Mir fallen spontan schon zwei Personen ein die bereits mehr als 20 Stunden erreicht hat.
Bei mehr als 20 Stunden mußt Du aber nach §53 Schulgesetz ausschulen. Da bedarf es zweier Mahnungen, Teilkonferenz etc., Ausschulungen nach §47 Schulgesetz sind da viel einfacher. Fehlt ein Schüler mehr als 20 Tage ununterbrochen unentschuldigt, ist das ganze Mahnverfahren entbehrlich und es kann direkt ausgeschult werden. Eine einfache Erinnerung reicht da und die Erinnerungen habe ich schon alle rausgehauen. Aber viele Erinnerungen kommen zurück, weil die entsprechenden Schüler natürlich eine falsche Adresse angegeben haben, damit wir das Mahnverfahren nicht durchziehen können.