Beiträge von plattyplus

    Ja, das hast du natürlich absolut recht. Nicht zu reagieren, das Problem auszusitzen oder gar zu negieren ist keine Lösung, sondern Resignation und - als Schule- eine pädagogische Bankrotterklärung.

    So langsam ist es eine staatliche Bankrotterklärung, wenn man lesen muß, daß einer der 14jährigen schon zweimal wegen sexueller Übergriffe aufgefallen ist. Hätte man ihn gleich die richtige Behandlung angedeien lassen, wäre dieser dritte Vorfall jetzt nicht passiert. :autsch:
    --> https://www.tz.de/welt/muelheim-…r-12772119.html

    Und ja, Sicherungsverwahrung ist dann durchaus eine Lösung, auch wenn nicht pädagogisch wertvoll.

    Ich wundere mich immer, dass das bei solchen Diskussionen jedes mal noch einer explizit erwähnen muss. Ist das nicht logisch?

    Ich erwähne das immer, weil die Diskussion um Bewertungsschlüssel bei uns an der Schule sehr hart und langatmig geführt wird. Dabei ist es egal welchen Bewertungsschlüssel man nimmt, es kommt am Ende doch immer so ziemlich das Gleiche bei raus.

    @Alterra:
    Meine Herangehensweise war bisher überall den IHK-Schlüssel einzusetzen, dafür aber bei den einfachen Aufgaben schon sehr viele Punkte zu vergeben, so daß die Schüler schnell in das 50%+ Fahrwasser kommen. Werde mich aber demnächst wohl auch umstellen müssen.

    @Krabappel:

    Das habe ich selber im Rahmen einer Abordnung sogar einmal selber ganz deutlich zu spüren bekommen. Thema war "Tabellenkalkulation mit MS Excel", die Schüler haben die Klassenarbeit am Computer geschrieben und da Excel natürlich sofort eine Fehlermeldung raushaut, wenn man auch nur an einer Stelle ein Punkt und ein Komma verwechselt hat, haben die Schüler in der Klausur und danach die totale Panik geschoben.

    Als ich eine Woche später wieder an der Schule war, haben mich gleich Klassenlehrer und Schulleiter im Lehrerzimmer empfangen noch bevor ich die Klassenarbeit zurückgegeben hatte. Die hatten wohl Angst, daß die ganze Klasse durchgefallen wäre. Meine Antwort auf die Frage, wie die Klausur denn ausgefallen wäre, war nur: "Eine 1, eine 6 und der Rest ist so dazwischen." Bei dem "so" habe ich dann noch mit meinen Fingern die Gaußsche Normalverteilung in die Luft gemalt. Hättest mal sehen sollen, wie die danach erstaunt und erleichtert geguckt haben. ;)

    Ich habe halt den Schülern in der Klausur gesagt, daß sie auch die falschen Formeln stehenlassen sollen. Wenn man bei Excel ein Leerzeichen vors Gleichheitszeichen setzt, erkennt es die Software ja als Text. Für das falsche Komma hier und den falschen Punkt dort gab es dann Abzüge, aber natürlich auch noch Teilpunkte. Hätte ich jede Formel wirklich auf "komplett richtig" oder "komplett falsch" bewertet, wäre die beste Note wohl eine 5 gewesen.

    Der Bewertungsschlüssel ist absolut nichtssagend, solange nicht auch die Bepunktung der einzelnen Aufgaben festgelegt wird.

    Bsp.: Ich erstelle eine Klassenarbeit mit drei Aufgaben. Die erste Aufgabe ist leicht und die Schüler benötigen 10 Minuten. Die Zweite ist schon etwas schwerer und die Schüler benötigen 20 Minuten. Die dritte Aufgabe ist sehr schwer und für einen Großteil der Schüler nicht lösbar. Ich plane sie mit einer Bearbeitungszeit von 30 Minuten ein.

    • Vergebe ich jetzt für jede Aufgabe 20 Punkte, schafft der durchschnittliche Schüler die ersten beiden Aufgaben und und sammelt so 40 Punkte bzw. 66,7%. Nutze ich jetzt den strengen IHK-Schlüssel, bekommt der durchschnittliche Schüler eine 3-.
    • Vergebe ich für die erste Aufgabe 10 Punkte, für die zweite 20 und für die dritte 30 Punkte, weil das der Bearbeitungszeit in Minuten entspricht, sammelt der durchschnittliche Schüler 30 Punkte bzw. 50%. Selbst mit dem sehr "freundlichen" Bewertungsschlüssel, den @Nicolas beschreibt, gibt das dann eine 4 und eben keine 3 mehr.

    Daher ist für mich die Diskussion um etwaige Bewertungsschlüssel eine reine Nebelkerze. Durch die Bepunktung der einzelnen Aufgaben hebelt das jeder von uns gewollt oder ungewollt wieder aus.

    Zur Zeit empfohlene Taktik ist Tür abschließen, verrammeln und in sichere Ecken kauern. Da braucht man eigentlich nicht viel für üben.

    Nur mal so als Gedanken an Dinge, die man doch üben sollte:

    • Woran erkenne ich einen Amoklauf bevor der Alarm ausgelöst wurde? Wie hört sich ein Schuß im Schulgebäude an?
    • Funktioniert die Alarmkette? Haben Handys im Gebäude überhaupt empfang?
    • Welche Wände sind halbwegs schußsicher und welche bestehen nur aus Gipskarton?
    • Welche Ecke ist am sichersten im Hinblick auf Schußwinkel von der Tür? Also was, wenn da jemand durch die geschlossene Tür schießt?
    • Gebäude in U-Form: Was mache ich mit den Fenstern zum Innenhof?
    • Wie reagiere ich, wenn ein Schüler durchdreht, versucht zu flüchten und dabei versucht von innen die Tür aufzumachen?
    • Hilfeleistung bei Schuß- und Stichwunden? Wie viele Stunden kann ich jemanden notfallmäßig ohne Sanikasten im Raum versorgen? Bleibt die Tür zu, auch wenn der Verletzte dabei draufgeht?

    Das jeweilige Bundesland kauft sich durch eine Pauschale, die ja immer gleich hoch ist, vom finanziellen Risiko im Falle von chronischen Erkrankungen etc. frei und bürdet diese Last der Solidargemeinschaft der GKV auf.

    Wobei das aber auch nur ein Unding ist, wenn es den alten PKV-Mitgliedern erlaubt wird in die GKV zurückzuwechseln. Daher bin ich ja auch so strikt gegen einen Rückweg aus der PKV zurück in die GKV. Meiner Meinung nach sollte es jedem Bürger ermöglicht werden in jungen Jahren (z.B. bis zum Alter von 25) frei zwischen der PKV und der GKV zu wählen. In dem System, in dem man am 25. Geburtstag versichert ist, bleibt man dann aber auch für den Rest seines Lebens, auch wenn dann im Zweifelsfall bei der PKV der Versicherungsbeitrag im Alter höher ist als die Rente/Pension. In jungen Jahren sind die Risiken von teuren Erkrankungen ja zumeist noch überschaubar und wenn jemand über Jahrzehnte in die GKV eingezahlt hat, hat er meiner Meinung nach das Recht auch seine teure Erkrankung behandelt zu bekommen. Das ist eben das Solidarsystem. Aber wenn sich jemand in jungen Jahren aus dem Solidarsystem Richtung PKV verabschiedet hat, hat er dann auch alle Folgen - und eben nicht nur die geringeren Beiträge am Anfang - zu tragen.

    Dürfte utopisch sein @Erdbeereis

    Die PKV würde das freuen, wird sie so doch die alten Beamte und damit die schlechten Risiken los. Unfair wäre es gegenüber den GKVen, weil diese dann wenig Beiträge bekommen, aber viele Ausgaben aufgebrummt bekommen. Etwas anderes wäre es, wenn bei einem solchen Wechsel die PKVen die Rücklagen für ihre Versicherten an die GKVen überweisen müßten.

    Konkurrenz der Systeme

    Die haben wir doch jetzt auch nicht, eben weil der Staat durch die Beamten einseitig die PKV bevorzugt. Wäre es eine echte Konkurrenz-Situation, müßte ich mich in derGKV auch zu 50% bzw. als Pensionär zu 30% versichern können und der Staat müßte die restlichen 50% bzw. 70% aufbringen, wie er es mit der Beihilfe bei der PKV tut.

    Weiter oben schrieb jemand, Psychiatrie sei nur was für Menschen mit anerkannten psychiatrischen Diagnosen. Gefängnis, schrieb ein anderer, bringe Jugendliche erst recht auf die schiefe Bahn.

    Was wäre denn euer Ansatz? Einfach mal abwarten, ob der Junge das nächste Mal besser trifft?

    Ganz einfach: Der Täter bekommt ein Jahr Luxus-Erlebnis-Pädagogik im Ausland = Abenteuer-Urlaub und die Opfer dürfen ihr Leben lang an Hartz 4 darben. Wie gesagt sind das die Nicht-Strafen der deutschen Justiz. :daumenrunter:

    Also maßt euch nicht an hier "die" Stimme "der" Opfer zu sein. Ihr repräsentiert eure persönlichen Auffassungen genau wie ich auch meine darstelle.

    Auf Basis meiner eigenen Gewalterfahrungen muß ich Deiner Auffassung widersprechen. Den Täter frei herumlaufenzulassen, weil es dem Opfer ja eh nicht hilft, entspricht so gar nicht meiner Auffassung. Strafe muß sein und sie muß herbe sein, denn sonst kippt irgendwann das System und weder Straftäter noch Opfer nehmen die Justiz noch ernst sondern lachen sich entweder darüber schlapp (Täter) oder greifen zur Selbstjustiz (Opfer). In diesem Zusammenhang erinnere ich nur an den Fall "Marianne Bachmeier", die den Mörder ihrer Tochter im Gerichtssaal erschossen hat.

    Vor dem Hintergrund der Nicht-Strafen der deutschen Justiz kann ich solche Taten zwar nicht gutheißen aber durchaus verstehen.

    Wenn man diese vier Punkte umsetzt, wäre schon viel gewonnen. Da braucht es keine exakte Zahl.

    Ich wäre noch für einen Punkt:

    Angleichung der Besoldungstabellen der Länder an die des Bundes. Guckt Euch mal an welche Unterschiede es da bei Land NRW, NdS usw. zum Bund gibt.

    Das sind z.B. bei a13 je nach Erfahrungsstufe 400-600,- €.

    gehst du ernsthaft davon aus, dass harte Strafen abschreckend wirken? Dagegen sprechen aber so ziemlich alle Statistiken, die mir bekannt sind.

    Mir ist es ehrlich gesagt egal ob die Strafe abschreckend wirkt oder nicht. Ich will die Typen einfach nur für ein paar Jahre von der Straße weg haben, auf das sie zumindest in der Zeit kein weiteres Unheil anrichten können.

    In Mülheim geht es ja gerade weiter:
    https://www.derwesten.de/staedte/muelhe…d226402195.html

    Warum sie da allerdings die 12 und 14jährigen gleich wieder haben laufen lassen, ist mir schleierhaft. Ich hätte sie erst einmal zum Amtsarzt geschickt, um feststellen zu lassen, ob sie nicht doch etwas älter sind.

    Mir tun die Kollegen leid die da unterrichten.

    Ich war im Rahmen einer Abordnung selber in so einer Klasse eingesetzt. Als Abgeordneter bekommt man ja immer die Klassen, die niemand haben will. Es ging eigentlich erstaunlich gut. Hing aber wohl auch damit zusammen, daß alle in der Klasse sich nichts vorzumachen hatten und ihnen einfach das Publikum fehlte für ihre Aktionen. Auf dem Flur wußten die anderen Schüler ja auch alle, daß das die aus der Wiederholerklasse sind.

    Viel interessanter finde ich die Tatsache, dass nur gemahnte 5er dazu führen, dass man am Ende der 9 sitzenbleibt. So einen Fall hatten wir nun auch. Der Schüler hat sich seit dem Halbjahr enorm verschlechtert, doch die 5er waren nicht angemahnt. Nun wird der mit 5 5ern versetzt...

    Moment:
    Soweit mir aus der APO-BK bekannt ist, sind die Mahnungen der 5er entbehrlich, wenn mehr als drei 5er im Zeugnis stehen. Durch fehlende Mahnungen wird eine der 5er nicht versetzungsrelevant. Sind es aber noch mehr 5er, brauchen die dann auch nicht mehr angemahnt worden zu sein. In der APO-Sek1 dürfte es ähnlich sein.

    Aber genau aus diesem Grund mahne ich alle Schüler an, die noch eine 5 bekommen könnten, wenn sie an dem Tag der Blauen Briefe ihre Mitarbeit schlagartig komplett einstellen. Solche Fälle hatte ich nämlich auch schon. Die haben mir ins Gesicht gesagt, daß ich sie jetzt ja versetzen müssen, weil sie keinen Brief bekommen hätten und haben dann nur noch Sch***** gebaut. Also alle Schüler, die nicht mindestens 3+ stehen bekommen den Brief, auch wenn das dann mehr als die Hälfte der Klasse ist.

    Außerdem steht nirgendwo geschrieben wann die Blauen Briefe zu verschicken sind. Rein rechtlich könnte man den Brief den Eltern noch einen Tag vor dem Zeugnis zukommen lassen, auch wenn er dann natürlich sinnlos ist. Aber den rechtlichen Anforderungen wäre damit Genüge getan.

    Nachtrag: Ich habe gerade in der APO- Sek I NRW nachgesehen. Dort wird auf §50 Schulgesetz NRW verwiesen.

    §50, Abs. 4 Schgulgesetz NRW:

    Ist die Versetzung einer Schülerin oder eines Schülers gefährdet, weil die Leistungen in einem Fach abweichend von den im letzten Zeugnis erteilten Noten nicht mehr ausreichen, so sind die Eltern schriftlich zu benachrichtigen. Auf etwaige besondere Folgen einer Nichtversetzung der Schülerin oder des Schülers ist hinzuweisen. Hat die Schule die Eltern nicht benachrichtigt, so kann daraus kein Anspruch auf Versetzung hergeleitet werden. Unterbleibt die Benachrichtigung, obwohl ein Fach oder mehrere Fächer hätten abgemahnt werden müssen, werden Minderleistungen in einem Fach bei der Versetzungsentscheidung nicht berücksichtigt. Die Benachrichtigung entfällt bei volljährigen Schülerinnen und Schülern.

    Daraus folgt für mich, daß bei fünf 5ern der Schüler nicht versetzt wird, auch wenn die 5er nicht angemahnt wurden, eben weil die fehlende Mahnung nur eine 5 als nicht versetzungsrelevant erklärt, aber dann immer noch vier 5er übrig bleiben. Diese reichen dann aber aus, um nicht zu versetzen!

    --> Also macht jetzt wegen des Irrtums noch eine neue Zeugniskonferenz für den einen Schüler (geht ja in der Pause) und laßt ihn auf dieser Grundlage die Klasse wiederholen!

    Wo bekommt man überhaupt einen Ausbildungsplatz mit so einem unterirdischen Abschlusszeugnis?

    Die bekommt man schon, denk mal an Lagerarbeiter (2 jährige Berufsausbildung) oder Maschinen- und Anlagenführer. Den Chefs sind da die Zeugnisse völlig egal. Ich habe selber in den Klassen unterrichtet. Der überwiegende Teil der Azubis hat nicht einmal einen Hauptschulabschluß. Wichtig ist den Firmen aber, daß sich die Azubis "benehmen" können und pünktlich kommen.

    Wobei ich auch feststellen mußte, daß diese Klassen im Unterricht gar nicht so schlimm sind. Klar ist man da fachlich auf unterstem Niveau, aber da die Azubis ein Ziel haben, eben nicht die absoluten Looser sind und Herr Plattyplus sie durch die IHK-Prüfung bringen soll, läuft da der unterricht eigentlich. Die Vollzeitklassen, auch wenn sie die Fachoberschulreife haben und bei mir die Fachhochschulreife bekommen wollen, sind mitunter jedenfalls anstrengender, was die Erziehungsmaßnahmen angeht.

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