Beiträge von Milk&Sugar

    Ist der TE den eigentlich aus NRW?

    Edit: Für Bayern habe ich folgendes gefunden:

    5.3 
    Ab Jahrgangsstufe 10 kann den Schülerinnen und Schülern bei entsprechender Reife und Disziplin Ausgang in kleinen Gruppen – gegebenenfalls auch an einzelnen Abenden – gewährt werden. Für den Ausgang in kleinen Gruppen an einzelnen Abenden ist bei noch nicht volljährigen Schülerinnen und Schülern die vorherige schriftliche Zustimmung der Erziehungsberechtigten erforderlich. Die geplanten Aktivitäten sind im Vorfeld von den Schülerinnen und Schülern mit den Begleitpersonen abzusprechen. Dabei sind insbesondere Ziel der Unternehmungen und Erreichbarkeit sowie der genaue Zeitpunkt der Rückkehr festzulegen. Schülerinnen und Schüler, die sich über die getroffenen Regelungen und Vereinbarungen hinwegsetzen, verlieren unter Umständen ihren gesetzlichen Unfallversicherungsschutz (vgl. auch Nr. 7). Hierauf sind die Schülerinnen und Schüler sowie deren Erziehungsberechtigte rechtzeitig vor Antritt einer Schülerfahrt hinzuweisen.


    Auch hier wäre es evtl möglich, als Lehrkraft die Fahrt zu gestatten. Ob man das dann aber auch machen sollte, muss man sich genau überlegen.

    Dieses Problem stellt sich auch bei der Elternzeit ohne Elterngeld, also Verlängerung. Ich bin mir nicht sicher, aber: bedeutet das, dass diese Person dann 100% private Krankenkasse (z.B. 700-800 Euro/Monat) zahlt bei null Einkommen?

    Ein Wechsel in die gesetzliche Kasse dürfte ausgeschlossen sein, denn bei Beurlaubung darf die Person keine andere sozialversicherungspflichtige Tätigkeit aufnehmen, die einen Wechsel in die gesetzliche Kasse ermöglichen würde.

    Nein.

    In der Elternzeit ist man weiterhin beihilfeberechtigt.

    Beförderung ist juristisch die Mitnahme von anderen Personen, der Absatz bezieht sich auch meines Wissens darauf, dass Lehrer keine Schüler mitnehmen sollen, ich muss aber meine Schulaufsicht nicht fragen, das ist für Kollegen an öffentlichen Schulen irrelevant.

    P.S.: Selbst fahren ist "führen".

    Dann wäre das Mitnehmen von Mitschülern damit nicht erlaubt, die werden dann ja befördert. Jeder müsste sich also sein eigenes Auto mieten. :cash:

    Ob das wiederum funktioniert, hängt wahrscheinlich von den Vorgaben der Schule ab.

    DeadPoet ich würde auf Hessen tippen ;)

    @TE welche Gründe hat der Schulleiter der Klassenleitung genannt? Darf er solche Entscheidungen bei euch alleine treffen? Bei uns müsste das der Disziplinarausschuss machen.

    Zusätzlich wichtig fände ich, das Alter des Schülers und ob er schon mehrfach aufgefallen ist oder das erste Mal.

    Bei uns gint es im Normalfall einen mehrtägigen Ausschluss von der Schule bevor der Schüler die Schule verlassen muss.

    Ein Verweis ist bei uns etwas anderes und deutlich milder.

    Ein durch einen volljährigen Schüler gemieteter Mietwagen ist aber doch kein privates Kraftfahrzeug, von daher finde ich den Paragraphen hier unpassend. Wenn alle Teilnehmer volljährig sind, sehe ich persönlich eigentlich nichts, was unmittelbar dagegen spricht.

    Schön fände ich es als Lehrkraft trotzdem nicht, wenn einzelne Gruppen dann alleine durch die Gegend düsen und die Gruppe zerfasert - widerspricht halt irgendwie dem Sinn einer Gruppenfahrt. Ich würde das Vorhaben daher vermutlich aus pädagogischen Gründen ablehnen.

    Ich hätte jetzt schon gesagt, dass ein Wagen, der von einem Schüler privat gemietet ist, als Privates Kraftfahrzeug gilt.

    Ist das nur ein Gefühl von euch oder kann man das direkt sehen? Also z.B. mehr Aufgaben?

    Um welches Fach und welche Klassenstufe geht es denn?

    In manchen Fächern ist es leichter Nachschreibeaufgaben zu erstellen, in anderen schwieriger. In Mathe kann ich z.B. oft einfach Zahlen ändern in BwR muss ich mir teilweise komplett neue Aufgaben überlegen.


    Dennoch ist "eine Diagnose" grundsätzlich nicht schlimm. Die meisten - ärztlichen - Diagnosen sind temporär und haben keinen Einfluss auf Verhalten oder Leistung in der Schule.

    Ich habe keine Lust auf eine langatmige Diskussion zum Thema "Diagnose".

    Deshalb nur kurz: mir ist klar, dass das Wort mehr bedeutet als eine Diagnose, die Einfluss auf die Schule hat, ich bin aber davon ausgegangen, dass in dem Kontext klar ist, dass es sich um Diagnosen handelt, die auf meine Arbeit einen Einfluss haben.

    Ich war nach dem Ref einige Jahre an privaten Schulen, bevor ich zum Staat gegangen bin.

    Ein paar Gedanken zu deinen Ideen:

    Ggf. interessante pädagogische Möglichkeiten

    Das kommt es stark auf die Schulen und ihre Konzepte an. Ich war immer an relativ "normalen" Schulen, da gab es wenige Unterschiede zu staatlichen Schulen.
    An sich war aber vieles schon deutlich flexibler.

    Allerdings hat man teilweise gemerkt, dass man von den Schulgeldern abhängig ist und deshalb manches toleriert, was an staatlichen Schulen nicht mehr gegangen wäre.

    Ggf. mehr örtliche Flexibilität

    Bei der Stellenauswahl kannst du dich direkt an Schulen bewerben und wirst nicht zugewiesen. Das ist sicher flexibler. Ob es aber später leichter ist die Schule zu wechseln als beim Staat, hängt von der Auswahl der Schulen und der Stellensituation ab.

    Bedenke, wenn du in einer Gegend bist, in der es wenige Planstellen gibt, werden auch Privatschulen eher weniger neue Lehrer benötigen.

    Und wenn du lange an einer Schule mit einem eher "speziellen" Konzept warst, könnte es sein, dass andere Privatschulen dich nicht so gerne anstellen. Auch die kenne sich in der Region ja untereinander.

    Ggf. besser ausgestattete Schulen mit ggf. kleineren Klassen

    Das kann ich bejahen.

    Bedenke aber auch, dass es viele Gründe haben kann, warum ein Kind auf eine private Schule geht. Viele haben an staatlichen Schulen schlechte Erfahrungen gemacht oder sind in aus verschiedenen Gründen in Regelklassen nicht mitgekommen.

    Da kann es bei kleinen Klassen nicht weniger Herausforderungen geben als bei großen Klassen.

    Mein Extremfall waren eine Klasse mit 9 Schülerinnen und Schülern bei denen 8 eine Diagnose hatten.

    Als ich fertig wurde, gab es keine Stellen beim Staat, ich war auf der Warteliste und habe währenddessen bei privaten Schulen gearbeitet. Wollte aber eigentlich immer zurück.

    Gründe

    - Bezahlung, es ist einfach finanziell deutlich attraktiver

    - teilweise deutlich herausforderndere Klassen

    - in der letzten Schule: eine Schulleitung, die eher auf Seite der Schüler stand und hier sehr viel durchgehen ließ.

    - in der letzten Schule: ein Kollegium, das leider nur teilweise kompetent war, was dann zu sehr anstrengenden Situationen im Alltag geführt hat.

    - in der letzten Schule: ein Kollegium, dass die Leistungserwartungen sehr stark abgesenkt hat. Das war mir persönlich dann einfach zu viel.

    Vielleicht bringt es dir was, sonst frag gerne noch nach.



    Also ich würde noch mal eine ganz offizielle Anfrage an die Frauenvertreterin schicken und um einen Kommentar zum Mutterschutzgesetz bitten. Die Anträge sind doch reine Schikane, aber sonst mach das so, füll ihn aus, ohne Datum usw. kopiere dir den entsprechend und gib jeden Tag einen ab. So wollten sie das bei mir ja damals während Corona für die Kinderbetreuung bei Schließung der Einrichtung auch haben. Das hat glaube ich drei Tage gehalten und dann haben sie ihren Unfug selber nicht mehr haben wollen.

    So würde ich das auch machen.

    Sie wollen es umständlich, dann bekommen sie umständlich :teufel:

    Ich weiß nicht, wie dick dein Fell ist aber wenn es dick genug ist, dann einfach durchziehen.

    Jedes zusätzliche Einkommen erhöht doch das Familieneinkommen. Wenn die Frau daheim bleibt, hat keine einzige Familie mehr Geld. Ich verstehe das Argument mit dem Anreiz nicht.

    Die Rechnung geht so:

    Zusätzliches Einkommen der Frau - Kosten für dann nötige Betreuung = Geld das mehr ist

    Wenn man dann das Einkommen mit Steuerklasse V berechnet, dann kommt häufiger ein kleiner oder sogar negativer Betrag raus.

    Alle anderen Aspekte, z.B. Rentenpunkte werden dann gar nicht mehr beachtet.

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