Beiträge von plattyplus

    Kurze Zusammenfassung von mir.

    Ich bin ja nicht vollkommen verantwortungslos mit dem Eigentum von jemand anderem umgegangen:

    hochhakige Schuhe -> kann man machen - beim eigenen Auto

    Das kann man auch beim eigenen Auto nicht machen. So lange das alles so glimpflich nur mit Sachschaden abgeht, so wie in diesem Fall, ist das alles harmlos. Aber verursache wegen sowas mal einen Personenschaden, also z.B. wenn da ein Motorrad vor dem Punto gestanden wäre...

    Dann sieht die Sache schon gleich ganz anders aus und dann reden wir auch nicht über ein paar tausend Euro, dann reden wir ggf. über Invalidenrente und Schmerzensgeld in Millionenhöhe, zu zahlen über die nächsten Jahrzehnte.

    Das ist ja nun schon ein älteres Modell und wer repariert das bitte noch... Versicherung ersetzt normalerweise nur noch den Zeitwert... sie wird also ein neues Auto brauchen und dabei auf jeden Fall draufzahlen. Sehr ärgerlich. Weiterhin ist die Frage, welche Auswirkung dieser Vorfall auf ihre Versicherungseinstufung hat. Insgesamt also wirklich sehr sehr blöd gelaufen.

    Das ist wohl das Hauptproblem, denke ich. In mein erstes Auto ist auch jemand hinten rein gesemmelt. Der Wagen, ein Audi a3, war 10 Jahre alt und hatte 530tkm runter. Die gegnerische Versicherung hat es sich einfach gemacht und mir für den wirtschaftlichen Totalschaden gemäß Gutachten 1.500€ gezahlt.

    Problem dabei: Wo bekommt man in Deutschland für 1.500€ ein fahrtüchtiges Auto? Da mußte ich auch massiv draufzahlen. Daher meine Frage: Kann man als Geschädigte/r eigentlich auf eine Naturalrestitution bestehen anstelle der schnöden Geldzahlung? Also kann man die (gegnerische) Versicherung dazu verpflichten einem ein vergleichbares Fahrzeug auf den Hof zu stellen und ihr die ganze Lauferei aufs Auge drücken, auch wenn es dann teurer wird für die Versicherung, weil solche Fahrzeuge in Deutschland üblicherweise nicht mehr gehandelt werden?

    Ich zünde das 12. Teelicht auf der Fensterbank an und schiebe die Krippenfiguren zur nächsten Kerze. Die Reihe der Teelichter symbolisiert den Weg von Maria und Josef und endet an der Krippe. 😁

    Feierst Du Weihnachten oder politisch korrekt die Happy Season?

    Man sollte einfach froh sein, dass die Kollegin mit der Kinderwunschbehandlung nicht wegen der sehr erheblichen psychischen Belastung die ganze Zeit krank geschrieben ist, sondern tapfer weiter zur Schule kommt.

    Dann soll sie sich über zieg Monate krankschreiben lassen. Am Ende muß sie dann zum Amtsarzt, wird für dienstunfähig erklärt und die Schule kann die Stelle, sie ansonsten von der dauerkranken Kollegin blockiert wird, neu ausschreiben.

    Karl-Dieter:

    Denk einfach mal an eine Schule, in der die Unterrichtszeit nicht von Montag-Freitag von 8.00-13.20 Uhr geht sondern Montag-Freitag 7.30-21.00 Uhr und Samstag 7.30-16.00 Uhr.

    Bei der ersten Schule würde ich Dir zustimmen. Da kann man sich die komplette potentielle Unterrichtszeit freihalten. Bei der zweiten Schule geht das eher nicht, weil man dann gar kein Privatleben mehr hätte. Da geht es dann um die Entgrenzung der Arbeit und die Fürsorgepflicht des Arbeitgebers.

    Den Kontrolltermim beim Zahnarzt kann ich mir halt nicht drei Monate im Voraus auf Mittwoch 10 Uhr legen und mich dann beschweren, wenn ich dann Unterricht habe

    Kann ich schon, wenn ich Mittwoch Vormittag generell frei habe. Wenn sich dann nachträglich der Stundenplan ändert, so daß ich auf einmal an dem Tag doch unterrichten muß, sehe ich da schon einen Grund zum Jammern.

    Arzttermine kannst du außerhalb der allgemeinen Unterrichtszeit legen.

    Kommt auf die Schule an. Denk einfach mal an eine allgemeine Unterrichtszeit montags-freitags 7.30-21.00 Uhr und samstags 7.30-16.00 Uhr.

    Wenn man sich diese allgemeine Unterrichtszeit freihalten will für alle Eventualitäten, kommt man weder zum Arzt noch zum Friseur.

    ... erwacht ein wenig der "Bastard Principial from Hell" in einem und man ist versucht, alle Fernseher der Schule spontan mit "Last Christmas" zu beschallen. ;)

    Also ich könnte sogar wirklich alle Beamer bei uns in der Schule in allen Schulgebäuden gleichzeitig aus der Ferne einschalten und dort ein Video abspielen. Die Beamer hängen im Internet. :rotwerd:

    Habe aus Versehen sogar schon einmal den falschen Beamer gestartet, weil es identische Raumnummern in beiden Schulgebäuden gibt. Habe bei der Fernbedienung (geht auch übers Netzwerk) nicht so genau hingesehen welches Gebäude eingestellt war.

    Conni: Bei uns funktioniert das Ausplanen wegen Arztterminen auch problemlos. Die SL weiß halt, das die potentiellen Einsatzzeiten extrem lang sind und man, wenn man sich die komplette Zeit freihalten müßte, weder zum Arzt noch zum Friseur gehen kann.

    -> neuer Stundenplan wird geschrieben...

    manchmal haben wir dafür 3 Tage bis der gültig ist. Ist nicht schön, passiert aber.

    Ich denke bei den Stundenplänen ist es auch immer eine Frage wie viele Stunden es in der Schule zu verteilen gibt. Wenn ich da an eine klassische Grundschule (ohne Nachmittagsbetreuung) denke, gibt es montags-freitags nur die 1.-6. Stunde. Entsprechend habe ich als Lehrkraft damit zu rechnen von 8.00 bis 13.20 Uhr eingesetzt zu werden, wenn ein neuer Stundenplan kommt. Da kann ich mein Privatleben aber entsprechend so planen, daß ich keinen Termin vor 14 Uhr habe.

    Das andere Extrem ist ein Berufskolleg wie das, an dem ich tätig bin. Wenn man da montags-freitags von 7.30-21.00 Uhr eingeplant werden kann und dazu samstags 7.30-16.00 Uhr, dann hat eine Stundenplanänderung wesentlich massivere Auswirkungen auf das Privatleben, eben weil man sein komplettes Privatleben um den Stundenplan drum herum plant.

    Dann kommen nämlich so fragen, wie: "Was mache ich jetzt mit dem Sportverein, der donnerstags 20-22 Uhr training hat, wenn ich ab nächster Woche plötzlich jeden Donnerstag bis 21.00 Uhr vor der Klasse stehen muß? Das kollidiert dann ja regelmäßig jede Woche."

    Ist das nicht nach wie vor so, dass das für Lehrer ausgeklammert ist? Oder wurde das inzwischen angepasst.

    Ja, im Beamtenstatusgesetz NRW steht, daß die Nachtruhe nicht für Lehrer gilt. Aber ich beziehe mich da aufs Europa-Recht, konkret auf die Arbeitszeitrichtlinie 2003/88/EG.

    --> https://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/Lex…009:0019:de:PDF

    Auf Seite 3 in Artikel 3 findet man dort: "Die Mitgliedstaaten treffen die erforderlichen Maßnahmen, damit jedem Arbeitnehmer pro 24-Stunden-Zeitraum eine Mindestruhezeit von elf zusammenhängenden Stunden gewährt wird."

    Im Zweifelsfall hat das EU-Recht Vorrang. Entsprechend ist der Passus im Beamtenstatusgesetz NRW unwirksam und es gilt die EU-Arbeitszeitrichtlinie direkt, zumal die Frist, binnen derer die Bundesrepublik Deutshcland bzw. das Bundesland NRW seine Gesetze anzupassen hatte, schon lange abgelaufen ist.

    Frau S. "Och Frau G., ich finde es schon traurig, wie Sie da rumrechnen. Das macht hier sonst niemand. Ich war erst letzten Samstag auf einer Schulleiterfortbildung, die ging bis 18 Uhr. Dafür haben wir ja 6 Wochen Sommerferien, nicht wahr?"

    Frau G: "Wenn das sonst niemand macht, können die KuK, die dies nicht tun, doch die Lesenacht durchführen."

    Ansonsten zum Arbeitsrecht:

    • Die maximal zulässige Arbeitszeit pro Tag beträgt 10 Stunden (zzgl. Pausen). Da sind aber etwaige Überstunden schon mit drin. Danach ist entsprechend wirklich Schluß.
    • Die Mindestruhezeit pro Nacht beträgt 11 Stunden, die Fahrtzeiten vom Dienst- zum Wohnort fallen allerdings in das Privatvergnügen.
    • Die Mindest-Wochenend-Ruhezeit beträgt 36 Stunden.

    Ich denke schon, daß man im Sinne von Frau S auch eine Lesenacht von Freitag auf Samstag machen kann. Allerdings dürfte es mit der maximal zulässigen Arbeitszeit von 10 Stunden am Freitag dann "interessant" werden. Ich rede allerdings von 10 Zeitstunden (nicht Schulstunden) und die Pausen von 15 Minuten Länge oder mehr sind Pausenzeiten und zählen entsprechend auch nicht dazu. Wenn natürlich in den "Pausen" Schüler vorm Lehrerzimmer stehen und irgendetwas wollen, ist das keine Pause mehr. Entsprechend müßte man bei einer Lesenacht von Freitag auf Samstag dann die Lehrkräfte am Freitagmorgen aus dem Plan nehmen, damit sie ihre maximale Dienstzeit von 10 Stunden einhalten können.

    Ich frage mich gerade, so rein theoretisch, ob Entlassung und Neuverbeamtung für Mangelfachkollegen ein lohnendes Pokerspiel sein könnte, wenn die Versetzung an eine Schule erfolgt, an der man nicht arbeiten möchte.

    Also meine Tante, als damalige Grundschullehrerin, ist der Versetzung an eine nicht gewollte Schule entgangen, indem sie innerhalb von 5 Tagen spontan geheiratet und innerhalb der nächsten 10 Monate das erste Kind in die Welt gesetzt hat. Die Sozialpunkte reichten dann, um nicht 115km weit weg versetzt zu werden. Grundschulen sind ja auch so selten.

    Das sind halt die Spielregeln.

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