Keine Ahnung ob kurios oder ob ich nach einer langen Nacht eine Denkblockade habe:
In BW gibt es bei Treffen an nichtöffentlichen Orten eine Höchstteilnehmerzahl von 5 Personen. Diese greift aber nicht, wenn sich Familienmitglieder gerader Linie (Großeltern, Eltern, Kinder, Enkelkinder) sowie die jeweiligen Ehepartner/Lebenspartner treffen.
Nun nehmen wir mal an, man ist eine vierköpfige Familie und die Schwester des Familienvaters kommt zu Besuch. Sie allein und man wäre dann 5 Personen; erlaubt.
Bringt sie aber ihren Ehemann mit; nicht erlaubt, da > 5 Personen und die Geschwister nicht Verwandte gerader Linie sind.
Besucht die vierköpfige Familie die Eltern des Mannes (Großeltern) dann sind es 6 Personen und erlaubt; gerade Linie.
Kommt zufälligerweise auch die Schwester (also Tochter der Großeltern) mit Ehepartner/Lebenspartner vorbei; ebenfalls erlaubt, da hier die gerade Linie greift.
Habe ich einen Denkfehler? 