Beides nicht so einfach.
Das Beförderungsamt ist ab 1.8. de facto nichtig, da es keinen Vorteil mehr bietet gegenüber nichtbeförderten Kollegen. De jure besteht es aber weiter.
Das Verfahren wie man eine Beförderungsstelle "kündigen" soll ist mit nicht bekannt. Hier wird abwechselnd von "vom Amt zurücktreten", die "Beförderung zurückgeben" oder ähnlichem gesprochen. Wie das in der Realität ablaufen soll, weiß ich nicht und habe ich auch nich nie mitbekommen.
Das kann aber auch nicht der Weg sein, der jetzt massenhaft begangen werden soll.
Es scheint mir der einfachere Weg zu sein, dass das Ministerium zum 1.8. Beförderten das Recht einräumt die Beförderungsaufgabe nach 3/5/7/10? Jahren abgeben zu dürfen oder eben Entlastung dafür erhalten zu dürfen.
Das kostet das Land noch nicht mal was.