Beiträge von Valerianus

    Es geht doch nicht um Eliten fördern, es geht darum alle zu fördern, die auch gefördert werden wollen, da kann man auch bei leistungsschwächeren Schülern viel rausholen. Das geht aber nur wenn die Atmosphäre stimmt. Gerade schwache, aber fleißige Schüler leiden massiv unter schlechter Atmosphäre im Klassenraum, nur weil die Eltern von drei Schülern totale Erziehungsverweigerung betreiben. Dann ist es unser Job zu erziehen und Erziehung funktioniert über Zuwendung und maximale Konsequenz. Nur doof, wenn das dann von den Eltern auch noch torpediert wird.

    Ich bin auch nicht in der Grundschule, ich hab pubertierende Jungs da sitzen und viel Verständnis dafür dass man in der Pubertät auch Mal Mist baut, aber immer unter der Prämisse "kein Applaus für Scheisse". Mist bauen ist okay, wenn dafür leidet und daraus lernt.

    Wenn du glaubst, dass du in Klasse 1 noch alle retten kannst ist das nobel. Die Erfahrung im Kinderheim war eher die, dass du Leute die vor dem 3. Geburtstag gekommen sind gut durchbekommst. Jedes Jahr später hat es deutlich schwerer gemacht irgendetwas zu erreichen und irgendwann ist halt leider einfach zu spät, wenn die engsten Bezugspersonen es jahrelang verschissen haben...

    Mit den Schülern reden, ggf. mit den Eltern reden, um rauszufinden was ich schulisch innerhalb meiner Expertise tun kann und wo es andere Experten gibt (Schulseelsorger, Schulpsychologin, Erziehungsberatungsstelle).

    Ich bin eigentlich immer Klassenlehrer einer Jungenklasse, ich bin seit zehn Jahren Vertrauenslehrer bei uns an der Schule, aber ich bin Experte für ganz bestimmte Teilbereiche und sobald es das überschreitet, muss ich wissen wer da der passende Experte ist. Und was auch ganz wichtig ist, das habe ich aber schon vorher im Kinderheim gelernt: Du kannst nicht alle retten. Manche wollen nicht gerettet werden, dann erreichst du exakt gar nichts und manche können nicht gerettet werden, weil da schon zu viel schiefgelaufen ist. Das muss man einsehen, ob es einem gefällt oder nicht und dann muss man sich selbst und die Anderen (aka Mitschüler) schützen.

    Zitat

    Schülerinnen und Schüler haben die Pflicht daran mitzuarbeiten, dass die Aufgabe der Schule erfüllt und das Bildungsziel erreicht werden kann. Sie sind insbesondere verpflichtet, sich auf den Unterricht vorzubereiten, sich aktiv daran zu beteiligen, die erforderlichen Arbeiten anzufertigen und die Hausaufgaben zu erledigen. Sie haben die Schulordnung einzuhalten und die Anordnungen der Lehrerinnen und Lehrer, der Schulleitung und anderer dazu befugter Personen zu befolgen.

    Wenn Schüler ihren gesetzlichen Pflichten nicht nachkommen, können sie nicht gut lernen? Nein, wirklich?

    Und ja, wir haben einen Schutzauftrag den anderen Schülern gegenüber. Wenn ein Schüler das Recht auf Bildung der Anderen torpediert, dann hat das Konsequenzen und zwar nicht die, dass ich andere Kinder unter meiner pädagogischen (und wenn das nicht reicht juristischen) Inkompetenz leiden lasse.

    Ich hab reine Jungenklassen, also mit verhaltenskreativ hab ich etwas Erfahrung. Wir haben seit diesem Halbjahr ein "Tier System" in der Klasse (fünfstufig von Bronze bis Diamant). Auf der mittleren Stufe hat man einen neutralen Status, die unteren Stufen führen zu mehr Aufgaben für die Gemeinschaft und engerer Kontrolle (Einzeltisch in der ersten Reihe), die oberen Stufen zu mehr Freiheiten (z.B. freie Sitzplatzwahl). Nach anfänglichen Anpassungsschwierigkeiten (fünf Leute in Reihe 1 am Einzeltisch) gibt es aktuell nur noch einen Schüler, den das betrifft. Auch Chaoten mögen Aufmerksamkeit und Belohnungen und hassen es nach jedem Schultag das Schulgelände reinlich halten zu dürfen. ;)

    Dann würde ich als Schüler "gesund" ankreuzen, egal was ich habe. Schließlich hat die Schule kein Recht Krankheitsdaten zu erheben oder zu speichern und entsprechend habe ich als Schüler das Recht zu lügen, sollten solche Daten doch erhoben werden. Ich verweise in diesem Zusammenhang gerne auf das Schulgesetz NRW §120, Absatz 2.

    Nur als Frage: Woher habt ihr die Krankheitsdaten in der Schülerakte? Hoffentlich ist die Quelle nicht juristisch angreifbar.

    Anlage 1 VO-DV I - gesundheitliche Beeinträchtigung und/oder körperliche Behinderung (soweit nach § 57 Absatz 1 SchulG notwendig) **): Beginn, Ende, Art, Umfang

    Die Frage der Notwendigkeit auf Klassenfahrten dürfte sich hoffentlich von selbst erklären.

    Hast Du dafür eine Quelle? Das würde mich privat durchaus interessieren. Im DRLG-Schwimmkurs eines Familienmitgliedes waren 14 Kinder. Eine Leiterin und junge Helferin haben den Kurs gemacht. Zwischendurch war noch mal eine Freundin der Helferin dabei. Ich würde schätzen beide so 13,14 Jahre alt ...

    Das DLRG Ausbilderhandbuch Schwimmen sieht pro 15 Personen im Kurs einen Rettungsschwimmer (Silber oder Gold) vor. Das bezieht sich auf schwimmfähige Personen im Kurs, bei Nichtschwimmern bist du bei 8 Personen auf einen Rettungsschwimmer (einer mit Silber+, im Lehrschwimmbecken reicht der Rettungsschwimmer Bronze). Wenn du mit Schwimmern zur Ausbildung ins Freigewässer gehst, wird der Schlüssel noch kleiner. Und die sind auch nicht zwingend alle gleichzeitig im Wasser.

    Deutschland ist meines Wissens nach eins der wenigen Länder in denen zuerst Brustschwimmen gelehrt wird, wenn man sich kleine Kinder im Wasser anguckt, scheint kraulen erst einmal intuitiver zu sein, natürlich bleibt der Kopf dabei oben.

    Rücken ist aber für die meisten gruselig, weil sie nicht sehen wohin es geht, also muss es vorwärts gehen und die Kopftechnik ist erstmal anders, als später...

    Es gibt bei der PKV auch oft Möglichkeiten das zu überbrücken und das Bürgergeld übernimmt maximal die Hälfte der Basisabsicherung, nicht des aktuell laufenden Tarifs. Das ist so viel, bei mir würde der normale Tarif komplett übernommen, das müssten aktuell knapp über 450€ sein. So teuer ist deine PKV vermutlich gar nicht, selbst bei 100%

    Ich habe jetzt mal meinen Sohn gefragt, wie es im Gymnasium ist/war. Er sagte, sie seien allein mit nur einem Lehrer zum Schwimmunterricht gegangen. Aber bei Fünftklässlern geht man wohl davon aus, dass alle schwimmen können.

    Wir lassen uns bei Anmeldung den Schwimmausweis im Original vorlegen und verlassen uns nicht auf die Auskunft der Kinder/Eltern. Die Quote der Leute mit Bronze ist definitiv über 95% und wir bieten Crashkurse für die Nichtschwimmer an, in denen eigentlich alle zeitnah grundlegende Schwimmerfahrung sammeln und sich über Wasser halten können. Beim letzten Mal waren das zwei Kolleginnen mit sieben Schülern. Der Erlass hätte sicher auch weniger erlaubt und die Kurse müssten wir auch nicht anbieten, aber ich vertraue darauf, dass unsere Fachschaft da länger drüber nachgedacht hat, anstatt das den Nichtschwimmern im Rahmen des regulären Unterrichts zu vermitteln. Wird als Überstunden abgerechnet, falls das relevant ist, also keine freiwillige, unbezahlte Leistung der Kolleginnen für leuchtende Kinderaugen. Andererseits können die Augen nachher wenigstens noch alle leuchten...

    Auch in Deutschland wäre das fahrlässig durch die Lehrkraft. Fahrlässig handelt, wer die im Verkehr erforderliche Sorgfalt außer acht lässt. Sobald du denkst "das geht bestimmt gut", bist du ziemlich sicher schon im fahrlässigen Bereich.

    Und wenn jemand so runter krachen kann, dass der Bruch offen ist, bist du ziemlich sicher bei grob fahrlässig, da muss ja eine gewisse Höhe und Zeit dazu kommen.

    Nur weil ich meine 8. Jungenklasse belehrt habe was alles verboten ist wenn wir an den Fluss gehen, führe ich trotzdem Aufsicht, dass tatsächlich niemand ins Wasser geht. Da sind viele wenn und dann, aber wenn einer ertrinkt, weil ich zu doof bin Aufsicht zu führen, dann habe ich ein Problem, moralisch und juristisch.

    Ja, genau. Dazu kommen noch ein paar weitere Übungen Richtungen Rettungsfähigkeit, aber die erreichen nicht einmal das Niveau des DLRG Juniorretters. Das Land braucht halt jeden Kollegen, egal wie fähig. Bei der Nummer ist aber tatsächlich das Land in der Verantwortung und nicht der einzelne Kollege.

    Die Anforderungen der Unfallkasse sind tatsächlich deutlich schärfer, auch die Beckentiefe schließt mit 1,20 fast alle Lehrschwimmbecken aus bei denen der Boden nicht verstellbar ist (Standard ist 1,35).

    https://www.schulsport-nrw.de//rettungsfaehigkeit.html

    Allgemeine Rettungsfähigkeit:

    Entweder Rettungsschwimmer Bronze oder Schwimmpass Bronze und singen und klatschen (die Anforderungen sind ein Witz, da machst du selbst beim Juniorretter mehr, es ist zum Beispiel keine Kombiübung notwendig, die Tauchstrecken und Tiefen sowie die Schleppstrecke sind zusammengestrichen).

    Es ist klar, warum das Land das macht, ansonsten würden einige Kollegen das Schwimmbad dienstlich nicht mehr von innen sehen, aber es ist trotzdem echt traurig.

    Es macht Sinn Sinn den Rettungsschwimmer alle paar Jahre neu zu machen. Ich konnte mal zwei Bahnen tauchen, davon bin ich inzwischen weit entfernt und wenn ich eine nicht mehr schaffe, bin ich halt nicht mehr voll rettungsfähig.

    Aber in NRW müssen Sportlehrer alle vier Jahre einmal ins Wasser springen und ihren Namen tanzen, dann sind sie für das Land voll rettungsfähig (die Anforderungen des Landes an Sportlehrer reichen beim DLRG nicht einmal für den Juniorretter).

    Für den Trainer im Verein brauchst du den Rettungsschwimmer Silber im Dauernachweis und den Schwimmtausbilder (105 Einheiten a 45 Minuten). Als Grundschullehrer in NRW erreichen 2 SWS während des Studiums also circa 30 Einheiten a 45 Minuten und die "Rettungsfähigkeit".

    P.S.: als Gymnasiallehrer sind es auch nicht mehr SWS, da habe ich gestern auf die Schnelle keine Studienordnung gefunden.

    Ich bin seit mehr als 20 Jahren Rettungsschwimmer und hab irgendwann auch mal einen Schein gemacht, um im Verein bei der Ausbildung zu helfen (mache ich aber seit Jahren nicht mehr). Wir hatten im Kurs üblicherweise circa 15-20 Kinder von absoluten Schwimmanfängern bis zu solchen, die für den Freischwimmer (Bronze) trainieren. Auf die 15-20 Kinder kamen ein Schwimmausbilder und zwei Helfer. Gruppe geteilt in Seepferdchen / kein Seepferdchen, da wir selbst das Seepferdchen abgenommen haben, war das auch ein zuverlässiger Indikator und dann zwei Leute für die Nichtschwimmer und einen für die Schwimmer. Von den Nichtschwimmern immer maximal 2 im Wasser (am Rand rein, wo sie nicht stehen konnten, sobald sie im Bereich waren wo sie stehen konnten, der nächste ins Wasser).

    Ich habe keine Erfahrung im Schulschwimmen, aber sorry, die beschriebene Situation die zur Verurteilung geführt hat, scheint mir zumindest unnötig gefahrenträchtig. Wenn das die Regel im Schulschwimmen wäre, hätte ich einen Grund mehr gehabt, dass meine beiden Kinder bereits vor der Grundschule den Freischwimmer hatten. Ich hab schon ein paar Mal die Grundschulen vor Ort beim Schwimmen im örtlichen Bad gesehen (Lehrbecken ist hier auch abfallend von 40-135 Wassertiefe), das läuft anders, teilweise nur eine Lehrkraft, aber da sind nie alle gleichzeitig im Wasser, wenn es zwei Lehrkräfte sind ist es immer getrennt in Nichtschwimmer und Schwimmer. Der DLRG bietet in Kooperation mit der Schule mehrfach Kurse während Klasse 1 an und Schulschwimmen ist dann ab der 2.

    Die vorherige kommissarische Besetzung ist doch auch durch den Personalrat gegangen,

    Alle Kompetenzen die man dabei erwirbt sind selbstverständlich unter Befähigung aufzunehmen (wenn zum Beispiel über Fortbildung, Fachgespräch, Kolloquium nachweisbar). Bei der fachlichen Leistung sollte man sich da tatsächlich zurückhalten, aber es ist wie oben geschrieben.

    Ob jemand schon drei Jahre den Stundenplan mit Untis macht oder entsprechend viele Fortbildungen gemacht hat. Er hat Befähigung erworben und die ist eins der drei Kriterien.

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