Wenn sie normal Vollzeit beschäftigt ist, dann bekommt sie genau dieses Geld auch im Mutterschutz, wenn sie die Elternzeit für den Mutterschutz beendet, was problemlos möglich ist.
Genau das ist leider völlig falsch, das würde ja bedeuten, dass ich benachteiligt wäre, weil eine Vertragsänderung, die im Mutterschutz normaler Weise wirksam wird, dann nicht eintritt.
Also nein, bei einer "Vertragsänderung" o.ä. im Mutterschutz bekommt man das, was man dann ohne Mutterschutz erhalten würde (sogar inklusive Schichtzulagen usw.)Das kann sie natürlich machen, da sie damit aber nicht nur Freizeit, sondern auch Geld verschenkt, ist das nicht sehr sinnvoll.
Danke für die Korrektur. Deshalb war meine erste Frage ja, wie die Teilzeit davor geregelt war.
Also ob sie eigentlich eine Vollzeitstelle hat und nur zeitlich begrenzt Teilzeit gearbeitet hat oder ob es von Anfang an eine Teilzeitstelle war.
Und wie lange die Teilzeit gewesen wäre.
Hab mich glaub etwas unklar ausgedrückt