Bis es soweit ist, haben wir ein Renten- bzw. Pensionseintrittsalter von 70. ![]()
Beiträge von plattyplus
-
-
Anstelle der Wärmepumpe und Solarthermie würde ich auch mal gucken, wie es mit Photovoltaik und elektrischem Heizstab (=„Tauchsieder“) im Wasserspeicher im Keller aussieht. Klar ist der Wirkungsgrad nicht so toll, aber der Heizstab ist günstig, so daß man die PV-Anlage wesentlich größer dimensionieren kann.
Bei den ganzen Vorschlägen hier denke auch an die Lieferzeiten. Als im November mein Klempner unsere Gasheizung gewartet hat, meinte er nur: Wenn in diesem Winter etwas kaputt geht, kann ich den Leuten nur ein Bau-Heizgerät in die Bude stellen. Sowohl Wärmepumpen als auch Gasheizungen haben Lieferzeiten von mehreren Monaten bis zu 2 Jahren.
-
Ich würde gern zur Arbeit zB mit ÖPNV oder Fahrrad. Problem ist: 20km Entfernung aber ÖPNV braucht 3h eine Tour weil es keine direktverbindung gibt.
Bei mir ähnlich: Müßte ich mit dem ÖPNV zur Arbeit fahren, ich müßte abends um 21 Uhr abfahren, um gegen 23 Uhr an der Schule zu sein und dort dann vorm Haupteingang bis 7 Uhr campieren.

Was bei mir noch erschwerend hinzukommt: Sie haben die alten Bahntrassen abgebaut, um daraus Fahrradschnellwege zu machen. Die Eisenbahn verschafft ja kaum Steigungen, daher die Idee mit den Fahrradwegen. Jetzt sag den Aktivisten mal, daß man die Fahrradwege wieder einstampfen muß, um Gleise zu verlegen.

-
Ich habe vergessen auf Absatz 4 zu verweisen. Es ist aus meiner Sicht ein Widerstandsrecht, das diese ausüben. Was natürlich sehr weit um die Ecke gedacht ist, ich weiß.
Ich würde Artikel 20 Absatz 4 genau andersrum sehen. Die Klimakleber wollen die Ordnung der Bundesrepublik beseitigen, indem sie ihre illegalen Aktionen starten, und die PKW-Fahrer leisten den im Grundgesetz gerechtfertigten Widerstand, indem sie die Kleber von der Straße reißen und wegzerren.
Die Argumentationslinie ist mir zwar auch zu weit hergeholt, als das ich sie nutzen würde, aber wenn sich die Aktivisten darauf berufen, sollen sie auch mal die Gegenrede hören.
-
Art. 20 GG
Was willst Du mir jetzt damit sagen? Wollen etwa die Klimakleber die Ordnung der Bundesrepublik beseitigen, weshalb man gemäß Absatz 4 des Grundgesetzartikels gegen die vorgehen darf?
-
Sofortmaßnahmen, deren Umsetzung insbesondere beim Tempolimit sehr einfach zu realisieren wäre und für deren Nichtumsetzung es keinen plausiblen Grund gibt.
Du weißt aber schon, daß unsere PKW-Industrie ein wesentlicher volkswirtschaftlicher Faktor ist und deren Produkte im Ausland auch deswegen gekauft werden, weil sie in einem Land ohne Tempolimit konstruiert wurden? „German Autobahn approved“ ist dort eine Qualitätsaussage, eben weil die ganze Welt weiß, daß wir kein Tempolimit haben.
Weil ein Festhalten an veralteten Technologien nicht unbedingt die Wettbewerbsfähigkeit unseres Landes erhält. Die Vorreiterrolle mag ungemütlich erscheinen, kann aber auch Wettbewerbsvorteile für die Zukunft generieren.
Es sieht doch eher so aus, daß der Kram bei uns entwickelt wird, jedoch China und die USA den wirtschaftlichen Vorteil daraus ziehen.
Warum z.B. müssen die chinesischen Firmen nicht auch Zwangs-Joint-Ventures mit europäischen Firmen eingehen und ihr Wissen preisgeben, wenn sie Elektrofahrzeuge auf den europäischen Markt bringen wollen?
-
Das wollte ich Dir nicht unterstellen. Ich habe Deinen Beitrag einfach so gelesen, daß der Faktor Zeit eben nicht schadenrelevant ist und wollte mit meinem Beitrag zum Ausdruck bringen, daß durch die vorsätzlichen Blockaden in Summe ein ganz gewaltiger Schaden entsteht. Daher auch meine Frage, ob man eine Sammel- bzw. Musterfeststellungsklage auch gegen die Umweltaktivisten führen kann, an die sich dann alle blockierten PKW-Fahrer anhängen können, Vgl. die Klagen gegen VW beim Diesel-Skandal.
Ich hatte das schon auf die Arbeitgeber der LKW-Fahrer bezogen, auch wenn das wohl nicht so rübergekommen ist.
-
Zur Frage des Schadensersatzes, muss man erst einmal drauf schauen, was für eine Art Schaden denn überhaupt entstanden sein soll. Der reine Zeitverzug ist noch kein solcher.
Ich sehe einen Zeitverzug schon als einen Vermögensschaden, zumindest bei den Berufskraftfahrern, die Stundenlohn bekommen. Auch sind Folgeschäden, z.B. Konventionalstrafen wegen einer nicht rechtzeitigen Lieferung ein Vermögensschaden.
Inwieweit unserem Arbeitgeber ein Schaden entsteht, wenn wir nicht rechtzeitig zur Arbeit kommen, können wir auch erörtern.
-
Stichwort "kleine Leute": Es war bereits bei Friday for Future so, und setzt sich auch bei den Klimaklebern fort, dass vor allem junge Frauen aus gutem Hause, sei es eine Greta Thunberg oder eine Luisa Neubauer, die treibenden Kräfte sind. […] Bei Leuten, die aus einfachen Verhältnissen kommen und einfach schauen, dass sie mit ihren 1,5 Gehältern sich und die 2 Kinder, vielleicht noch irgendwelche Schwiegereltern im Hintergrund, durch den Tag kriegen, kommt dabei einfach an: "Diesen Schnöselkindern ist mal wieder langweilig, also gehen sie uns normalen Leuten mal wieder auf die Nerven."
Ich muß bei den Sprüchen von den beiden Mädels immer nur an Marie Antoinette denken: „Wenn sie kein Brot haben, dann sollen sie Kuchen essen! “
-
Gleichwohl können die mit der Blockade verbundenen Kosten auferlegt werden. Mit Selbstjustiz hat das jedenfalls alles nichts zu tun.
Ich denke halt an die Blockade der Berliner Stadtautobahn. Da man auf einer Autobahn nicht wenden oder parken darf, können die blockierten Autofahrer den Blockadeort nicht verlassen. Wie sieht es in diesem Zusammenhang mit dem Straftatbestand der Freiheitsberaubung aus?
Könnten die Autofahrer gegen die Klimakleber eine Sammelklage einreichen, um ihre Ansprüche auf Schadenersatz durchzusetzen?
-
1) Wenn dich die Rechtmäßigkeit dieser Regelung wirklich interessiert, empfehle ich die Lektüre eines Urteils des Landesverfassungsgericht Mecklenburg-Vorpommern vom 10.10.2017 (Az. LVerfG 7/16).
Wir haben vor einigen Jahren vor dem Hintergrund, daß der Frauenanteil am Wahltag höher war als der Männeranteil, versucht einen Gleichstellungsbeauftragten zu wählen. Diese Wahl wurde nachträglich für ungültig erklärt eben genau mit dem Verweis darauf, daß Männer in NRW nicht zugelassen sind. Daher das Interesse.
Bei dem Urteil muß man bedenken, daß eben genau aus diesem Grund, also was ist bei Dienststellen/Betrieben mit höherem Frauenanteil, nicht einstimmig erfolgte.
(Wobei ich mich immer frage, warum er "Kreuz an der Wand und Kopftuch" in einem Atemzug nennt. Und nicht "Kreuz an der Wand und Kreuz am Hals".)
Weil das Kopftuch von der Sichtbarkeit her mindestens genauso präsent ist wie das Kreuz an der Wand, wohingegen ein Kreuz an einer Halskette üblicherweise verdeckt getragen wird.
Vielleicht wird meine Position nach dieser Lektüre hier verständlicher:
—> https://taz.de/Neue-Regeln-fuer-Beamtinnen/!5766123/
Merke: Richterinnen ist das Kopftuch verboten, weil dieses ein Anzeichen dafür ist an ihrer Objektivität zu zweifeln. Es geht mir bei der Frage des Kopftuchs auch eher weniger um die Religion an sich als viel mehr um die Politik, die im Namen dieser Religion gemacht wird und die bis weit in die deutsche Innenpolitik hineingetragen wird. Ich denke da nur an die Wahlkampfauftritte Erdogans in Deutschland, oder, um es ganz drastisch zu formulieren, um den Terror, der im Namen des Islam weltweit verbreitet wird.
—> https://www.verfassungsschutz.de/DE/themen/isla…akten_node.html
-
Weil das eine die Haltung der Schule zeigt, da es im Raum hängt und das andere die Haltung der Lehrkraft.
Da die Lehrkraft für die Schule arbeitet und im Namen des Staates mit Hilfe der Noten über Lebenschancen entscheidet, muß ich bei einer entsprechenden Haltung der Lehrkraft eine fehlende Objektivität unterstellen.
-
Ich finde schon, dass es Selbstjustiz ist, wenn der eine den andren von der Straße zerrt und das finde ich natürlich nicht in Ordnung.
Und sich auf die Straße zu kleben und damit tausenden Menschen das Leben zu erschweren ist keine Selbstjustiz? Selbstjustiz im Namen der eigenen Vorstellungen zum Umweltschutz, die man damit allen aufzwingen will.
-
Das Rechtssystem ist ein ziemlich träges System, was Änderungen angeht.
Wir haben auch im Rechtssystem ganz klar rassistische und diskriminierende Dinge stehen. Allerdings richten diese sich gegen den "alten weißen Mann" und werden deswegen nicht angeprangert.
Beispiele:
- Warum muß per Gesetz die Gleichstellungsbeauftragte immer weiblich sein, auch wenn der Frauenanteil bei Grundschul- und Kita-Beschäftigten über 90% liegt?
- Warum gilt der §183 StGB nur für Männer, nicht aber für Frauen?
- Warum wurden Doppelstaatsbürger nicht zum Wehrdienst eingezogen, "Bio-Deutsche" konnten sich der Wehrpflicht (bzw. dem Ersatzdienst) nicht entziehen. Ist die Begründung der späteren Schwangerschaft hinreichend, um von der Wehrpflicht für Frauen abzusehen?
- Warum wurde das Kruzifix in Schulen verboten, das weithin sichtbare Kopftuch der Lehrerin jedoch nicht?
-
Da wird kein Zug angehalten. Passt besser zu dir?
Du hast meinen Text aber schon gelesen? Ich habe gesagt, wenn die Polizei einfach abgewartet hätte. Mal gucken in welcher Verfassung die Aktivisten sind, wenn sie mehrere Tage angeklebt bzw. angekettet haben verharren müssen, eben weil die Polizei nicht eingreift und sie abtransportiert.
Sie mit einem Zug zu überrollen willst Du mir anhängen.
-
Die Gewalt sich heraus zu nehmen, die Straße zu blockieren ist nicht gerade friedlich. Das trifft genau nicht die Leute die es eigentlich erreichen soll. Das sind einfach nur trotzige Kinder, die auf dem Boden sitzen und auf die Nerven gehen.
Ich frage mich immer, warum die Polizei bei den Klima-Klebern nicht einfach die Straße absperrt und abwartet? Bei dem aktuellen Wetter dürfte es interessant werden, wenn die Kleber erst einmal 2 oder 3 Tage am Asphalt kleben. Die Notdurft in einer solchen Situation zu verrichten könnte ebenfalls "sportlich" werden.
Wenn ich solche Blockade-Aktionen sehe, muß ich immer an die Blockaden der Castor-Transporte denken. Damals hatten zwei Aktivisten ein Stahlrohr unter den Gleisen durchgeschoben und ihre Hände mitten im Stahlrohr unter den Schienen gegenseitig mit Handschellen zusammengekettet. Die Feuerwehr brauchte einen knappen Tag, um sie zu befreien. Wie wäre das wohl ausgegangen, wenn die Polizei die Strecke für den Transport nicht geräumt hätte sondern einfach abgewartet hätte? Alleine wären die Aktivisten da nicht mehr weggekommen.
-
Was zeigt, wie flexibel Lehrkräfte sein müssen und können, auch ganz ohne Versetzung in eine andere Schulart

Ja, aber in jedem einzelnen Bildungsgang wird zielgleich unterrichtet. Wie an anderer Stelle schon erwähnt sind körperliche Behinderungen bei uns kein Problem. Ein Problem sind geistige Behinderungen, wenn sie dazu führen, daß sie Schüler/Azubis den Unterricht sprengen. Wir können uns nicht intensiv um einzelne Schüler durchgehend kümmern, wenn sie dies (mitunter lautstark) einfordern. Da geht einfach der Unterricht für die "normalen" Schüler vor.
Auch müssen die Schüler/Azubis bei uns in der Lage sein alleine bzw. ohne Aufsicht in einem Raum zu verweilen.
Können sie dies nicht, wird das nichts mit der Beschulung. Ich hatte z.B. selber vor 2 Jahren den Fall, daß ein Schüler regelmäßig mehrmals täglich Migräne-Anfälle bekommen hat und dabei sein Kreislauf kurz vorm "zusammenklappen" stand. Gleichzeitg weigerte sich der Schüler aber wiederholt beharrlich die verschriebenen Medikamente zu nehmen und lehnte mit schöner Regelmäßigkeit auch notärztliche Behandlungen ab.
Wir haben ihn dann vor die Wahl gestellt entweder die Medikamente zu nehmen oder die Schule zu verlassen, weil wir nicht rund um die Uhr bereit stehen können, um ihn 60-90 Minuten täglich während des laufenden Unterrichts in einem Nebenraum zu betüddeln. Die anderen Schüler haben auch ein Anrecht auf Unterricht. Der Schüler hat uns daraufhin verlassen.
-
Und fünf Tage Jugendarrest, da lachen entsprechende Täter-Gruppen nur drüber! 🤮
Da lachen sie aber weniger als über Sozialstunden etc. ….
-
Und da haben wir alle Varianten vom Sprung vom Beckenrand, dem 1er, 3er, 5er, 10er.
Dem kann ich zustimmen. Ich habe selber sowohl schon in Bildungsgängen ohne jegliche Zugangsvoraussetzung unterrichtet als auch in solchen, die das Abitur als Zugangsvoraussetzung haben.
-
Stellt Euch bitte noch Mal mit 17 vor und jetzt 10 Jahre später.
Ich stelle mich gerade als 18 bzw. 19jährigen Wehrpflichtigen vor. Wenn man damals aus der Reihe getanzt ist, gab es eben mal schnell keinen Urlaubsschein fürs Wochenende oder ein paar Tage Arrest in der Kaserne, nix Sozialarbeiter, schwere Kindheit oder sonstwas an Ausflüchten oder Vergünstigungen.
Werbung