- Der Beschluss gilt nur wenn das Gremium beschlussfähig war oder die Beschlussunfähigkeit nicht festgestellt wurde.
- Es zählen die abgegebenen Stimmen der Stimmen der Stimmberechtigten Mitglieder der Fachkonferenz, soweit nicht anders bestimmt.
- Es gab keine Konferenzordnung, die 2 aushebelt, also gilt 2.
- Der Kollege muss Mitglied sein, also die Lehrbefähigung haben oder das Fach unterrichten.
- Der Kollege muss die Stimme abgegeben haben. Das hat er, wenn auch schriftlich.
Also zählt die Stimme und der Beschluss steht.
Edit:
Wie ich gerade las, gab es doch eine Konferenzordnung, die an Punkt 3 das Ganze stoppte und die Stimme ungültig machte.
Ich lass mal den Standardablauf dennoch hier stehen für den nächsten Fall.
Spannend! Ich kann deine Lesart durchaus nachvollziehen, kann mir das aber eigentlich nicht vorstellen (was nichts heißen muss...). Ich schaue morgen mal im Kommentar zum SchulG nach, vielleicht sind die o.g. Paragraphen da ja entsprechend erläutert.