Beiträge von plattyplus

    Hm, durch kompetenzorientierte Aufgaben sind die Fragen seltener gekommen. Wir haben schon perfekte Sprungschanzen zum Snowboarden oder Skaten berechnet, den perfekten Ort für die Pause bei der Radtour,...

    Also in meiner Schülerzeit hatten wir einen Pauker für Physik und Chemie. Da haben wir uns in Chemie die unterschiedlichen Sprengstoffe angeguckt und in Physik wo man das Zeug platzieren muß, um mit einem möglichst kleinen Bums eine möglichst große Brücke kaputt zu machen. :staun:
    Der Typ war richtig cool.

    In Mathematik wurden Schießtabellen (=Parabeln) berechnet. :victory:

    24 Stunden Abstand vom letzten Alkoholkonsum (=bottle) bis man den Gashebel (=throttle) in die Hand nimmt, also sich aufs Motorrad bzw. ins Auto setzt oder den Gashebel im Flugzeug in die Hand nimmt.

    Der Spruch kommt eigentlich auch aus der Luftfahrt.

    Wenn du ihm schön antwortest, merkt er, dass dich das triggert und macht schön weiter damit.

    Genau das ist ja das Problem.

    Ich bekomme praktisch in jeder neuen Klasse Sprüche an den Kopf geworfen.

    • "Wir wissen wo sie wohnen."
      Antwort von mir: "Ist ja schön, findest du sowieso nicht hin." ... und gedanklich: "Gut, daß ich nicht im Schulbezirk wohne."
    • "Wir wissen so ihr Auto steht."
      Antwort von mir: "Schön, dann kannst du jetzt ja darauf aufpassen. Wenn eine Beule drin ist, weiß ich, daß du es warst."

    Meine Angewohnheit mit solchen Sprüchen umzugehen, ist also eher noch einen draufzusetzen. Zumeist hören die Sprüche dann ganz schnell auf. :pirat:

    Als ich noch Referendar war, hat einer der Halbstarken sich über eine Note beschwert und der jungen Kollegin gedroht: "Ich weiß wo dein Sohn zur Schule geht." Sie hat ihn auch erst ignoriert. Aber als er dann auch noch den Namen der Schule, den Namen des Kindes und die Klasse benannte, hat sie ihm mit einem gezielten Schlag niedergestreckt. Sie war war geschlagene 1,55m klein und 45kg leicht und hat ihn (1,90m) mal eben die vier Vorderzähne rausgeschlagen (und sich selber bei dem Schlag auch noch die Fingerknochen gebrochen). Wie ich später erfahren habe, waren die Namen nicht erfunden sondern stimmten sogar.

    Vor Gericht hatte sie Glück mich als Zeugen für die Drohung antreten lassen zu können. Das war in der zweiten Woche meines Referendariats, in der ich eigentlich nur von hinten zugucken sollte, wie man unterrichtet.

    An unserer Schule werden die Schulbescheinigungen aber auch erst in der zweiten vollen Schulwoche ausgegeben.

    Ist bei uns auch nicht anders, die Bescheinigungen gibt es erst in der 2. Woche. Es fällt halt nur am ersten Schultag nach den Sommerferien auf, wenn man da neue Schüler einschult, die Zeugnisse der vorherigen Schulen kontrolliert, ihnen den Stundenplan erklärt und durchs Gebäude führt... und man bemerkt, daß sie das alles nicht die Bohne interessiert, sie dafür aber sofort und jetzt eine Schulbescheinigung haben wollen.

    Bestimmt mehrfach, weil ich bei dem Chaos :rotwerd: die Dinge nicht immer gleich wiederfinde und dann den nächsten Rotstift aus der Packung nehme oder das nächste Geodreieck kaufe.

    Wenn ich dann grundlegend aufräume am Ende des Schuljahrs tauchen im Büro auf einmal 6-9 Dreiecke wieder auf.

    Machst Du auch doppelte Buchführung, führst also neben den Klassenbüchern mit den Lerninhalten noch einen Lehrerkalender mit den gleichen Inhalten und bewahrst die Kalender bis zur Pensionierung bzw. Verrentung auf?

    "Friss oder stirb"

    Kommt drauf an. Wenn wir ein ärztliches Attest haben, daß der Schüler wirklich ein Problem hat, machen wir sehr viel möglich. Aber auf Zuruf so ganz ohne Bescheinigung läuft nichts. Dabei geht es weniger darum, daß ein Attest für jedes einzelne Fehlen vorliegen muß, sondern das die Krankheit etc. generell bescheinigt und aktenkundig sein muß.

    Üblicherweise sieht das so aus, daß ich Schülern mit Problemen zu einem unserer Sozialarbeiter schicke. Wir haben extra einen Mann und eine Frau, weil es ja auch sein kann, daß man gewisse Probleme (z.B. Freundin hat mich verlassen) nicht unbedingt mit einer Frau besprechen will. Umgekehrt natürlich genauso. Unsere Sozialarbeiter schicken die Schüler dann üblicherweise zu den entsprechenden Ärzten / Stellen, um deren Probleme bescheinigen zu lassen und geben mir als Klassenlehrer, wenn die Schüler es ihnen erlauben, die Rückmeldung, ob an den Problemen wohl etwas dran ist oder nicht. Mit der Bescheinigung wird der Unterricht dann möglich gemacht, wenn es nicht total abwegig ist. Einen Schüler habe ich z.B. in diesem Schuljahr verloren, weil sich der Amtsarzt die gesammelten Bescheinigungen angesehen und festgestellt hat, daß der Schüler nicht schulfähig ist.

    Damit die Mitschüler nicht mitbekommen, daß man zu den Sozialarbeitern geht, sind diese auch nachmittags da. Da ist das Schulgebäude dann leer und alle Mitschüler sind eh weg.

    Nachtrag: Wenn dann aber schon die Sozialarbeiterin zu mir kommt und mir als Klassenlehrer sagt: "Der Schüler lügt dich an, der ist nicht krank, der arbeitet schwarz während der Unterrichtszeit bei seinem Onkel in der Firma", wie soll ich dann reagieren? Dann stell ich auch auf stur.

    Oder versucht man auch dort noch pädagogisch zu arbeiten und die Schüler aufzufangen

    Wir versuchen das, was wahrscheinlich in all den Jahren vorher unter dem Deckmantel der pädagogischen Arbeit unterlassen wurde, nämlich den Schülern Disziplin beizubringen, um sie auf die Arbeitswelt vorzubreiten. Denn aufgrund des entsprechend gezeigten Verhaltens sind sie einfach weder ausbildungs- noch arbeitsfähig. Leider muß bei uns die Keule dann schon verdammt groß sein, um ihnen ihr Fehlverhalten aufzuzeigen, weil sie wohl 10 Schuljahre mit ihrem Verhalten durchgekommen sind und sich das Denkmuster "Die Schule sanktioniert eh nicht" entsprechend verfestigt hat. :(

    Ganz häufig vermuten wir aber auch einfach die Erschleichung von Sozialleistungen hinter dem "Schulbesuch" gewisser Schüler. so haben wir jedes Jahr dutzende Schüler, die nur am ersten Schultag im Schuljahr anwesend sind, sofort eine Schulbescheinigung haben wollen und nie wieder gesehen werden. Daher haben wir bei den Vollzeitklassen auch einen sehr kurzen Draht zur Familienkasse (=Kindergeld) und zum Bafög-Amt.

    Sie sind z.T. noch schulpflichtig. Schulpflicht besteht ja bis zum Ende des Schuljahrs, in dem sie das 18. Lebensjahr vollendet haben. Wenn also jemand im September 2021 18 wird, ist er noch bis zum Sommer 2022 schulpflichtig. Eine Ausnahme gibt es nur, wenn sie nach ihrem 16. Lebensjahr einen Abschluß erlangen.

    Daher gibt es bei uns in NRW ja auch die Ausbildungsvorbereitung. Dort bekommen die Schüler nach einem Schuljahr einen Abschluß und schaffen es so berreits mit 17 nicht mehr schulpflichtig zu sein.

    Aber natürlich muß man auch bei den Ausschulungen volljähriger Schüler das komplette Mahnverfahren einhalten. §47, Absatz 3 Schulgesetz NRW gemäß dem man nach 20 Schultagen ununterbrochenen Fehlens den Schüler direkt ausschulen kann, zieht ja nicht, wenn er zwischendurch auch nur eine Schulstunde anwesend war. Und meine Delinquenten sind immer mal wieder eine Stunde da. Da kommen sie dann zur 3. Stunde und gehen nach der 4., auch wenn der Schultag eigentlich von der 1. bis zur 8. Stunde gelaufen wäre. Entsprechend muß ich sie gemäß §53 Schulgesetz abmahnen usw. usw. ...

    Aber ich bin auf einem guten Weg, denke ich. Manche haben in der letzten Woche schon ihre zweite Mahnung in diesem Schuljahr bekommen. Das Schuljahr ist ja erst 3,5 Wochen alt. Unter Einhaltung der Postlaufzeiten (bei uns eine Woche bis ein Brief raus geht, weil er erst durch die Hauspost zur zentralen Frankierstelle befördert werden muß) und der Fristen für eine etwaige Besserung des Schülerverhaltens nach der 1. Mahnung kann ich einfach nicht schneller.

    Die rechtliche Wertung ist aus meiner Sicht relativ einfach. Es ist die Aufgabe des Fachlehrers für die einzelnen Versuche eine Gefährdungsbeurteilung vorzunehmen. Ggf. komme ich dabei zu dem Ergebnis, dass bei Berücksichtigung der eigenen Einschränkungen bestimmte Versuche wegfallen.

    Wobei die Risikobeurteilung natürlich recht subjektiv ist und wahrscheinlich sehr viele hier Angst haben, daß man ihnen nach einem Unfall einen Strick daraus drehen könnte von wegen: "Ihre Risikobewertung war nicht korrekt. Wie konnten sie nur!?!"

    Ich kenne das Problem nicht von Gehhilfen sondern von der Schmerzmitteleinnahme. Konkret mußte ich nach einem Unfall mal Morphium Tabletten einnehmen über mehrere Tage bzw. Wochen. Unter Morphium war mein Kopf total klar und ich hätte mir durchaus zugetraut einen PKW zu fahren. Allerdings ist dies in Deutschland verboten, solange es nicht explizit vom Arzt erlaubt wird, was eigentlich nur bei dauerhafter Morphiumgabe überhaupt untersucht wird. Zum Ausschleichen der Schmerzmittel kam nachher Tramadol zum Einsatz. Damit darf man in Deutschland ein Auto fahren. Allerdings habe ich mich unter Tramadol nicht in der Lage gesehen einen PKW zu bewegen. Das fühlte sich im Kopf an wie eine Flasche Rotwein.

    Da stand dann also meine persönliche Risikobewertung im kompletten Gegensatz zum Gesetz und auch mein behandelnder Arzt guckte mich nur noch mit großen Augen an, als ich ihm das schilderte. Das 10mal stärke Schmerzmittel (=Morphium) hatte wesentlich weniger Nebenwirkungen bei mir als das schwächere (=Tramadol).

    --> https://de.wikipedia.org/wiki/Opioide

    Ist es in NRW nicht so, dass wir gar kein Attest verlangen dürfen, sondern eine normale Entschuldigung ausreicht?

    Du mußt einen begründeten Verdacht haben. Einfach proforma von allen für alles Atteste verlangen geht nicht. Wobei ich schon einen "begründeten Verdacht" sehe, wenn ein Schüler im letzten Schuljahr über 50% der Schulzeit gefehlt hat bzw. über 40% unentschuldigt. Habe halt gerade einige Schüler "von oben" bekommen, die das Schuljahr wiederholen müssen. Die müssen sich gerade daran gewöhnen, daß das süße Leben vorbei ist. Ich bin nicht der Pauker, den sie kennen und dem der ganze Papierkrieg über den Kopf wächst, ich bin das Gegenteil. :teufel:

    Wie reagiert ihr auf solche Aussagen?

    Rein auf die Aussage ohne das Rotzen und Schlagen mit der Antwort:

    "Wir sind doch hier in der Schule, oder? Daher ist jetzt deine nächste Lektion auch mit Leuten wie mir klarkommen zu müssen, auch wenn du sie nicht magst."

    Und wenn das Theater dann noch weiter geht: "Gute Medizin muß bitter schmecken! Ich habe gar kein Verlangen danach everybodys darling zu sein."

    Moin,

    wie lange haben die Schüler bei Euch Zeit Atteste einzureichen und ab wann akzeptiert Ihr diese nicht mehr?

    Ich habe immer wieder Schüler, die ihre Atteste "vergessen" und erst Wochen später abgeben. Manche tun dies auch erst gezielt zum Halbjahrs- bzw. Versetzungszeugnis.

    Problem dabei: Die Fachlehrer sehen im Klassenbuch nach, ob zum Klausurtermin ein Schüler attestiert krank oder eben nicht attestiert gefehlt hat. Steht dort "fehlt unentschuldigt", läßt der Kollege den Schüler selbstverständlich nicht mehr nachschreiben und wertet die Klausur mit der Note 6. Kommt das Attest jetzt Wochen bzw. Monate später passend zum Zeugnis und ich als Klassenlehrer akzeptiere es, steht auf einmal im Klassenbuch, daß der Schüler attestiert krank gefehlt hat. Mit der Info geht dann der Schüler zum Fachlehrer und fordert ihn auf die Klausur mit der Note 1 zu werten, weil der Fachlehrer ihm ja keinen Nachschreibtermin angeboten hat.

    Bei uns in der Schulordnung steht, daß das Attest am 3. Krankheitstag vorzulegen ist. Da alle unsere Schüler über MS Teams und schulische eMail-Konten verfügen und ich nicht will, daß Kranke dafür zur Schule kommen, habe ich ihnen angeboten mir vorab erst einmal ein Foto zu schicken. Dieses Foto kann man auch schicken, wenn man krank ist und hält damit die dreitägige Frist.

    Wie geht ihr damit um, wenn die Atteste erst 2 Wochen (oder mehr) nach der Rückkehr des Schülers in die Schule Euch vom Schüler vorgelegt werden. Akzeptiert ihr so etwas noch?

    Ich bin derweil gewillt die harte Linie zu fahren, weil auch die Familienkasse (=Kindergeld) und das Bafög-Amt bei einigen Schülern hinten dran hängt und ich keine Formfehler begehen will. Wir reden da durchaus von weitaus mehr als 30% Fehlzeiten.

    Was ich bei Eurer Diskussion nicht verstehe: Wenn der Arzt mich dienstfähig schreibt, habe ich als Erkrankter doch gar keine andere Wahl als zu arbeiten. Warum soll ich dann ein außerordentliches Haftungsrisiko haben? Wäre da nicht das etwaige Haftungsrisiko beim Arzt zu suchen, eben weil er entschieden hat, daß ich trotz der Einschränkung fit genug bin?

    Nimm den Aufzug statt der Treppe

    Ich habe damals auf Unterarmgehstützen die Treppe genommen. Mein Unfallchirurg sagte aber auch: "Quäl dich!" :pfeifen:

    Nur die Kollegen und Schüler haben es nicht gleich verstanden, als ich sie angefaucht habe, daß ich das schon alleine hinbekommen werde. :staun:

    Dabei hatte ich das bei der Physio im Krankenhaus extra geübt.

    In Fächern, die im Klassenraum stattfinden, sehe ich da weniger das Problem, aber gerade in Fachräumen sollte man in der Form das unterrichten unterlassen (wir hatten auch genug Mathekollegen, die einbeinig unterrichtet haben, aber ein einbeiniger Physiklehrer? Den würde es bei uns zumindest im Fachraum nicht geben).

    Also mein ehemaliger Physik-Prof. an der Uni hatte zwei Unterschenkel-Prothesen und ließ es sich nicht nehmen im Hörsaal die Treppen zwischen den Sitzreihen rauf und runter zu laufen. Fahrstuhl war nicht sein Ding, obwohl einer da war. Das war auch so einer: "Sag mir nicht was ich kann und was nicht." ;)

Werbung