Für Bayern gilt ebenfalls: Abiturprüfungen sind - ebenso wie Konferenzen, Elterngespräche, Schülerberatung, Korrektur etc. - zu den Dienstpflichten, die in der Besoldung enthalten sind.Dafür werden die wegfallenden Abiturkurse aber auch nicht als Minuskurse angerechnet.
Ist bei uns an der Realschule genauso.