Und was ist mit dieser Wohngegendregelung, haben kinderlose Beamte in teuren Ecken keine Zuschläge bekommen?
Genau! Die Wohngeldregelung gilt nur für Beamte mit zwei oder mehr Kindern. Das Wohngeld bezieht sich nur auf die Kinderzuschläge. Kinderlose Beamte bekommen selbstverständlich keine Wohngeldzulage. Daher rühren ja mitunter auch im Ergebnis diese exorbitanten Familienzuschläge. Wenn da auf die hohen Kinderzuschläge noch eine hohe Wohngeldstufe kommt, kann der Zuschlag am Ende durchaus in die Regionen der Grundbesoldung gehen. Daher ja auch der Vergleich, daß am Ende ein a6-Beamter mit drei Kindern in einer Großstadt mehr Geld in der Tasche hat als ein a15-Single.
Das Problem besteht offenbar auch nur in NRW, oder?
In der Schärfe nur in NRW. Vor Gericht wurde festgestellt, daß die Alimentation nicht ausreichend und damit verfassungswidrig ist. Da das Land NRW aber nicht an die Grundbesoldung ran wollte von wegen Pensionsansprüchen, haben sie diese exorbitanten Familienzuschläge eingeführt, um so gerade eben dem Urteil zu genügen und trotzdem nur einer kleinen Gruppe aller Beamten mehr zahlen zu müssen.