Die Arbeitszeitregelung wäre im Schulbetrieb auch in der Form nicht immer umsetzbar - selbst wenn sie dort Gültigkeit besäße.
Man denke alleine an die Studien- und Klassenfahrten.
Moin,
warum soll das "nicht umsetzbar" sein? Nicht umsetzbar gibt es nicht. Will sagen: Dann müssen die Klassenfahrten eben so gestrickt werden, daß die Arbeitszeitregelungen eingehalten werden können. Klar würde das dann im Fall der Fälle bedeuten, daß man eine Klasse auf mehrtägiger Klassenfahrt nicht mit zwei Kollegen (von wegen männlich/weiblich) sondern mit insg. sechs Kollegen begleiten muß, weil die sich im 3-Schicht-Betrieb abwechseln müssen.
Wenn es wirklich gewollt ist, wäre das die Lösung.
Und ja, klar gilt für verbeamtete Lehrer das Arbeitszeitgesetz nicht, was aber gilt die die Europäische Arbeitszeitrichtlinie (2003/88/EG), die in Deutschland auch schon lange für alle Beamte hätte umgesetzt werden müssen. Da die Umsetzungsfrist in nationales Recht schon lange abgelaufen ist, muß auf direkter Grundlage der Arbeitszeitrichtlinie geklagt werden.
--> http://ec.europa.eu/social/main.js…d=205&langId=de
Nur mal zu den Grundzügen:
- maximale wöchentliche Arbeitszeit von 48 Stunden
- tägliche Ruhezeit von mindestens 11 Stunden am Stück (= Nachtruhe)
- Ruhepause während der Schicht, wenn die tägliche Arbeitszeit 6 Stunden überschreitet
- einen kompletten Ruhetag / Woche
So, wer verklagt jetzt das Land NRW vor dem Europäischen Gerichtshof auf Umsetzung der Richtlinie? 