Auf jeden Fall verbeamtent lassen.
Nicht zu unterschätzen ist im neben den von anderen genannten finanziellen Gründen auch die Mitgliedschaft in der PKV statt der gesetzlichen Kasse. Die deutlich bessere Versorgung gerade für gesundheitlich angeschlagene Fälle ist mit Geld kaum aufzuwiegen.
Du wirst dich wundern, wie schnell du als Privatpatient an Termine kommst und welche deutlich wirksameren Medikamente und Therapien dir plötzlich angeboten werden und zur Verfügung stehen.
Die Einstufung würde ich erst einmal abwarten, da ich mir nicht sicher bin, dass deine eigene Berechnung so stimmt. Schalte da sicherheitshalber aber auch den Personalrat ein und /oder wende dich an die Rechtsberatung deiner Gewerkschaft/ deines Verbandes.
Die PKV wird mir kaum Vorteile bieten, da es sich um die Absicherung im Basistarif handelt. Dieser hat einen DEUTLICH geringeren Leistungsumfang als der Normaltarif mit Beihilfeergänzungsleistungen.
Laut meiner eigenen Berechnung müsste ich in Stufe 7 eingeordnet werden. Die Personalabteilung nennt Stufe 5 mir Wechsel nach Stufe 6 innerhalb einiger Monate.
Bedeutet für dich, dass du fast sofort in A13/6 eingestuft wirst, da die Stufenlaufzeit von 5 auf 6 nur 3 Jahre beträgt. Ich hab vorhin etwas schnell gerechnet, aber du müsstest eigentlich ab A13/7 finanziell besser dastehen. Die 300-350 € kommen mit Risikozuschlag bei 50% Beihilfe schon hin.
Ob die PKV dir Vorteile bei der Versorgung bringt, hängt glaube ich auch vom Arzt ab. Meinen Hausarzt, den ich sehr schätze, interessiert meine PKV bei der Wartezeit und Terminvergabe null. Dafür ist er sehr fähig. Als ich vor einiger Zeit einmal meinen Zeh gebrochen hatte und an einem Montag morgen bei einem mir unbekannten Chirurgen vorstellig wurde, war ich trotz mindestens 20 Leuten im Wartezimmer nach fünf Minuten dran. Ich persönlich finde diese Bevorzugung ziemlich asozial. Deswegen lege ich da auch überhaupt keinen Wert drauf.
Übrigens vermutlich nur relevant, wenn der Partner auch Beamter ist. Die Kinder können problemlos gesetzlich versichert sein, den Anstiegt auf 70% Beihilfe bekommt man trotzdem.
Was du auch übersiehst: Beamter bekommen unbegrenzte "Lohnfortzahlung" statt nur sechs Wochen wie bei Angestellten. Beamter bekommen bei Dienstunfähigkeit automatisch eine Mindestpension in Höhe von etwa 1400€ monatlich. Dafür musst du als gesetzlich versicherter lange schuften. Du schreibst von Risikozuschlägen bei der PKV, hast also vermutlich eine Vorerkrankung. Offenbar scheint diese nicht die Verbeamtung zu verhindern. Aber die Absicherung, falls irgendetwas bei dir passiert, ist im Beamtentum um einiges besser.
Hast du noch einen für dich negativen Aspekt der Verbeamtung?
Mein Grundsicherungsrechner sagt mir, dass ich im Falle einer Dienstunfähigkeit, Kündigung, etc. 1060€ Hartz 4 bekommen würde. Ziehe ich PKV und Steuern von der Mindestpension ab, liege ich unter Hartz 4. DAS soll es doch auch nicht sein?
Die Sache mit Vorerkrankung könnte auch noch zu einer Überaschung führen, sobald ich beim Amtsarzt vorstellig werde. Vielleicht winkt der ja sofort ab.
Sissymaus:
Ich war nie freiwillig gesetzlich, sondern immer pflichtversichert, so dass es mir der Frist keine Probleme geben sollte. Sobald ich verbeamtet werde, stelle ich einen Antrag um Aufnahme. Über 6 Monate sollte das nicht dauern.