pluralis majestatis
Da bevorzuge ich den singularis vulgaris ![]()
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An zu hohen Ansprüchen liegt’s eher nicht, sondern es gibt tatsächlich keine Möglichkeiten mehr, Männer kennenzulernen (auch Online-Dating ist schwierig, sobald man den Beruf nennt). Schon oft habe ich es bereut, diesen Beruf (obwohl ich darin sehr gut bin) ergriffen zu haben, weil er mein Privatleben zu sehr beeinflusst. Mit einem Bürojob lernt man einfacher Partner kennen.
Ich muß als Mann leider bestätigen, daß die Job-Angabe beim Dating ein absoluter Negativpunkt ist. Mein Problem war über zieg Jahre, daß ich damit bei vielen Frauen mal gleich durchs Raster fiel. Lehrer müssen wohl absoluter Spießer sein. Und die Frauen, die genau so etwas gesucht haben, also einen berechenbaren Hauspuschel, die waren dann geschockt, als sie mich in der Realität kennengelernt haben. Für die war ich dann wohl zu draufgängerisch bzw. zu hemdsärmelig.
Pauker werden halt auch heute noch mit "Briefmarken sammeln" und solchen Dingen in Verbindung gebracht und nicht mit: "Wenn es drauf ankommt, klettert der auch im 2. OG angeseilt aus dem Loch in der Wand und mauert von außen den neuen Fenstersturz ein."
Naja, nach zieg Jahren der Suche habe ich dann doch letzten Sommer geheiratet. Die Frau hat sich dann doch von mir nicht schocken lassen. Als wir uns damals kennengelernt haben und sie mir das erste Mal ihre Bude gezeigt hat, kam sie damit um die Ecke, daß sie gerade in Begriff wäre den Dachboden auszubauen. Das Material wäre schon da, der Schrott vom vorherigen Eigentümer müsse aber noch raus. Es war Allerheiligen und sie war geschockt, als ich spontan den Pulli ausgezogen und im T-Shirt nach Handschuhen gefragt habe.
Sie: "Wann wollen wir damit anfangen?"
Ich: "Jetzt!"
Jedenfalls sagt sie, daß ihr diese "einfach mal machen" wohl gehörig imponiert hat und ich so aus dem Lehrer-Image rausgekommen bin.
In den Flitterwochen ging es zum Tauchen auf die Malediven. Sie wollte unbedingt mit der PReßluftflasche auf dem Rücken unten ans Riff. Da habe ich dann auch nicht "nein" gesagt. ... und ja, in ein paar Jahren planen wir mit zwei Motorrädern ans Nordkap zu fahren. Klar wäre das mit dem Auto oder dem Wohnmobil einfacher, aber da fehlt eindeutig die sportliche Herausforderung.
Viele Lehrerarbeitszeitverordnungen gehen übrigens von wöchentlich 45 Stunden aus, wegen der eingerechneten Ferien.
Wobei wir dann auch wieder bei dem Punkt wären, daß der Arbeitgeber zwar einen gewissen Anteil des Urlaubs verplanen darf (aka "Werksferien"), aber ein nicht unerheblicher Teil der Urlaubstermine frei vom Arbeitnehmer planbar sein muß.
Ich bin mal gespannt, wie sie das dann in der Schule umsetzen wollen, wenn ich als Lehrer z.B. gerade dann Urlaub nehmen will, wenn im Nachbar-Bundesland Schulferien sind, um mit den Kindern zur Urlaubsreise aufbrechen zu können.
Anhand des Eingangspostings erkennt man, dass viele Kollegen die Abendschule nicht kennen. Da sind bei uns Tage von 7.15 Uhr - 21.15 Uhr mit einer Unterbrechung vollkommen normal. Auch ein Dienstbeginn um 8.00 am nächsten Tag kommt ebenso vor, wie 5 Vormittags- und mehrere Abendeinsätze. Am BK ist das alles Praxis und ein ständiger Aufreger der betroffenen Kolleginnen und Kollegen.
Das kann ich bestätigen. ![]()
Wie an anderer Stelle bereits erwähnt gilt die EU-Arbeitszeitrichtlinie auch für Beamte und da die Bundesrepublik Deutschland bzw. das Land NRW es versäumt haben diese Richtlinie in geltendes nationales Recht umzusetzen und die Übergangsfristen schon lange abgelaufen sind, gilt die 2003/88/EG direkt.
Wir haben ja ein ähnliches Problem mit der Abendschule. Da schieben dann auch manche Kollegen an einem Tag richtig lange Schichten, eben von 7.30-21.00 Uhr. Bei uns ist es aber so geregelt, dass jeder Kollege in Vollzeit fünf Einsätze pro Woche haben soll, Teilzeitkräfte entsprechend weniger. Der Vormittagsunterricht zählt als ein Einsatz, der Abendunterricht als ein weiterer Einsatz. Die Regelung kommt noch aus der Zeit, als wir abends und samstags Unterricht hatten.
Unser Stundenplaner kann mich also an fünf Vormittagen in der Woche einsetzen oder an vier Vormittagen und einem Abend oder drei Vormittage und zwei Abende…
Ich finde jedenfalls einen freien Vormittag ganz angenehm, weil man da dann auch mal Arzttermine oder Behördengänge erledigen kann.
Und dass Vollzeitkräfte in der Regel an 3 Nachmittagen eingesetzt sind ist auch nicht zwingend sondern schlechte Stundenplanung.
Oder besonders gute Stundenplanung, wenn man so sein komplettes Deputat in 3 Tagen abarbeiten kann und dann an den anderen beiden Tagen komplett (also auch morgens) frei hat.
Und - haben sie das auch getan - oder war das nur heiße Luft?
Zwei haben das auch getan. Die waren pünktlich nach den Weihnachtsfeiern „krank“.
Es mag sein, dass es irgendwo einzelne Kollegen gibt, die Krankheiten nur vorspielen, der Regelfall ist es aber sicher nicht.
Naja,
ich habe auch Kollegen, die im Juni lauthals tönen, daß sie im folgenden Januar „krank“ sein werden, sollten sie eine Anschlussklasse bekommen, entsprechend eine Abschlussprüfung stellen und diese eben im Januar einreichen müssen.
Bei diesen „Kranken“ wünsche ich mir schon ein härteres Durchgreifen.
Als mein Papa in den späten 1960er und frühen 1970er Jahren an der FH Bochum Außenstelle Recklinghausen studiert hat, wurde die FH mal so bestreikt, daß ein kompletter „Abschlußjahrgang“ ausgefallen ist, also ein Semester gab es keine Absolventen. Das hat ihn dann bewogen in die Gewerkschaft einzutreten, weil sie gezeigt hatten, daß sie wirklich etwas bewegen können.
Über die Idee, "wir streiken gezielt als Prüfungstagen", brauchen wir gar nicht zu diskutieren, die ist komplett unsinnig. Dem Arbeitgeber würde das überhaupt nicht schaden, das Streiken an Tagen der Abiturprüfung würde lediglich dazu führen, dass dann die zentralen Arbeiten nicht genutzt werden können und alle streikenden Lehrkräfte nach Rückkehr erst mal selber Klausuren für die Nachschreiber erstellen dürfen. Der Dienstherr würde sich kaputt lachen.
Selbstverständlich würde ich als Beamter diese neuen Klausuren erstellen. Aber wer sagt denn, daß nicht an dem neuen Prüfungstermin auch wieder gestreikt wird? Dann würden schön im Zweiwochenrythmus Klausuren erstellt und bestreikt bis auf einmal der 15. Juli und damit der bundesweite Anmeldetermin an den Universitären verstrichen ist, ohne das sich jemand aus dem aktuellen Jahrgang anmelden konnte, weil die alle ihr Abitur ja noch nicht abgelegt haben.
Das ist der Vorteil bei den Lokführern.
Wenn bestimmte strategische Ziele blockiert sind, kann der Rest auch nicht mehr funktionieren . Klappt in Schule nicht🤷
Gezielt (Abschluß-) Prüfungen bestreiken mit einer Vorwarnzeit von wenigen Minuten... ggf. den Streik auch direkt während der Prüfung beginnen und einfach rausgehen, auf das die Prüfung ungültig wird weil keine Aufsicht mehr da ist.
... es gibt halt nur das Problemchen namens Streikkasse. Die Gewerkschaft kann nicht schon am Anfang der Verhandlungen die Streikkasse leerstreiken, daher sind Dauer und Umfang von Streiks auch Grenzen gesetzt.
Und deswegen muß man sich das Machtinstrument der Überraschung aus der Hand nehmen lassen?
Rein rechtlich müssen Streiks angekündigt werden. Aber dann reicht es auch sie mit 1 Minute Vorlauf anzukündigen. Wenn dann gefragt wird wie lange der Streik dauern wird, wäre meine Standardantwort: „Bis auf Weiteres.“
Und wer dann wann doch ganz plötzlich wieder anfängt zu arbeiten ist ebenfalls eine Überraschung.
Ich muß bei der GDL immer nur daran denken, wie sie damals gezielt mit wenigen Lokführern in ganz bestimmten Bahnhöfen gestreikt haben. So standen ein Dutzendf Lokführer mit ihren Zügen im Bahnhof Hamm, streikten und legten damit den kompletten Zugverkehr auf der Strecke Berlin - Ruhrgebiet still, weil kein Zug mehr durch Hamm kam. Alle Gleise waren mit Zügen blockiert.
Das waren minimale Kosten für die Streikkasse mit maximalem Ergebnis.
Moin,
da es in vielen Bundesländern ja so langsam spruchreif wird, daß eine Photovoltaik-Pflicht für alle Dachflächen kommt, frage ich mich, ob ich vorher noch Reparaturen am Wohnhaus-Dach durchführen sollte, um dieser Verpflichtung zu entgehen.
--> https://www.wohneigentum.nrw/beitrag/solardachpflicht
Der Hintergrund bei mir ist, daß ich insg. 20kW peak an Solarzellen auf Nebengebäuden liegen habe, also jetzt schon weit mehr produziere als ich selber verbrauche, mir mein Netzbetreiber gar keine weitere Einspeisung erlaubt, da das Netz wohl von den zahlreichen PV-Anlagen überlastet wird und ich bei einer kompletten Ausnutzung der Dachflächen des Wohnhauses in Summe weit über 30kW peak kommen würde, so daß ich dann ein Gewerbe für die Solaranlage anmelden müßte.
Ist das wieder so eine spinnerte Idee der Grünen wie die dann doch abgeblasene Wärmepumpenpflilcht?
Wie geht ihr mit der kommenden Pflicht um?
Ich persönlich bin auch froh, dass ich nicht die Geduld haben muss, da mit am Tisch zu sitzen, aber taktische Spielchen sollte man nicht überbewerten.
Ich glaube, ich würde das taktische Spielchen so spielen: "Wir streiken mit sofortiger Wirkung unbefristet bis ein unterschriebenes Verhandlungsergebnis vorliegt."
Ich wundere mich eh warum die Gewerkschaften bei Streiks immer vorher schon sagen wie lange sie dauern werden. Damit gibt man selber doch das Machtinstrument der Überraschung aus der Hand.
Wohlgemerkt: Ich bin nicht der einzige, der Probleme mit der Schulleitung hat.
Dann würde ich geschlossen als IT-Team zur Schulleitung gehen, meine Ermäßigungsstunden zurückgeben und damit auch die IT-Tätigkeit niederlegen.
Sollen sie doch jemand Anderen finden, der den Job macht.
Aber gutes Beispiel, du erklärst PC etc. 3 Jahre und dann ändert es sich und jetzt geht es komplett sofort. Drucker war früher 3 Jahre und jetzt auch sofort.
Das hängt ja wohl vom Wert ab. Bis 800€ kannst du es sofort voll abschreiben, ist das Gerät teurer, gilt weiterhin AfA.
Ich habe auch noch kein Tool gesehen, das in der Lage ist höherwertige Investitionsgüter über mehrere Jahre gemäß AfA-Tabelle abzuschreiben.
Die Software bekommt Probleme ab dem zweiten Jahr damit die anteilige Abschreibung aus dem ersten Jahr weiterzuführen. Habe es jedenfalls nicht hinbekommen, dass diese Daten automatisch aus den Vorjahren übernommen wurden, bis die Abschreibung komplett abgeschlossen ist.
Einige grundlegende Infos über das Steuersystem wären sinnvoller als eine "Anleitung", wie man die Steuererklärung ausfüllt. Wer unser (letztlich gar nicht so kompliziertes) Steuersystem im Grundsatz versteht, kann ohne größere Schwierigkeiten seine Steuererklärung ausfüllen.
Guter Witz! ![]()
Von dem Wissen übers Steuersystem habe ich immer noch keine Ahnung welche Anlage ich für was brauche, wo ich meine Steuernummer finde und das Arbeitgeber und Krankenkasse bis zum 28. Februar Zeit haben, um mir die Abrechnungen vom Vorjahr zuzuschicken, so dass man ab März mit der Steuererklärung anfangen kann.
Hinzu kommt, dass viele Jugendliche der "unteren Schichten" das Konzept einer langfristigen Planung familienbedingt nicht kennen bzw. kennengelernt haben. Die leben dann im "hier und jetzt" und können eine strategische Perspektive für die Zukunft schlicht nicht durchdenken. Fällt mir extrem auf seit ich an der Berufsschule bin. Da stoße ich dann auch als Lehrer an meine Grenzen, das lernen die mit 16+ kaum noch.
Das merke ich bei mir auch. Das Thema „Wie fülle ich meine Einkommenssteuererklärung aus?“ steht nirgendwo im Lehrplan. ![]()
Im Lehrplan steht dafür drin, daß ich mit den Azubis Unternehmensfinanzierung machen soll. Nur werden die meisten Azubis doch wohl nie eine eigene Firma haben. Da wandele ich die Frage dann immer schon etwas ab in Richtung Bauspardarlehen, rechne mit Excel auf dem Beamer vor wie sich in den Jahren die Zinsen und die Tilgung entwickeln und verweise insb. auf die Zinsbindung.
Da kommt dann immer das große Aha-Erlebnis, wenn nach 10 Jahren Zinsbindung die Zinsen auf einmal von 2% auf 4% steigen, man bei gleicher Anuität (= gleichhohe jährliche Zahlung) entsprechend weniger tilgt und sich die Laufzeit des Darlehns auf einmal massiv verlängert.
Das klingt sehr ungesund! Du solltest sowas nicht persönlich nehmen.
@Markus40
Ich habe auch so einen Kollegen, bei dem ich es persönlich nehme. Inzw. hat er es aufgrund seiner (gespielten???) Unfähigkeit geschafft, daß er nirgendwo mehr als Klassenlehrer eingesetzt wird, weil das für alle Fachlehrer in der Klasse eine Zumutung ist.
Bei mir hat er sich final ins Aus geschossen, als wir Corona hatten. Damals hat mir der Amtsarzt über das Sekretariat einen ganzen Stapel Quarantäneverfügungen überreicht. Ich sollte diese im Rahmen der Amtshilfe verteilen und rückmelden welche Schüler ich erreicht habe, damit die verbleibenden Schüler dann postalisch angeschrieben werden. Die Verfügungen waren personalisiert (vgl. Serienbrief).
So habe ich dann allen meinen Schülern die Verfügungen ausgehändigt und die beiden Parallelklassen, aus denen jeweils drei bzw. vier Schüler in Quarantäne mußten, auch noch abgearbeitet, weil die jeweiligen Klassenlehrer an dem Tag nicht im Hause waren.
Ergebnis davon: Meine Kollegin hat sich noch bedankt, daß die Arbeit gleich erledigt ist, der Kollege, der damals Klassenlehrer in der anderen Parallelklasse war, fühlte sich in seiner Eigenschaft als Klassenlehrer übergangen und hat beim Schulleiter eine Beschwerde über mich eingereicht bzgl. meiner Übergriffigkeit.
Wie anders, wenn nicht „persönlich“, soll ich diese Dienstaufsichtsbeschwerde nehmen?
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