Beiträge von plattyplus

    Also ehrlich ... ich habe auch schon Leute angeschnauzt, die meinten, Schüler von mir blöd von der Seite anmachen zu müssen. Da meinte z. B. mal jemand sich im Zug über den Geräuschpegel aufregen zu müssen. Dumm nur, dass der komplette Waggon für Klassen unserer Schule reserviert war - da soll der sich doch bitte woanders hinsetzen und die Klappe halten.

    Ich ging eher davon aus, daß meine Schüler die sind, die eine verdammt große Klappe haben und ggf. mit den Folgen klarkommen müssen.


    wo zum Teufel in NRW lebst du? Ich hab ewig im Essener Norden gewohnt (die zwielichtige Ecke) und selbst da zieht niemand ein Messer weil du ihm sagst, dass er sich verziehen soll.

    Und ich habe schon einen Azubi zu Grabe tragen dürfen, weil der eine am Wochenende den anderen umgebracht hat. Beide in einer Klasse und in einem Ausbildungsbetrieb. Da war ich allerdings "nur" normaler Lehrer in der Klasse im Nebenfach und nicht Klassenlehrer.

    Bei meiner Lehrprobe zur Lebenszeitverbeamtung war das auch ganz toll, als da auf einmal ein Schüler aufstand, quer durch den ganzen Raum ging, seinem Mitschüler eine scheuerte ohne jegliche Vorankündigung und wieder auf seinen Platz wanderte, als wenn nichts gewesen wäre. Bei der Nachbesprechung hieß es nur, daß ich überreagiert hätte, so wie ich den Typen im Kasernenton danach zusammengefaltet habe. :(

    Ich hab Verständnis für "Eigenschutz vor Fremdschschutz", aber einfach weggucken? Dein Ernst?

    Denk es mal vom Ende her.
    Du greifst ein und der Angreifer zieht ein Messer oder, nicht ganz so schlimm, Pfefferspray.

    Sorry, aber da ist es mir echt lieber es bleibt bei der Backpfeife und dann ist die Sache durch. Und ja, ich durfte schon einmal in einen Pistolenlauf blicken. Da hört der Spaß dann echt auf und da haben auch Eure Latrinenparolen keinen Platz. Bringt ja nichts, wenn man eingreift und am Ende geht es nicht nur mir sondern auch meinem Schüler sehr viel schlechter als wenn es bei der Backpfeife geblieben wäre.

    Oder meint ihr etwa, daß ihr gegen einen 20jährigen trainierten Schläger auch nur den Hauch einer Chance habt? Die Polizei rufen ist eine andere Sache. Aber die sind bei uns in der Gegend auch erst nach 30 Minuten da. Dann ist der Drops schon lange gelutscht. Was macht ihr bis dahin?

    --> Lieber eine Backpfeife kassiert und überlebt, als eingeschritten und am Ende tot (sowohl der Schüler als auch ich).

    Ich seh das halt so ähnlich wie bei einer Geiselnahme: Wenn ich keine Chance habe, versuche ich es nicht, weil ich die Situation dann nur noch schlimmer mache. Da sagt ja selbst die Polizei, daß man sich tunlichst nicht wehren soll.
    --> http://www.planet-wissen.de/gesellschaft/v…mbesten100.html

    Wenn ich aber eh keine Chance habe aus der Situation rauszukommen durch Deeskalierung oder Flucht, dann Angriff mit voller Härte. Und beten, daß das reicht, um den Typen mir gegenüber zu beeindrucken. Da darf ich selber dann aber nicht ans "Morgen" denken. Da könnte es nämlich passieren, daß es für mich kein "Morgen" mehr gibt.
    Oder anders: Ich war mal mit meiner Freundin in der Großstadt unterwegs, als ein Bulli mit 6 Kerlen anhielt und einer nach dem Weg zum nächsten Puff fragte. Von hinten kam nur ein Spruch "laßt uns doch die Kleine nehmen". Gegen die 6 hätte ich keine Chance gehabt. Flüchten geht auch nicht, die sind mit dem Auto einfach schneller. Da kam bei mir nur noch der Gedanke: "Gegen 6 hast keine Chance, aber der Erste der sie anrührt, den machst platt!" Da gab es dann für mich kein Morgen mehr.

    Wir haben inzwischen 2 sehr große Filtermaschinen stehen, die für den Büroeinsatz ausgelegt sind und schnell durchlaufen.

    Wir haben bei uns so eine 6L "Kaffeemaschine" mit Zapfhahn für die Gastronomie im Einsatz. Bei den Vollautomaten könnte ich mir vorstellen, daß die einfach zu langsam sind. Kaffee ist bei uns ja ein Stoßgeschäft. Also in 5-10 Minuten muß eine große Menge raus, die Pause dauert ja nur 15 Minuten. Kontinuierlich geht jedenfalls anders.

    Das Saubermachen und etwaige Reparaturkosten sind da dann nur Punkt 2 und 3 in der Überlegung.

    Mit so ner Argumentation müsste ich ja auch wegschauen, wenn ein übel gelaunter Mensch im Zug meinen Schülern ne Backpfeife verpasst oder bedroht.

    Naja,
    ich würde dann im Fall der Fälle bei einer Backpfeife aber auch eher wegschauen, wenn ich ehrlich sein darf. Wenn es dabei bleibt, ist es nämlich noch glimpflich ausgegangen. Bringt ja nichts, wenn man dann die Situation eskaliert und feststellen muß, daß der andere doch stärker bzw. den Straßenkampf gewohnt ist.

    Ich würde jedenfalls bei sowas immer davon ausgehen, daß mein Gegenüber ein Messer dabei hat und das auch zieht! Also wenn schon Erziehung, dann gleich mit dem ganz großen Hammer, den ich leider nicht in der Tasche habe.
    --> Denkt die Situation immer vom Ende her, wenn ihr es Euch erlauben könnt. Wenn ihr es euch nicht erlauben könnt der Konfrontation aus dem Weg zu gehen, dann sofort mit maximalem Einsatz rangehen und hoffen, daß das Überraschungsmoment reicht.

    Aha. Und haben die Kollegen, die in der SK dafür gestimmt haben, auch schon Angebote eingeholt? Oder überlassen sie das dir?

    Na,
    die Klassenpflegschaft aller Parallelklassen hat getagt und da wurde das alles wohl eingetütet. Ich war nicht da, weil ich abends parallel Abendschule hatte und der Unterricht nicht ausfallen sollte.

    So habe ich dann nur den Zielort erfahren und die Dauer sowie die maximalen Kosten. Das wars. Mit diesen wenigen Informationen baue ich derweil das Programm zusammen und bereite mich jetzt schon darauf vor, daß es wohl Ärger geben wird, meine Vorstellungen und die meiner Klasse dann doch etwas von den Vorstellungen der Kollegen abweichen.

    Oder anders: Wenn das Ziel eine deutsche Großstadt ist, dann erwarte ich und auch die Schüler, daß es auch wirklich in diese Großstadt geht und nicht 30km querab in die Pampa. Wie ich rückwirkend feststellen mußte, fahren die anderen Klassen wohl irgendwo auf den Bauernhof. Aber dafür brauch ich nicht knapp 300km weit weg fahren.

    Meine Ansage war nur: Egal wo wir unterkommen, hauptsache wir haben eine S- oder U-Bahn Station direkt vor der Tür, um da vor Ort vorwärts zu kommen. :top:

    DIe besagten Pullen haben meine Kollegin und ich übrigens eingesammelt und der Schulleitung übergeben, die soll gucken wie sie das jetzt unter die ELtern kriegt

    Ich hätte den ganzen Alkohol vor Ort durch die Schüler in den Ausguß oder draußen auf den Rasen auskippen lassen. Damit wäre für mich der erste Anschiß durch. Man muß ja noch Steigerungspotential haben.

    Zumal du ja selber sagtest:

    Keiner der Schüler war betrunken, im Gegenteil, sie waren erschrocken, dass sich das so schnell in die Extreme entwickelt hatte mit dem Flaschenkauf

    Wir dürfen nicht mal mehr in der Pause mit Sekt anstoßen, wenn jemand Geburtstag hat, ist ja Arbeitszeit.

    Bei mir wars beim 2. Staatsexamen ähnlich. Nach bestandener UPP saßen wir Freitag nachmittags gegen 16 Uhr mit den Kollegen und dem einen Seminarleiter, den ich mit in der Prüfung hatte, im Lehrerzimmer und haben angestoßen, als die Schulleiterin reinkam. Das gab nen Anschiß... von wegen Alkohol auf dem Schulgelände. :pfeifen:
    Auch wenn da gar kein Schüler dabei war oder uns auch nur gesehen hat.

    Das wird situativ vereinbart.

    Bei uns in NRW steht im Schulgesetz §54, Absatz 5: "Der Verkauf, der Ausschank und der Genuss alkoholischer Getränke im Zusammenhang mit schulischen Veranstaltungen sind auf dem Schulgrundstück sowie außerhalb des Schulgrundstücks untersagt. Über Ausnahmen von Satz 1 entscheidet die Schulkonferenz, die bei ihrer Entscheidung insbesondere die Vorbildwirkung zu berücksichtigen hat. Für branntweinhaltige Getränke und sonstige Rauschmittel ist keine Ausnahme möglich."

    Also müßten wir demnächst Klassenfahrten fakultativ und in den Schulferien anbieten, um rein rechtlich aus der Nummer rauszukommen. :sterne:

    das heißt aber nicht, dass du im Bordell Kondome bereitstellen musst.

    Ich dachte jetzt auch eher daran, daß mich das Gesetz zwingt die da rauszuholen. Wobei ich das garantiert nicht machen würde. Da kassiere ich dann doch eh nur einen Satz Blaue Augen und liege in der Ecke, sollte ich das versuchen.

    @lamaison2:
    Diese Regelungen sind von Bundesland zu Bundesland verschieden. In NRW gilt ein totales Alkoholverbot im schulischen Umfeld. Die Schulkonferenz kann aber einzelne Ausnahmen definieren. Diese Ausnahmen müssen aber wirklich Einzelfälle sein. So regelt z.B. unsere Schulkonferenz jedes Jahr neu, daß bei der Verabschiedung der Schüler die Schüler und Lehrer (denen wär es sonst auch verboten) mit Sekt anstoßen können.

    Ich frage mich gerade, was der Gesetzgeber bei 25jährigen Berufsschülern vorsieht, sollten sie sich nach dem von Dir genannten nicht genehmigten Kneipenbesuch noch in einem Bordell wiederfinden? Prostitution ist in Deutschland ja vor einigen Jahren legalisiert worden. Hänge ich als Aufsichtspflichtiger dann auch wieder voll drin?

    Gibt es doch...§5 AZVO regelt in NRW

    In §1, Abs. II, Satz 3 AZVO steht aber, daß diese Regelung nicht für Lehrer an öffentlichen Schulen gilt. Für uns gibt es kein Arbeitszeitgesetz. Da muß man sich schon auf die EU-Vorschriften berufen, die das Land NRW nicht in Landesrecht umgesetzt hat, obwohl die Frist dafür schon lange abgelaufen ist. Anders wäre so eine Klassenfahrt ja auch nicht durchführbar. Allein schon, wenn ich daran denke, daß ich als Lehrer in regelmäßigen Abständen noch die Nachtruhe kontrollieren soll.

    Total abwegig sowas. Oder man müßte gleich mit dem dreifachen Personal losfahren, um die Schüler im Schichtbetrieb bewachen zu können. ;)
    Und in jeder Schicht bitte eine weibliche Aufsichtsperson, auch wenn gar keine Schülerinnen in der Klasse sind... :sterne:

    Warum der Gesetzgeber so entscheidet, dürfte einleuchten.

    Manchmal habe ich das Gefühl, daß der Gesetzgeber so entscheidet, weil alle bei der Einbringung der Gesetzesvorlagen an die "normale Schule" denken, also nur vormittags und nur Klasse 1-10.

    Wenn ich da an diese Alkohol-Geschichte denke und dann im Extremfall an die Abendschule, merkt jeder, daß das nicht paßt. Da ist bei mir der jüngste "Schüler" derzeit 25 Jahre alt. Ähnliches gilt für die Arbeitszeiten von Lehrern. Warum gibt es für uns keine gesetzlich geregelten Ruhezeiten? Doch wahrscheinlich nur, weil alle denken, daß Lehrer nur morgens bis nachmittags arbeiten und sich das Problem gar nicht stellt. Das, wie bei mir, Abendschule bis 21 Uhr angesagt ist und man im Extremfall am nächsten Morgen um 7.30 Uhr wieder da sein muß, sowas kann sich der Gesetzgeber nicht vorstellen. Unterrichtstermine kann man sich ja nicht aussuchen im Gegensatz zu den Terminen, an denen man Klausuren korrigiert.


    Als Klassenlehrer oder Tutor MUSS man in NRW fahren

    So siehts bei mir aus. Zudem hat die Schulkonferenz auch mal gleich das Ziel vorgegeben und einen groben Zeitrahmen abgesteckt.

    Und im Zweifel werden die Eltern der betroffenen Schüler sehr schnell mit den Anwälten bei euch auftauchen, trotz "stillheimlicher Vereinbarungen" oder "pädagogischer Ausnahmen". Und dann heißt es: Strafantrag, Zivilklage und evt. natürlich disziplinarische Maßnahmen durch den Dienstherrn.

    Moin,

    die brauchen gar nicht "mit den Anwälten" zu kommen, die sind es z.T. selber und ich hatte im letzten Jahr schon genug Theater, weil ich angeblich die Fehlstunden auf dem Zeugnis falsch abgerechnet hätte. Entsprechend verfaßte anwaltliche Schreiben bauen dann ja gleich eine Drohkulisse auf.

    @Miss Jones:

    Klar werde ich es nicht vermeiden können. Ich suche nur gerade einen Weg rechtlich für mich das so halbwegs glatt zu bekommen. :angst:
    Rein pädagogisch bin ich da bei dir: "solange es im Rahmen bleibt". Das ein Verbot eher dazu führt, daß es noch schlimmer wird, ist mir auch klar.


    Wir waren ja auch nicht anders. Das erste Mal habe ich damals direkt am Tag der Konfirmation von meinen Eltern einen Einlauf bekommen. Morgens erzählen sie einem "jetzt gehörst zu den Großen" und nachmittags war das Sektglas dann ein Problem. :autsch:
    Bei unserer Oberstufen-Abschlußfahrt nach Schweden sind wir sogar noch drei Schritte weitergegangen und haben den Alkohol in Würstchendosen umgefüllt. Ein Mitschüler hatte eine Maschine, um Dosen wieder mit neuem Deckel zuzubördeln. Wenn der Zoll damals den Bus gefilzt hätte.... :pfeifen:
    Als die Kinder der Gasteltern (wir waren dort in Familien untergebracht) mitbekommen haben, daß einer von uns schon 20 Jahre alt war, haben sie den jeden Tag mit einer Bestellliste in den Alkohol-Laden geschickt. Dort gilt für sowas ja "ab 20".
    Beim Mittagessen in der Kantine der dortigen Berufsschule hat einer einen Flachmann mit Stroh-Rum rausgeholt.

    Was ich aber sagen muß: Unsere Lehrer haben bei der Tour abends selber demonstrativ zum Bier gegriffen, der Alkoholkonsum war insg. echt nicht ohne, aber wir hatten nicht eine Schnappsleiche überm Zaun hängen auf der ganzen Tour! :)

    Moin,
    sagt mal, wie handhabt Ihr das mit Alkohol auf Klassenfahrten?

    Ich werde wohl im nächsten Jahr an einer mehrtägigen Klassenfahrt teilnehmen dürfen/müssen. Meine Schüler werden dann bis auf eine Ausnahme volljährig sein. Es ist absehbar, daß der eine Schüler, der dann noch nicht volljährig ist, dann nicht mehr Schüler bei mir sein wird. Dann wären alle volljährig.

    Laut Schulgesetz NRW muß ich den Alkoholkonsum auf Klassenfahrten komplett unterbinden, sogar wenn die Schüler volljährig sind und es "nur" um Bier und Sekt geht. In den Handreichungen steht aber auch, daß es Ausnahmegenehmigungen durch die Schulkonferenz geben kann. In diesem Zusammenhang wird als Beispiel eine Weinprobe bei der Besichtigung eines Weinbaubetriebs genannt. Bei einer Brauereibesichtigung dürfte der Bierkonsum dann wohl auch genehmigungsfähig sein?

    Aber mal ganz ab von der Gesetzeslage: Das bringt doch alles nichts. Wenn ich da jetzt ganz harte Kante fahre, hauen sich die Schüler heimlich doch erst recht die Birne zu. Was verboten ist, wird erst recht gemacht. Da wäre es mir vom pädagogischen Standpunkt her lieber, wenn ich die Alkoholkonsum mitbekomme und entsprechend eingreifen kann, wenn es abdriftet. Das bedeutet natürlich im Umkehrschluß, daß ich es vorab nicht verbieten kann. Aber wie sollen sie den Umgang mit Alkohol denn sonst lernen?

    Bei Schülern, die mehrere KA versäumt haben, sprechen wir Kollegen uns ab, wer zuerst "darf".

    Wieso? Für Nachschriebtermine gilt doch die Regel, daß maximal eine Arbeit/Tag geschrieben werden darf, nicht. Also wenn man bei den ganz großen Spezialisten den Hammer rausholt, wären 4 Klassenarbeiten an einem Tag hintereinander weg (je 90 Minuten) möglich.

    Wenn unsere Azubis ihre theoretische Lehrabschluß-Prüfung machen, ist das ja auch nichts anderes. Alle Prüfungen direkt hintereinander weg mit 15 Minuten Pausen zwischendrin. Das ihr für die Attestpflicht noch eine Klassenkonferenz benötigt, ist mir rätselhaft. Bei uns besteht bei Klassenarbeitsterminen per Gesetz für alle immer "Attestpflicht". Wobei es nicht unbedingt ein Attest sein muß, weil die Ärzte inzw. Geld dafür nehmen. Die Krankschreibung, die normale Arbeitnehmer bekommen (gelber Schein), reicht auch.

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