Beiträge von plattyplus

    Die Eltern mussten für 500+ Euro iPads kaufen?

    Mußte ich letztes Jahr auch, als der Große in Niedersachsen zur IGS gewechselt ist. Inkl. von der Schule geforderter Schutzhülle und Stift reden wir da aber eher über 650-700€.

    Ja klar, man könnte jetzt auf stur stellen, aber dann muß man das auf ganzer Linie tun. Will sagen: Beim Schulwechsel unterschreiben die Eltern zusammen mit den Einschulungsunterlagen, daß sie so ein iPad anschaffen. Wenn man natürlich jetzt am ganz großen Rad dreht, die Unterlagen nicht unterschreibt und der Schule mit der Schulpflicht droht: „Ihr müßt mein Kind auch ohne Schulanmeldung und ohne iPad beschulen!“ weiß ich nicht wie die Schulverwaltung und das Jugendamt reagieren würden.

    Bei uns hat die Inklusion dazu geführt, dass die SuS mit Förderbedarf mangelversorgt werden über Lehrkräfte vom Förderzentrum.

    Hängt halt immer von der Klassengröße in den Förderschulen ab. Ich gehe mal von 6 bis maximal 12 Kindern aus. Da würde man schon sparen, wenn sonst die Förderschullehrer in der Inklusion immer nur 1-2 Kinder gleichzeitig betreuen können, weil einfach nicht mehr Kinder in jeder Klasse sitzen.

    Mir geht es halt darum möglichst homogene Lernergruppen zu schaffen, um so die Arbeit der KuK zu minimieren. Es gibt dann eben keine individuell angepaßten Arbeitsmaterialen mehr.

    Will man noch mehr Arbeitszeit einsparen und am ganz großen Rad drehen, müßte man eigentlich auch die Gesamtschulen in den Regionen abschaffen, deren Schülerzahlen das klassische viergliedrige Schulsystem aus Gymnasium, Real- und Hauptschule sowie Förderschule ausreichen, eben um möglichst homogene Lernergruppen zu generieren. Gesamtschulen machen nur dort Sinn, wo die Schulwege auf dem Land sehr lang sind, so daß es bei der dünnen Besiedelung und den geringen Schülerzahlen anders gar nicht mehr händelbar ist. Wenn aber die besten Schüler zum Gymnasium gehen und es dann nur noch die integrierte Gesamtschule (IGS) wie in Niedersachsen gibt, verkommt die Gesamtschule zur Resterampe.

    Ich habe dann auch überlegt, mich verbeamten zu lassen und in der freiwilligen GKV zu bleiben. Aber wie du sagst, das macht finanziell keinen Sinn. Da bezahlt man den Beitrag komplett selbst.

    In meinem Fall war die Meinung: Beamtin und PKV mit Risikozuschlag 30% ist besser als Angestellte/Beamtin mit GKV. Pauschale Beihilfe gabs zu meiner Zeit noch nicht.

    Ich hoffe derweil ja immer noch darauf, daß das Hamburger Modell der pauschalen Beihilfe (= Übernahme des AG-Anteils in der GKV) auch in NRW kommt. Im Koalitionsvertrag der aktuellen Regierung stand ja , daß sie es auch bei uns einführen wollen.

    Generell sind Kinder ab einem Alter von 7 Jahren deliktsfähig und damit für ihre Beschädigungen haftbar. (§828 BGB) Entsprechend sind in den Privathaftpflichtversicherungen der Eltern Kinder ab einem Alter von 7 üblicherweise mitversichert.

    Ich würde mir da also weniger Sorgen machen. Sollten die Geräte kaput gehen, wäre es ein Fall für die Privathaftpflicht-Versicherung und fertig.

    Was ist eure Meinung dazu?

    Solange wir Lehrermangel haben, würde ich in der Grundschule nicht nur den Englischunterricht streichen sondern auch gleich die "verlässliche Grundschule", also die Nachmittagsbetreuung, um so viel Unterricht in Mathe und Deutsch wie nur irgendwie möglich in die Stundenpläne reinzubekommen.

    Ich höre. Die Alternativen.

    Alternativen, um mehr Schüler mit den vorhandenen Lehrerstellen beschulen zu können:

    • Abschaffung des verlässlichen Ganztags. Die Schule findet nur noch bis zur 6. bzw. 8. Stunde statt, keine Ganztagsbetreuung mehr.
    • Abschaffung des Englischunterrichts in der Grundschule, stattdessen Fokus auf Mathe und Deutsch.
    • Abschaffung der Inklusion und Wiedereinführung der Förderschulen.
    • Streichung von Klassenfahrten, um die Lehrer während der geplanten Klassenfahrt im Untericht einsetzen zu können.
    • Anhebung der Gehälter, um den Job attraktiver zu machen.
    • Lehramtsausbildung in Form eines Dualen Studiums, das dann auch ab dem 1. Tag bezahlt wird.
    • ...

    Soll ich noch weiter ausholen?

    Das Problem ist, daß man solche Einschnitte den Eltern und damit Wählern nur ganz schlecht verkaufen kann, wohingegen es auf die paar Lehrerstimmen bei den Landtagswahlen gar nicht ankommt. Diese Änderungen widersprechen halt mal auf ganzer Linie der Anspruchshaltung der heutigen Elterngeneration, wenn wir schon bei den Anspruchshaltungen der unterschiedlichen Gruppen sind.

    Attestbaum?

    Die hier müssen einen ganzen Wald solcher Bäume haben: https://berufsdiplom.com/

    Jedenfalls habe ich von denen schon wiederholt „Atteste“ bekommen und auch einer meiner eigenen damaligen Mitschüler und Ex Kollegen hatte mit einem der dortigen Bäumchen versucht weiterzukommen und hatte sich dort sein 1. Staatsexamen ausstellen lassen. Nach 1,5 Jahren im Referendariat hat dann mal die Ausbildungsschule in der Uni angerufen, weil es an den fachlichen Vorkenntnissen auf ganzer Linie fehlte. Dabei kam dann der Schwindel raus.

    Oder einfach nachschreiben lassen, wenn es kurz vor Notenschluss ist und dann, wenn bis zur Konferenz keine Entschuldigung vorliegt, mit 6 bewerten.

    Genau das ist in NRW verboten. Leistungsnachweise des Schülers sind zu werten, wenn man ihn einmal hat nachschreiben lassen, auch wenn man ihn eigentlich gar nicht hätte nachschreiben lassen dürfen, weil keine Entschuldigung vorliegt.

    Sowas gibt es?

    In den 2000er Jahren gab es sowas zumindest in meinem Studium. Ich erinnere mich noch zu gut an die eine Pädagogik-Veranstaltung, bei da am Ende 150 Unterschriften auf der Anwesenheitsliste standen aber nur ca. 35 Studenten im Raum waren. Da hat der Prof. dann alle Studis auf den Flur gebeten, auf das sie anschließend wieder einzeln eintreten. Beim Durchschreiten des Türrahmens durfte jeder dann exakt einen Namen nennen. So konnte sich jede Studentin überlegen, ob sie dann selber "anwesend" sein wollte oder doch lieber ihre urlaubende Freundin decken wollte.

    Oh, wir haben das. Hat die Klinikleitung vor etlichen Jahren eingeführt, um die Montagserkrankungen in den Griff zu bekommen. Hat eigentlich auch gut funktioniert - die Leute sind jetzt halt statt Montag die ganze Woche krank(geschrieben).

    Dann bin ich wohl beim falschen Hausarzt. Meiner schickt jedenfalls regelmäßig Leute zur Arbeit, weil er sich das ganze Theater nicht bieten lassen will. Mein Nachbar beschwert sich heute noch darüber, daß er von dem Arzt in eine Kur geschickt wurde, obwohl er eigentlich nur eine Gefälligkeitskrankschreibung haben wollte. Die Kur wäre dann aber so richtig zum Abgewöhnen gewesen... da war er in den folgenden Jahren praktisch nie wieder krank. :pirat:

    Selbst bei sofortigen Beginn der Klausur ist es möglich, dass der Schüler direkt sagt er sei krank und geht. Vielleicht seltener der Fall, aber möglich. Hatte den Fall mal bei einer Klausur, der Schüler hatte offenbar vergessen, dass am dem Tag Klausur geschrieben wurde. Dumm gelaufen, nichts zu machen.

    Hatte ich auch schon öfters. Meist führte der anberaumte Nachschreibtermin abends um 18 Uhr bzw. samstags um 8 Uhr zur Spontanheilung in solchen Fällen.

    Ja, kenne ich, mache ich nicht mehr so. Wenn ich in der ersten Stunde auf die Schülerinnen treffe, schreiben sie dann nach.

    Ich sehe meine Aufgabe aber vornehmlich darin die Unterrichtsversorgung für die leistungswilligen Schüler sicherzustellen. Da habe ich nicht die Zeit jeden Morgen in der 1. und 2. Stunde durch zwei Schulgebäude zu laufen, um festzustellen, ob jemand der ca. 60 Nachschreibkandidaten aus einem Dutzend Klassen heute da ist oder nicht.

    Mich nervt exakt das auch gerade sehr. Vor allem, wenn bis Notenschluss gar nicht mehr nachgeschrieben werden kann, weil derjenige an allen Tagen bereits mit anderen Klausuren verplant ist.

    Wir nennen den Nachschreibtermin einfach „schriftliche Leistungsfeststellung“ und davon dürfen auch mehrere an einem Tag erfolgen. Also wenn einer der Querulanten wieder da ist, kann es durchaus passieren, daß am ersten Tag gleich mehrere jeweils 90 minütige Leistungsnachweise auf ihn warten.

    Man sollte es wie an der Uni machen: es gibt EINEN Nachschreibtermin für eine Klausur und wer da nicht kommt, hat halt Pech.

    Und da die Schüler/Azubis/Eltern eh die Entschuldigungen selber schreiben, kann man sich das ganze Theater auch gleich sparen. Es gibt zwei Prüfungstermine, die sich die Schüler frei aussuchen können. Wenn sie beide Termine versäumen, ist die Note eine 6. Entsprechend wird jedem geraten den ersten Termin zu wählen, um den zweiten Termin für etwaige Krankheitsfälle in Reserve zu haben. Aber es steht ihm natürlich frei gleich den zweiten Termin zu wählen und das Risiko einzugehen.

    Auf den Zeugnissen sollten dann auch nur noch die Fehlstunden in Summe ausgewiesen und nicht nach entschuldigt/unentschuldigt unterschieden werden. Die Entscheidungen sind zumeist ja eh an den Haaren herbeigezogen.

    Naja, man könnte auch mal drüber nachdenken, das „System“ einfach mal zu flexibilisieren.

    Können sie ja gerne tun, nur soll es dann am Ende auch für uns handhabbar bleiben. Aktuell habe ich wieder ein Problem mit drei Schülern. Sie waren im Februar bzw. März zu den Klassenarbeitsterminen krank. Eine selbstgeschriebene Entschuldigung oder gar ein Attest haben sie bis einschließlich letzte Woche nicht eingereicht. Entsprechend habe ich sie auch nicht nachschreiben lassen, zumal ja nicht einmal eine Entschuldigung vorlag. Gestern haben sie dann beim Klassenlehrer die Entschuldigungen eingereicht. Da der Kollege sehr weichherzig ist, hat er die Entschuldigungen auch akzeptiert. In der Folge standen die Schüler heute Morgen bei mir mit der Forderung, daß ich ihnen für die Klassenarbeiten, die sie nicht mitgeschrieben haben und nicht nachschreiben konnten, weil ich ihnen keinen Nachschreibtermin angeboten habe, jeweils die Note 1,0 mit 100% der Punkte haben wollten. Schließlich sei es mein Verschulden...

    Die Zeugniskonferenzen waren heute Nachmittag, so daß ich die Klassenarbeiten gar nicht mehr nachschreiben lassen konnte.

    So, wie handhabt man sowas jetzt rechtlich, wenn es um die dritte 5 und damit um die Versetzung/Nicht-Versetzung geht?

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