Deshalb musste die gesetzliche Impfpflicht im Bildungssystem kommen. Zum Glück
Wobei die Impfpflicht im Bildungssystem in meinen Augen eine Nebelkerze ist. Sie wird nämlich nicht durchgesetzt. Lassen die Eltern ein Kind nicht impfen, sitzt es trotzdem aufgrund der Schulpflicht letztlich dann doch wieder in der Schule. Wenn man eine Impfpflicht will, muß man auch bereit sein diese durchzusetzen, also in letzter Konsequenz auch zwangsweise Vorführung der Kinder beim Amtsarzt zur Impfung, auch gegen den Willen der Eltern. Von den 2.500,- € Geldstrafe ist das Kind ja immer noch nicht geimpft. Die Strafe ist also komplett sinnlos.
Ich erinnere nur alle ehemals Wehrpflichtigen an den §17a Soldatengesetz:
"Der Soldat muss ärztliche Maßnahmen gegen seinen Willen nur dann dulden, wenn sie 1. der Verhütung oder Bekämpfung übertragbarer Krankheiten dienen ..."
Man kann jetzt natürlich dem Wehrpflichten sämtliche Bürgerrechte absprechen, aber ich sehe ihn immer noch als Bürger. Freiwillig hat sich ein Wehrpflichtiger ja nun nicht gemeldet. Entsprechend könnte man das Gesetz auch als Vorlage für alle anderen Bürger nehmen, was die Masernimpfung angeht. Damit würde dann nämlich klar, daß es um die Durchsetzung der Impfung geht und nicht um eine Strafverhängung. ![]()
