Beiträge von plattyplus

    nur um die Mehrarbeit einer Nachschreibklausur zu vermeiden, dann schieße ich mir schon vom Korrekturaufwand her mit der Schrotflinte ins Knie.

    Wenn laut Bildungsgang-Beschluß nun einmal 3 oder 4 Klausuren zu schreiben sind, wo die APO nur minimal 2 Klausuren vorsieht, würde ich entsprechend mehr Klausuren stellen. Gibt ja Kollegen die ein Fach in einer Klasse 4- oder gar 6-stündig unterrichten. Die sind dann inder Luxus-Situation, daß sie auch mal eine Klausur weglassen können.

    Aber wie gesagt, bei mir im Unterricht ergibt sich das eh nie, weil ich überall so wenige Stunden habe, daß nirgendwo mehr als 2 Klausuren fällig sind. Ich arbeite da schon am Minimum und habe genug damit zutun den Stoff in den paar Stunden zwischen den Klausuren durchzubekommen. Bei mir ist eher blöd, daß bei manchen Klausuren nicht die Gauß'sche Normalverteilung bei rauskommt sondern genau das Invertierte davon. Also reichlich 1er und 2er sowie 5er und 6er und der Mittelbau fehlt. :stumm:

    KFZ-Haftpflichtvesicherungsbedingungen

    Das Blöde dabei: Die Haftpflicht zahlt für Schäden, die du selber verursachst. Dann natürlich für alle Schäden. Das Problem, so könnte ich es mir zumindest vorstellen, tritt auf, wenn ein anderer Verkehrsteilnehmer den Unfall verursacht, der selber keine Haftpflichtversicherung hat. Dann ist erst einmal der andere Verkehrsteilnehmer selber dran. Da bei ihm aber nichts zu holen sein wird, wer kann schon die lebenslange Invalidenrente für mehrere Personen bezahlen, könnten sie sich an dich als Fahrerin wenden.

    Ist aber auch nur Halbwissen von mir. Da ich auf das ganze Theater keinen Bock habe, mache ich das Faß bei meinen Fahrten erst gar nicht auf.

    Ich kenne die ApoBK nicht, aber in der APOWBK und, so weit ich weiß auch in der APOGOSt, ist klar geregelt, wie viele Klausuren geschrieben werden müssen:

    Da steht doch "zwei Klausuren pro Semester". Also wenn eigentlich drei oder gar vier Klausuren angesetzt sind, kann ich so lange auf weitere Leistungsnachweise verzichten, bis ich das Minimum von zwei Klausuren erreicht habe. ;)

    Gerade am Anfang (erstes Lehrjahr) bin ich dafür bei Schülern, die große "Schluris" sind bzw. die Prüfung vermeintlich nicht bestehen werden, keine Milde walten zu lassen.

    Ich rede von den Vollzeitschülern. Bei den Azubis haben wir eh keine Handhabe. Die können in der Berufsschule in allen Fächern eine 6 bekommen. Wenn sie die Zwischen- und Lehrabschlußprüfung bei der IHK oder Handwerkskammer bestehen, bekommen sie ihren Facharbeiter- oder Gesellenbrief. Zwar haben sie dann keine abgeschlossene Berufsschul-Ausbildung und können entsprechend weder den Meister machen noch die Techniker-Schule besuchen, aber die 3,5 Jahre Lehre sind uns sicher.

    Wie viele schriftliche Leistungen ausreichen? Ich meine mich dunkel zu erinnern, daß 2 pro Halbjahr ausreichen, wenn entsprechend mehr geplant sind. Da ich aber in allen Klassen eh nur 1-2 Klausuren habe (bei entsprechend vielen Klassen), habe ich mich damit nie weiter befaßt.

    In anderen Worten: wir müssen.

    Nicht ganz,

    wir müssen nur ausreichend schriftliche Leistungen haben, um daraus eine Zeugnisnote bilden zu können. Also wenn ein Kollege viele Stunden in einer Klasse hat und entsprechend vier Klausuren pro Halbjahr schreiben läßt, kann er gut auf eine Klausur verzichten. Blöd wird es, wenn man in einer Klasse eh nur eine oder zwei Klausuren hat. Dann kann man sich nicht mehr darauf berufen, daß die übrigen schriftlichen Leistungen ausreichen, um die Zeugnisnote zu begründen.

    Manche Kollegen sind da allerdings richtig abgekocht. Schließlich steht nirgendwo im Gesetz wann der Nachschreibtermin stattzufinden hat und ob er vorab angekündigt werden muß. Die warten dann damit einfach so lange zu, bis der Schüler an irgendeinem Tag mal unentschuldigt gefehlt hat im Schuljahr, was bei unserem Klientel durchweg der Fall ist. Irgendwo haben die alle Lücken. Dann bekommen die Schüler eine 6, weil sie natürlich genau an diesem Tag hätten die Klausur nachschreiben sollen.

    Diese Schiene ist in meinen Augen dann aber doch extrem hart.

    Ich habe wirklich keine Ahnung: was genau blüht mir denn, wenn ich einen Schüler mitnehme und es passiert was? Sagen wir mal, ich hab nicht aufgepasst und bin also schuld. Und mein mitfahrender Schüler ist verletzt. Und dann? Muss ich Schmerzensgeld zahlen?

    Edit: 700 km an einem Tag zu fahren würde ich allerdings nicht machen. Das finde ich wirklich zu viel.

    So wie ich das lese, geht es doch darum, ob du einen Insassen-Unfall-Versichrung mit Deckungssumme im mehrstelligen Millionen-Bereich hast. Ich habe das Problem bei uns auch immer, weil die Schüler von sich aus Fahrgemeinschaften bilden wollen und ich als Klassenlehrer das dann ablehnen muß.

    Mit den 700km hätte ich kein Problem, auch wenn ich an dem Tag noch über eine Messe pilgern müßte. Da liegt bei knapp 1.000km + Messebesuch mein persönliches Limit. Bin aber auch Langstrecken-Fahrten gewohnt.

    Zitat aus Wikipedia zur Insassen-Unfall-Versicherung: Insassenunfallversicherungen kommen nur selten zum Tragen, so beispielsweise dann, wenn der Unfall durch ein unabwendbares Ereignis (zum Beispiel bei einem Unfall mit einem Tier) verursacht wurde. Im Ausland übernimmt die Insassenunfallversicherung bei Unfällen den Differenzbetrag zu einer evtl. geringeren Zahlung einer ausländischen Haftpflichtversicherung. Weiterhin tritt sie ein, wenn ein Verkehrsteilnehmer einen Unfall verursacht, keinen Haftpflichtversicherungsschutz hat und mangels Vermögen auch keine Zahlungsverpflichtungen übernehmen kann.

    Der Verkehrsteilnehmer im letzten Satz ist natürlich der gegnerische Verkehrsteilnehmer.

    Ich nehm die 8 aber mit Sahne

    Komisch, bei mir gehen die Schulnoten aber nur bis zur 7. :sterne:
    Also Note 1-6 sind klar, die gehen ja nach IHK-Schlüssel:

    • 100-92%
    • 91-81%
    • 80-67%
    • 66-50%
    • 49-30%
    • 29-0%
    • negative Werte :P

    Ja, wenn die Schüler schon alle Multiple-Choice haben wollen, dann zieh ich auch die falschen von den richtigen Lösungen ab. Da gibt es dann auch negative Ergebnisse. In BWL machen wir dann noch einen Verlustvortrag (wenn wir schon mal bei der Steuererklärung sind). Die negativen Punkte zählen also gleich zur nächsten Klausur.
    Startest dann bei -10% oder so. :zungeraus:

    Nun hörte ich aus einer eigentlich sonst gut informierten Quelle, dass man sich durchaus vorher bewerben kann.

    Warum soll man sich nicht bewerben können? Bewerben kann man sich auf alles. Ob man dann genommen wird, steht auf einem anderen Blatt. Wir haben z.B. auch einen Kollegen, der bereits in der Probezeit die Schule mit Versetzungsantrag gewechselt hat. Sprungbeförderungen zum Schulleiter a14 --> a16 gibt es ja auch.

    Muss aber sagen, dass beim letzten mal dann drei da waren von zehn "eingeladenen", und die hatten dann auch echt miese Noten. DIE taten mir dann - trotzdem zwei davon zu den "üblichen Verdächtigen" gehörten - doch leid.

    Na, bei mir war es halt so, daß die immer wieder krank waren an den Berufsschultagen. Also wenn sie wieder da waren, habe ich ihnen in der 1. Stunde gesagt, daß sie gleich in der 3. Stunde nachschreiben. Zu Beginn der 3. Stunde waren sie dann weg, weil "krank" und haben auch immer Atteste dafür angeschleppt. Das zog sich dann über insg. 2,5 Monate!

    @Landlehrer:
    Wenn das bei Euch in Bayern so ist, schön. Bei uns darf ein Schüler, der zu einer Prüfung zu spät kommt, die Prüfung noch anfangen. Allerdings geht die fehlende Bearbeitungszeit natürlich zu seinen Lasten. Aber wenn der Kollege ihm da keine Prüfung ausgehändigt hat, kann man dem Schüler deswegen natürlich keinen Strick draus drehen.

    Das geht an Berufsschulen zum Teil nicht, wegen der Schulrhythmen: Die jungs sind an 1 bzw 2 Tagen die Woche da, andere Klassen an anderen 1 bzw 2 Tagen. Die restlichen Tage wird gearbeitet. Drum kommt bei uns WENN, dann Abend oder Samstag in Frage, aber das tut ich mir garantiert nicht an (außer wenn ich sowieso abends drin bin, s.o.).

    Bei ganz extremen Fällen habe ich auch schonmal im Betrieb angerufen, gefragt wann die Feierabend haben und gefragt, ob der Chef mit einer erzieherischen Maßnahme einverstanden ist. Die durften dann nach der Arbeit (also nicht am Berufsschultag) abends bei mir in der Abendschule auflaufen und oft hat der Chef sie dann auch persönlich bei mir abgeliefert, damit sie sich auf dem Weg auch nicht verlaufen. :pirat:
    So eine Nummer muß man, wenn man sie über ein Schuljahr mal durchgezogen hat, auch lange Zeit nicht mehr anwenden. Irgendwie spricht sich sowas unter den Azubis über Jahre rum.

    Wer unentschuldigt fehlt bekommt eine 6.

    Das ist mir auch klar, nur was will man machen, wenn der Reffi dem einen Zuspätkommer die Klausur gar nicht erst gegeben hat? Evtl. hätte er in den verbleibenden 30 Minuten ja noch ein Literarisches Meisterwerk abliefern können.


    Ich setze den Nachschreibtermin erst an, wenn alle Schüler wieder gesund sind.

    Das funktioniert hier auch nicht. Dafür sind es einfach viel zuviele. Da ist immer wer krank. Ich meine wirklich krank und nicht eingebildet krank.

    Bei den eingebildeten Kranken fahre ich allerdings auch harte Linie. Vor der Klausur mußt ja immer fragen, ob sich alle gesund fühlen, wenn nicht, dann sollen sie jetzt zum Arzt gehen und nicht gleich in 2 Minuten, wenn sie den Aufgabenzettel haben. Hatte da auch immer mal Einzelne, die gesund aussahen, dann aber trotzdem aufgestanden sind und gehen wollten. Meine Antwort ist dann immer nur: "Kein Problem. Gehen sie jetzt zum Arzt, um sich ihr Attest bzw. die Krankschreibung (gelber Schein) zu holen. Ach und, bevor sie gehen, können wir ja schonmal den Nachschreibtermin festzurren. Ich würde vorschlagen Donnerstag 18 Uhr, wenn das nichts wird, dann wahlweise montags oder dienstags 18 Uhr."

    Was meinst, wie viele sich da wieder hingesetzt und dann doch mitgeschrieben haben. Vielleicht sollte ich mal ein Buch über diese Spontanheilungen schreben. :teufel:
    Zweimal hatte ich altgediente Kollegen als Zeugen im EDV-Raum, weil die gerade an einem Rechner Software installieren wollten oder so. Denen blieb aufgrund des ganzen Ablaufs da die Spucke weg. Dabei war ich erst gerade ein Jahr nach meinem Ref. dabei, also auch noch taufrisch. :staun:

    Moin,

    vielleicht kennt Ihr das Problem der Nachschreibtermine auch. Es kommen die Schüler dann alle einzeln, weil von den 5 Nachschreibern natürlich an dem Tag wieder welche Krank sind. Ergebnis ist, daß man zieg Nachschreibtermine braucht und natürlich eine große Anzahl an Klausuren "verbrennt". Wie löst Ihr das Problem?

    Ich frag nur, weil ich letztens unseren Referendar (ist gerade erst ein paar Monate dabei) in der Klasse stehen hatte in meinem Unterricht. Bin zwar da nicht der Klassenlehrer, die beiden Kandidaten kenne ich aber, weil ich sie im vorherigen Jahr als Klassenlehrer hatte und sie eine Ehrenrunde gedreht haben. Er wollte zwei Schülern zum Nachschreiben seiner Klausur holen. Blöd allerdings, daß nur einer da war. Ich habe daraufhin im Klassenbuch nachgesehen, ob die beiden wirklich nachschreiben dürfen und bin mit dem Ref. dann mal kurz im Nebenraum verschwunden, weil bei dem Kandidaten, der nicht da war, für den Klausurtag kein Attest vermerkt war. Der Schüler war einfach 60 Minuten zu spät gekommen und unser Reffi im BDU hat ihm die Deutsch-Klausur nicht mehr gegeben, weil er die in der verbleibenden Zeit ja nicht schaffen könne und das auch vor der ganzen Klasse so begründet.

    Naja, der Reffi kennt sich wohl mit dem Schulrecht noch nicht so gut aus bzw. traut sich nicht das auch wirklich durchzusetzen. Ok, ich hatte da zu Beginn auch Bammel mal auf den Putz zu hauen, deshalb habe ich nach unserer Unterredung im Nebenraum das Heft des Handelns in die Hand genommen.

    • Ansage an den einen Nachschreiber: Ruf mal deinen Kumpel an, Handy hast ja eh versteckt unterm Tisch liegen, und frag ihn wo er ist.
    • Als er ihn an der Strippe hatte, kam meine Ansage: "Neuer Nachschreibtermin genau eine Woche später. Wenn dann beide nicht da sind, wären alle darauffolgenden Nachschreibtermine bei mir abends um 18 Uhr. Wegen der Abendschule bin ich ja eh da. Der Hr. ... gibt mir dann einfach die Aufgaben und ihr schreibt bei mir." Die beiden haben das bei mir nämlich auch schonmal versucht, daß immer nur einer krank ist. Gibt ja Ärzte, die das Spiel mitspielen. Außerdem sind wir an einem Berufskolleg und beide Schüler sind inzw. volljährig.
    • Als dann noch Gemaule kam von wegen "Ich war ja nur zu spät, hätte also noch schreiben können ...", war mein Fazit nur noch: "Genau, ich hätte dich auch schreiben lassen, auch wenn du nicht 30 Minuten sondern nur noch 30 Sekunden Restzeit gehabt hättest und es nur für deinen Namen auf dem Aufgabenblatt gereicht hätte!" Damit war für mich die Diskussion beendet.
    • Der eine Schüler, der da war, hat daraufhin seinem Kumpel am Telefon etwas Feuer unterm Hintern gemacht von wegen der etwaigen 18 Uhr Termine.

    Unser Reffi fragte mich später im Lehrerzimmer, was das denn war. Antwort: Erziehung live! :zungeraus:
    Oder hätte ich den Reffi da weiter rumeiern lassen sollen? Habe ich ihn so erst recht bloßgestellt? Wobei, kann es da überhaupt noch schlimmer kommen, wenn sich schon die Schüler die Klausurtermine quasi alle einzeln selber aussuchen?

    Ach komm - sie ist Botschafterin beim Vatikan.

    Ja und?

    Mutti Merkel hat mal telefoniert und schon waren alle Regeln über Bord geworfen. Gottseidank ist die FDP gestern ihrem Gewissen gefolgt und hat diesem unsäglichen Theater von Sondierungsgesprächen "Wir sprechen mal darüber, ob wir überhaupt über eine etwaige Regierung sprechen wollen..." ein Ende gesetzt. :)

    Bei uns im Lehrerzimmer hatten wir heute die Diskussion: Was ist, wenn die SPD doch noch in eine große Koalition geht mit der einen Vorgabe, daß die SPD den Kanzler stellt? :pirat:
    Kanzlerin Barley könnte ich mir vorstellen.

    Sollte das Sabbatjahr evtl. doch in Fragef kommen: Zumindest in NRW kann man die Ansparphase auf 2 Jahre verkürzen. Da arbeitet man also 2 Jahre voll für 2/3 des Gehalts und hat im 3. Jahr frei.
    Die Frage bei der Beurlaubung ist halt, ob Du dir das finanziell leisten kannst. Bei unbezahltem Urlaub fällt ja auch das Einkommen komplett weg, die Kosten bleiben aber gleich oder werden gar höher, wenn du auch räumlich Abstand von der Situation nehmen willst (=ans andere Ende der Welt reisen).

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