Beiträge von plattyplus

    Großartig Sorgen mache ich mir nicht, sonst könnte ich die Arbeit nicht machen, aber dieser “was wäre wenn?” Gedanke kommt schon dann und wann mal auf.

    Seitdem wir bei uns an der Schule wiederholt das Problem hatten, daß einige Schüler die Radbolzen an den PKWs der Kollegen gelockert haben, mache ich mir schon Sorgen und gehe in eine grundlegende Abwehrhaltung. :rotwerd:

    Geht das, könnte ich ganz ohne Schulabschluss eine Lehre anfangen?

    Ja, wenn man einen Betrieb findet, der einen im Dualen System ausbildet, kann man dort die Lehre beginnen, egal welchen Schulabschluß man hat oder ob man gar keinen Schulabschluß mitbringt. Nur ohne abschluß wird die Suche natürlich extrem schwer.


    Und irgendwo hab ich mal gehört, dass man mit Hauptschulabschluss eine Ausbildung machen kann und dann automatisch einen Realschulabschluss hat. Stimmt das so?

    Wenn man die Berufsschule mindestens mit einem Notenschnitt von 3,0 abschließt, also das Berufs-SCHUL-Abschlußzeugnis (nicht das Berufs-Abschlußzeugnis = IHK-Zeignis) mindestens den Notendurchschnitt 3,0 aufweicht, hat man den Realschulabschluß. Ist der Notenschnitt unter 3,0 aber mindestens bei 4,0 erhält man automatisch den Hauptschulabschluß.


    Was gibt es noch für Wege abseits des klassischen Weges Realschule - > Azubi oder Abitur -> Studium.

    • Egal welcher Schulabschluß --> Lehre --> Staatlich geprüfter Techniker/Betriebswirt (=Bachelor-Abschluß) --> Master-Studium
    • Egal welcher Schulabschluß --> Lehre --> einjährige Fachoberschule = Fachhochschulreife --> Bachelor-Studium an FHR oder Uni
    • Fachoberschulreife --> 3jährige Assistentenausbildung = Fachhochschulreife + vollschulische Berufsausbildung
    • Fachoberschulreife ohne Q-Vermerk --> einjährige Fachschule = Q-Vermerk --> 2 jährige Berufsfachschule/Höhere Handelsschule = Fachhochschulreife

    Das sind so ganz grob die Wege, die mir aktuell einfallen. Die Assitentenausbildung ist so ein spezielles Ding in NRW. Die gibt es nicht in jedem Bundesland. In meinem Ref. an einer kaufmännischen Schule hatten wir parallel die zweijährige Höhere Handelsschule und die dreijährige kaufmännische Assitentenausbildung. Damals war der Rat immer: "Wenn die Jugendlichen richtig fit sind, schickt sie in die Höhere Handelsschule (bzw. im technischen Bereich Berufsfachschule). Brauchen die jugendlichen etwas länger, schickt sie in die Assitentenausbildung (kaufmännischer Assitent, Informationstechnischer Assistent, ...), weil dort der gleiche Theorie-Stoff auf einen längeren Zeitraum verteilt unterrichtet wird und die Schüler Praxisphasen haben (bei uns einen Tag in der Werkstatt/Woche), so daß es generell langsamer vorwärts geht."

    Ich hoffe es ist für deinen Mitreferendar damals trotzdem noch irgendwie gut ausgegangen.

    Nein, er ist dann auch im zweiten Versuch durchgefallen. Ob es ok ist die vorherigen Noten miteinzubeziehen oder nicht, kann ich nicht beurteilen.

    Aber: Hätte ich genau den Fachleiter damals selber nicht gehabt, ich wäre auch aus dem Referendariat geflogen. Er hat bei der Schulleitung meiner damaligen Ausbildungsschule gegen den Willen der Schulleitung durchgeboxt, daß ich in den bedarfsdeckenden Unterricht (BDU) gehen darf. Und ohne BDU wird man in NRW ja gar nicht erst zur Upp zugelassen.

    Meine damalige SL wollte mich nicht zulassen, weil es mir an der Fachlichkeit fehlen würde, als der Fachseminarleiter meiner damaligen SL bei einer Unterrichtsnachbesprechung entgegnete: „Fr. …, sie haben doch selber die einschlägige Fakultas. Dann müßten sie wissen, daß das fachlich richtig ist, was der Plattyplus uns eben gezeigt hat. Wenn sie es anders unterrichten, dann haben sie (also die SL persönlich) es in den letzten 35 Jahren fachlich falsch gemacht!“

    Nach der Standpauke hat meine SL damals mit hochrotem Kopf die Nachbesprechung verlassen und ihr blieb nichts weiter übrig als mich zum BDU zuzulassen. :pirat:

    Nachtrag: Da man ohne BDU nicht zur UPP zugelassen wird, bedeutet das, daß man aus dem Referendariat fliegt bzw. zumindest im ersten Versuch durchfällt , ohne je eine Prüfung gemacht zu haben. Ist also so wie beim Abitur, wo die Nichtzulassung zur Abschlußprüfung bedeutet, daß man seinen ersten Versuch mal direkt in den Sand gesetzt hat.

    Wenn die Fehlversuche auf diese Art und Weise zustande kommen, geht das mit den zwei erfolglosen Versuchen und dem endgültigen Nichtbestehen sehr schnell.

    Kleine Ergänzung: Auch jetzt gibt es bereits sogenannte "Beschleunigte Verfahren" vor der ordentlichen Gerichtsbarkeit. Diese sind aber - nachvollziehbarerweise - auf den Fall einfacher Sachverhalte und oder klarer Beweislage beschränkt und dürfen auch nur zu Freiheitsstrafen bis max. 1 Jahr führen.

    Wie gesagt sprach ich von wenigen Tagen Jugendarrest etc., also von Strafen deutlich unter einem Jahr.

    Dreimal durchfallen und somit auch 1 Jahr verlängert passiert doch nicht einfach so oder?

    Also in meinem damaligen Seminar konnte ich mir schon vorstellen, daß das "einfach so" passiert, als der Fachleiter zu einem Mitreferendar sagte: "Die Noten aus ihrem ersten Versuch an einem anderen Seminar muß ich selbstverständlich mit eingeziehen."

    Wenn ich da an den IHK-Schlüssel denke: "Vergeigt der Azubi die erste Klausur auf ganzer Linie mit null Punkten, muß er die zweite Klausur schon komplett richtig haben (100%), um so im Durchschnitt 50% und somit so gerade eben eine Note 4 zu erreichen. Hat der Azubi im zweiten Anlauf aber nur eine 1- mit 92%, sind es im Durchschnitt nur 46% und damit hat er sich dann von einer 6 auf eine 5 verbessert, besteht aber trotzdem nicht."

    Ich glaube auch zu RAF Zeiten existierte ein Jugendstrafrecht

    Für mich steht die Tat in Ibbenbüren halt in einer Reihe mit den Silvester-Ausschreitungen in Berlin. Unser Staat hat es verlernt gewissen Straftätern die Zähne zu zeigen, was ich zutiefst bedauere.

    Warum wurden z.B. die Chaoten, die in Berlin die Feuerwehr mit Raketen angegriffen haben, nach der erkennungsdienstlichen Behandlung wieder nach Hause geschickt? Ich hätte es wesentlich besser gefunden, wenn sie gleich aus dem Polizeigewahrsam durch Schnellgerichte abgeurteilt worden wären mit Strafen, die auch wirklich bei der entsprechenden Klientel wirken. Dabei denke ich an 5 Tage Jugendarrest noch in den Weihnachtsferien, Nichtzulassung zur Fahrprüfung bis zum Alter von 25 oder 30 Jahren und ähnliche Strafen.

    Ich denke mal, daß der Täter maximal 5 Jahre bekommt und spätestens nach 3 Jahren wieder in Freiheit ist. :daumenrunter:

    Und ja, ich wünsche mir Strafen wie zu RAF-Zeiten zurück mit fünf mal lebenslänglich, wobei man dann maximal alle 15 Jahre einmal lebenslänglich erlassen bekommen kann, so daß 5x lebenslänglich dann selber bei guter Führung 5x15=75 Jahre bedeuten würde, also wirklich lebenslänglich.

    So viel Gottvertrauen muss man erstmal haben. So ein Kind ist eine irreversible Angelegenheit, die Besoldungsgesetzgebung jedoch nicht. Ich würde niemals darauf spekulieren, dass diese völlig weltfremden und den Leistungsbegriff ad absurdum führenden Zuschläge nicht jederzeit wieder kassiert werden.

    Ich befürworte es in keinster Weise, aber wenn man es ganz brutal egoistisch formuliert, sind Kinder durchaus reversibel. Man kann sie zur Adoption freigeben.

    Das Rentenargument ist auch nur so semi legitim - müsste man keine Abgaben für u.a. großzügige Familienzulagen, Entlastungen für Familien, Subventionen von Kindergärten und Schulen usw. zahlen, könnte man auch mehr zurücklegen und privat besser vorsorgen.

    Und auch dann wirst du feststellen, daß man Geld nicht essen kann. Will sagen: Wenn es die folgende Generation nicht mehr (im entsprechenden Umfang) gibt, gibt es für dich auch keine Altenpflege mehr und keinen Arzt, der nicht selber ein Greis ist.

    Sollte es die nächste Generation nicht mehr geben, wer produziert dann die Lebensmittel, die du nach Renten- bzw. Pensionseintritt verbrauchst? Gibt es niemanden mehr, der die produziert, ist dein ganzes Geld wertlos. Auch Gold würde nicht helfen.

    Vgl.: Der Preis für ein Liter Trinkwasser in der Wüste ist ein ganz anderer als der für ein Liter Trinkwasser bei uns. ;)

    Wo spricht sie Kindern und anderen Menschen das Recht auf Leben ab? Sie sagt doch sogar explizit, dass sie kein Problem damit hat, wenn andere Menschen Kinder in die Welt setzen.

    Die Frage ist doch: Sind die Menschen, die wegen der Überbevölkerung den Nachwuchs ablehnen, bereit dazu auf ihre komplette Rente bzw. Pension zu verzichten? Schließlich muß dieses Altersruhegeld von der folgenden Generation erwirtschaftet werden. Wenn es jetzt diese zukünftige Generation nicht mehr gibt bzw. man alles dafür tut, daß sie kleiner wird, hat man damit ja den eigenen Ruhegeldanspruch zumindest moralisch verwirkt.

    Deine Anmerkungen zu "verhaltenskreativ" oder "verhaltensoriginell" teile ich bezogen auf die Weise, wie die Formulierungen hier im Thread speziell vom User Plattyplus verwendet wurden.

    Ich habe mit dem Begriff „verhaltensoriginell“ in diesem Thread nicht angefangen. Da der Begriff von anderen Usern bereits genutzt wurde, bin ich dieser etablierten Titulierung im Sinne der political correctness gefolgt.

    Das bedeutet aber gleichzeitig, dass Jeremy-Joel von der 23. Grundschule und Lydia aus der Astrid-Lindgren-Schule, die auch im 3. Schuljahr sind und leiden und ihre Umwelt tyrannisieren nicht diesen Platz haben können.

    Ich denke, daß sich an der Stelle schon die Einstellungen von Förder- und Regelschulkollegen unterscheiden. Nicht Jeremy-Joel und Lydia leiden. Sie haben nur den Förderbedarf.

    Die Leidenden sind alle anderen „normalen“ Schüler in der Klasse. Diese leiden unter der Tyrannei der „Verhaltensoriginellen“.

    Heute: Die alte Moto Guzzi aus der Garage geholt, Straße war trocken und ohne Salzreste…

    Also laß den „Betonmischer“ laufen. :top:

    Und ich war nicht der Einzige, der mit‘m Motorrad unterwegs war.

    Ich gebe die Frage mal weiter.

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