Es blieb bei der Überlegung und dient daher nicht als "Blaupause" und Rechtfertigung, das Grundgesetz auszuhebeln.
Wieso Grundgesetz?
Der Asylbewerber hat eine Mitwirkungspflicht bei der Feststellung seiner Identität. Verweigert er diese Pflicht, macht er selbstverständlich straffällig.
Ich empfehle dazu diese Rechtsexpertise des Bundestages: https://www.bundestag.de/resource/blob/…16-pdf-data.pdf
Ich empfehle dazu insb. Kapitel 2.2.3:
"Kommt der Asylbewerber einer bestimmten Aufforderung der zuständigen Behörde zur Mitwirkung
(siehe oben unter Ziff. 2.1.) nicht nach, greift die gesetzliche Vermutung, dass der Asylbewerber
das Verfahren nicht betreibt, § 33 Abs. 2 Nr. 1 AsylG. Das Nichtbetreiben des Asylverfahrens
wiederum hat zur Folge, dass der Asylantrag als zurückgenommen gilt, § 33 Abs. 1 AsylG. Die
Rücknahmefiktion führt dann zur Einstellung des Asylverfahrens, § 33 Abs. 5 S. 1 AsylG."
Also konkret: Wer bei seiner Identititätsfeststellung nicht mithilft (siehe Kapitel 2.1), kann mittels Schnellverfahren innerhalb einer Woche (siehe Kapitel 2.2.1) einen negativen Asylbescheid bekommen und geht in Abschiebehaft bis seine Papiere vorliegen.