Beiträge von Milk&Sugar

    Super Liste, ich ergänze noch:

    - Wort halten (nicht im Einstellungsgespräch etwas versprechen und dann den Schwanz einziehen)
    - mal auch nen Spaß mitmachen
    - fachlich und schulrechtlich fit sein
    - nicht nur negative sondern auch positive Rückmeldung geben

    Bei uns war es so:

    Aufsicht in den Pausen: Regelung nach Plan. Jeder Lehrer muss mal ran.
    Bei freier Arbeit in den Stunden: Aufsicht gewährleistet, wenn der Lehrer vor Ort ist und Ansprechpartner ist.
    Verlassen des Schulgeländes: Genehmigung durch Schulleitung und am besten auch noch Einverständnis der Eltern nötig.

    Grundsätzlich klingen beide gut, hier einfach mal ein paar Gedanken von mir:

    So wie ich es verstehe, würdest du auch bei beiden eine Planstelle bekommen. Gibt es dort irgendwelche Unterschiede z.B. Bezahlung, Verbeamtung, sonstige Vergünstigungen... ?

    Frage auf jeden Fall bei beiden Schulen noch einmal direkt nach, welche Stundenermäßigungen du an den Schulen bekommst, das wäre für mich ein deutliches Entscheidungskriterium, vor allem wenn du bei beiden die gleiche Arbeit für das gleiche Geld machen musst.

    Aus Erfahrungen an verschiedenen Schulformen: WS ist nicht immer einfach, die Korrekturen sind aber sicher kürzer als 11. Klasse FOS (jedenfalls in Deutsch). In Mathe nicht unbedingt, da die AP auch anspruchsvoll ist (aber sicher nicht Abiniveau)

    Das wichtigste erscheint mir aber, ob du dort bleiben willst, wo die kommunale Schule ist. Ich gehe mal davon aus, dass es eine Großstadt (München, Nürnberg,...) ist. Da ist es ganz unterschiedlich wie gut man weg kommt. Bei uns an Realschulen ist es z.B. so, dass man leicht nach München kommt aber schwer wieder weg. Grundsätzlich kann man vom Staat zur Stadt und umgekehrt wechseln aber das hängt immer vom Bedarf ab ob dies funktioniert. Da kann man leider keine Aussage zur Lage in 10 Jahren machen.


    ch entlasse meine S. schon mal mit einer größeren Hausaufgabe eine viertel Stunde eher, wenn ich bis in die 8. Stunde habe.

    Da bin ich echt neidisch.
    Bei den Kleinen geht das nicht so leicht. Die müssen beaufsichtigt werden bis zum Schulschluss. Da kann ich nicht mal früher aufhören.

    Dann ist das Rahmenthema ein anderes. Nele schrieb aber: "In guten Klassenarbeiten gibt es keine überraschenden Aufgabenstellungen." Und das stimmt bei AB III nicht so ganz...

    Interessant wäre aber durchaus, ob es rein rechtlich möglich ist, nach einer Unterrichtseinheit über "Brüche" auch Aufgaben zu "Strecken messen" in der Klassenarbeit dran zu nehmen. Ich erinnere mich dunkel daran, dass meine damalige Mathematiklehrerin in Klasse 6 und 7 vorab ankündigte, dass ein älteres (kurz vor der Klassenarbeit nicht noch einmal behandeltes) Thema im Rahmen einer Aufgabe in der Klassenarbeit drankommt. Ich weiß nur nicht mehr, ob sie das Thema im Unterricht auch benannte oder ob selbst das bis zur Klassenarbeit ein Geheimnis blieb. Das war allerdings auch auf dem Gymnasium, wo ein gewisses nachhaltiges Lernen ja auch vorausgesetzt wird.

    Ich nehme grundsätzlich immer ältere Themen in Klassenarbeiten dran. Das wird den Schülern aber auch im Voraus angekündigt und ist ihnen als Grundwissen bekannt. Da kann dann bei Brüchen auch was zu Strecken dran kommen.

    Die Themen kündige ich meinen Schülern immer im Voraus an, sowohl in der 5. als auch in der 9.. In der 10. ist es häufig dann alles, da auch in der AP alles dran kommt.

    In welchem Bundesland bist du?
    Bei uns wäre der Ablauf wie folgt:

    - Sportzeug vergessen: Da haben die Sportlehrer einige Regeln in der Fachschaft ausgemacht, z.B. Sporttheorie lernen und evlt. Ausfrage. Damit sie auch von diesen Schülern Noten bekommen. Es gibt noch mehr Regeln, aber die fallen mir gerade nicht ein.

    - Schüler fehlen unentschuldigt: Verweis, bei häufigerem Fehlen verschärfter Verweis und wenn es nicht besser wird Disziplinarverfahren.

    Hast du denn schon mit der Klassenleitung oder der Schulleitung gesprochen?

    Ich hab das mal mit folgendem Einstieg gemacht, den ich ganz nett fand, war aus einem Schulbuch.

    Es ging um ein Basketballspiel, der eine sagt, "ich habe 5 von 20 Körben getroffen". Der andere meinetwegen, dass 30% aller Würfe ein Treffer waren.

    Dazu braucht man eigentlich nicht viel zu sagen, denn die neisten haben eine Vorstellung des Prozentbegriffes.

    Mache ich meist ähnlich.
    Anlässlich der WM könntest du das auch mit Fußball aufziehen.

    Den Prozentbegriff kennen die meisten Schüler. Das "cent" von Prozent kann man auch mit €-Cent oder Zentimeter herleiten.
    Das klappt meist ganz gut.

    Rechtsmissbräuchlich? Das glaube ich nicht. Es gilt ja für beide Seiten die zwei Wochen Frist. Eine denkbare Möglichkeit wäre vielleicht auch noch, dass ich zwar die SL über mein Vorhaben informiere, die Kündigung über den dienstweg erst in den Ferien verschicke. Ist dann halt nur sehr fraglich, ob in den Ferien im SL jemand anzutreffen ist, um das Ding zu unterschreiben und weiterzuleiten.

    Natürlich schickst du die Kündigung erst in den Ferien. Seit wann muss denn die SL die Kündigung unterschreiben? Kündigungen sind immer einseitig.

    Die SL im Voraus informieren würde ich nur, wenn du dir ganz sicher bist, dass sie still hält. Sonst hast du deine Kündigung auf dem Tisch bevor du selbst kündigen kannst.

    Wäre jemand so lieb und würde mir erklären, was das für merkwürdige Texte sind, die hier inzwischen öfter auftauchen? Was für Leute posten schlecht übersetztes Zeug in ein Lehrerforum? Und warum? Da verstecken sich teilweise sinnvolle Fragen zwischen gequirlter Sch... Wieso das alles?

    Die Texte stammen zumeist von Referendar.de und wurden mit Google Translator bearbeitet.
    Wahrscheinlich wurde es dem User dort zu langweilig und er testet es jetzt hier.

    Über die Gründe kann man nur spekulieren - Langweile, Durchfallen nicht verkraftet ...

    Leider nein :( Notfalls muss ich dann wohl mit irgendwelchen Reserven überbrücken. Hab ich aber eigentlich wenig Lust drauf, weil man so viel Zeit und Arbeit investiert, dass doch eigentlich der bezahlte Urlaub aka sommerferien möglich sein sollte. V.a. da mein Vertrag diese Bezahlung vorsieht und ich nahtlos in eine neue Beschäftigung übergehe. Ich brauche wohl nicht zu erwähnen, dass es insgesamt ein Unding ist, dass es so viele angestellte Lehrer gibt, die über die Ferien nichts bekommen.

    Dann zögere es so lange wie möglich hinaus. Sonst stehst du ja ohne alles da.
    Ist zwar nicht nett, aber von nett kann man sich nichts kaufen.

    Betriebsbedingt. Möchte das jetzt aber nicht genau ausführen.
    Da es in dem Fall für mich auch 1000 mal besser war zu gehen, habe ich da auch nichts dagegen gehabt.
    edit: Antwort auf Veronica Mars

    Ganz einfach: Probezeit ist leider das zauberwort :( gut, weil ich so unproblematisch rauskomme. Schlecht, weil dann der AG seinerseits auf meine Kündigung mit einer früher datierten Gegenkündigung reagieren kann.


    Dann würde ich an deiner Stelle so lange wie möglich nichts sagen.
    Hättest du denn dann überhaupt schon 12 Monate zusammen für das ALG?

    Wie lief denn deine Kündigung ab? Hast du deine Kündigung für Ende der Ferien datiert, und der Dienstherr hat dann mit einer kürzeren Frist quasi gekontert?

    So ähnlich.
    Ich habe offen angesprochen, dass ich kündigen werde (hatte verschiedene Gründe), die Schulleitung hat dann von sich aus zum 31.07. gekündigt.
    Das ganze lief relativ offen und nach Absprache.
    Der Vorteil, wenn du gekündigt wirst, hast du keine Sperre beim ALG. kündigst du selber, bist du bis zu 12 Wochen gesperrt.

    Sinnvoll wäre es für dich also zum Sommerferienende zu kündigen und bei einer früheren Kündigung des AG Arbeitslosengeld zu beantragen. In beiden Fällen wären dann die Sommerferien bezahlt.

    Angenommen ich würde wechseln, da ein Stellenangebot von Schule 2 für nach den Ferien vorliegt: die Sommerferien stehen vor der Tür. Sollte ich kündigen, würde ich das der Schule natürlich fairerweise frühstmöglich kommunizieren, damit für Ersatz gesorgt werden kann. Frühstmöglich heißt, uch spreche die Kündigung aus, jedoch mit einem Datum, das später ist als die Kündigungsfrist. Die Kündigungsfrist ist sehr kurz - man könnte also eine Kündigung seitens des Arbeitgebers hinterherschicken, so dass ich in den Sommerferien ohne Einkommen dastehe. Gibt es Erfahrungswerte, ob sowas häufig passiert? Mein Vertrag sieht unbezahlte Sommerferien nicht vor, aber rechtlich möglich wäre es schon. Und der Schule längstmöglich zu verschweigen, dass ich gehen will, damit ich in den Ferien meine Miete zahlen kann, ist ja auch Käse.


    Was mir passiert ist: Neue Schule im September, Kündigung zum Ende Juli. Für die Monate August, September habe ich dann Arbeitslosengeld bekommen.
    Hättest du da auch Anspruch?
    Allerdings musst du beachten: Relativ viel Aufwand bei der Beantragung, die erste Überweisung kam erst Anfang September, im August habe ich von Ersparnissen gelebt.

    Für die Vorführstunde eine ähnlich Gruppenarbeit überlegen und spontan umschwenken. Die Methode sagt mir leider gerade nichts aber vielleicht könnte man den Rotationsweg ändern und so der Gruppengröße anpassen.

    Sonst allgemein um Chaos zu vermeiden. Erst alle Ansagen machen bevor du einteilst bzw. einteilen lässt.

    Die "Erkrankung einer Lehrkraft" im Zeugnis zu vermerken halte ich aber für rechtlich äußerst bedenklich, da es Dritte nichts angeht, warum eine Lehrkraft nicht für Unterricht zur Verfügung stand. Gerade bei kleineren Schulen könnte man sonst sehr schnell Rückschlüsse auf den Gesundheitszustand von einzelnen Personen ziehen. Das dürfte gegen eine Menge Gesetze verstoßen.
    Gruß !

    Das halte ich für Illegal, weil es ein Verstoß gegen die Persönlichkeitsrechte der Lehrkraft darstellt. Warum sollte diese Information auf dem Zeugnis stehen? Wer bräuchte die, wen ginge das etwas an?

    In einem Zeugnis darf stehen, was gemäß Gesetz und Erlasslage vorgesehen ist. Nicht mehr. Wenn etwas nicht in den Vorschriften steht und nicht klar daraus abgeleitet werde kann, dann gehört es nicht auf das Zeugnis.
    Ich würde einen Teufel tun und ohne klare Rückversicherung etwas reinschreiben. Die Schulleitung sollte in so einem Fall eine Rechtsauskunft bei der oberen Schulaufsicht einholen. Da ist für die Grundschulen der Schulrat und ein Rechtsdezernent, der das ganz genau beurteilen kann.


    Ich muss mich korrigieren. Ich hab heute noch mal nachgeschaut. Es stand nur der Satz mit den personellen Engpässen im Zeugnis. Das andere habe ich mir falsch gemerkt :rotwerd:

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