Viel interessanter finde ich die Tatsache, dass nur gemahnte 5er dazu führen, dass man am Ende der 9 sitzenbleibt. So einen Fall hatten wir nun auch. Der Schüler hat sich seit dem Halbjahr enorm verschlechtert, doch die 5er waren nicht angemahnt. Nun wird der mit 5 5ern versetzt...
Moment:
Soweit mir aus der APO-BK bekannt ist, sind die Mahnungen der 5er entbehrlich, wenn mehr als drei 5er im Zeugnis stehen. Durch fehlende Mahnungen wird eine der 5er nicht versetzungsrelevant. Sind es aber noch mehr 5er, brauchen die dann auch nicht mehr angemahnt worden zu sein. In der APO-Sek1 dürfte es ähnlich sein.
Aber genau aus diesem Grund mahne ich alle Schüler an, die noch eine 5 bekommen könnten, wenn sie an dem Tag der Blauen Briefe ihre Mitarbeit schlagartig komplett einstellen. Solche Fälle hatte ich nämlich auch schon. Die haben mir ins Gesicht gesagt, daß ich sie jetzt ja versetzen müssen, weil sie keinen Brief bekommen hätten und haben dann nur noch Sch***** gebaut. Also alle Schüler, die nicht mindestens 3+ stehen bekommen den Brief, auch wenn das dann mehr als die Hälfte der Klasse ist.
Außerdem steht nirgendwo geschrieben wann die Blauen Briefe zu verschicken sind. Rein rechtlich könnte man den Brief den Eltern noch einen Tag vor dem Zeugnis zukommen lassen, auch wenn er dann natürlich sinnlos ist. Aber den rechtlichen Anforderungen wäre damit Genüge getan.
Nachtrag: Ich habe gerade in der APO- Sek I NRW nachgesehen. Dort wird auf §50 Schulgesetz NRW verwiesen.
§50, Abs. 4 Schgulgesetz NRW:
Ist die Versetzung einer Schülerin oder eines Schülers gefährdet, weil die Leistungen in einem Fach abweichend von den im letzten Zeugnis erteilten Noten nicht mehr ausreichen, so sind die Eltern schriftlich zu benachrichtigen. Auf etwaige besondere Folgen einer Nichtversetzung der Schülerin oder des Schülers ist hinzuweisen. Hat die Schule die Eltern nicht benachrichtigt, so kann daraus kein Anspruch auf Versetzung hergeleitet werden. Unterbleibt die Benachrichtigung, obwohl ein Fach oder mehrere Fächer hätten abgemahnt werden müssen, werden Minderleistungen in einem Fach bei der Versetzungsentscheidung nicht berücksichtigt. Die Benachrichtigung entfällt bei volljährigen Schülerinnen und Schülern.
Daraus folgt für mich, daß bei fünf 5ern der Schüler nicht versetzt wird, auch wenn die 5er nicht angemahnt wurden, eben weil die fehlende Mahnung nur eine 5 als nicht versetzungsrelevant erklärt, aber dann immer noch vier 5er übrig bleiben. Diese reichen dann aber aus, um nicht zu versetzen!
--> Also macht jetzt wegen des Irrtums noch eine neue Zeugniskonferenz für den einen Schüler (geht ja in der Pause) und laßt ihn auf dieser Grundlage die Klasse wiederholen!