Beiträge von plattyplus

    Ich weiss wirklich nicht, was ich da machen würde.

    Ich würde mir diese moralische Frage so nähern:

    1. Was würde ich für mich selber entscheiden? --> Impfung
    2. Warum soll ich meinen Kindern etwas vorenthalten, was ich selber haben will?

    So komme ich dann recht schnell zu dem Entschluß, daß ich meine Kinder impfen lassen würde, hätte ich welche. Neben der reinen Frage der Corona-Erkrankung kommt ja auch noch die psychologische Komponente hinzu, wenn die Kinder sehen, was die Geimpften dürfen und sie als Nicht-Geimpfte nicht. So hatten wir im Kollegium kurz vor den Ferien z.B. die Frage: "Wir wollen in ein Hochinzidenzgebiet verreisen, wir (Eltern) sind geimpft und unsere Kinder nicht. Und jetzt?"

    Außerdem empfinde ich es persönlich als äußerst unbefriedigend, um mich mal höflich auszudrücken, abzuwarten bis man dann doch eine Krankheit bekommt. In dem Zusammenhang muß ich an meine Kindheit zurückdenken. Ich hatte damals ein Muttermal auf dem Rücken und der Hautarzt war sich nicht sicher, ob es bösartig (=Hautkrebs) ist oder nicht. Ich mußte alle paar Monate zum Hautarzt und das Muttermal wurde fotografiert, um zu kontrollieren, ob es sich verändert hatte oder nicht. Alle paar Monate schwebte da das Damokles-Schwert üeber meinem Kopf: "Und was ist, wenn es jetzt doch Krebs ist? Dann hast Du über Jahre zugewartet und es dadurch immer noch schlimmer gemacht, ggf. durch die Warterei unheilbar."

    Als ich dann wegen einer anderen Geschichte im Krankenhaus auf den OP-Tisch mußte, haben mein Eltern Himmel und Hölle in Bewegung gesetzt, daß das Ding dann gleich mit rausgeschnitten wird, wenn ich schon mit Vollnarkose auf dem Tisch liege. Auch wenn der Befund am Ende war "nicht bösartig", so war es psychologisch doch eine gewaltige Entlastung das Problem loszusein. Bei der Corona-Impfung von Kindern sehe ich es ähnlich. Besser jetzt (aktiv) impfen als (passiv) sich in das dann unausweichliche Schicksal ergeben.

    Kurzum: Wer kämpft, kann verlieren, wer nicht kämpft, der hat schon verloren.

    ... wenn ich mitm Motorrad vorm Zebrastreifen stehe, beide Füße auf den Fußrasten stehen lasse, dabei trotzdem nicht umkippe und mich wundere, warum mich alle anstarren. :rotwerd:

    Oder anders: Drei Ortschaften weiter ist bei mir schon Niedersachsen und dort haben die Sommerferien ja noch nicht begonnen. Ich komme an einer Grundshcule entlang, 30er Zone und vor mir ist ein Zebrastreifen. Ein Polizist macht mit den Dritt- oder Viertklässlern gerade Verkehrserziehung. Ich halte also mitm Motrrad vorm Zebrastreifen an, weil da einer der Knirpse rüber will. Der Knirps starrt mich beim Überqueren des Zebrastreifens an und stolpert dabei über die eigenen Füße. Daraufhin starrt mich der Polizist an.

    Erst als der Knirps wieder aufgestanden ist, merkte ich was los war. Ich stand vorm Zebrastrreifen und hatte in bester Motorrad-Trial Manier meine Füße beide auf den Fußrasten anstatt am Boden. Die Kreiselkräfte des im Leerlauf drehenden Motors haben gereicht, um die Fuhre zu stabilisieren im Stand. Hab echt nicht dran gedacht einen Fuß runterzunehmen. Das ging einfach so.

    Ob der Knirps sich jetzt überlegt, wie er das mit seinem Fahrrad auch hinbekommt? :pirat:

    Der Dienstherr bekommt bei OBAS aber 3x soviel Unterricht, der erteilt wird. Das kann (nicht muss) man durchaus auch mit dem dreifachen Gehalt vergüten.

    Dann gebt dem Refi doch auch mehr Unterricht und dafür dann mehr Geld. Wenn der Refi nebenbei kellnern muß, um sich das Referendariat am anderen Ende des Bundeslands inkl. Zweitwohnsitz überhaupt leisten zu können, kann er ebensogut mehr Unterricht geben und so sein Einkommen verbessern.

    Es geht darum, die Stelle jetzt zu besetzen, dabei kommt die Referendarsanfängerin nicht in Frage. In zwei Jahren wird die Stelle gar nicht ausgeschrieben.

    Und was unterscheidet den Bedarfsdeckenden Unterricht (BDU), den der Refi alleine hält, von dem Unterricht, den der Quereinsteiger in seinem Vorbereitungsdienst hält? Genau, gar nichts! Entsprechend könnte man, so politisch gewollt, die Stelle auch jetzt gleich mit dem Refi besetzen. Der hat wenigstens in seinem Studium schon etwas von Pädagogik gehört.

    Also ist der Refi schlechter gestellt als der Queri, weil Letzterer die Stelle ja schon sicher hat, auch wenn es im Sinne der Eignung am Ende gerade so eben für eine Note 4,0 reicht.

    Susannea
    Ich denke SwinginPhone spielt darauf an, daß der Quereinsteiger sich ja vor zwei Jahren gegen die damals fertigen Referendare mit 2. Staatsexamen in der Tasche durchsetzen mußte.

    Wenn beide gleichzeitig anfangen, mit dem Referendariat/Vorbereitungsdienst, hat der originäre Referendar jedenfalls immer die A****-Karte gezogen, weil der Quereinsteiger die Stelle ja schon hat.

    Auch ist es interessant, wenn sich die Bewerberzahlen drastisch ändern. Vor 2 Jahren noch Mangel, heute Überfluß.

    Wie Du es aber auch bei dem zweiten Fall schilderst, ist es für die Schulleitung problemlos möglich, den Seiteneinsteiger mal eben abzusägen, indem er ihm eine 5 im Gutachten gibt.

    Wir haben ihn klassisch abgemahnt. Wiederholt nicht pünktllich zur Arbeit zu erscheinen (und ich rede jetzt nicht von 2 Minuten sondern von wesentlich mehr) ist ja dem Arbeitnehmer anzulasten. Über irgendwelche Gutachten ging es da gar nicht.

    Die Vergütung ist auch nicht vergleichbar, da der Seiteneinsteiger direkt 18...21 Stunden eigenständig unterrichten muss.

    Und du meinst, daß ein Referendar wesentlich weniger macht? Nur mal zur Info: Der Referendar wird alles tun, um eine gute Bewertung zu bekommen. Schließlich muß er sich damit nachher noch bewerben und da zählt die Ordnungszahl. Dies schließt freiwillige Mehrarbeit, die natürlich nicht dem Seminar gemeldet wird, ausdrücklich mit ein. So habe ich es jedenfalls kennengelernt, ich hatte damals auch immer zwei Einsatzpläne, einen tatsächlichen und einen fürs Seminar und die dortige Personalakte.

    In meiner damaligen Ausbildungsschule war der Grundtenor aber auch: "Die Referendare sollen froh sein, daß wir sie überhaupt ins Lehrerzimmer lassen. Eigentlich müßten wir für sie einen Tisch auf den Flur/neben den Kopierer stellen."

    Da gibt es aber schon so manche Tricks bei der Stellenausschreibung in NRW:

    • Man schreibt die Stelle nur mit einer Bewerbungsfrist von 24 Stunden aus und hofft, daß es gerade genau an dem einen Tag nur wenige Kandidaten sehen.
    • Man schreibt neben der Fächerkombi noch diverse Nebenbedingungen mit rein, die praktisch nur der eine Quereinsteiger, den man sich vorher schon ausgeguckt hat, erfüllen kann. Die Stellenausschreibung wird also auf den einen bereits gefundenen Wunschbewerber angepaßt.

    aber das Verfahren ist nicht unfair

    Ich empfinde selbst nach Deinen ausführlichen Erklärungen das Verfahren an einer entscheidenden Stelle extrem unfair: Der Referendar investiert zu erst einmal 8 Jahre seines Lebens in die Ausbildung und muß sich dann erst in einem Bewerbungsverfahren durchsetzen. Dabei reicht ihm dann auch nicht die Note 4,0 sondern mitunter muß es in manchen Fächern und Schulformen schon eine 1,x sein. Schafft er das nicht, hat er 8 Jahre seines Lebens inkl. des entsprechenden Einkommens und der Einzahlungen in die Rentenversicherung verloren.

    Der Quereinsteiger hat dieses Risiko nicht. Wenn er nicht besteht, kann er sich sofort ein anderes Aufgabengebiet suchen.

    Ich bleibe dabei: Wer heute Lehrer werden will, sollte von vornherein den Weg des Quereinstiegs wählen und nicht auf Lehramt und Referendariat setzen. Er hat von Beginn an ein höheres Einkommen und reduziert entscheidend sein Risiko.

    Die oben genannten 8 Jahre setzen sich wie folgt zusammen:

    • 3 Jahre Bachelor-Studium (6 Semester)
    • 2 Jahre Master of Education (4 Semester)
    • 1 Jahr Industriepraktikum (Vorschrift in NRW fürs Berufskolleg, Sek 2b)
    • 0,5 Jahre Schulpraktikum (= unbezahltes Referendariat)
    • 1,5 Jahre Referendariat

    und damit hätten sie als Anwärter mehr als mit E10 Stufe 1

    In NRW bekommen die Quereinsteiger in der pädagogischen Vorbereitung E12. Der Referendar muß da sein Schulpraktikum machen und bekommt gar nichts. Anschließend bekommt der Quereinsteiger E13 und der Referendar Anwärterbezüge für a13. Am Ende hat der Quereinsteiger monatlich gut das Doppelte Nettogehalt des Referendars.

    Bei mir war es als Referendar, der quer durch ganz NRW geschickt wurde, damals so extrem, daß ich noch einen Nebenjob hatte, um mir das Referendariat inkl. Zweitwohnsitz überhaupt leisten zu können, was bei dem dortigen Kollegium auf völliges Unverständnis stieß.

    Länger als zwei Wochen ist niemand dieser Personen in den Ferien in der Schule

    Und wer ist dann der Gekniffene, der mitten in den Sommerferien das Telefon bewachen muß und deshalb 2 Wochen am Anfang und 2 Wochen am Ende frei hat? Einen Australien-Urlaub kann man bei der Urlaubsplanung als Abteilungsleiter jedenfalls vergessen. Dein SL sucht sich mit "Ich bin die erste und die letzte Woche da" ja das Schokoladenstück raus. In der letzten Woche müssen eh alle da sein und wenn er ansonsten nur die erste Woche an der Schule ist, bleiben ihm zumindest 4 Wochen Urlaub am Stück.

    Nachtrag: Oder man macht es wie der Schulleiter zu meinen Schülerzeiten vor 25 Jahren: Man legt als Schulleiter selber ein Sabbatjahr ein. :pirat:

    Ja klar, aber der Referendar hat ja praktisch keine andere Möglichkeit, er muß sich mit dem Risiko abfinden. Mit dem 1. Staatsexamen sind die Chancen in der Privatwirtschaft eher nicht so gut im Vgl. zum Dipl., Master, ...

    Daher ja auch mein Einwand oben: Studiert gar nicht erst auf Lehramt, ihr seid damit am Ende nur Bewerber zweiter Klasse. Studiert etwas Anderes und macht den Quereinstieg, ihr fahrt damit wesentlich besser.

    Wir hatten vor einigen Jahren an meiner jetzigen Schule auch einen 4er Kandidaten als Quereinsteiger. Zumindest war dies schon in den ersten Monaten des Vorbereitungsdienstes absehbar. Den sind wir auch nur über seine mangelnde Arbeitsmoral (regelmäßiges Zuspätkommen zum Unterricht) wieder losgeworden. Ansonsten hätte er nach dem Vorbereitungsdienst die Planstelle auf Lebenszeit sicher gehabt.

    Das ist schockierend. Wo bleibt da die "Bestenauslese"?

    Es hieß damals von Seiten der Schulleitung ganz einfach: "Wir sind vertraglich gebunden. Der Quereinsteiger hat einen Vertrag mit Übernahmegarantie bei Bestehen an seinem 1. Tag des Vorbereitungsdienstes bei uns unterschrieben. Den müssen wir als Arbeitgeber jetzt, 2 Jahre später, erfüllen. Ein Referendar hat keine Übernahmegarantie."

    Es wird echt jeder Quereinsteiger genommen, egal wie schlecht die Noten sind? Was ist das denn für ein komischer Deal? Wieso geht das Land NRW solche Verträge ein?

    Der Quereinsteiger bekommt schon zu Beginn des Quereinstiegs den fertigen Vertrag hingelegt. Der sieht so aus, daß er bei uns in NRW während des Vorbereitungsdienstes (vergleichbar mit dem Referendariat) nach TV-L E13 bezahlt wird und be Bestehen des Vorbereitungsdienstes automatisch verbeamtet und nach a13 bezahlt wird. "Bestehen" bedeutet mit Note 4,0 abzuschließen. Er hat also ab dem 1. Tag in der Schule einen unbefristeten Vertrag ind er Tasche, der nur durch das Nichtbestehen des Vorbereitungsdienstes aufgelöst werden kann.

    Das Land NRW argumentiert damit, daß man ja keine Quereinsteiger bekommen würde, würde man ihnen abverlangen, daß sie sich nach dem Vorbereitungsdienst zusammen mit den normalen Referendaren mit ihrem 2. Staatsexamen dann um die Stellen bewerben müssen. Bei der Ungewissheit würde kein Quereinsteiger wechseln, der Anreiz des Quereinstiegs sei für den Bewerber zu gering.

    Ist hier auch so, dass sie genau wie alle anderen Lehrer auch nach TVL bezahlt werden, aber ich meine "nur" E10, aber natürlich voll obwohl sie ja nur einen Teil der Stunden unterrichten. Ob das wirklich mehr ist als die Anwärterbezüge bezweifle ich aber (hängt ja aber von den Lebensumständen ab wegen Familienzulage usw.)

    In NRW hat der Quereinsteiger jedenfalls im Vgl. zum Referendar netto ca. das Doppelte am Monatsende in der Tasche und das ohne das Risiko der Arbeitslosigkeit nach dem Referendariat, wo der Refi gleich mit Hartz 4 rechnen muß, weil das Land für ihn ja keine Sozialabgaben abgeführt hat.

    Nachtrag: Bezahlung nach TV-L E13 direkt ab dem ersten Tag im Berufskolleg.

    Aber ich hatte damals auch das besondere Privileg als Refi mit einem Quereinsteiger bei gleicher Fächerkombination an einem Berufskolleg konkurrieren zu dürfen. Der Quereinsteiger hatte trotz schlechterem Abschluß die Stelle, Plattyplus war danach 1,5 Jahre arbeitslos. Hätte ich mein 1. Staatsexamen "vergessen" und mich mit meinem Dipl.-Zeugnis beworben, ich habe beides, wäre ich wesentlich besser gefahren!

    gerade bei den Quereinsteigern und z.B. die Fortbildungspflicht besser kontrollieren.

    Wie wäre es damit den Universitäten ehr Geld zu geben, damit sie die originäre Lehrerausbildund dem Bedarf anpassen und entsprechend den Quereinstieg zu erschweren?

    Ich empfinde es jedenfalls als bodenlose Frechheit der Landesregierung, daß Quereinsteiger ihren Vorbereitungsdienst nur mit der Note 4,0 bestehen müssen und ihren Job sicher haben, während originäre Referendare sich anschließend noch mit ihrem 2. Staatsexamen bewerben müssen und Gefahr laufen nicht genommen zu werden.

    Von daher kann ich jedem nur raten: Studiert auf Dipl., Master etc. und eben nicht auf Lehramt, vergesst den ganzen Kram und macht nachher den Quereinstieg, denn da bekommt ihr neben der sicheren Stelle auch gleich ab dem ersten Tag das volle Gehalt und nicht die zusammengekürzten Anwärterbezüge. Zumindest ist es in NRW so, daß die Quereinsteiger während ihres Vorbereitsungsdiesntes nach TV-L bezahlt werden und bei bestehen mit der Note 4,0 die Verbeamtung winkt.

    Dadurch, dass ich noch nie an einer schulleitungslosen Schule war, stellt sich mir die Frage, wie das dann eigentlich gehandhabt wird? Werden die Nächsthöheren (Konrektoren etc.) bspw. verpflichtend herangezogen? Organisiert das Kollegium selbst die Schule? Übernimmt Jemand vom Schulamt die Leitung?

    Die Rangfolge ist eigentlich ganz einfach:

    1. Kommt der Schulleiter (a16)
    2. Ist der Schulleiter nicht da, kommt der Stellvertreter (a15)
    3. Ist der Stellvertreter auch nicht da, kommen die Abteilungsleiter (StD. /a15) gemäß ihrem Dienstalter, also ihren Dienstjahren.
    4. Ist von den Abteilungsleitern auch niemand da, kommen die OStR. (a14) gemäß ihrem Dienstalter
    5. Ist von den OStR. (a14) auch niemand da, kommen die StR. (a13) gemäß ihrem Dienstalter

    Wenn es also ganz hart kommt, muß der kleine a13er in seiner Probezeit die Schule leiten. Mir ist das selber auch passiert. Ich hatte mein Referendariat an einer anderen Schule, wurde dort nicht übernommen und war gerade 7 oder 8 Wochen an meiner jetzigen Schule als Beamter auf Probe. Ich hatte die Abendschule und war an dem Abend der einzige Pauker in dem ganzen Gebäude.

    In unserer Kreissporthalle fand irgendeine Sportveranstaltung mit Zuschauern statt, alkoholisierte Zuschauer hatten sich in der Tür geirrt und haben unsere Schule gestürmt. Inzw. war es kurz vor 21.00 Uhr, die Polizei kam und es lag an mir dem gröhlenden Mopp ein Hausverbot zu erteilen, das die Polizei dann durchgesetzt hat. In dem Moment war ich der dienstälteste greifbare Pauker und hatte damit die volle Handlungsfreiheit und -verantwortung für den ganzen Laden.

    Schließlich kann man als SL wohl vielleicht ein wenig mehr im Schulalltag verändern, als ein einfacher Lehrer.

    Die Frage ist aber, ob man das überhaupt will. Ich denke mal, daß die Frage nach "Wer will Schulleiter werden" bei den weiterführenden Schulen, bei denen es um a15 und a16 geht, vor dem Hintergrund der Work/Life-Balance gestellt werden muß. Klar bekommt man als Schulleiter mehr Geld, aber dafür macht man auch sehr viele Stunden mehr.

    Bei uns am BK ist der große Schritt jedenfalls von a14 nach a15. Da gibt es sehr viele Kollegen, die sagen, daß ihnen die Freizeit als OStR. (a14) wichtiger ist als das zusätzliche Geld, das man als StD. (a15) bekommt. Das fängt bei uns schon bei der Frage nach dem Jahresurlaub an. Die a15er und a16er haben wirklich nur die 30 Tage Urlaub innerhalb der Schulferien und dürfen ansonsten das Telefon bewachen, während die a13er und a14er bis auf die letzte Woche in den Sommerferien immer abwesend sein können.

    Die, die bei uns an der Schule die Abteilungsleiter-Posten (a15) bekleiden, haben in dem Zusammenhang zumeist ihre Stunden reduziert, so daß sie am Ende auch nicht mehr Geld bekommen als die a14er mit einer vollen Stelle. Aber die a14er haben halt Schulferien und am Wochenende frei, wo die Schulleitung dann noch Außentermine bei der Kreisverwaltung, beim Landrat und sonstwo hat.

    der zumindestens in NRW hin und wieder mal gemacht wird. Da muss man das Gebäude tatsächlich nicht verlassen und den Test hört die ganze Stadt.

    In Paderborn, dort habe ich studiert, sind sie wenigstens so klug und machen den Sirenentest regelmäßig immer samstags um 12.15 Uhr. Wenn es da zu der entsprechenden Uhrzeit laut wird, weiß jeder bescheid, daß es nur ein Test ist.

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