Beiträge von plattyplus

    Das liegt aber auch daran, dass die Infos über Fehlzeiten z. B. ans BAFöG-Amt über das Sekretariat laufen: der dafür zuständigen Sekretärin schreiben wir einmal monatlich eine Mail, in der wir die Fehlzeiten der BAFöG-Empfänger*innen (bei uns sind das übrigens gar nicht so viele) auflisten, und diese wird von dort ans zuständige BAFöG-Amt weitergeleitet.

    Bei uns leitet das Sekretariat die Anfragen vom Bafög-Amt und von der Familienkasse einfach nur weiter. Der Klassenlehrer darf sich dann damit rumärgern.

    Wir haben aber auch den Vorteil, dass wir nur komplette Fehltage und keine Fehlstunden melden müssen und auch nur ganze Tage auf dem Zeugnis erscheinen (wie es m. E. in NRW der Fall ist, oder?).

    In NRW werden Fehlstunden gemeldet und für die Mahnungen brauche ich auch sämtliche Verspätungen. In unseren Klassenbüchern müssen wir im Unterricht für jede einzelne Stunde die Anwesenheit und etwaige Verspätungen eintragen und nicht nur einmal täglich. Da interessiert in der Teilkonferenz insb. ob jemand in der 3. Stunde zu spät aus der Pause gekommen ist, weil er meinte in der Pause in einem nahegelegenen Supermarkt einkaufen gehen zu müssen oder bei McDonalds vorbeizufahren. Motto dahinter: "Sie (als Schüler) zeigen uns durch das Verhalten, daß sie eigentlich gar nicht hier sein wollen." Wir rechnen also nicht in Fehlstunden sondern in Fehlminuten ab. Auf den Mahnungen, die als Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen gemäß §53 Schulgesetz NRW verschickt werden, sind neben den Versäumten ganzen Fehlstunden auch die Verspätungen (also die Fehlminuten) zusätzlich gesondert auszuweisen.

    Ich habe auf Basis der übermäßigen Fehlzeiten im letzten Schuljahr in meiner Klasse von 28 Schülern genau die Hälfte, also 14 Schüler, vor die Tür gesetzt. Mein Kollege hat in seiner Klasse von 30 Schülern 25 (fünfundzwanzig!) durch die Teilkonferenz gebracht und ausgeschult. Vielleicht kannst Du dir vorstellen welche Dimensionen da die Verwaltungsarbeit annimmt, um das alles auch gerichtsfest zu bekommen.

    Mitschüler in der Oberstufe - mit Geschichte als Schwerpunktfach! - hatten teilweise keine Ahnung von den Punischen Kriegen, den Triumviraten oder der Pax Augusta.

    Wobei ich das nicht weiter schlimm finde. Schlimmer finde ich die Wissenslücken rund um die Weimarer Republik, die Hyperinflation, die französische Ruhrbesetzung und die junge Bundesrepublik. Irgendwie kommt der Geschcihtsunterricht heute nur zum Kaiserreich und dazu wie schlimm das 3. Reich und der 2. Weltkrieg waren und läßt das Dazwischen komplett aus.

    Aber sowas ist kein Stoff für eine AG. Ich würde bei einer Römer AG auch eher daran denken, daß man sich den Alltag von vor 2.000 Jahren vornimmt.

    Ich habe an eine Lese AG oder eine Schreib AG gedacht. Was denkt ihr? Würde ich damit auch genügend Jungen ansprechen?

    Habt ihr andere Ideen?

    Ich würde es für Jungen mal mit etwas Technischem versuchen. Lese- und Schreib-AG sind noch mehr daneben als die Tanz-AG. Modellflugzeuge bauen und ferngesteuert fliegen? Drohnen? Die wären billiger zu beschaffen.

    Interessant würde ich auch den Bau von Bierkisten-Rennern finden, also sowas hier:

    --> https://www.beerbox-bavaria.de/

    Quasi das rasende Bobby-Car. :top:

    Lego-Robotik wurde ja schon genannt.

    fossi74:

    Ich fühle mich auch gerade wieder durch die "Solidargemeinschaft" verarscht. Pauker, Erzieher und Krankenpfleger sollen ihren Impfstatus offenlegen müssen und alle anderen Berufstätigen brauchen sich nicht zu offenbaren. Entweder haben alle ihren Impfstatus zu offenbaren, was ich befürworten würde, oder eben niemand.

    Aber diese Mentalität der Solidargemeinschaft: "Wasch mir den Pelz, aber mach mich nicht naß", ist einfach nur total daneben. Ich sehe schon die Helikoptereltern kommen, die von uns den Impfstatus einfordern, weil ihre Kinder ja maximal geschützt sein müssen, selber aber auf den Datenschutz verweisen, wenn es um die Frage geht, ob sie selber geimpft sind. :daumenrunter:

    Hat sicher Vor- und Nachteile. Schneller an Arzttermine zu kommen ist aber nicht schlecht. Gerade im Alter, wenn man öfter krank ist.

    Also ich bin als Beamter in der GKV, wie einige andere Kollegen bei uns an der Schule auch. Ich will gar nicht schneller einen Arzttermin bekommen, weil das dann auch schnell dazu führen kann, daß man übertherapiert wird. Die Ärzte suchen halt so lange nach irgendwelchen Krankheiten, bis sie etwas finden, man muß nur lange genug suchen. Außerdem will ich keine Chefarztbehandlung im Krankenhaus. Wenn ich auf dem OP-Tisch liege, will ich den Assistenz-Arzt am Tisch stehen haben, der die geplante OP mehrmals täglich macht und nicht den Chefarzt, der das nur einmal alle zwei Monate macht. Der Ärger mit der Beihilfe ist auch nicht mein Ding.

    Hoffentlich führt auch NRW bald mal das Hamburger Modell ein, daß man sich als Beamter aussuchen kann, ob man Beihilfe bekommen will oder ob der Arbeitgeber anstelle der Beihilfe den Arbeitgeberanteil in der GKV übernimmt.

    Hat jemand einen supertollen Tipp?

    Also im Australien-Urlaub habe ich mal dortige Schul-Uniformen einer "Primary School" gesehen. Die Uniform bestand aus Polo-Shirts, auf denen auf dem Rücken das Schul-Logo und der -Name zu finden war und auf der Vorderseite stand der Vorname des Schülers.

    Der Pauker hatte beim Schulausflug das Ganze dann in etwas nobler, also als Hemd mit Schullogo und -Namen sowie seinem eigenen Namen, dann aber nicht einfach bedruckt sondern gestickt.

    Andererseits lassen sich Unterricht und Beratung auf der Praxisseite und die entsprechende Dokumentation sowie die Klassengeschäfte auf der administrativen Seite eben nicht vollständig voneinander trennen - sonst bräuchte man neben KlassenlehrerInnen auch noch StufenverwalterInnen, was wiederum Zeiten für ausführliche Rücksprachen notwendig machen würde.

    Du wirst dich wundern, aber so eine "Stufenverwaltung" gibt es an Berufskollegs in NRW, sie nennt sich Abteilungsleitung. Wenn die Schüler dort aufschlagen, muß ich meine Akten entsprechend umfangreich geführt haben, um dem Schüler das wiederholte Fehlverhalten nachweisen zu können. Erst wenn das dann auch nicht mehr fruchtet, geht es weiter zur Teilkonferenz bei der Schulleitung. Und auch da bin ich als Klassenlehrer für die Vollständigkeit der Akten verantwortlich.

    Meine Herangehensweise ist da inzw. soweit: Wenn ich eine neue Klasse bekomme, eskaliere ich die Verwaltungsarbeit im ersten Schuljahr komplett durch, damit man dann mit den verbliebenen Schülern ab dem zweiten Jahr wirklich arbeiten kann. Da kommen dann aber im ersten Jahr für eine Klasse auch schon einmal drei 8cm Aktenordner an Mahnungen etc. für eine Klasse zusammen.

    Man muss Sie aber tw. über das Kontingent der Lehrkräfte "refinanzieren" (1/3 Lehrerstelle, hieß es).

    Und genau das ist der Punkt. Wenn die Lehrkräfte sie über den Verlust ihrer Ermäßigungsstunden refinanzieren, dann sollten auch alle Lehrkräfte einen Nutzen von der Tätigkeit des Assistenten haben und nicht alleinig die Schulleitung oder die IT. Wir haben zwar auch keinen Assistenten, aber bei uns ist die Sache daran gescheitert, daß die Assistenz ein eigenes Büro bekommen sollte, so daß die SuS alle ihre Atteste, Entschuldigungen etc. dort abgeben und nicht mehr beim Klassenlehrer und der Assistent dann auch bei einem entsprechenden Umfang an Fehlstunden das Mahnverfahren in Gang setzt und die Familienkasse informiert. Ansonsten waren die KuK nicht bereit ihre Ermäßigungsstunden zu opfern. Das fand dann aber die Schulleitung nicht so toll, weil dann von der kompletten Arbeitskraft der Verwaltungsassistenz nichts mehr für sie übrig bleibt.

    Eine echte Entlastung wäre gegeben, wenn SVAs unabhängig vom Lehrertopf eingesetzt und finanziert würden.

    Als Klassenlehrer einer Vollzeitklasse verbringe ich mehr Zeit mit der Verwaltung der Fehlzeiten meiner SuS als mit dem Unterrichten (inkl. Vor- und Nachbereitung). Bei meinen Kollegen ist es das gleiche Spiel. Mahnungen, Teilkonferenzen, Briefe an die Familienkasse und ans Bafögamt, ... das ist Wahnsinn.

    Wer sich nicht um seine Enkel kümmern möchte, muss es nicht machen.

    Sagen wir mal so: Wenn man es als Kind selber so erlebt hat, daß sich die Großeltern gekümmert haben, fühlt man sich selber in der entsprechenden Situation selber verpflichtet es auch zu tun.

    Wie gesagt waren sowohl in der Generation meiner Eltern als auch in der Generation meiner Großeltern alle Frauen voll berufstätig und dabei rede ich nicht von angelernten Arbeiten sondern von solchen, für die man vorher eine Berufsausbildung durchlaufen haben muß. Das Hausfrauen-Modell habe ich nie kennengelernt.

    Den logischen Schluss verstehe ich nicht. Kannst du die Zwischenschritte ausführen?

    Kennst du den afrikanischen Spruch: "Es braucht ein ganzes Dorf, um ein Kind zu erziehen!" ?

    In dem Moment, in dem ich mich für ein Kind entscheide, hat das automatisch zur Folge, daß ich auf eine ganze Großfamilie zurückgreifen muß, will ich nicht dank Teilzeitarbeit spätestens im Alter verarmen, wenn nicht sogar schon vorher. Selbstverwirklichung in der Form, daß ich den renomierten Job in München haben will und dafür aus Hamburg umziehe, funktioniert dann nur schwer. Das ist dann schon der erste Sargnagel, weil die Großfamilie im Hintergrund wegfällt. Wenn sich die werten Erzeuger des Kindes wenigstens zusammenraufen, dann kann es aber trotzdem noch gerade so funktionieren. Da ist dann aber schon eine Person auf Teilzeit angewiesen, weil es von den Kita-Betreuungszeiten vorne und hinten nicht reicht. Trennen sich die Beiden auch noch, ist das der zweite Sargnagel auf dem Weg in die Armut. Kommen dann noch Nebenjobs hinzu, die meistens schlechter bezahlt sind als der Hauptberuf (ich denke an den Stundenlohn), um alleinerziehend die Restfamilie irgendwie über Wasser zu halten, entgleitet zmeist das Kind und wir sind beim dritten Sargnagel.

    Kurzum: Man muß sich klar machen, daß eine Entscheidung für eine Lebensweise auch immer bedeutet, daß man die Alternativen damit abwählt. Geht man durch eine Tür, stehen einem eben nicht mehr auch die Wege durch alle anderen Türen offen. Die anderen Türen fallen in dem Moment auotmatisch zu. Ich sage meinen Schülern immer ketzerisch, daß sie sich nicht FÜR eine Alternative entscheiden sondern GEGEN alle anderen Alternativen, um ihnen die Situation etwas klarer zu machen. In dem Moment, in dem ich mich für Kinder entscheide, bedeutet daß, das eben eine Trennung nicht mehr wirklich bzw. nur unter extremen Verlusten möglich ist. Es bedeutet, daß ich eben nicht mehr dem Job hinterherziehen kann.

    Bei meinen Schülerinnen hatte ich auch schon mehrmals den Fall, daß 16 und 17jährige Mütter dabei waren. Wenn da eine Großfamilie im Hintergrund war, funktionierte das auch, auch mit einer Ausbildung in Vollzeit. Aber wenn da niemand im Hintergrund ist, geht das zumeist auch mit der heute möglichen Ausbildung in Teilzeit für Mütter schief.

    Die Großeltern, die selbst jederzeit vollzeit gesrbeitet haben? Wie alt waren dann die Mütter? 40, damit die 65-jährige gerade verrentete Oma das Enkelkind versorgt?

    Also in meiner Großelterngeneration waren die Mütter 33 und 35 und eine Generation später waren es 31 Jahre. Damals war das Renteneintrittsalter aber auch nicht bei 67 sondern bei 65 für Männer und 63 für Frauen.

    Ausbildungen zur Staatlich geprüften Technikerin etc. dauerten halt auch damals schon.

    Es zwingt ja niemand die Großeltern, sich so viel/überhaupt um die Enkel zu kümmern. Ist heute auch oft nicht mehr nötig wegen Kitas und Hort (wo es leider oft Platzmangel gibt).

    Kitas gab es damals auch schon. Aber bei den kurzen Betreuungszeiten ist das eigentlich nicht mit der Vollzeit-Arbeit vereinbar. In den Randstunden mußten dann immer die Großeltern herhalten.

    Als ich Zivi war, hatten wir einen Betriebskindergarten, der wirklich 24/7 offen hatte, so daß auch die Nachtschwester, die in der Nacht von Samstag auf Sonntag zum Schichtdienst antreten muß, ihr Kind direkt vor Arbeitsbeginn dort abgeben und nach Arbeitsende dort abholen kann. Wo soll man sonst zu solchen Zeiten auch eine Kita finden? Also für mich die Kita-Betreuungszeiten ein Grund für die Teilzeitbeschäftigung vieler Frauen.

    Man ist unkündbar, bekommt Zuschläge, ist privat versichert. Klingt echt nach einer Strafe.

    • unkündbar? Ist man als Angestellter beim Staat praktisch auch.
    • Zuschläge? Welche zuschläge bekomme ich als Single?
    • Privat Versichert? Bin ich als Beamter nicht. Dafür darf ich dann in der GKV auch noch den Arbeitgeberanteil abdrücken, weil sich der Staat als Arbeitgeber einen schlanken Fuß macht. Macht dann gut 800€ Krankenkassenbeitrag monatlich.

    Das Kernproblem ist meines Erachtens- auch wenn einige das nicht als Problem betrachten werden-, dass wir als Beamte nicht Teil der regulären Sozialversicherungssysteme sind. Das ist letztlich ein zutiefst unsolidarisches Konzept, welches überholungsbedürftig wäre, was sich aber aus diversen Gründen wohl hierzulande nicht durchsetzen wird.

    Das Kernproblem ist meiner Meinung nach, daß die Beamtenbesoldung in den 1950er Jahren mit Verweis auf die Pensionsansprüche gekürzt wurde. Anschließend wurden die Gehaltserhöhungen der Angestellten nicht 1:1 übernommen sondern es wuden immer 0,2% für eine Versorgungsrücklage einbehalten.

    --> https://de.wikipedia.org/wiki/Versorgungsr%C3%BCcklage

    Diese Versorgungsrücklage für die Pensionen hat unser Staat aber nie an den Kapitalmärkten angelegt sondern für Wahlgeschenke ausgegeben. Also warum sich darüber aufregen, daß es Pensionen gibt?

    Bei der Forderung, daß Beamte bitte zukünftig auch die Sozialversicherungssysteme einzahlen sollen, ergeben sich also zwei Probleme:

    1. Die Soldkürzungen, die für die Versorgungsrücklage einbehalten wurde, müßte sofort wieder auf die monatlichen Beamtenbezüge aufgeschlagen werden.
    2. Durch die Einzahlungen in das Sozialversicherungssystem erwerben die Beamten auch Rentenansprüche in einem nicht unwesentlichen Umfang. Leider stellt die Politik es in den Mendien immer nur so dar, daß die Beamten und Selbstständigen ausschließlich in das System einzahlen würden und unterschlägt die Renten-Auszahlungen an diese Gruppen.

    warum Menschen in Teilzeit tätig sind, auch wenn sie vielleicht lieber eine Vollzeitstelle hätten. Das fängt (um ein paar Varianten aufzuzählen) an mit den vielen vielen Frauen, die das über Generationen gemacht haben, offiziell qua Geschlecht noch dankbar sein mussten überhaupt arbeiten zu dürfen außer Haus und ohne adäquate Betreuungsmöglichkeiten Familie, Haushalt und Beruf zu wuppen hatten, geht weiter mit heutigen Alleinerziehenden, denen es ähnlich geht hin zu Menschen mit gesundheitlichen Problemen, die sich sich nicht ausgesucht haben, die eine Teilzeittätigkeit unumgänglich machen.

    Da muß ich gerade überlegen:

    Also in der Generation meiner Eltern haben alle Frauen (also meine Mutter und ihre Schwestern sowie die Schwestern meines Vaters) vollzeit gearbeitet. Eine hat mal insg. für alle ihre Kinder zusammen 3 Jahre Baby-Pause gemacht, aber das war es dann auch schon. Und dabei rede ich nicht von 450€-Jobs sondern von wirklichen sozialversicherungspflichtigen Vollzeitstellen. Auch in der Generation meiner Großeltern kenne ich keine Frau, die Teilzeit gearbeitet hat. Hebamme, Näherin, ... das waren alles Vollzeitjobs. Die Kindererziheung haben dann zum Großteil die Großeltern übernommen. Also das Hausfrauenmodell ist mir komplett unbekannt.

    Da liegt meiner Meinung nach heute auch das Hauptproblem. Einerseits wollen sich alle selbstverwirklichen, bedenken dann aber nicht, daß sie dann alleinerziehend werden und sich so ihre Selbstverwirklichung eh nicht leisten können. Ich denke gerade an die Maslowsche Bedürfnispyramide. Alleinerziehend mit einem Teilzeitgehalt funktioniert einfach nicht.

    Für die Investierten: Verfolgt ihr bestimmte Ziele wie etwa früherer Ruhestand, aufgebesserte Pension oder möchtet ihr überschüssiges Geld nur nicht auf dem Girokonto versauern lassen?

    Ich erhoffe mir davon ein gewisses Polster für Investitionen zu haben, also hier mal eine neue Heizung, dort mal ein neues Auto, ... und wenn etwas fürs Alter übrig bleibt, ist es schön. Auf dem Giro-Konto will ich das Geld bei negativen Zinsen nicht liegen haben.

    Ich müsste jetzt mal einige Jahre hier zurückblättern. Das Thema hattest du schon einmal aufgerollt.

    Ja, ich hatte das Thema hier vor einigen Jahren schon aufgerollt, weil ich das Problem jede Woche habe dank Abendschule. Also abends arbeiten bis 21 Uhr (Schulglocke) und dann am nächsten Morgen zur 1. Stunde um 7:30 Uhr wieder antreten müssen. Für das abendliche Arbeitsende und den morgendlichen Beginn bin ich nicht selbstverantwortlich, es sind ja nicht Korrekturen etc. am Schreibtisch, die ich mir selber einteilen kann, die Zeiten gibt mir der Dienstplan vor. Das sind dann regelmäßig 10,5 Stunden und eben nicht 11 Stunden. Als Berufsanfänger, der damals noch wirklich alle Stunden vorbereiten mußte, bin ich insb. im ersten Jahr regelmäßig am zweiten Tag auf dem Pult, im Lehrerzimmer oder auf dem Heimweg im Stau stehend (Motor aus) im Auto eingepennt. :rotwerd:

    Das Problem ist, dass das nicht im Arbeitsschutzgesetz steht, sondern in der Arbeitszeitverordnung geregelt ist und diese (in NRW) nicht für Lehrer gilt.

    Dem ist nicht so. Die Regelung mit den 11 Stunden ist EU-Recht und seit 2003 in der EU-Richtlinie 2003/88/EG geregelt.

    Dort steht in Artikel 3 "Tägliche Ruhezeit":

    Zitat

    Die Mitgliedstaaten treffen die erforderlichen Maßnahmen, damit jedem Arbeitnehmer pro 24-Stunden-Zeitraum eine Mindestruhezeit von elf zusammenhängenden Stunden gewährt wird.

    EU-Recht schlägt sowohl das Arbeitsschutzgesetz als auch die Arbeitszeitverordnung als auch das Beamtenstatusgesetz NRW, das eben keine Ruhezeit für verbeamtete Lehrer festlegt. Da es die Bundesrepublik Deutschland bzw. das Bundesland NRW es versäumt hat das EU-Recht innerhalb der Übergangsfrist in nationales Recht umzusetzen, gilt die EU-Richtlinie direkt sowohl für Angestellte als auch für Beamte. Brüssel ist nicht nur "schlecht", auch wenn uns unsere heimischen Politiker einreden wollen, daß alles "Gute" von ihnen kommt und alles "Schlechte" Vorgaben aus Brüssel sind, die es umzusetzen gilt.

    Auf die Geschichte hat mich mein ehemaliger Kommilitone aufmerksam gemacht, der heute Richter am Verwaltungsgericht ist. :pirat:

    Wobei dann durch die Fahrzeit definitiv unter 10 Stunden Ruhezeit bei rumkommt. Aber das ist wohl mein Problem.

    Genau: Bei den 11 Stunden handelt es sich wirklich um die Zeit von "Schulglocke" bis "Schulglocke". Die Fahrzeit ist Privatvergnügen.

    Aufgrund der 11 Stunden Regelung wurden bei meinem alten Arbeitgeber z.B. die Diensthandys automatisch um die entsprechende Uhrzeit stummgeschaltet und es war den Chefs verboten uns anzurufen. Eben weil jeder Anruf dazu führt, daß die 11 Stunden von vorne beginnen.

    Das Problem bei einer nicht eingehaltenen Ruhezeit trifft den Arbeitgeber. Wenn also am Folgetag uns oder den uns anvertrauten Schülern etwas passiert, kann die Versicherung dann auf "Übermüdung des Lehrers" plädieren. Bei Arbeitsunfällen zahlt dann zwar die Unfallversicherung der Berufsgenossenschaft, der verunfallte Arbeitnehmer bekommt also die Heilbehandlungs- und ggf. Invaliditätskosten bezahlt, aber sie holt sich vom Arbeitgeber das Geld zurück.

    Ich bin z.B. schon nach so einer Aktion am nächsten Tag vor den Schülern auf dem Pult eingepennt. :pfeifen:

    Hätte sich da ein Schüler etwas getan, die Schulleitung wäre wohl dran gewesen, eben weil die 11 Stunden unterschritten wurden.

    Neben diesem Problem der Haftung bei Unfällen gibt es natürlich noch den allgemeinen Straftahmen für die Handlung selber. Das Beamtengesetz in NRW nimmt zwar Beamte von der Regelung explizit aus, aber für die Angestellten gilt ja das Arbeitszeitgesetz und gemäß §22 und §23 sind da bei wiederholter Unterschreitung der Ruhezeiten Freiheitsstrafen von bis zu einem Jahr fällig. Bei einmaliger Unterschreitung reden wir über Geldstrafen bis 30.000€ gegen den Arbeitgeber.

    Das sind also keine Kavaliersdelikte.

    Die Schulleitung bekommt die Ergebnisse übrigens inzwischen irgendwann nachts. Man kann so nach Mitternacht, manchmal auch erst gegen drei Uhr morgens, mal in sein Postfach gucken und bekommt dann mitgeteilt, ob man überhaupt noch kommen darf.

    Rein rechtlich dürftest Du durch das Nachgucken wahrscheinlich eh nicht mehr zum Unterricht kommen. Das deutsche Arbeitsschutzgesetz schreibt mindestens 11 Stunden ununterbrochene Ruhezeit zwischen den Einsätzen vor. Hast Du jetzt bis 14:30 Uhr Unterricht und guckst um Mitternacht ins Postfach, liegen dazwischen keine 11 Stunden. Zwischen Mitternacht und dem Schulbeginn am nächsten Morgen um 8 Uhr liegen auch keine 11 Stunden mehr.

    --> Guckst du um Mitternacht ins Postfach, dürftest Du eigentlich erst wieder ab 11 Uhr unterrichten. :teufel:

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