"Kann man ja trotzdem mal theoretisch diskutieren." Der andere Teil in mir spielt dann aber advocatus diaboli und fragt, ob man denn auch die Meinungsfreiheit, die Gleichberechtigung und andere Grundrechte einfach mal so theoretisch diskutieren kann.
Klar kann man das.
User @Schmidt schrieb an anderer Stelle zu einem anderen Thema:
"Mich stört auch dieses Dogma. Es muss erlaubt sein, über die freiheitlich-demokratische Grundordnung ergebnisoffen zu diskutieren. Eine Ordnung, von der behautet wird, sie sei die beste denkbare, muss einer solchen Diskussion standhalten (was sie meiner Meinung nach tut)".
Nun ist es aber, wie du ja auch immer wieder betonst, eben im Grundgesetz festgeschrieben und kann nicht mal so eben (bzw. eben gar nicht) geändert werden. Ein Grundgesetz, auf das ich als Beamter vereidigt bin und das ich in meiner Position schützen muss.
[...]
"Das Grundgesetz als "Buffet" zu betrachten, in dem Sinne, dass man gewisse Grundrechte als sakrosankt betrachtet, andere jedoch freimütig - wenn auch nur theoretisch - in Frage stellt, ist sicherlich auch nicht der richtige Weg.
Vielleicht könnten Beamte jährlich eine Siegesparade zur bestmöglichen Verfassung aller Zeiten abhalten! 
Das ist doch ganz normal, dass man - man möchte fast sagen "auch als Beamter" - nicht komplett alles 100% gut findet. Der Gedanke von Bürgern oder einer Beamtenschaft die wie ein Mann hinter jedem Komma steht, erinnert mich eher an das Selbstbild von Diktaturen.
Davon abgesehen wird das Gesetz mit Gewalt durchgesetzt, ganz egal wie man dazu nun als einzelner stehen mag. Eine Meinung zu haben ist erlaubt und die meisten Meinungen dürfen auch geäußert werden (aber nicht alle).
Dumme Frage:
Die Richter am Bundesverfassungsgericht sind doch auch Beamte, oder nicht?
Falls ja: wie "wahren" die eigentlich gemäß unseres Eides das Grundgesetz, wenn dieses doch schon so oft geändert wurde?