Solche dringenden betrieblichen Belange (nicht verwechseln mit "zwingenden"!) sind bereits erfüllt, wenn z.B. die "Auftragslage die Anwesenheit des AN erfordert" oder wenn durch Ausfälle erheblicher Vertretungsbedarf entstünde.
Und auch bei so einer Urlaubssperre muß der Personalrat zustimmen. Wenn der sich quer stellt, wird es interessant, wie der Fall aus Freiburg zeigt.
--> https://rostock.verdi.de/++file++59425e…Schule_endg.pdf
Nachtrag:
Auch interessant dazu:
"Grundsätzlich liegt die Verantwortung jedoch beim Arbeitgeber. Durch seine Planung hat er sicherzustellen, dass der Mitarbeiter Urlaub zum Wunschtermin nehmen kann. Chronischer Personalmangel ist also kein Grund, denn darauf müsste der Chef frühzeitig mit Neueinstellungen reagieren."
Quelle: https://www.wirtschaftsforum.de/tipps/aus-dies…erhaengt-werden
Der Arbeitgeber muß also genug Lehrkräfte einstellen, um auch einen reibungslosen Betrieb sicherstellen zu können, wenn Kollegen während der Unterrichtszeit Urlaub einreichen, zumal es da ja nicht um Lastspitzen geht wie beim Ernteeinsatz.
Oder:
https://www.dgbrechtsschutz.de/ratgeber/schwe…etails/anzeige/
Zitat daraus: "Im Zweifel muss der Arbeitgeber beweisen, dass ein solcher Grund auch vorliegt. Das allein reicht aber für eine Ablehnung auch noch nicht aus. Maßgeblich ist darüber hinaus, ob der Arbeitgeber durch „eine sachgerechte Organisation der Betriebsabläufe“ dem Urlaubswunsch nicht doch hätte nachkommen können. Niemand kann zwar einem Unternehmen vorschreiben, wie er seinen Betrieb organisiert. Wenn er aber etwa die Personalstärke seines Unternehmens „auf Kante näht“, muss er die Nachteile, die sich daraus ergeben, schon hinnehmen."
Bei uns Lehrern wird ja nun wirklich mehr als nur "auf Kante genäht".