Beiträge von Toppi

    Meiner Lesart nach berücksichtigt dieser Passus den Umstand, dass Unterricht fachfremd auch in ZP10 Fächern erteilt wird. Die verbindliche Qualifikation der Lehrkraft, die die Zweitkorrektur macht, soll mögliche fachliche Mängel kompensieren. Die Qualität des Fachunterrichts wird dadurch gleichwohl nicht berührt.

    Könnte stimmen.
    Vielleicht hält man es aber auch für so selbstverständlich, dass im Jahrgang 10 in den Hauptfächern nicht fachfremd unterrichtet wird, dass man es nicht für nötig hält, es zu erwähnen.
    Es wäre generell auch etwas kurios, wenn man als Fachfremder die Erstkorrektur in einem Fach machen darf, aber nicht als Zweitkorrektor im gleichen Fach eingesetzt werden darf.
    Jedenfalls wäre eine fachfremde Zweitkorrektur dazu geeignet, einen Widerspruch zu begründen.

    "Da fachfremder Unterricht nunmal die Realität widerspiegelt, reicht dies allein nicht. Hier müsste nachgewiesen werden, dass der Lehrer Fehler gemacht hat."

    Dem würde ich so pauschal nicht zustimmen. Wenn es in NRW wirklich drauf ankommt, nämlich bei der ZP am Ende der Klasse 10 (Deutsch, Mathe, Englisch) , spielt es schon eine Rolle, ob eine Fakultas vorliegt oder nicht. Zumindest für den Zweitkorrektor ist festgelegt:
    "Die mit der Zweitkorrektur beauftragte Lehrkraft muss über eine Lehrbefähigung in dem jeweiligen Prüfungsfach verfügen. Es kann auch eine Lehrkraft sein, der eine unbefristete Unterrichtserlaubnis in dem Fach zuerkannt worden ist (Zertifikatskurs)".
    Ob aus dieser Regelung der Rückschluss zulässig ist, dass auch der Erstkorrektor (also der Fachlehrer) über die Fakultas/einen Zertifikatskurs verfügen muss, weiß ich nicht.
    Sollte das so sein, kann ein Widerspruch durchaus darauf aufbauen, dass fachfremd unterrichtet wurde.

    Hallo,

    in der APO SI NRW steht im Zusammenhang mit Mahungen im §7 der Begriff "Versetzungstermin":

    "Die Eltern werden spätestens zehn Wochen vor dem Versetzungstermin schriftlich benachrichtigt."

    Wann ist der Versetzungstermin im Jahrgang 10?

    - am Tag, an dem über die Versetzung entschieden wird? Also am Tag der Zeugniskonferenz?
    - am Tag der Zeugnisausgabe? alos etwa 2 Wochen vor Ferienbeginn?
    - am letzten Schultag vor Ferienbeginn (ein Freitag)?
    - am Tag des Ferienbeginns (ein Monatg)?
    - am letzten Tag des Schuljahres? Also 31.07?

    Gruß

    Toppi

    Die vorgezogenen Impfungen sind für Erzieher und Grundschulleher eine feine Sache. Bitter aber für die KollegInnen der weiterführenden Schulen. Obwohl sie auch einer erhöhten Gefährdung ausgesetzt sind, müssen sie durch diese Entscheidung nun noch länger auf die Impfung warten.

    Zugespitzt: Die Grundschullehrer werden auf Kosten der Gesundheit der Kollegen an weiterführenden Schulen geschützt.

    Das war damals nicht so, da kam im Prinzip immer nur ein Jahrgang pro Tag in die Schule und hatte danach erst mal viele Tage frei. Dafür wurden dann aber auch die Klassen geteilt.

    Alle Jahrgänge gleichzeitig, aber nur jeweils die Hälfte einer Klasse in Präsenz zu haben, ist wohl die von euch angedachte Lösung. Wobei ich dann nicht weiss, wie die Hälfte, die nicht in der Schule ist unterrichtet werden kann, ohne dass Mehrarbeit anfällt.

    Ich denke, im Moment planen alle nur Präsenz für die Abschlussklassen, nicht für alle Jahrgänge.

    Mehrarbeit entsteht, wenn man sich entscheidet Wechselunterricht mit halber Schülerzahl zu machen. Möglich ist ja auch ganz normaler Präsenzunterricht mit ganzen und allen Abschlussklassen (Sinn fraglich). Mehrarbeit aber auch nur dann, wenn tatsächlich Distanzunterricht erteilt wird - denkbar sind ja auch Wochenarbeitspläne.

    Ich denke aber, dass wir bereits ab 1.3. neue Regeln haben mit viel mehr Präsenzunterricht. Die Inzidenz wird dann stabil bei unter 50 sein. Das ist die Marke für Präsenzunterricht.

    Das funktioniert aber nur, wenn die Klasse/der Jahrgang/die Häfte davon immer eine Woche komplett in der Schule ist und dann eine ganze Woche zuhause. Wenn die Gruppe jedoch so, wir wir das vor den Sommerferien mal hatten, nur Tageweise kommen müsste, dann müssten die Schüler nach spätestens einer Woche wieder in der Schule sein. Na mal abwarten, was demnächst entschieden wird.

    Das verstehe ich nicht. Wenn man sich für einen wochenweisen Wechsel entscheidet, ist doch klar, dass die SuS, die Präsenzwoche haben, jeden Tag in die Schule kommen.

    Ich denke Planungen über den 26.2. hinaus sind nicht zielführend. Spätestens nach diesem Datum wird es vorraussichtlich massive Änderungen hin zu Präsenzunterricht in allen Jahrgangsstufen geben, die auch Auswirkungebn auf die Planung für die Abschlussklassen haben werden.

    Das haben wir doch (fast alle) gesehen und gehört... Aber dass Äußerungen und Entscheidungen der Politiker den Erkenntnissen der Fachleute widersprechen, ist in den letzten 12 Monaten immer deutlicher geworden. So auch hier.

    Das sehe ich genauso. Ändert aber nichts an den Entscheidungen. In diesem Fall bedeutet das, dass es sehr wohl andere Regeln für Schulen als für Wirtschaft gibt.

    Also ich sehe das nicht so, dass das Infektionsschutzgesetz für Schulen nicht gelten sollte... Und "klar" kann sich Frau G. gar nicht äußern.

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    Minute 34:00 bis 35:00 ist da sehr eindeutig...

    Genau genommen hat Frau Gebauer gesagt:

    „Sinkt die wöchentliche Inzidenz im gesamten Land auf 50 bzw. darunter, werden wir wieder zu Präsenzunterricht übergehen. Das ist die Perspektive, die ich nicht nur den Kindern und Jugendlichen sondern auch den Eltern und Lehrern geben möchte.“

    Frau Gebauer spricht hier also nicht nur von Grundschulen, sondern auch von den weiterführenden Schulen. Es ist ja eine Perspektive auch für Jugendliche.

    Ich tippe, dass die 7-Tage-Inzidenz in NRW im Laufe der nächsten Woche unter 50 fällt und dort bleibt.

    Das bedeutet, der Präsenzunterricht für alle wird sehr bald kommen. Vielleicht sogar ab dem 22.2.

    Das Thema ist zwar schon ziemlich alt, aber vielleicht interessiert ja noch jemanden, ob er falsch oder richtig lag bei der Frage, ob der Lehrersport als Privatvergnügen oder als dienstliche Veranstaltung mit "Dienstunfallanspruch" gilt.
    In NRW stellt die jeweilige Bezirksregierung ein Formular zur Vefügung, mithilfe dessen man eine "freiwillige Sportarbeitsgemeinschaft für Lehrerinnen und Lehrer" anmelden kann (Raum, Zeit, Leiter). Somit wird die Veranstaltung zu einer dienstlichen und Unfälle zu Dienstunfällen. Voilà.

    Gruß
    Toppi

    "Keine Ahnung, ob ich das verstehe. Aber es gibt doch nur entweder Ausgleich oder Vergütung."

    Wenn ich in einem Monat 4 Stunden Mehrabeit mache (z.B. am Tag der offenen Tür) bekomme ich die am Ende des Monats vergütet.
    Wenn ich in einem anderen Monate Stundenausfall habe (z.B. weil es einen Ausgleichstag für den Tag der offenen Tür gibt), werden diese Stunden auf meine Mehrarbeit in diesem Monat angerechnet.

    Wenn das so läuft, bedeutet es im Endeffekt, dass ich Monat des TdoT Geld bekomme und im Monat des Ausgleichs einen Ausgleichstag.

    Ich sehe nicht, dass ein solcher Tag "zwingende dienstliche Verhältnisse" darstellt. Ich würde doch zunächst mal klären, inwiefern man überhaupt verpflichtet werden kann, außer der Reihe Unterricht zu halten. Vielleicht sagt man einfach mal "Nein.". Dann muss man sich hinterher nicht um Ausgleichsregelungen kümmern.
    Die eventuelle Rechtsgrundlage müsste übrigens der vorlegen, der meint, diesen Unterricht anzuordnen.

    Ansonsten meine ich, dass Mehrarbeit (solche ist zusätzlicher Unterricht am Samstag) individuell ausgeglichen werden muss, nicht pauschal. Jedem Kollegen muss also die Stundenzahl, die er Samstag zusätzlich hält, irgendwo wieder abgezogen werden (oder sie wird vergütet).

    Ich sehe es wie du, dass Mehrarbeit individuell ausgeglichen oder vergütet werden muss. Meine Frage ist aber, ob dann im Monat der Mehrarbeit die Mehrarbeitsstunden vergütet werden und im Monat des Ausgleichs als Minusstunden gerechnet werden oder ob hier (ungewöhnlicherweise) eine Verrechnung über Monate hinweg erfolgt.

    Das Leben ist halt keine 150%-ig gerechte Sache.Im nächsten Schuljahr ist der Stundenplan ein anderer und andere Lehrer sind betroffen. So what?

    Nach dieser Argumentation hätte man sich das Erstellen von Regelungen zur Mehrarbeit, wie es sie in allen Bundesländern gibt, sparen können. Weil sich im Laufder der Jahrzehnte entfallener Unterricht und Mehrarbeit schon ausgleichen werden.
    Man hat sich aber anders entschieden und ich finde das auch gut so. Warum die Mehrarbeit am Tag der offenen Tür nun gerade ausgenommen werden soll, erschließt sich mir nicht.

    Ja. Die ADO ist ganz klar formuliert.

    Gerade weil es klar formuliert ist (in §13) komme ich zu einem anderen Ertgebnis:

    "Wenn zwingende dienstliche Verhältnisse (z.B. Fachlehrermangel) es
    erfordern, können Lehrerinnen und Lehrer verpflichtet werden, über ihre
    Pflichtstunden hinaus Unterricht als Mehrarbeit zu erteilen. Dabei sind die
    allgemeinen Regelungen über die Mehrarbeit und die von der Lehrerkonferenz aufgestellten Grundsätze (§ 68 Absatz 3 Nummer 1 SchulG) zu beachten".

    Verpflichtet werden über die Pflichstunden hinaus Unterricht zu erteilen - genau das findet am TdoT statt. Die Regelungen über die Mehrarbeit sind also zu beachten.

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