Zertifikatskurs - Verpflichtung...

  • Hallo liebe Foren-Gemeinde,


    wollte mal kurz nachfrage, da ich dieses Gerücht gehört habe, ob es wirklich so ist, dass wenn mir, verbeamtet auf Lebenszeit, meine Schule - ein BK in NRW - ermöglicht einen Zertifikatskurs für 1,5 Jahre zu absolvieren, dass ich mich damit automatisch für 5 weitere Jahre an der Schule als Lehrkraft verpflichte? Sprich, nicht versetzt werden kann?


    Wäre super, wenn jemand dazu eine Info hat. Vielen Dank:gruss:

  • CaFrGauss

    Hat den Titel des Themas von „Zertifikatskursund dann...“ zu „Zertifikatskurs - Verpflichtung...“ geändert.
  • Okay ;) ich danke für die Bestätigung der "Urban Legend".


    Man unterschreibt diesbezüglich - vor dem Zertikursbeginn - auch nichts o.ä.


    Beziehungsweise im Vorfeld wird es nirgends thematisiert - aber es kam nun das Gerücht auf und somit bin ich erleichtert für jenen Mythos.

    • Offizieller Beitrag

    deswegen überrascht es mich, da CaFrGauss laut einem anderen Thread gerade versucht, versetzt zu werden und schon jetzt Schwierigkeiten hat, freizubekommen. Das wäre schon sehr seltsam von der Schulleitung, den ersten Antrag abzulehnen, dann einen ZK zu genehmigen, in dem Wissen, dass die Person alles tut, um wegzugehen.

  • deswegen überrascht es mich, da CaFrGauss laut einem anderen Thread gerade versucht, versetzt zu werden und schon jetzt Schwierigkeiten hat, freizubekommen. Das wäre schon sehr seltsam von der Schulleitung, den ersten Antrag abzulehnen, dann einen ZK zu genehmigen, in dem Wissen, dass die Person alles tut, um wegzugehen.

    Zumindest in BW wäre die Qualifikation über einen Zertifikatskurs für ein absolutes Mangelfach eher ein Grund, der eine Freigabe und Versetzung zusätzlich erschweren würde. Ich hatte so einen Fall in der Familie, der trotz dringender sozialer Gründe, die eine Freigabe unterstützt haben dennoch einige Jahre auf eben diese warten musste, bis eine Ersatzkraft für den Fachbereich gefunden war, die diesen nicht nur unterrichten, sondern auch leiten konnte. Eine zeitliche Grenze, wann es Freigaben geben muss gibt es hier in BW nämlich nicht.


    Haben Schulleitungen in NRW so viel weniger Mitspracherecht bei Freigaben bzw. der Verweigerung derselben? Oder gibt es umgekehrt eine bestimmte Zeitspanne, nach der auf jeden Fall eine Freigabe erfolgen muss?

    "Benutzen wir unsere Vernunft, der wir auch diese Medizin verdanken, um das Kostbarste zu erhalten, das wir haben: unser soziales Gewebe, unsere Menschlichkeit. Sollten wir das nicht schaffen, hätte die Pest in der Tat gewonnen. Ich warte auf euch in der Schule." Domenico Squillace

  • Nach 5 Jahren nach dem ersten Freigabe/Versetzungsantrag braucht man nicht mehr die Freigabe durch die SL.

    Faszinierend. Das gibt es so in BW wirklich nicht.

    "Benutzen wir unsere Vernunft, der wir auch diese Medizin verdanken, um das Kostbarste zu erhalten, das wir haben: unser soziales Gewebe, unsere Menschlichkeit. Sollten wir das nicht schaffen, hätte die Pest in der Tat gewonnen. Ich warte auf euch in der Schule." Domenico Squillace

  • Wie? kann die SL einen 10 Jahre einbehalten?

    (Nach 5 Jahren braucht man keine Freigabe mehr… es heißt nicht, dass man eine Stelle bekommt. Oft gibt es am Wunschzielort nicht unbedingt Bedarf oder eine Stelle…)

    Habe die Frage zuletzt erst mit einem SL und Schulrechtler besprochen. Tatsächlich muss eine Schulleitung nur nachweisen, dass eine Lehrkraft sei es aufgrund der allgemeinen Personallage oder der spezifischen Fächersituation unentbehrlich ist. Wenn das 10 Jahre lang der Fall ist, dann kann es durchaus sein, dass eine Lehrkraft auch diese 10 Jahre weiterhin an Schule X bleiben muss (oder länger, wenn die Freigabe weiterhin nicht erfolgt). Die Freigabe durch die SL zu umgehen ist zwar nicht vollständig ausgeschlossen, aber natürlich haben die RPs ein Interesse an einer vertrauensvollen Zusammenarbeit mit den SLen und nutzen dieses extrem scharfe Schwert insofern quasi nicht (sprich es bedarf schon extremer Gründe, um das gegen eine SL durchsetzen zu können, da nur die RPs das durchsetzen könnten, aber im Regelfall nicht durchsetzen wollen).

    Je nachdem, wie die eigene SL tickt, geht das also bei den Freigaben so oder so aus. Meine SL hat mir einmal gesagt, dass sie sich solchen Freigaben niemals entgegenstellt, weil es der Stimmung im Kollegium nicht zuträglich sei ist, Leute langjährig an eine Schule zu zwingen, die dort nicht bleiben möchten. Ich kenne aber auch Schulleitungen, die das im Sinne der Unterrichtsversorgung knallhart über mehrere Jahre duchgezogen haben solche Freigaben zu verweigern. Vor allem im Gymnasialbereich besteht der Ausweg oftmals in einer Bewerbung auf eine Beförderungsstelle an einer anderen Schule. In der Sek.I und im Primarbereich ist das nur ausnahmsweise ein Ausweg, da es bei uns jenseits der Schulleitung keine Beförderungsämter gibt.

    "Benutzen wir unsere Vernunft, der wir auch diese Medizin verdanken, um das Kostbarste zu erhalten, das wir haben: unser soziales Gewebe, unsere Menschlichkeit. Sollten wir das nicht schaffen, hätte die Pest in der Tat gewonnen. Ich warte auf euch in der Schule." Domenico Squillace

    2 Mal editiert, zuletzt von CDL () aus folgendem Grund: -s+s

    • Offizieller Beitrag

    bestätigt mich in meiner Ansicht, dass wir es in NRW bisher (vergleichsweise) gut hatten. Schon alleine die Tatsache, dass die Rückkehr nach der Elternzeit ein Quasi-Joker war, ist für alle Eltern sehr praktisch gewesen.
    (Alles nur aus der Vergleichsperspektive innerhalb des Beamtensystems, nicht als Ideallösung.)

    und in NRW gibt es auch die zwei Typen SL. 5 Jahre wird als angemessene Zeit angesehen, dass eine SL sich um Ersatz kümmern konnte (dass sie in bestimmten Fächern nicht auf Bäumen wachsen, ist auch klar.)

    • Offizieller Beitrag

    Nach 5 Jahren nach dem ersten Freigabe/Versetzungsantrag braucht man nicht mehr die Freigabe durch die SL

    Oder man bewirbt sich auf eine Beförderungsstelle. Das geht.

    • Offizieller Beitrag

    Ja. Aber nur so nebenbei, weil es ständig immer wieder "einfach so" als Möglichkeit genannt wird: nicht jede*r strebt eine solche Beförderung direkt an einer neuen Schule UND: es soll auch mal so sein, dass man nicht immer automatisch der/die Beste ist, nur weil man versetzt werden möchte.

  • Schon erstaunlich, wie das in den einzelnen BL gehandhabt wird. In BY darf einen die SL nur ein einziges Mal blockieren. Wenn an der angestrebten Stelle Bedarf ist und es keine anderen Bewerber gibt, die z.B.aus Familiengründen Vorzug haben, klappen die Versetzungen in der Regel recht zügig.

  • Aber stellst du quasi gleichzeitig den Antrag auf Versetzung und den Antrag auf Teilnahme am Zertifikatskurs und deine SL genehmigt es dir?

    Kurz zur Aufklärung ;)

    Der Zertikurs wird bereits absolviert und dies sozusagen "zusätzlich" zum Stundendeputat. Die Schule hat für jenes Fach derzeit keinen Einsatz...

    Wollte mich nur vergewissern, dass man dadurch nicht automatisch gesperrt ist für eine Versetzung.

  • Der Zertikurs wird bereits absolviert und dies sozusagen "zusätzlich" zum Stundendeputat.

    ???

    Jeder offizielle Z-Kurs gibt Entlastung für den Teilnehmer. Gelackmeiert ist allerdings die Schule, weil sie dir die Entlastung gewähren muss, die aber nicht ersetzt bekommt.

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