständigen Gremium die Entlassung von der Schule mit sofortiger Vollziehung angeordnet, dann können die Eltern Widerspruch einlegen bis Ihnen aus den Ohren Tomaten wachsen...
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Office 365 kostet pro Schüler im Jahr so viel wie zwei OEM Keys für Office 2016, wenn man deutsche OEM Keys möchte, braucht man ~2x Office 365 pro Key und wenn sie von Microsoft sein sollen, ~8x Office 365 pro Key.
Das rechnet sich also selbst mit direkt bei Microsoft gekauften Keys spätestens ab dem zweiten Jahr (außer die Schule hat für jeden Schüler ein Gerät). -
Nicht umsonst ist inzw. der überweigende Teil im Kollegium der Meinung, daß wir ganz dringend die generelle Wehrpflicht wieder einführen sollten und zwar wirklich für alle, also unabhängig von Geschlecht, etwaiger Tauglichkeit oder Staatsbürgerschaft. Da lernen sie ein geregeltes Leben kennen, ohne sich dem entziehen zu können.
...und mit realen und schmerzhaften Konsequenzen bei Fehlverhalten.

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Lärm ist eine subjektive Empfindung.
Lautstärke ist messbar und Gehörschutz ist laut Berufsgenossenschaft ab 85db(A) zu tragen, bei Personen mit bestehendem Hörschaden ab 80db(A). Du kannst ja gerne mal messen, in den Zeitungsartikeln die ich beim kurzen googlen gefunden habe ist von 75-95db(A) die Rede, in Sporthallen sogar bis 105db(A)...man das sähe super witzig aus...

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Die Ribbon Oberfläche ist eine Sache und sie ist für Neueinsteiger deutlich einfacher zu bedienen als die alte Menüführung (für eingewöhnte Nutzer ist prinzipiell jede Umstellung erst einmal Mist, weil sie teilweise alte Gewohnheiten ablegen müssen). In Word <-> Writer bin ich nicht ganz so fit, obwohl Word 2016 da einige schöne Neuerungen gegenüber 2007 (mein persönlicher Umstieg) eingeführt hat, aber Excel und Access fühlen sich bei LibreOffice für mich immer wie Laufen an Krücken an und das liegt sicher nicht an der Oberfläche, ich kann auch Datenverarbeitung mit SPSS oder R und die sind graphisch beide keine Schönheiten.

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Ich hab mir LibreOffice 6 gerade angeguckt und kann ehrlich gesagt nicht erkennen, dass es ansatzweise so läuft wie Microsoft Office...vielleicht wie Microsoft Office 2003, aber irgendwie sollte das nicht das Ziel sein.
Ich würde noch ein wenig warten und dann Mitte des Jahres fünf Einzelplatzlizenzen von Office 2019 anschaffen, das sollte für so wenig PCs die sinnvollste Lösung sein. -
Ich hab ja zwei passende Fächer und wie in bisher jeder Diskussion zu dem Thema: Der Vergleich des Anspruchs zwischen Geschichte und Mathematik geht nicht gut für die Geisteswissenschaft aus. Wenn man Texte sinnentnehmend lesen kann und bereit ist im Semester auch wirklich fleißig zu lesen ist das Studium nicht besonders schwierig, auch nicht wenn man gute Noten haben will (das Seminar zusammen mit den Theologen war recht anspruchsvoll und das Philosophieseminar war...abgedreht, aber auch weil so viele Leute so unglaublich schlecht argumentiert haben...). Und wie ein Schüler es im NRW-Abitur im Fach Geschichte schaffen kann mit weniger als 7 Punkten rauszugehen ist mir immer noch völlig unbegreiflich.
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Auf welcher gesetzlichen Basis soll diese fehlende Versetzung erfolgen? §48, Abs. 4 sagt für den Fall doch: Feststellungsprüfung (steht auch in der APO-GOst).
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Die Chance, dass ein Mensch bei Optimierungsproblemen eine bessere Lösung als ein Computer findet (der bei uns teilweise ein ganzes Wochenende rechnet um unterschiedlichste Vorschläge unterbreiten zu können), dürfte doch nahe Null gehen, das heißt dass das wochenlange Schieben definitiv zumindest verschwendete Arbeitszeit ist (außer der Schulträger ist zu faul Geld auszugeben, dann bleibt ja nur händisches Schieben).
Ontopic: Bei uns gibt es für Stunden- und Vertretungsplan (eine Stelle) A15 und 5 Entlastungsstunden (jeweils die 1. Stunde des Tages), dafür halt Anwesenheit ab 7:00h morgens...die Entlastung ist kein wirklich guter Tausch und den Stress mit den Kollegen ("Ich wollte da aber doch frei haben") möchte ich nicht haben.
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Das geht nicht einmal auf dem Vertretungsplan im Lehrerzimmer, das hat im Klassenbuch definitiv nichts verloren (bei fehlenden Kindern kommt ja auch kein Grund rein).
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meike: Ich hab auch das BVerwG zitiert, das seine Entscheidung im letzten Jahr nochmal ausgeschärft hat, ist der zweite Link drei Postings hier drüber.
@Krabappel: Das hier sollte es als Kurzzusammenfassung auch tun: Wikipedia (en), die zitieren den World Health Report der WHO mit den o.g. Zahlen auch. -
Dir macht es auch bekanntermaßen Spaß unglaubwürdige Quellen zu zitieren. Die GEW (was die neueren Urteile angeht) und ein...Mitarbeiter der Stadt München (die qualifizierteste Stelle für juristischen Rat...halt warte...ist gar keine juristische Zeitschrift)...
Falls mal jemand vorhaben sollte sich tatsächlich juristisch sinnvoll zu informieren:
Bayerischer Rechts- und Verwaltungsreport
BVerwG 2 VR 2.17 (materielle Beweislast liegt beim Bewerber - hier geht es exakt um eine psychische Störung)
Wer will kann sich hier auch einige Urteile anschauen, die auf BVerwG 2 C 16.12 Bezug nehmen.Und wenn man sich psychologisch sinnvoll informieren möchte, dafür gibt sogar Google ganz brauchbare Infos her: Google Scholar
Auch das von Krabappel angeführte Drittel ist maßlos übertrieben, die WHO geht weltweit von ungefähr 5-10% Akutfällen aus (für alle psychiatrischen Erkrankungen), wenn man es aufs ganze Leben hochrechnet irgendwas mit einem Viertel wenn ich es noch richtig im Kopf habe. -
Und du offensichtlich nicht, dass auch nach dem Urteil des BVG psychiatrische Diagnosen immer noch in der Regel dazu führen, dass der Bewerber nicht verbeamtet, sondern angestellt wird, eben weil sie chronisch sind, weil sie zu massiv erhöhten Ausfallzeiten führen und weil psychiatrische Diagnosen die Nr. 1 bei vorzeitiger Dienstunfähigkeit sind. Mal aus der Sicht des Dienstgebers: Wenn er selbst in diesem Fall verbeamten müsste, dann könnte er sich die Gesundheitsprüfung direkt sparen.
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Wir könnten das F-Kapitel im ICD-10 durchgehen, da ist wenig heilbares (außer den organisch und medikamentös (+ andere Substanzen) verursachten Erkrankungen) dabei. Wie gesagt: Mit Behandlung bekommt man häufig Beschwerdefreiheit hin. Wenn du jetzt auf so was wie depressive Episoden hinaus willst, damit kommst du auch nicht weit: Weit über die Hälfte der Menschen die einmal eine depressive Episode durchgemacht haben, bekommen im weiteren Verlauf eine weitere psychiatrische Diagnose (häufig Angststörungen, die klassische Bipolarität ist dagegen tatsächlich eher selten) und damit ist das Kriterium aus dem von dir zitierten Urteil erfüllt.
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Es darf auch wegen behandelbarer Krankheiten / Risiken keinen dauerhaften Ausschluss geben, das wäre Diskriminierung. Die Prognose muss theoretisch vom Amtsarzt ja bis weit in die Zukunft gestellt werden, was bei vielen Erkrankungen nicht sinnvoll geht. So lange eine Chance auf Heilung nicht ausgeschlossen oder hoch unwahrscheinlich ist, kann kein dauerhafter Ausschluss erfolgen.
Außerdem ist die Beweislast der Annahme wahrscheinlichen späteren Dienstunfähigkeit umgedreht worden:
(BVerwG 2 C 12/11 vom 25.07.2013, BVerwG 2 C 18/12 vom 25.07.2013, BVerwG 2 B 37/13 vom 13.12.2013).
Selbst wenn Anlauf A) nicht klappt, kann sie die Überprüfung zur Aufnahme in den Beamtenstatus später beantragen. Als Lehrerin kann sie auch ohne Verbeamtung arbeiten.Man sollte hier dringend beachten, dass bei den meisten psychiatrischen Erkrankungen in der Regel keine Heilung erreicht werden kann, was dann eben - je nach Erkrankung und Schwere - doch zum Ausschluss von der Verbeamtung führt. Das sollte aber nun wirklich kein Hindernis sein sich angemessen behandeln zu lassen. Die Frage ist nämlich nicht "Verbeamtung oder nicht", sondern "Gesundheit oder nicht". Wenn etwas auch unheilbar sein mag, kann man es doch oft therapeutisch und medikamentös gut behandeln. Als Lehrer zu arbeiten ist aber auch mit Erkrankungen kein Problem (Ausnahme: Selbst- und/oder Fremdgefährdung, aber das ist eine ganz große Nummer).
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Ich hab mal aus Jux durchgerechnet was eine aktuelle Vollfinanzierung (100%, also müssen die Nebenkosten bereitstehen - und ja, das finanzieren fast alle Sparkassen wenn der Job halbwegs sicher ist) mit vollständiger Tilgung nach 20 Jahren und gebundenem Zinssatz für diese Laufzeit kosten würde:
300.000€ --> Zinssatz 2,12% --> Rate 1520€ (Tilgung 4%)
200.000€ --> Zinssatz 2,17% --> Rate 1020€ (Tilgung 4%)
150.000€ --> Zinssatz 2,18% --> Rate 766€ (Tilgung 4%)Das Einfamilienhaus dürfte für einen Einverdienerhaushalt in teureren Gegenden (Düsseldorf, Köln, München, Hamburg, Frankfurt) schwierig abzuzahlen sein, in den "normalen" Großstädten (z.B. Ruhrgebiet) + Speckgürtel ist das aber durchaus machbar und die 3 1/2 Zimmer Wohnung ist auch mit Ausbildungsberufen bezahlbar, die kein Abitur erfordern (zumindest können meine Geschwister ihre Wohnungen sehr gut abbezahlen).
Was hier vor allem irgendwie jeder vergisst ist, dass die Rate für Zins und Tilgung einfach mal 20 Jahre nicht steigt, während das für das Einkommen doch üblicherweise der Fall ist. Gehen wir mal von durchschnittlich 2% Lohnerhöhung pro Jahr aus, hat man nach 10 Jahren pro 100€ Finanzierung etwa 20€ mehr pro Monat zur Verfügung unter der Annahme, dass die steigenden Lebenshaltungskosten den Zuwachs des restlichen Einkommens auffressen.
P.S.: Quelle für die Zinssätze sind Interhyp und Dr. Klein, die waren bei meiner eigenen Finanzierung auch recht genau...
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Das ist eine ziemlich lange Umschreibung des Wortes "nix"
Das ist eine ziemlich kurze Umschreibung von "ich hab keinen Bock irgendwas zu machen das fürs System ist und nicht für mich".
Wie gesagt: Es geht nicht um den einzelnen Schüler, aber das muss es auch nicht immer. Es ist manchmal auch wichtig zu sehen wie katastrophal eine ganze Bildungsideologie vor die Wand fährt (bei PISA konnte man das toll für die Gesamtschulen sehen).
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