Fakt ist der Netto Lohn. Wenn man 1900€ am Anfang verdient dann ist das vermutlich keine Planstelle gewesen.
Oh doch, das war eine Planstelle. A13, Erfahrungsstufe 3, GKV, Steuerklasse 1, keine Kinder-/Ehezuschüsse
Erfahrungsstufe 3 gibt es heute nicht mehr in NRW, wohl weil sie dafür echt niemanden mehr gefunden haben. Heute geht es gleich mit 5 los.
Und ja, Schichtdienst habe ich auch, zumindest Früh- und Spätschicht, wenn auch keine Nachtschicht. Morgens die normalen Azubis und abends die Technikerschule. Da bin ich auch nicht vor 22 Uhr zuhause, eher 22.30 Uhr. Die Arbeit am Schreibtisch daheim kommt dann noch oben drauf und mitunter muß ich am nächsten Morgen um 7.30 Uhr wieder antreten. Die gesetzlich festgelegten Ruhezeiten gelten nämlich für verbeamtete Lehrer nicht. Allein bei den festgelegten Unterrichtsterminen würde ich die 11 Stunden-Marke nämlich locker reißen, auch wenn die Fahrzeit dabei mein persönliches Problem ist.
Ich soll jetzt von dem Brutto GKV abziehen um dann den Nettolohn zu sehen im Falle das ein Beamter ebenfalls GKV zahlen müsste? Ich hoffe ich verstehe das falsch.
Beim Beamten sieht es halt so aus, daß der Arbeitgeber eben keinen Arbeitgeberanteil zur Krankenkasse zahlt.
Also gilt:
- Bruttolohn minus Lohnsteuer minus Pensionsrücklage (die eh nicht gebildet wird) minus Unfallversicherung gleich "gesetzliches Netto", das ausgezahlt wird.
- Gesetzliches Netto minus Krankenversicherung minus Pflegeversicherung gleich tatsächliches Netto, das man vergleichen kann.
Ist man als Beamter in der GKV, z.B. weil einen dank Vorerkrankungen keinen PKV haben will, muß man den vollen Beitrag zahlen, also Arbeitnehmer- und Arbeitgeberanteil.