ich kann ein paar völlig durchgeknallte Spinner hier wirklich nicht mehr ignorieren.
die Menschen, die so persönlich und beleidigend wurden
Ich hoffe Du kommst wieder
Das passt nicht zusammen.
ich kann ein paar völlig durchgeknallte Spinner hier wirklich nicht mehr ignorieren.
die Menschen, die so persönlich und beleidigend wurden
Ich hoffe Du kommst wieder
Das passt nicht zusammen.
0,2 ist keine gerine Effektstärke, sondern eine mittlere. Die Untersuchung mit dem Thema: "The Relationship between Teacher Qualification and the Quality of the Early Childhood Care and Learning Environment." kommt auf eine Effektstärke von 0,41, also eine große Effektstärke.
0.40 ist der Durchschnitt der Effektstärken, die Hattie in seiner ersten Veröffentlichung herausgearbeitet hat und er benennt diese deswegen als "hinge point". 0.20 ist also durchaus gering, ab 0,60 spricht er meine ich erst von groß.
In dem Einfluss / Faktor "teacher subject matter knowledge" gibt es vier Meta-Studien. Zwei Studien betreffen die Variable "teacher knowledge in mathematics" - darum geht es hier in der Diskussion, oder nicht? Warum pickst du die eine Meta-Studie heraus, nicht direkt Mathematik sondern "teacher qualifications in language & reasoning" betrifft?
Ich verstehe es so, dass man als Primarlehrperson in der Schweiz eine niedrigere formale Qualifikation braucht. Da würde die Meta-Studie zum Faktor "teacher qualification" - die einzige für diesen Faktor wohlgemerkt und deshalb auch mit einer sehr geringen Robustheit ausgewiesen - den Schluss zulassen, dass dies durchaus ein Problem ist. Darum geht es bei dem Faktor, den Moebius anführt, obwohl es hier in der Diskussion ja konkreter um Fachwissen im Fach Mathematik ging und nicht um die formale Qualifikation von Lehrkräften. Die ist anders als in anderen Ländern und im Bereich der frühkindlichen Erziehung in Deutschland ja schon recht normiert - Master-Studienabschluss und 2. Staatsexamen.
Es ging mir auch jetzt gar nicht um die Diskussion, die Länder zu vergleichen oder welche Qualifikationen man in der Schweiz wirklich braucht oder hat, sondern vielmehr einfach darum, an einem Beispiel aufzuzeigen, wo die Meta-Studie zur "teacher qualification" ein valides Argument wäre. In der Frage, inwiefern Fachwissen entscheidend für den Lernerfolg ist, ist sie es meiner Interpretation nach weniger.
"Widerlegen" ist auch ein hartes Wort, ich würde es gerne in meinem letzten Beitrag durch "diskutieren" ersetzen.
Wenn es eine Erkenntnis aus Hattie gibt, dann dass die Lehrperson einen größeren Unterschied macht, als praktisch alles, was wir an Methodik oder Organisation von Rahmenbedingungen machen. Ein Großteil der Items mit hoher Effektstärke betreffen Lehrpersonen, die für "Teacher Qualifikation" liegt zB schon mal bei 0.39.
Der erste Satz hat ziemlich wenig mit meiner Aussage zu tun bzw. musst du mir das nicht erklären. Aber ja, die Lehrkraft als größten Wirkfaktor betont Hattie immer wieder. Die fachliche Qualifikation in Mathematik als ein Faktor von vielen, die in der Lehrkraft bedingt liegen, gehört aber nicht zu den größeren Wirkfaktoren für den Lernerfolg. Der von mir genannte Einfluss "teacher subject matter knowledge" bezieht sich in drei aufgeführten Meta-Studien bei Hattie explizit auf den Zusammenhang des Fachwissens der Lehrkraft in Mathematik auf den Lernerfolg. Alle drei Meta-Studien zeigen dabei einen geringeren Zusammenhang - in der Grundschule übrigens noch geringer als an der weiterführenden Schule. (Ich habe Visible Learning 2.0 in der Schule und nicht zuhause, müsste da also nochmal genauer nachschauen, um es genauer sagen zu können.)
Der Einfluss "teacher qualification", den du heranziehst, fußt auf einer Meta-Studie, die auch die Qualifikation von Erzieher*innen (? "care giver") einbezieht und soweit ich verstehe den Zusammenhang mit der Qualität der Lernumgebung und nicht den Lernerfolg misst. Des Weiteren geht es in der Studie u.a. um die formale (tertiäre) Qualifikation, die sich natürlich unter den Erzieher*innen, aber auch unter Lehrkräften in anderen Ländern sehr viel mehr unterscheiden kann, als die formale Qualifikation von Lehrkräften in Deutschland. Die meisten Lehrkräfte in Deutschland haben die gleiche formale tertiäre Qualifikation, nämlich einen Master-Studienabschluss sowie 2. Staatsexamen bzw. Äquivalent. (Auch hier schaue ich bei Gelegenheit gerne nochma, wie Hattie diese Meta-Studie einordnet und interpretiert.)
Deine Antwort ist also nur eine sehr allgemeine Aussage mit einer sehr allgemeinen Meta-Studie und geht eigentlich gar nicht auf mein Argument mit drei sehr spezifischen Meta-Studien ein, die sehr spezifisch das hier diskutierte Thema betreffen.
P.S.
Unsere Primarlehpersonen haben nicht mal eine allgemeinbildende Matura. Das ist auch nicht das Problem.
Diese Aussage ließe sich dagegen schon viel eher mit dem Meta-Studie zur "teacher qualification" bei Hattie widerlegen, die Moebius angeführt hat.
Witzig, gerade in Mathematik scheint der Einfluss des "teacher subject matter knowledge" auf den Lernerfolg laut Studienlage geringer und liegt deutlich unter dem Schwellenwert für sichtbares Lernen, der laut Hattie bei d=0.40 liegt: https://www.visiblelearningmetax.com/influences/vie…atter_knowledge
Die Wahrhnehmung mancher scheint also eher eine Fehlvorstellung bzw. Scheinkorrelation zu sein. Trotzdem begrüße ich die Ausbildungsreform in NRW.
Das Klassenlehrer*innenprinzip ist laut Dienstordnung in NRW im Primarbereich in der Regel übrigens vorgeschrieben (§ 12 Abs. 3), also mitnichten in der Bequemlichkeit der Lehrkräfte begründet.
Wird sofort genutzt um gegen muslime und Ausländer zu hetzen.
Da gilt für Die Welt aber doch das Sprichwort: "Die Geister, die ich rief ..."
Und da steht, dass das die Ausnahme ist! Du hast eben nicht immer das Recht, einfach von der Arbeit fern zu bleiben! Und ja, bei der Ausnahme bin ich völlig bei Dir, das muss der AG tragen. Aber dass man generell davon auszugehen hat, dass der AG einen bezahlt freistellt ist eben ein Trugschluss und auch nicht gängige Praxis.
Wo schreibt hier irgendwer, dass man einfach von der Arbeit fern bleibt? Natürlich informiert man den Arbeitgeber mit entsprechendem ärztlichen Attest der medizinischen Notwendigkeit darüber.
Hier wird aber u.a. von dir so getan, als bedarf das in irgendeiner Form einer Kulanz, einem Entgegenkommen oder der Wohlfahrt, dass man in diesem Fall der Arbeit bezahlt fern bleibt. Nein, das ist einfach das gute Recht in diesem Fall. Und natürlich ist das eine Ausnahme, weil man die meisten Termine bei Ärzt*innen in die freie Zeit legen kann. Das ist keine Ausnahme in dem Sinne, dass Unternehmen darüber entscheiden können, ob sie ihre Arbeitnehmer*innen in diesem Fall entgeltlich freistellen.
Das wird doch direkt am Anfang des Artikels festfestellt:
Auch Arztbesuche gelten nach deutschem Recht grundsätzlich als private Angelegenheit des Arbeitnehmers, es gibt also keinen generellen Freistellungsanspruch für Arzttermine. Daher sind Arbeitnehmer grundsätzlich gehalten, in zumutbarer Weise zu versuchen, Arztbesuche in ihrer Freizeit wahrzunehmen. (...)
Selbstverständlich gibt es Ausnahmen zu diesem Grundsatz, in denen der Arbeitnehmer Anspruch auf eine entgeltliche Freistellung hat. Grob gesagt sind dies stets Fälle, in denen ein Arztbesuch „notwendig“ (vgl. BAG, Urteil vom 29.02.1984 – Az. 5 AZR 92/82) und ein Termin außerhalb der Arbeitszeit nicht möglich ist:
Und nochmal ein Artikel, der auch auf den Fall Arztbesuch mit Kind eingeht:
Muss der Arbeitnehmer ein Kind oder einen Angehörigen zu einem Arzttermin begleiten, sind die gleichen Grundsätze anzuwenden wie für den Arbeitnehmer selbst: Es muss versucht werden, den Termin während der Freizeit wahrzunehmen. Ist dies nicht zumutbar oder liegt eine akute Erkrankung vor, besteht ein Anspruch auf Freistellung. Darüber hinaus muss der Arbeitnehmer nachweisen, dass das Kind oder der Angehörige auf die Begleitung angewiesen ist.
Das ist ein sehr idealistischer Ansatz. Selbst Politiker schaffen es nicht, in die nächste Legislaturperiode zu denken. Ein Unternehmen denkt sicher nicht an die nächste Generation, sondern an das, was er jetzt grad an Gewinn erwirtschaften kann. Und das ist auch ok so. Denn er trägt das hohe unternehmerische Risiko, während seine AN einfach den Betrieb wechseln können.
Natürlich würde ich mir wünschen, dass die Vereinbarkeit besser gegeben ist, aber da sehe ich nicht allein den Arbeitgeber in der Pflicht, sondern hauptsächlich die Politik, die nicht für ausreichend Kinderbetreuung sorgt! Wie man bei aktuellem Fachkräftemangel auf einen Großteil gut ausgebildeten Personals verzichten kann (Frauen!), weil diese keine Kinderbetreuung haben und die Männer sich nicht einbringen, wegen fehlender Anreize, kapiere ich nicht. Ich habe meine Kinder in der Zeit von 1998-2019 in der Betreuung gehabt und es wurde eher schlechter als besser.
Im Einzelfall ist das idealistisch, ja, aber die Gesetze sind im Großen und Ganzen aus genau diesen Abwägungen zwischen Interessen der Arbeitgeber*innen und Arbeitnehmer*innen entstanden und entsprechnd einfach die Realität. Das Gesetz sagt: "Der zur Dienstleistung Verpflichtete wird des Anspruchs auf die Vergütung nicht dadurch verlustig, dass er für eine verhältnismäßig nicht erhebliche Zeit durch einen in seiner Person liegenden Grund ohne sein Verschulden an der Dienstleistung verhindert wird." Paragraph 616 BGB.
Jener Paragraph war zum Beispiel Teil der Begründung im Urteil des LAG Niedersachsen, indem festgestellt wurde, dass ein Arbeitnehmer bezahlt freigestellt werden muss, wenn er zu einer Untersuchung oder Behandlung in eine Praxis einbestellt wird und die Praxis keine anderen Termine anbietet.
Zitat von SissymausWirtschaftsunternehmen sind einzig allein zu dem Zweck da, Gewinne zu erwirtschaften. Sie sind kein Wohlfahrtsverband, um Eltern Arbeit zu geben. Natürlich gibts da eine Verantwortung, aber in erster Linie muss ich mit meinem Mann als Eltern dafür sorgen, dass ich die Arbeitsleistung bringen kann, für die ich bezahlt werde. Dazu gehört für mich nicht der Gang mit meinem Kind zum Arzt, denn da erbringe ich keine Arbeitsleistung.
Zwar betrifft das Urteil keinen Arztbesuch eines Kindes, aber es ist nur logisch, dass dieser Fall ebenso davon abgedeckt ist, wenn es keine Alternative dazu gibt, dass das Kind von seinen Erziehungsberechtigten begleitet wird, denn das ist ebenfalls ein "in seiner Person liegender Grund ohne Verschulden". Es ist und bleibt ein unverschuldetes Arbeitsversäumnis.
Ob das für dich dazu gehört oder nicht ist ebenso egal, wie ob man dann keine Arbeitsleistung erbringen kann. Und es ist ganz und gar nicht okay, wenn Unternehmen aus Gewinngründen Gesetze so unterwandern, wie du es geschildert hast, und auch wenn sie es tun, ist das kein Argument in dieser Diskussion. Dann gehören diese Unternehmen dafür konsequent vor Gericht. Und so oder so ist damit auch die Aussage von state_of_trance falsch, dass man in diesen Fällen in anderen Unternehmen Urlaub einreichen müsse. Rechtlich mit den genannten Bedinungen jedenfalls nicht.
Was soll ich dazu sagen, Sissymaus ? Alles nur Gründe, Gewerkschaften und Arbeitnehmer*innenrechte zu stärken und effektiv umzusetzen. Alles keine Gründe, die Vereinbarkeit von Beruf und Familie im Sinne der Fürsorgepflicht des Staates gegenüber Beamt*innen in Zweifel zu ziehen, diese als Kulanz oder Entgegenkommen darzustellen oder wie state_of_trance ständig Menschen mit Kindern eine vermeintliche Bevorzugung anzudichten (das sage ich übrigens als kinderloser Mensch).
Sowohl state_of_trance als auch die Unternehmen sollten sich bewusst sein, dass die gesetzlichen Regelungen ja bereits in einem Aushandlungsprozess entstehen, weil auch diese ein Interesse daran haben, dass Menschen Nachwuchs bekommen und diese davon profitieren. Nachwuchs ist in der Hinsicht insofern also alles andere als reine Privatsache.
Das Beispiel Personalmangel in der frühkindlichen Betreuung zeigt dies doch ganz gut: Unternehmen wollen möglichst viele Arbeitskräfte. Dafür wurde die frühkindliche Betreuung ausgebaut. Wird das u.a. zugunsten der Profite der Unternehmen vernachlässigt, fällt das eben wieder zurück auf die Arbeitgeber*innen, die dann weniger Arbeitskräfte haben. Und das fällt auf state_of_trance zurück, dessen Pension auch erwirtschaftet werden muss und der vielleicht irgendwann auch auf Pflegekräfte angewiesen ist.
Die Argumentation ist jetzt aber sehr kapitalistisch, ich persönlich finde alleine im ideellen Sinne des Gemeinwohls und der Gleichberechtigung wichtig, dass es einen starken Arbeitnehmer*innenschutz und gute frühkindlichen Betreuung sprich eine gute Vereinbarkeit von Beruf und Familie gibt.
Die wenigsten Menschen nutzen das meiner Erfahrung nach übrigens aus und fast alle in meinem Kollegium versuchen über die gesetzlichen Vorgaben hinaus die Arbeit zu schaffen, um den anderen nicht zur Last zu fallen. Das schreibt ja auch der TE.
Jetzt haben wir den Blickwinkel auf das Thema aber sehr ausgedehnt ![]()
Kannst Du gern behaupten. Ist aber nicht so.
Dann bin ich gespannt auf deine Quelle, ich habe ja bereits einen Beleg eines Fachanwalts für meine Behauptung angeführt. Und nur weil Arbeitgeber*innen etwas fordern, heißt das nicht, dass dies auch rechtlich in Ordnung ist. Vorauseilender Gehorsam zählt also nicht als Beleg.
Bitte pick dir nicht nur die Sätze raus, die passen.
Es steht nirgendwo (überlese ich das?), dass es auch bezahlt steht, oder nicht als Kindkrank-Tag (Betreuung notwendig) abgerechnet wird, dafür, dass man auch sehr wohl für nicht dringende Termine Urlaub nehmen muss.
Doch, unter genannten Bedingungen, so verstehe ich den Artikel, ist aus dem Kontext des Artikels zu erschließen, dass dies bezahlt wird und man keinen Urlaub für den Fall eines notwendigen Termins des Kindes bei einer Praxis mit notwendiger Begleitung und unter der Voraussetzung der Bescheinigung der Praxis über diese Umstände nehmen muss. Sonst würde ja im nächsten Absatz nach meinem zitierten Absatz nicht der Fall der Routineuntersuchung stehen, bei dem man sich Urlaub nehmen muss. Und auch am Anfang nicht stehen, dass generell Arztbesuche Privatsache sind, für die im Zweifelsfall Urlaub genommen werden muss. Ist aber zugegebenermaßen eine Interpretation. Auch was "dringend" bedeutet, muss im Zweifelsfall dann ein Gericht klären. Wie der Tag dann gewertet wird, z.B. als Kindkrank-Tag, steht tatsächlich nicht drin.
Okay, jetzt verstehe ich, was der Einschub in der Klammer sagen sollte. Es ist also nicht in allen Berufen so, weil die IGM als sehr starke Gewerkschaft gute Konditionen heraushandeln konnte.
Ich würde trotzdem behaupten, dass man bei einem notwendigen Termin des Kindes in einer Fachpraxis, die keine anderen notwendig zeitnahen Termine anbietet, und unter der Voraussetzung einer notwendigen Begleitung, trotzdem bezahlt freigestellt wird, wenn das vor Gericht landet. Und das würde ich auch als nur gerecht empfinden.
Ist das Kind nicht akut krank, muss aber zum Arzt, gilt es wiederum die Fragen zu stellen: Kann es nur in Begleitung hingehen? Gibt es eine andere Person, die das Kind begleiten kann? Und ist der Arzttermin nur während der Arbeitszeit möglich?
Selbst wenn Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer alle drei Fragen mit „Ja“ beantworten, wird man laut Schipp eine ärztliche Bescheinigung zur Vorlage gegenüber dem Arbeitgeber brauchen, die bestätigt, dass der Termin nicht verschiebbar war.
Das ist jetzt allgemein gehalten und nicht bezogen auf eine Branche oder Vereinbarungen in einer Branche, sondern allgemeines Gesetz betreffend.
Ich weiss, was ‚soll‘ bedeutet, aber in unserem Job mit sehr flexiblen Zeiten, kann man nicht erwarten, dass man (überspitzt!) auf Freude zustösst, wenn man für mehrere Kinder ganz viele Facharzttermine wahrnimmt, einige Kindkranktage nimmt und dann auch noch selbst krank wird.
Niemand erwartet Freude, nur einen angemessenen Umgangston, den die Schulleitung hier anscheinend vermissen ließ ![]()
Das sollte man nicht als ‚selbstverständlich‘ ansehen.
Doch, genau das sollte es bezogen auf die Umstände des geschilderten Falls: Es sollte selbstverständlich sein, dass man ohne Murren bei Krankheit zuhause bleiben darf, wenn man wirklich krank ist; dass man ohne Murren beim kranken Kind zuhause bleiben darf, wenn es krank ist und man noch Anspruch auf entsprechende Kindkranktage hat; dass man ohne Murren einen notwendigen, nicht anders legbaren Termin bei Fachärzt*innen (auch des Kindes, wenn die Begleitung notwendig ist) wahrnehmen kann, sofern das im rechtlichen Rahmen eben wirklich notwendig und geboten ist.
Es reicht doch, dass Teile der Arbeitgeber*innenlobby die Rechte der Arbeitnehmer*innen offen angreift, ich bleibe da solidarisch an der Seite der Kolleg*innen.
Du zitierst/verlinkst eine Liste von einer (sehr starken) Gewerkschaft, die nicht in unserer "Branche" aktiv ist
Es wurde doch explizit behauptet, "in anderen Berufen" würde man dafür Urlaub einreichen müssen. Deswegen zitiere ich eine Gewerkschaft für andere Berufe.
Eine "soll" Regelung ist rechtlich übrigens durchaus sehr viel mehr Anspruch als Entgegenkommen oder Kulanz, anders als das in der Alltagsverwendung vielleicht sein mag.
Was meinst du mit dem Einschub in der Klammer? Klar ist die Gewerkschaft sehr stark, so soll es doch sein.
Oder dich endlich auf Ignore setzen
Keine falschen Behauptungen aufstellen oder User auf die Ignorierliste setzen, die einen auf falsche Behauptungen hinweisen - ja, die Entscheidung liegt bei dir ![]()
Das sehe ich völlig anders. In anderen Berufen müsstest du dafür dann Urlaub nehmen.
Quatsch, bei einem notwendigen ärztlichen Termin, der nicht anders möglich ist, muss man selbstverständlich keinen Urlaub nehmen - weder bei einem Termin für sich noch bei einem Termin für das Kind: https://www.igmetall.de/service/ratgeb…tszeit-zum-arzt
Was dann notwendig ist und ob ein Ausweichtermin wie hier im Ende Juni noch vertretbar wäre, ist dann eine andere Frage. Notwendigkeit des früheren Termins und der Begleitung des Kindes also von den Ärzt*innen bescheinigen lassen und dann liegt der Ball beim Arbeitgeber respektive dem Dienstherren.
Vielleicht solltest du mal deine Voreingenommenheit bei diesem Thema zumindest insofern zurückstellen, als dass du keine falschen Sachen behauptest.
Ich sehe das anders. Anhand deiner Schilderung aus deiner Perspektive würde ich mich auch sehr auf den Fuß getreten fühlen. Das ist ein sehr problematisches Verhalten, es gibt keinen Grund, jemanden so anzufahren und konterkariert dein Recht auf Vereinbarkeit zwischen Beruf und Familie. Du musst dich ganz sicher nicht dafür rechtfertigen, dein Recht auf die Kindkranktage zu nehmen. Soweit ich weiß, gibt es auch keine Vorgabe, dass man die Kinderkranktage paritätisch nehmen müsse. Gerne kann man Verständnis auch für die Belastung der Schulleitung haben und dann kann so etwas passieren, sollte aber die absolute Ausnahme bleiben. Das ist einfach ein Scheitern der Führungsrolle in dieser Situation und gute Führungskräfte hätten danach die Größe, selbst das Gespräch nocheinmal zu suchen. Auch diese vage Andeutung von wegen "Schau doch mal in die Dienstordnung" ist eine gute Vorlage zusammen mit einem Mitglied des Lehrer*innenrats ein Gespräch zu suchen, indem man zuerst mal ganz einfach und sachlich fragen kann, was denn damit gemeint sei. Das wird die Schulleitung dann vermutlich schonmal in Verlegenheit bringen und ist ein Zeichen, dass du dich so nicht behandeln lässt. Gleichzeitig ist es nur ein Gespräch, also keine hohe Eskalationsstufe.
Wir haben zwei Sonderpädagoginnen sowie eine Sozialpädagogische Fachkraft für die Schuleingangsphase. Eine Sonderpädagogin ist am Standort mit den Klassen 1 / 2 und arbeitet dort insbesondere bei der Diagnostik und Förderung im Anfangsunterricht und beim Übergang KiTa / Schule eng mit unserer SEP zusammen. Beide verschaffen sich beim Übergang von der KiTa vor dem Schulwechsel einen intensiven Überblick über die kommenden Schüler*innen und sind wesentlich an der Schulaufnahme und der Klasseneinteilung beteiligt. Unsere Sonderpädagogin ebenso wie unsere SEP ist viel in den Klassen dabei, unterstützt dort oder nimmt sich Gruppen zur besonderen Förderung heraus. Unsere Sonderpädagogin am zweiten Standort mit Klasse 3 / 4 erstellt auch die Lernzeitenpläne für die Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf. Alle drei bieten in Förderbändern verschiedene Angebote an. Unsere SEP dabei viel zur Wahrnehmung. Außerdem setzen die beiden Kolleginnen am Standort 1 / 2 das Programm Lubo im All in den Klassen zusammen mit den Klassenlehrkräften um. Unsere SEP hat das Standing einer normalen Lehrkraft bei uns, arbeitet entsprechend auch intensiv in der Schulentwicklung mit und ist in der Steuergruppe. Insbesondere in themennahen Arbeitsgruppen wie dem Sozialkonzept oder der Einschulung ist unsere SEP beteiligt. Unsere Sonderpädagogin am Standort 3 / 4 ist dann entsprechend mehr am Übergang unserer Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf an die weiterführenden Schulen beteiligt und greift die Diagnostik und Förderung aus dem Anfangsunterricht auf in dann speziellen Fördergruppen z.B. für LRS.
Das jetzt nur als kurze Außensicht und schnell heruntergeschrieben von meiner Seite, bei der ich sicher noch die ein oder andere Aufgabe vergessen habe. Wir wünschen uns sehr, dass wir bald mehr SEPs und hoffentlich auch MPTs für Stufe 3 / 4 haben und hoffen da auf das Startchancenprogramm. Wie seid ihr an die zusätzliche personelle Unterstützung gekommen?
Was ist denn das Ziel der Stunde? Ganz generell möchte ich zum Thema Kinderrechte das Handbuch Compasito empfehlen. Man findet vor allem die zahlreichen Übungen auch online: https://www.compasito-zmrb.ch/index.html
Bei UNICEF bestelle ich vor der Einheit Kinderrechte immer die Mini-Ausgaben der Kinderrechte in einfacherer Sprache. Da kann man dann auch sehr gut konkret mit arbeiten und zum Beispiel unter die Lupe nehmen, welche Kinderrechte es schon gibt oder wozu sie passen.
Ich lese ein wenig das Ziel der Unterscheidung zwischen Wünschen und Bedürfnissen aus deinem Beitrag heraus. Falls ich damit richtig liege, möchte ich dir die Übung "Aufbruch in ein neues Land" ebenfalls aus Compasito empfehlen. Die Kinder werden in Gruppen eingeteilt und bekommen per Kärtchen verschiedene Ressourcen - teilweise auch abstrakte Ressourcen wie Bildung. Jede Gruppe bildet in der Rahmengeschichte ein Schiff und bricht in ein neues Land auf, in dem es nichts gibt als das, was sie auf dem Boot haben. Im Laufe der Reise müssen sie allerdings Ressourcen über Board schmeißen. Dazu müssen sie sich absprechen und einigen. Von da aus kommt man gut zur Frage, was Wünsche und was Bedürfnisse sind. Außerdem kann man in den folgenden Stunden dann die behaltenen Ressourcen, meistens Bedürfnisse, den konkreten Artikeln der Kinderrechte mit Hilfe der Mini-Ausgabe zuordnen.
Weitere Ressourcen, die ich gerne in der Einheit nutze: Als Alternative oder Vertiefung zum Ziel oben das Buch "Der geheimnisvolle Koffer des Herrn Benjamin" (Thema dort: Die Flucht Walter Benjamins vor dem Nationalsozialismus und damit ein Anknüpfungspunkt einer historischen Begründung der Menschen- und Kinderrechte). Das Video "WissensWerte: Kinderrechte" zu finden wir YouTube. Das Buch "Malala" zum Thema geschlechtsspezifische Diskriminierung sowie dem Kinderrecht auf Bildung und Kinderrechte in anderen Ländern (wobei ich meine Reihe immer nach dem Ablauf "Wünsche & Bedürfnisse" - "Was sind Kinderrechte und warum gibt es sie?" - "Kinderrechte in der Schule" - "Kinderrechte in der Gemeinde" - und zum Schluss erst "Kinderrechte auf der Welt" aufbaue, damit nicht suggeriert wird, Kinderrechte würden nur in anderen, ärmeren, nicht-westlichen Ländern missachtet).
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