Beiträge von CaFrGauss

    Sonnige Grüße, vielleicht kann ein(e) Lehrerkollege bzw. -kollegin - aus Brandenburg - helfen.

    Ein Schüler möchte gerne an unserem beruflichen Gymnasium (11. Klasse) in NRW aufgenommen werden.
    Jener Schüler hat ein Abschlusszeugnis einer Oberschule im Bundesland Brandenburg.

    Auf jenem Zeugnis steht nicht explizit, wie das in NRW üblich ist, dass es sich um einen FOR mit Q handelt.

    Voraussetzung für die gymnasiale Oberstufe in NRW!

    Welche Voraussetzungen müssen hierfür erfüllt sein? Auf dem Zeugnis sind Fächer mit A- und B-Kursen? Welcher Kurs ist höherwertig?

    Zumal wurde als 1. Fremdsprache (B-Kurs) nicht Englisch unterrichtet. Was an unserem BK schwierig erscheint.

    Da das Land Brandenburg sich noch in den Sommerferien befindet, kann dort derzeit auch nicht nachgefragt werden.

    Freue mich über eine Antwort. Besten Dank:wink_1:

    Hallo members,

    gestern habe ich von einer Lehrerkollegin - im Zuge unserer Fortbildung - bei der Bezirksregierung Düsseldorf erfahren, dass jene (dies wurde auch von einer anderweitigen Lehrkraft vor Ort bestätigt!) von Seiten der Schulleitung ein Schreiben erhalten hat, dass man sich im Zuge des Lehrermangels am BK & Co. für einen gewissen Zeitraum abordnen lassen kann.

    Sprich, ohne Versetzungsantrag o.ä. "sein" BK verlassen, um an einem anderen - womöglich in wohnhafter Nähe - zu unterrichten!

    Stimmt dies? Und wird dies allen SL zugetragen etc.? Wer weiß etwas genaueres darüber, da jenes wohl für mich eine Option darstellen könnte :)

    Einen angenehmen Abend und vielen Dank:wink_1:

    Mein Dienstherr bekommt (weitaus mehr als) meine 41 Stunden und ob ich unentgeltlich töpfere, unentgeltlich im Garten liege oder unentgeltlich Bücher lese und eine Diss schreibe, macht keinen Unterschied.

    Diesen Aspekt habe ich noch nie verstanden. Ebenso die "Genehmigungspflicht", wenn ich einen Tanzkurs anbiete, weil mir das einfach Freude bereitet. Dabei geht es nicht darum, den finanziellen Zuschuss nicht "anzuzeigen", sondern ich muss eingestehen, womit ich meine Freizeit verbringe!!!
    Zumal meist diejenigen Lehrkräfte - welche ´zig Baustellen im Alltag zu meistern haben (ähnlich wie bei SuS ;-)) - die Zuverlässigsten sind.

    Rein aus meiner Erfahrung heraus...

    Vielen Dank für eure Mitteilungen. Das klingt ja schon einmal gut...

    Besonders, wenn erstmal die Angelegenheit - also berufliches Weiterbildungsstudium o.ä. - nicht anzeige- oder genehmigungspflichtig ist.

    Die Tätigkeit an der Uni bzw. Promotion muss natürlich im Zuge der Abordnung dann angegeben werden, aber ich denke, dies kann ich auch "frei bestimmen" oder kann dazu von Seiten der SL ein Veto eingelegt werden?

    ...als verbeamtete Lehrkraft in NRW - wie stehen hierfür die Chancen?

    Muss dies in irgendeiner Form bewilligt werden oder kann ich jederzeit ein berufliches Weiterbildungsstudium absolvieren bzw. wenn ich einen Doktorvater/Doktormutter habe, ebenso eine Promotion starten.

    Da es für Beamte in jeglichen Situationen irgendwelche Formalitäten gibt, frage ich mal nach!

    Weiterhin tolle Osterferien:gruss:

    Guten Abend an das Forum,

    im Kontakt mit einer entsprechenden Leitungsposition an einem Berufskolleg NRW in kirchlicher Trägerschaft, wurde mir mitgeteilt, dass diese nicht in das Beamtenverhältnis Lehrkräfte übernehmen.

    Jedoch, so die Aussage, die Stelle "als Angestellter hat komplett identische Bedingungen wie im Staatsdienst" wurde ebenso getätigt.

    Wie kann ich dies verstehen? Was ist damit gemeint?

    Sprich, das Gehalt, die Renten-/Pensionsansprüche etc. oder ist das de facto falsch?

    Gute Nachtruhe

    Ich finde "LEO" trotzdem recht interessant, einfach nur um einen Eindruck zu gewinnen, welche Schulen was besetzen möchten.

    Wahrscheinlich ist@LEO doch zu erkennen, was gebraucht wird ;)


    Aber wie und nach welchen Kriterien entscheidet denn eine SL, wenn z. B. das Fach "Mathematik" zu besetzen ist.

    Jemand zeigt als "LEO-Bewerber" Interesse und außerdem erhält jene SL die Anfrage durch einen bereits seit einigen Jahren Lehrer im Hinblick auf eine Versetzung? Gehen wir davon aus, dass dieser formal nichts mehr im Wege steht...

    Ist es der SL dann freigestellt, welche der Beiden sie an ihrer Schule einstellen möchte?

    Ich danke euch!

    Es stimmt@chilipaprika - ich habe bereits eine Planstelle.

    War wirklich so "doof", dass ich dachte LEO wäre da ebenso passend, um nach Versetzungsstellen zu schauen :(

    Also es ist OLIVER - dort findet man freie Versetzungsstellen oder wie muss ich mir das vorstellen?

    Oder kann ich mich auch einfach auf "gut Glück" bei einer Schule bewerben? ;)

    Hallo,

    kurze Frage!

    Wenn ich mich bei einer Schule bewerben möchte und ein passendes Angebot via LEO entdeckt habe, wie verläuft das Bewerbungsprozedere.

    Habe mal davon gehört, dass man nicht seine kompletten Bewerbungsunterlagen an die entsprechende Schule sendet?

    Hat die entsprechende Schulleitung bereits Zugriff auf entsprechende Dokumente via Bezirksregierung o.ä.?

    Schönes Wochenende:gruss:

    Hallo und verschneite Grüße,

    mein Grad der Behinderung beträgt 30 (keine Schwerbehinderung) - somit ist doch auch innerhalb der Bezirksregierung Düsseldorf die "Schwerbehindertenvertretung" im Hinblick auf Unterstützung bei "Versetzungsmöglichkeiten" o.ä. zuständig, nicht wahr?

    Jene Gespräche und der Austausch läuft, so gehe ich von aus, unter Datenschutz, so dass es nicht an meine Schule weitergetragen wird.

    Ansprechpartner findet man wohl auf der Homepage der Bezirksregierung Düsseldorf, oder?

    Danke für eure Mithilfe und viele Grüße

    Ein Gruß in die Runde, für mich könnte das Thema "Wechsel verbeamtetet Lehrer an einen kirchlichen Träger (BK)" auch interessant werden.

    Gibt es hierfür Tipps oder Hinweise, wie ich vorgehen muss?

    Wo und wie kann ich erfahren, welches Gehalt bzw. Bezüge mir zustehen?

    Im Schuldienst des kirchlichen Trägers bin ich ja kein Beamter, sondern?

    Bin ich ebenso "unkündbar" etc.

    Vielleicht hat der ein- oder andere Erfahrungswerte. Vielen lieben Dank!!!

    Aber stellst du quasi gleichzeitig den Antrag auf Versetzung und den Antrag auf Teilnahme am Zertifikatskurs und deine SL genehmigt es dir?

    Kurz zur Aufklärung ;)

    Der Zertikurs wird bereits absolviert und dies sozusagen "zusätzlich" zum Stundendeputat. Die Schule hat für jenes Fach derzeit keinen Einsatz...

    Wollte mich nur vergewissern, dass man dadurch nicht automatisch gesperrt ist für eine Versetzung.

    Okay ;) ich danke für die Bestätigung der "Urban Legend".

    Man unterschreibt diesbezüglich - vor dem Zertikursbeginn - auch nichts o.ä.

    Beziehungsweise im Vorfeld wird es nirgends thematisiert - aber es kam nun das Gerücht auf und somit bin ich erleichtert für jenen Mythos.

    Hallo liebe Foren-Gemeinde,

    wollte mal kurz nachfrage, da ich dieses Gerücht gehört habe, ob es wirklich so ist, dass wenn mir, verbeamtet auf Lebenszeit, meine Schule - ein BK in NRW - ermöglicht einen Zertifikatskurs für 1,5 Jahre zu absolvieren, dass ich mich damit automatisch für 5 weitere Jahre an der Schule als Lehrkraft verpflichte? Sprich, nicht versetzt werden kann?

    Wäre super, wenn jemand dazu eine Info hat. Vielen Dank:gruss:

Werbung