Beiträge von plattyplus

    Und was ist mit dieser Wohngegendregelung, haben kinderlose Beamte in teuren Ecken keine Zuschläge bekommen?

    Genau! Die Wohngeldregelung gilt nur für Beamte mit zwei oder mehr Kindern. Das Wohngeld bezieht sich nur auf die Kinderzuschläge. Kinderlose Beamte bekommen selbstverständlich keine Wohngeldzulage. Daher rühren ja mitunter auch im Ergebnis diese exorbitanten Familienzuschläge. Wenn da auf die hohen Kinderzuschläge noch eine hohe Wohngeldstufe kommt, kann der Zuschlag am Ende durchaus in die Regionen der Grundbesoldung gehen. Daher ja auch der Vergleich, daß am Ende ein a6-Beamter mit drei Kindern in einer Großstadt mehr Geld in der Tasche hat als ein a15-Single.

    Das Problem besteht offenbar auch nur in NRW, oder?

    In der Schärfe nur in NRW. Vor Gericht wurde festgestellt, daß die Alimentation nicht ausreichend und damit verfassungswidrig ist. Da das Land NRW aber nicht an die Grundbesoldung ran wollte von wegen Pensionsansprüchen, haben sie diese exorbitanten Familienzuschläge eingeführt, um so gerade eben dem Urteil zu genügen und trotzdem nur einer kleinen Gruppe aller Beamten mehr zahlen zu müssen.

    Wenn das Land sich als „Versorger“ seiner Beamten sieht und im Gegenzug von den Beamten „Staatstreue“ und Dienstverpflichtung erwartet, finde ich es absolut konsequent, dass die Kinder der Beamten mitversorgt werden. Über Ehepartner finde ich, lässt sich streiten im Jahr 2023, aber Kinder hängen nun einmal mit dran an der Versorgungsidee.

    Die Beamtenbesoldung hat sich aber gemäß Art 33, Abs. 5 GG am Leistungsprinzip des Amtsträgers zu orientieren und nicht an dessen sozialer Bedürftigkeit. Die Beamtenbesoldung ist keine Premium Sozialhilfe.

    Dabei dürfte es sich wiederum um ein regulatorischen Instrument handeln, damit man in bestimmten Städten überhaupt noch Lehrer kommt.

    Die irren Familienzuschlägen in NRW und die Mietstufen sind nur der Tatsache geschuldet, daß das Verfassungsgericht die Alimentation als zu gering eingestuft hat, von wegen Abstand zu Hartz 4/Bürgergeld und sich die Landesregierung einen schmalen Fuß machen will. Lieber den paar Beamten mit Kindern richtig viel Geld in den Allerwertesten blasen als die Grundbesoldung erhöhen, da die Besoldung ja auch pensionswirksam ist. Die Zuschläge hingegen haben keine Auswirkung auf spätere Pensionsansprüche.

    Genau das hat ja auch der Richterbund kritisiert.

    Jetzt, 2023, bekommen wir ein Zusatzgebäude mit gaaaaaanz modernem Eisspeicher,

    Ich hätte gerne ein Schulgebäude gebaut wie zu Zeiten der Gründerzeit, also:

    • zweischaliges Ziegelmauerwerk mit innenliegender Wärmedämmung
    • hohe Gewölbedecken
    • Satteldach, eingedeckt mit Tondachziegeln (Meyer Holsen als lokaler Hersteller gibt auf seine Ziegel 40 Jahre Garantie! Die Ziegel dieses Herstellers auf meiner Scheune sind 120 Jahre alt)

    Auf das das Gebäude auch in 150 Jahren noch steht. Ich will keine ach so ökologisch tollen Holzbauten, die man nur mit massivem Chemieeinsatz (Holzschutzmittel) auch nur auf 25 Jahre Lebensdauer bringt. Ich mag auch keine Pappwände, in denen sofort ein Loch ist, wenn ein Schüler mal dagegen tritt. In einem Schulgebäude müssen die Wände so massiv sein, daß sich ein Schüler eher den Fuß brechen würde als das die Wand nachgibt.

    So, welcher Lokalpolitiker ist gewillt sich mit so einem Schulbau ein Denkmal zu setzen?

    Zum inhaltlichen: Scheinbar wurde noch immer nicht der Unterschied zwischen der arbeitsrechtlichen Entlohnung von geleisteter Arbeit und der beamtenrechtlichen Alimentation verstanden. Letztere bezieht sich explizit auch auf die Familie des Beamten und nicht nur auf ihn selbst. So mag der angesprochene A13er mit 3 Kindern zwar vom Dienstherrn eine höhere Alimentation erhalten als der A15-Single, dennoch wird letzterer einen höheren individuellen Lebensstandard bezogen auf seine wirtschaftliche Situation halten können und damit auch bezogen auf die Amtsangemessenheit besser da stehen.

    Dem wage ich bei der Höhe der Familienzuschläge in NRW zu widersprechen. Der Richterbund stellt dazu in seiner Stellungnahme fest:

    • Ausgehend von diesen Werten ist festzustellen, welches Ausmaß die aktuelle Unteralimentation hat.
      Nach den obigen Feststellungen beträgt die unterste Besoldung derzeit 2.350 € und liegt damit etwa 20 % unter dem Grundsicherungsniveau. Bis zur Mindestbesoldung fehlen 35 %. Das Alimentationsprinzip ist damit für die zur Prüfung gestellte unterste Besoldung unzweifelhaft und erheblich verletzt.
    • Dem geltenden Leistungsprinzip wird in Abkehr von allgemein geltenden Vergütungsstandards zu wenig Beachtung geschenkt. Bei Dienstantritt in einer ungelernten Tätigkeit soll ein Beamter, weil er verheiratet ist und zwei Kinder hat, künftig ein höheres Einkommen haben als ein Beamter, der ein dreijähriges Studium absolviert hat und in seiner Laufbahn bereits befördert wurde, aber ledig und kinderlos ist. Damit stellt dieser Entwurf das gesamte Verdienstgefüge auf den Kopf und gewährt Leistungen für Beamtenkinder, die für Kinder nicht verbeamteter Eltern niemals gewährt würden. Das ist ungerecht und inakzeptabel.
    • Die Besoldung muss dem jeweiligen Amt angemessen sein, nicht dem Familienstand, der Kinderzahl oder dem Wohnort. Dieses grundlegende Prinzip der Besoldung wird durch den Entwurf offenbar aus kurzsichtigen fiskalischen Gründen heraus außer Kraft gesetzt. Der vorliegende Entwurf verschleiert zudem das gravierende Ausmaß der aktuellen Unterbesoldung.
    • Der vorgelegte Entwurf verwirklicht den Verfassungsauftrag, eine amtsangemessene Besoldung herzustellen jedoch nicht. Er hat dies noch nicht einmal zum Ziel. Vielmehr beschränkt er sich darauf, rechnerisch den Mindestabstand der Besoldung von der Grundsicherung herstellen zu wollen. Er geht dabei allerdings nicht nur methodisch unzureichend vor. Er wählt auch Mittel, die ihrerseits den verfassungsrechtlichen Anforderungen nicht genügen. Er stellt das Besoldungssystem gleichsam auf den Kopf. Die verfassungsrechtliche Vorgabe, dass sich die Besoldung am jeweils ausgeübten Amt zu orientieren hat, wird durch soziale Besoldungsparameter wie Familienstand, Kinderzahl und Wohnort erheblich verwässert. Das macht aus der bisher am Leistungsprinzip orientierten Besoldung ein Entgeltsystem, das nach Art einer Sozialleistung am individuellen Bedarf ausgerichtet ist, und widerspricht deshalb den nach Art. 33 Abs. 5 GG vom Gesetzgeber zu beachtenden hergebrachten Grundsätzen des Berufsbeamtentums. Die Neuregelung führt zudem zu personalpolitischen Verwerfungen im gesamten Besoldungsgefüge und auch im Verhältnis zu den Angestelltenvergütungen, die von den Tarifvertragsparteien aus gutem Grunde heraus unabhängig von den vorgenannten sozialpolitischen Gesichtspunkten ausgestaltet worden sind.

    Quelle: https://www.drb.de/positionen/ste…hme/news/5-2023

    Fazit für mich daraus: Um den Abstand zum Grundsicherungsneiveau zu wahren, muß in der untersten Besoldungsgruppe 35% mehr gezahlt werden. Bedingt durch das Besoldungsgefüge sind diese 35% auch auf alle höheren Besoldungsgruppen zu übertragen. Damit wären wir dann wieder mit der Gehaltsentwicklung in den Metallberufen seit den frühen 1980er Jahren auf Augenhöhe. Diese sind die Löhnen im öffentlichen Dienst nämlich in den letzten 40 Jahren um ca. 35% enteilt.

    Außerdem gehören die Familienzuschläge abgeschafft, weil sie nicht dem Leistungsprinzip entsprechen sondern die Beamtenalimentation zu einem 'System der Sozialleistung.

    Ich bin gespannt, was ihr so meint ...

    Ich hätte eigentlich nur zwei Wünsche

    • Es sind wirklich nur Schüler im Unterricht, die die Unterrichtsinhalte lernen wollen. Leute, die eh nicht motiviert sind und dies in Form des Mantras: "Ich bin nur hier, damit meine Eltern Kindergeld bekommen", sollen gleich zuhause bleiben oder sich eine andere Schule aussuchen.
    • Die Schüler sollten passable Umgangsformen mitbringen, auch was den Umgang mit Mobiliar, Computern, etc. angeht. Ich habe keine Lust nach jeder Stunde sämtliche Computer-Tastaturen kontrollieren zu müssen, ob nicht doch wieder jemand die Tasten umgebaut hat, die Kabel von den Mäusen abgeschnitten hat ...

    Gründen, wo nicht abgelehnt wird, sind noch gesundheitliche zu nennen.

    Wir haben noch zwei Kollegen, die inzw. Mitte 70 sind und noch 6 Stunden/Woche im Dienst sind. Müssen die jetzt auch Vollzeit ran oder würde da das Alter als gesundheitlicher Grund gelten?

    Bei den beiden ist ja absehbar, daß sie sich komplett auf ihre Pension konzentrieren werden, müßten sie 25,5 Stunden abliefern.

    Und ich habe mich selbst nicht informiert, ich dachte, die wissen schon, was sie tun.

    Ich mußte mich halt selber informieren. Geht ja nicht anders, wenn man selber die Dinger in die Bude hängt und anschließt. Da unsere Gasheizung von 1994 schon ein Niedrigtemperaturkessel ist, habe ich diese Tabelle hier genommen und dann die Heizwerte der einzelnen Heizkörper für 55°C Vorlauftemperatur rausgesucht.

    --> https://cdn.hornbach.de/data/shop/D04/…21207090909.pdf

    Da ich nicht genau wußte wie gut die Bude gedämmt ist, bin ich mal von einem Altbau ausgegangen, der mit 100 Watt/m² beheizt werden muß, um es wohnlich zu haben. Wenn man jetzt also einen 8,5m² Raum hat, müssen da also 850 Watt Heizleistung rein. Da ist man dann in der Tabelle schon bei einem Heizkörper vom Typ 22, der 600mm hoch und 1000mm breit ist. Das Fenster hat aber 1200mm, also gleich auch den Heizkörper 1200mm breit, damit das optisch besser aussieht. Und so bin ich dann durch die ganze Bude gegangen, Raum für Raum.

    Nachträglich habe ich dann noch festgestellt, daß meine Prognose von 100 Watt/m² Heizleistung wohl doch etwas zu pessimistisch war. Die Bude kommt mit weniger Heizleistung aus. Entsprechend sind alle Heizkörper eher noch weiter überdimensioniert und so fahre ich die Heizkörper aktuell mit 40°C Vorlauftemperatur.

    Danke für diesen Tipp!

    Wieso Tipp?

    In den einschlägigen Tabellen für die Heizleistungen diverser Heizkörper kann man doch sehen, wie sich deren Heizleistung entwickelt, wenn man mit den Vorlauftemperaturen runter geht. Bei uns stand halt auch die Optik der Heizkörper im Mittelpunkt. Wenn da z.B. das Fenster 1,4m breit ist, kam da auch ein 1,4m breiter Heizkörper unters Fenster, auch wenn es ein 0,8m schmaler Heizkörper auch getan hätte bei klassischen Vorlauftemperaturen. Außerdem sollten es bitte Doppelkonverter (Typ DK22) sein, auch wenn einseitige Konverter ausreichend gewesen wären. Aber die einseitigen Konverter sahen so spisserig aus. Wenn es nicht anders ging, z.B. im Bad, kam dann auch mal ein Vertikalheizkörper zum Einsatz. Also 60cm breit und dafür 2m hoch, Typ dk22. Das Ding ist für die klassischen Vorlauftemperaturen komplett überdimensioniert, aber paßt schön in die Niesche.

    Am Ende waren wir erstaunt mit welch geringer Vorlauftemperatur das Haus hier geheizt werden kann. Da können wir durchaus mit den niedrigen Vorlauftemperaturen einer Fußbodenheizung mithalten. Nur haben die großen Konvektoren den Vorteil, daß man auch mal schnell einen Raum aufheizen kann. So träge wie eine Fußbodenheizung ist das System jedenfalls nicht.

    Nebenbei hatten wir noch ein paar "Aufwendungen" für den Hochwasserschutz. 2002 und 2013 hatten wir nämlich ein Wassergrundstück. Die von der Stadt zugesagten Hilfen gab es natürlich nicht, also mussten wir selbst ran.

    Warum erwartet ihr Hilfen von der Allgemeinheit? Wer ein Haus kauft, das kein Versicherer gegen Elementarschäden versichern will, der darf sich nicht wundern, wenn das Wasser dann auch mal kommt. Grundlos wird kein Versicherer entsprechende Verträge ablehnen. So gesehen war es schon der entscheidende Fehler überhaupt dieses Haus zu kaufen.

    Unsere Heizungskörper müssten raus und in allen Zimmern eine Fußbodenheizung rein. Sonst wird das hier nichts. Nach dem ersten groben Überschlag standen da inkl. Einbau und ein paar "Kleinigkeiten" rund 100000 €.

    Also ich heize aktuell noch mit Gas. Aber wir haben überall möglichst große Heizkörper eingebaut, auf das es optisch schöner aussieht. Es wurden also überall DK-22 Heizkörper eingebaut, die dann bitte auch so breit sind wie die Fenster, so hoch wie die Tür neben dem Heizkörper etc. und eben nicht bloß die kleinstmöglichen Heizkörper und die dann ggf. noch als einreihige Konvektoren. Ergebnis dieser Überdimensionierung der Heizkörper: Ich komme auch ohne Fußbodenheizung mit Vorlauftemperaturen von 40°C aus. Der Rücklauf liegt dann bei ca. 25°C. Das Temperaturfenster sollte zu einer Wärmepumpe passen. Man braucht nicht unbedingt eine Fußbodenheizung. Große Heizkörper tun es auch.

    Außerdem: In einem bewohnten Haus alle Fußböden raus und Heizung rein? Unvorstellbar.

    Das geht! Sogar mit Kindern! Glaub mir. Man muß nur wollen.

    Moin kodi? Womit heizt Du denn aktuell? Öl? Wenn ja, dann hast Du ausreichend Platz für einen Pufferspeicher, dann fliegt nämlich der Öltank raus. Da denke ich aktuell an Photovoltaik und profanen Heizstäben (=Tauchsieder) im Warmwasserspeicher. Ansonsten bleibt natürlich noch die Luft-Luft-Wärmepumpe, wenn man den Wirkungsgrad steigern will.

    Wenn die Grundstücke alle so klein sind, dann stehen die Dinger eben vor dem Schlafzimmerfenster irgendeines Nachbarn. Läßt sich dann nicht ändern. Wobei das Problem der geringen Grenzabstände nicht durch die Wärmepumpe verursacht werden sondern durch die viel zu kleinen Grundstücke. Drum bin ich auch kein Fan der Nachverdichtung und ähnlicher städtebaulicher "Kniffe".

    Schade. Ich wollte eigentlich sehr alt werden.

    Soll das jetzt allgemeiner Kulturpessimismus sein?

    Einen ähnlichen Gedanken hatte ich, als vor etlichen Jahren Glühbirnen verboten wurden. Damals habe ich noch hunderte Glühbirnen gebunkert, weil ich die Energiesparlampen überhaupt nicht mochte. Es dauerte einfach viel zu lange, bis diese Leuchtstoffröhren richtig hell wurden. Rückblickend betrachtet war mein Handeln der reinste Blödsinn, weil wenig später die LEDs ihren Siegeszug angetreten haben.

    Auch wenn ich mir nicht vorstellen könnte in vergangenen Zeitaltern zu leben, so wünschte ich mir doch gerne die Technikgläubigkeit des frühen 20. Jahrhunderts zurück, als in der Zeit zwischen 1900 und 1914 der Mensch die Luft eroberte, auf der Weltausstellung erste rollende Bürgersteige präsentiert wurden und alle die elektrische Beleuchtung und das Telefon als Fortschritt angesehen haben.

    Und ja, ich glaube an das Batterieelektrische Auto, die Akku-Entwicklung wird kommen. Der Lithium-Verbrauch pro kWh-Speicherkapazität wurde in den letzten Jahren ja schon drastisch gesenkt und durch die Umstellung von Lithium-Ionen- auf Lithium-Eisen-Phosphat-Akkus bekommen sie auch so langsam die Zyklenfestigkeit in den Griff.

    Ähnliches gilt für die Heizungen. Das wird schon werden bis dahin mit der Technik!

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