Beiträge von plattyplus

    MrsPace schrieb:So, nun nach der Schilderung der Situation meine Fragen:



    • Beim Abitur wird es bei uns so gehandhabt, dass bereits das Tragen des Smartphones am Körper als Betrugsversuch gewertet wird und damit zu 0 NP führt. Die Schüler werden daher aufgefordert, das Smartphone auszuschalten, es in ihre Tasche zu packen und die Tasche vorne am Lehrerpult zu deponieren. Wäre ein solches Vorgehen rechtlich gesehen auch für "normale" Klausuren, Tests, etc. zulässig?
    • Ist es rechtlich zulässig bereits für den Haupttermin einer Klausur bzw. eines Test eine allgemeine Attestpflicht zu verhängen? Gehen wir davon aus, ein Schüler fehlt (entschuldigt mit Attest/ärtzlicher Bescheinigung) sowohl zum Haupttermin als auch zum Nachtermin einer Klausur. Darf ich dann 0 NP erteilen? Einen zweiten Nachtermin biete ich nicht an. Was mache ich, wenn ich vom Schüler am Ende des Halbjahres keine Noten habe?
    • Wie weise ich das Abspicken vom Nachbarn während der Klausur nach?
    • Einem Schüler wurde ein Plagiat nachgewiesen. Darf man in diesem Fall einen zeitweiligen Unterrichtsausschluss als Erziehungs- und Ordnungsmaßnahme verhängen und einen endgültigen Schulausschluss androhen? Falls ihm ein zweites Mal ein Plagiat nachgewiesen werden kann, darf man ihn dann tatsächlich von der Schule ausschließen?
    • Ist es möglich, solche Maßnahmen durch die Gesamtlehrerkonferenz beschließen zu lassen? Sie wären dann für alle Kollegen verbindlich.
    • Kann man Klassenleitungen dazu verpflichten, nur AU zu akzeptieren, die fristgerecht eingereicht wurden?
    • Soweit meine Fragen. Ich bedanke mich schon einmal im Voraus für's Lesen dieses "Romans" und für eure Hilfe.


    Moin,
    ich habe die Fragen einfach mal durchnummeriert, um die besser beantworten zu können.


    zu 1.: Ja, ist es. Ich würde das ganze Verfahren nur vorher mal "trocken" üben, damit die Schüler wissen, wie eine Klausurvorbereitung aussieht. Also alle Taschen vorne an die Wand (inkl. Handys darin), du als Lehrerin stellst die erste Reihe der Tische hin, damit die seitlichen Abstände passen, alle (und ich meine wirklich alle!) Tische werden durch die Schüler dahinter in Reihen aufgestellt. Zwischendrin bleiben keine unbenutzen Tische stehen, die dir den Durchgang versperren.


    zu 2.: Ich handhabe es immer so, daß meine Nachschreibtermine zu ganz blöden Zeiten angesetzt sind, bevorzugt abends zwischen 18.00-19.30 Uhr. Da die Schüler ab einem Alter von 16 Jahren einen Anspruch auf 12 Stunden Nachtruhe haben, paßt das. Am nächsten Morgen fängt der unterricht um 7.30 Uhr an. Da ich abends die Techniker in der Abendschule unterrichte, bin ich eh da. Aus der Nummer kommen sie dann auch nicht mehr raus. Das kündige ich entsprechend vor der Klausur auch an. Meistens haben die eingebildeten Kranken dann auch keinen Bock mehr sich von Doc. Holiday (wir haben echt einen Arzt hier mit übermäßig vielen Attesten) ein Attest zu holen. Wenn jemand wirklich krank ist, zieh ich das allerdings nicht in der Härte durch. Der schreibt dann mittags nach der 6. oder 8. Stunde direkt nach und nicht erst abends.


    zu 3.: Ich gebe meistens zwei oder gar drei verschiedene Versionen der klausur aus. Die Formeln und Aufgaben sind alle identisch bis auf eine Zahl an einer ganz bestimmten Stelle. Haben sie komischerweise das Ergebnis für die Klausur des Nebenmanns, ist der Beweis da.


    zu 4.: Ich glaub nicht. Bin aber noch nie soweit gekommen. Wenn der Nachschreiber abends rumnölt und ihn die Techniker einnorden "Junge, das hier nennt man Erziehung!" dann wirkt das mehr als alles, was ich sage.


    zu 5.: Keine Ahnung.


    zu 6.: Also ich akzeptiere AUs auch nach einer Woche noch, obwohl sie eigentlich spätestens nach 3 Tagen da sein müßten. Habe aber auch schon einen Kollegen zum SL geschleift, weil er rückwirkend fürs ganze Halbjahr AUs akzeptiert hat. Im November war Klausurtermin, der Schüler war unentschuldigt nicht da, ich habe eine 6 notiert. Ende Januar, eine Woche vor den Halbjahrszeugnissen, kam er dann mit einem Stapel AUs und besagter Kollege hat alle angenommen, so daß der Schüler am Ende 0 unentschuldigte Fehlstunden auf dem Zeugnis hatte. Mit dem Zeugnis ist er dann zusammen mit dem Ausbilder aus dem Betireb zu mir: Wie er bei mir denn unentschuldigt eine Klausur verpaßt und dafür eine 6 kassiert haben könne, wo er doch 0 unentschuldigte Fehlstunden auf dem Zeugnis stehen hatte.

    Es gab viele Maßnahmen, aber Ordnungsmaßnahmen wie Ausschluss bisher nicht. Das wird wohl der nächste Schritt sein müssen.

    Moin,


    habt ihr für das Kind auch schon einmal einen Termin beim Amtsarzt im Gesundheitsamt gemacht? Frage an den Amtsarzt: ist das Kind überhaupt in seinem Zustand schulfähig?
    Der wird dann wahrscheinlich aufgrund der Vorgeschichte den Schulpsychologischen Dienst des Kreises einschalten und ein entsprechendes Gutachten anfertigen lassen.


    Wenn dabei rauskommt, daß das Kind nicht schulfähig bzw. nur in einer Förderschule schulfähig ist, ist für Euch der Drops auch gelutscht. ;)


    Ok, so ein Sondertermin beim Amtsarzt wird bei uns mit 157,- € der Schule in Rechnung gestellt (Schulbudget), aber bei dem ganzen Theater würde ich das echt durchziehen.

    Na klar gibt es die bei uns. Du hast den Link doch selbst gepostet. APO-BK § 10 (4):


    "Das Berufskolleg informiert die Eltern gemäß § 50 Absatz 4SchulG in der Regel zehn Wochen vor der Zeugnisausgabe, wenn die Versetzung durch bis zu diesem Zeitpunkt erkennbare Leistungsschwächen gefährdet ist."

    Moin,


    du hast es schon genau gesagt: "zu diesem Zeitpunkt erkennbar". Klar bekommen die die Blauen Briefe regulär. Aber ist es erkennbar, wenn jemand von jetzt auf gleich die Mitarbeit komplett einstellt? Ich denke nicht. Entsprechend sind wir wieder aus der Frist raus, weil "in der Regel" ja soviel heißt wie "soll", aber nicht "muß" oder "darf nicht".


    Naja, ich mahne eh eher zu viele als zu wenige Schüler an.

    @Mikael:
    Ich kann dir nur sagen, wie es bei uns am BK aussieht: Wir haben in allen EDV-Räumen zusammen so ca. 450 Rechner, alle laufen mit Windows 7 oder 10 und Office 2016. Auf die neuen Rechner (Ersatzbeschaffungen) kommt durchgehend Windows 10. Dazu gibt es in einigen Räumen noch "Spezial-Software" wie z.B. Autodesk Inventor, Adobe Creative Suite cs6, OBD-Software (für Fahrzeug-Diagnose unserer KFZ-Lehrlinge), Siemens Simatic s7 (für SPS-Steuerungen), ...


    Die Verwaltung läuft über eine Windows 2016 Domain.


    Linux unterrichtet nur eine Kollegin. Die darf das System dann nur für ihren Unterricht von externen Festplatten booten.

    Mikael: Du kannst Dich aber auch nicht komplett aus der Lebensrealität der Schüler verabschieden. Es gibt halt Produkte, die im Alltagsleben der Schüler gewisse Standards einfach gesetzt haben. Windows ist z.B. ein quasi Industrie-Standard und eben nicht Linux.

    habe 20 Bewerbungen weggeschickt, 5 Einladungen zum Auswahlgespräch bekommen und nur Absagen bekommen.

    Nur mal zum Vergleich: Ich habe das Ref. gemacht und mich dann mit dem 2. StaEx in der Tasche beworben. Habe alle Bewerbungen noch gespeichert. Es waren insg. so an die 100 Bewerbungen und 20 Auswahlgespräche, bis es mit einer Stelle geklappt hat. Hab mich damals auf alle Stellenausschreibungen in NRW beworben.

    Naja,
    es ist so lange "dasselbe in grün", wie man ganz normale Briefe schreibt. Wir haben bei uns am BK durchgehend Office 2016 und wenn es dann darum geht in den Unterstufen den Leuten Word beizubringen, auf das die Ergebnisse für Projektdokumentationen auch wirklich druckreif sind, werden die Unterschiede schon deutlich, wenn es um die Automatik-Funktionen geht.


    Also automatisches Inhalts-, Abbildungs- und Quellenverzeichnis sowie die Verschickung als Serienbrief an mehrere Adressen, die man aus Outlook importiert...


    Kurzum: Wir hatten uns auch mal auf Linux und Open Source ausgerichtet, sind aber wieder zu Microsoft zurückgekehrt. Fängt schon damit an, daß die CAD-Software Windows voraussetzt und die Ausbildungsbetriebe angefragt haben, ob wir nicht wieder MS Office machen könnten, weil das auch im Betrieb eingesetzt wird.

    Ok, mein Fehler.


    Ich war von der APO BK und nicht von der APO SI ausgegangen und dort gibt es eben keine Frist für die Blauen Briefe.
    --> https://www.schulministerium.n…lrecht/APOen/BK/APOBK.PDF


    Wobei wir schon die Blauen Briefe rund um Ostern raushauen, also so grob paßt das mit den 10 Wochen. Allerdings habe ich und auch meine Kollegen in den vergangenen Jahren feststellen müssen, daß es immer wieder Schüler gibt, die nach dem Termin für die Briefe die Mitarbeit komplett einstellen. Die sagten es mir während der Pausenaufsicht dann sogar ins Gesicht, daß wir sie ja jetzt versetzen müßten, wo sie keinen Brief bekommen haben.


    Seitdem werden bei uns generell alle Schüler angemahnt, die bei sofortiger Einstellung der Mitarbeit auf kompletter Linie noch eine 5 auf dem Zeugnis bekommen könnten. In Fächern, in denen 2 Klassenarbeiten im Schuljahr geschrieben werden, mahne ich alle Schüler an, die 3- oder schlechter stehen. Bei Fächern mit 4 Klassenarbeitn sind es Schüler mit der Note 4+ oder schlechter. Das machen wir, um im Fall der Fälle nicht doch einen Schüler wegen eines Formfehlers versetzen zu müssen.


    Wie gesagt, in meiner Klasse in diesem Jahr gab es entsprechend nur einen Schüler, der keinen Brief bekommen hat.


    Valerianus: Meine Schüler sind üblicherweise 16-18 Jahre alt. Da müssen wir noch die Eltern informieren, zumindest bei den Vollzeit-Klassen. Bei den Azubis ist das natürlich überflüssig, weil die ja automatisch ins nächste Ausbildungsjahr rücken und nicht von uns versetzt werden.

    Weil es für Beamte eigene Arbeitsschutzverordnungen gibt:
    recht.nrw.de/lmi/owa/br_bes_te…hoben=N&keyword=azvo#det0

    Moin,
    klar gibt es diese Arbeitsschutzverordnung. Sie gilt auch für Beamte in NRW und regelt eine minimale Ruhezeit von 11 Stunden (§5) und eine maximale tägliche Arbeitszeit von 10 Stunden (§2, Abs. 5).
    Aber diese Regelung gilt nicht für verbeamtete Lehrer gemaß §1, Abs. 2, Satz 3! :daumenrunter:
    Somit bleibt nur noch die Europa-Richtlinie, die jedoch nie in Deutschland umgesetzt wurde, obwohl die Frist dafür schon lange abgelaufen ist.
    --> http://ec.europa.eu/social/mai…6&intPageId=205&langId=de


    Müßte ich jetzt also erst das Land NRW vorm EuGH verklagen, daß sie das nicht umgesetzt haben?


    Das Land beruft sich halt auf Artikel 17 der Richtlinie. Demnach legen wir als Lehrer unsere Arbeitszeit halt überwiegend selber fest. Man könne schließlich niemandem von uns verbieten auch morgens um 3 Uhr Klausuren zu korrigieren, wenn es ihm beliebt.
    Der Gedanke daran, daß man selbst mit den normalen Dienstplänen ohne die Vor- und Nacharbeit zuhause bereits die Arbeitsschutzminima, die für Angestellte gelten, überschreitet, ist den Politikern wohl noch nicht gekommen.


    Oder anders: Wie viele Lehrer gibt es hier, die von 7.30 Uhr morgens bis 21 Uhr abends eingesetzt werden können?

    Beziehst du dich mit dieser Aussage konkret auf NRW, plattyplus?

    Ja, ich beziehe mich auf die konkrete Situation in NRW an Berufskollegs. Wir müssen zwar warnen, aber es gibt gemäß Schulgesetz §50 keine Frist, es muß nur vorher geschehen. Unsere Schulleitung hat mir dies auf Rückfrage vor einigen Wochen bestätigt.




    Zitat

    In Brandenburg nennt unser Schulgesetz eine Frist, die deutlich vor den Zeugnissen liegt. Wenn in meiner letzten Arbeit aus dieser Woche (noch vor Notenschluss), nun einer meiner Pappenheimer auf 5 fallen würde, hätte ICH ein Problem, obwohl die Note seiner Leistung entspricht.

    Um Dein Problem zu vermeiden, sind wir im Kollegium dazu übergegangen eher zu viele als zu wenige Blaue Briefe zu verschicken. Konkret bekommt bei mir jeder einen Blauen Brief, der, wenn er die Mitarbeit sofort komplett einstellen würde (SoMi = null + Klausur = leerer Zettel), noch in der Lage ist auf eine 5 abzurutschen. Das hat dann zur Folge, daß in manchen Fächern auch Schüler, die 3- stehen einen Brief bekommen.
    Da meine Kollegen das ähnlich handhaben, gehen entsprechend viele Briefe raus. So gab es in diesem Jahr in meiner Klasse z.B. nur einen Schüler, der keinen Brief bekommen hat.


    Selbst wenn die Leistungen nicht angemahnt wurden, sind sie trotzdem versetzungswirksam. Durch den fehlenden Brief wird nur eine mangelhafte Leistung bei der Versetzung nicht berücksichtigt. Bsp.: Es wurden zwei 5er angemahnt, am Ende stehen aber vier 5er auf dem Zeugnis. Von den beiden nicht angemahnten 5ern ist nur eine nicht versetzungswirksam. Somit bleiben drei 5er übrig und der Schüler wird nicht versetzt und hat auch keine Möglichkeit der Nachprüfung.

    Moin,
    klar muß sie durch einen "Blauen Brief" vorgewarnt werden, damit die 5 versetzungswirksam werden kann. Aber nirgendwo im Gesetz steht wann diese Vorwarnung zu erfolgen hat. Rein rechtlich könnte man der Schülerin also noch am Donnerstag den 13.07.2017 einen "Blauen Zustellen" und sie damit vorwarnen und am Freitag den 14.07.2017 dann das Zeugnis mit den 5ern ausstelen. Die wären dann versetzungswirksam. Das das keinen Sinn macht, weil sie sich natürlich zwischen Vorwarnungung und Zeugnis nicht mehr verbessern kann, ist klar. Aber rein rechtlich ist es möglich.

    Friesin, wir sind uns sicherlich einig, dass dieses Szenario eher theoretischer Natur ist

    Also in den letzten 4 Jahren war das zweimal nicht nur ein theoretisches sondern ein ganz praktisches Szenario. ich wollte nämlich etwas weiter weg (Australien) und da macht es wenig Sinn nur für 2 Wochen ans andere Ende der Welt zu fliegen. Waren aber auch die einzigen beiden Urlaubsreisen. Kurzurlaube in Europa habe ich dann keine mehr gemacht.


    Bin am ersten Ferientag abgeflogen und nach 5,5 Wochen, am letzten Tag vor der Präsenzphase in der letzten Woche der Sommerferien wieder in D gelandet. Die Flüge habe ich frühestmöglich, also 11 Monate vor Abflug gebucht.


    Wenn ihr also von frühzeitiger Terminierung sprecht und mich auch noch in den ersten Ferientagen für Konferenzen haben wollt, müßtet ihr jetzt schon die Termin für Sommer 2019 ankündigen. Nur mal so, damit wir uns richtig verstehen, was "frühzeitig" heißt.

    aber Abordnung über ein Schuljahr hinaus ist zustimmungspflichtig!!!

    Ich brauche aber den Gesetzestext dazu. Unser Personalrat sagt das zwar auch, kann mir aber auch das Gesetz dazu nicht nennen.


    Im Netz habe ich lediglich das hier gefunden:


    (4) Die Abordnung zu einem anderen Dienstherrn bedarf derZustimmung der Beamtin oder des Beamten. Abweichend von Satz 1 ist dieAbordnung auch ohne Zustimmung der Beamtin oder des Beamten zulässig, wenn dieneue Tätigkeit einem Amt mit demselben Endgrundgehalt auch einer gleichwertigenoder anderen Laufbahn entspricht und die Abordnung die Dauer von fünf Jahrennicht übersteigt.
    Quelle: https://recht.nrw.de/lmi/owa/b…ufgehoben=N&det_id=386070


    @chilipaprika:
    Der von Dir eingefügte Link zum Schullexikon besagt, daß der Personalrat ein Mitbestimmungsrecht hat, er besagt aber nicht, daß ich als Betroffener mich wehren kann. Der Personalrat ist bei uns aber ein Papiertiger.

    Moin,


    ich habe mich hier angemeldet, weil ich von meiner Einsatzplanung so langsam den Kaffee auf habe. Konkret sieht mein Stundenplan so aus, daß ich zweimal in der Woche von morgens 7.30 Uhr bis abends 21.00 Uhr unterrichten darf. Wir haben bei uns am Berufskolleg noch die Fachschule (für Techniker) abends. Außerdem werde ich wiederholt für einzelne Stunden zur Nachbarschule abgeordnet.


    Gespräche mit Schulleitung und Personalrat sind erfolglos. Als männlichem Single können sie einem wohl allen Scheiß reindrücken, den Eltern nicht haben wollen.


    Ok, dank des Abendeinsatzes habe ich eine 4-Tage Woche, aber wenn ich da z.B. dienstags an meinen Stundenplan denke: Morgens 7.30-9.00 Uhr und dann nochmal 17.45-21.00 Uhr, mit entsprechend 8.45 Stunden Pause dazwischen oder donnerstags 12 Stunden (8 Schulstunden morgens, 4 abends) und dann hinten drauf nochmal 8 Schulstunden morgens am Freitag, frage ich mich schon, wann wie und wo ich da rechtlich mal ansetzen kann. Gerade der Freitag, also der Tag nach dem Abendschuleinsatz, tut richtig weh. So ist es mir schon passiert, daß ich vor den Schülern am besagten Tag auf dem Pult eingepennt bin.


    Dienstags zwischen den Einsätzen heimzufahren ist auch keine Option, da ich über 100km weit vom Einsatzort weg wohne.


    In den letzten Jahren habe ich die Klappe gehalten, ich war ja noch in der Probezeit, aber damit ist es jetzt vorbei. Was mich zudem noch mehr auf die Palme bringt ist, daß das Kollegium Friede-Freude-Eierkuchen spielt, sie haben ja alle super Stundenpläne, also auch eine 4-Tage Woche ausschließlich mit Vormittagseinsätzen, erst zur 3. Stunde kommen, weil man den Nachwuchs ja noch zum Kindergarten bringen muß usw. usw. ...


    Also, welche rechtlichen Möglichkeiten habe ich, mich zu wehren?


    Wo finde ich im Gesetz:

    • maximale Dauer der Zwangsabordnung? --> Landesbeamtengesetz NRW §29 Abs. 3 --> maximal 5 Jahre ohne Einwilligung?
    • maximale tägliche Einsatzdauer? 9 Zeitstunden = 12 Schulstunden gemäß EU-Arbeitszeit-Richtlinie2003/88/EG?
    • minimale Ruhezeit? 11 Stunden?


    Außerdem haben die beiden Schulen, in denen ich tätig bin, noch unterschiedliche Ferientermine (bewegliche Ferientage). Nachdem mir der Schulleiter zugesagt hatte mich im kommenden Jahr nicht wieder abzuordnen (was er nun doch getan hat), habe ich Urlaub gebucht. Von wem muß ich mir jetzt den Schadenersatz holen, weil ich dank der Abordnung den Urlaub nicht antreten kann? Während alle anderen Kollegen eine Woche in Urlaub sind, muß ich mittendrin drei Stunden unterrichten.

Werbung