Ich glaube, alles unter 800€ im Anschaffungsjahr.
Stimmt nicht ganz.
Klar kann man PC, Schreibtisch, Bürostuhl und vor allem auch den ganzen Kleinkram komplett absetzen in dem Jahr, in dem man sie angeschafft hat. Allerdings gilt dies nur für geringwertige Wirtschaftsgüter.
Für das Jahr 2017 gilt noch: Alles was mehr als 410,- € exkl. MwSt. (also 487,90 € inkl. 19% MwSt.) gekostet hat, muß gemäß AfA-Tabelle abgeschrieben werden.
Für Anschaffungen in 2018 gilt eine neue Grenze von 800,- € exkl. MwSt. Alles darüber ist nicht mehr geringfügig und muß gemäß AfA abgeschrieben werden.
In der AfA-Tabelle steht drin über wie viele Jahre Wirtschaftsgüter abgeschrieben werden müssen, Bsp.:
- Computer: 3 Jahre
- Drucker: 3 Jahre
- Kopierer: 7 Jahre (so ein Drucker, Scanner, Kopierer zählt als Kopierer und nicht als Drucker)
- Schreibtisch: 13 Jahre?
- Bürostuhl: 7 Jahre
- Industrieschornstein: 50 Jahre
Nehmen wir mal an jemand hat am 10. April 2017 einen Computer für 1800,- € gekauft. Dieser muß über 3 Jahre = 36 Monate abgeschrieben werden. Wir reden also über 36 Monatsraten zu je 50,- €. Der Monat, in dem das Gerät gekauft wurde, kann immer voll angesetzt werden.
Heißt, daß ich in der Steuererklärung für 2017 alleine für den Computer 9 Monate * 50,- € = 450,- € ansetzen kann.
In der Steuererklärung für 2018 schreibe ich dann weitere 12 * 50,- € = 600,- € ab.
In der Steuererklärung für 2019 schreibe ich ebenfalls 12 * 50,- € = 600,- € ab.
In der Steuererklärung für 2020 sind es dann die restlichen 3 Monate, also 150,- €.
Sollte das Gerät vor Ablauf der Abschreibungsfrist, also hier vor Ablauf der 36 Monate kaputt gehen, kann ich im letzten Jahr den kompletten Restwert abschreiben. Um sowas dem Finanzamt glaubhaft zu machen, habe ich dann immer den Entsorgungsnachweis hinten dran geheftet.
Ach und was das Arbeitszimmer angeht: Bei einer Mietwohnung kann man das noch relativ einfach absetzen. Da nimmst einfach die Kaltmiete und alle Nebenkosten und teilst das gemäß der Raumgröße entsprechend auf, aber bei Eigentum wird das eine gewaltige Rechnerei. Welchen fiktiven Mietzins soll ich mir selber denn zugestehen und so eine komplette Nebenkostenabrechnung frißt auch Zeit. Außer fürs Finanzamt und das Arbeitszimmer brauche ich sonst ja keine Nebenkostenabrechnung.
Ergo: Ich setzte mein Arbeitszimmer nicht ab, weil mir die Zeit das auszurechnen viel zu schade ist, um sie mit sowas zu verplempern.