Beiträge von plattyplus

    Moin,

    ich hänge mich hier einfach mal an, weil ich auch eine Frage zur maximalen Klassengröße habe. Wie ist die maximale Klassengröße im Berufsschulbereich (Teilzeit-Schulpflichtige Azubis) geregelt? Ist da die maximale Klassengröße eine Empfehlung eine "muß"- oder eine "soll"-Bestimmung?

    Konkret bin ich selber zwar nicht betroffen, aber meine Kollegen klagen über eine Berufsschulklasse mit derzeit 42 Azubis. Aufgrund von Lehrermangel im entsprechenden Fachbereich wird die Klasse wohl nicht geteilt werden. Man kann ja einen Deutsch-Lehrer nur schwerlich in eine KFZ-Werkstatt stellen und von ihm verlangen die Bordelektronik eines BMWs auszulesen, um etwaige Fehler zu finden und diese auf der Hebebühne auch zu reparieren. ;)

    Mitsprache hin oder her ... irgendwie finden's am Ende schon alle geil, oder? Smartboard klingt so fortschrittlich, macht nur leider den Unterricht auch nicht besser.

    Also wir haben Smartboards in 3 Räumen. In den Räumen haben sie das Smartboard anstelle der Tafeln an die Wand gepinnt. Die Tafeln sind also weg.

    Probleme dabei:

    • Für die Smartboards braucht man einen speziellen elektronischen Stift. Nur die Kollegen, die dort regelmäßig unterrichten, haben die Stifte (selber angeschafft). Ersatzstifte gibt es zwar im Schrank im Raum, aber den Schlüssel für den Schrank haben auch nur die Kollegen, die da regelmäßig unterrichten. Wenn ich da drin bin, hole ich immer einen alten klapprigen OHP und nutze das Board nur als Projektionsfläche, weil es keine anderen Flächen gibt... Und das im Informatik-Unterricht. Hätten sie wenigstens die Wand vorne mal weiß gestrichen... :sterne:
    • Die Smartboards sind für die Raumgröße eindeutig zu klein. 60" sind für einen normalen Klassenraum mit 30 Schülern ein Witz. Damit man hinten auch was sieht, müßten die schon die Größe der ehemaligen Tafeln haben. Ich spreche von 1,8m Höhe und 3m Breite am Stück und davon zwei Stück nebeneinander, fürs Rechnungswesen gerne auch drei.
    • Wir haben keinen Wartungsvertrag für die Dinger. Wenn da mal die Birne im Beamer kaputt ist, dauert es Monate, bis mal eine Ersatzbirne da ist. Einbauen müssen wir die dann eh selber.

    Was die Digitalisierung generell angeht, stehe ich dem zwar als Informatiker generell positiv gegenüber, aber so wie das bei uns läuft, läuft es eben nicht. Das fängt schon damit an, daß man zieg unterschiedliche Systeme und Server für alles Mögliche hat und überall unterschiedliche Paßwörter benutzen muß. Inzw. schreiben sich die Kollegen die Paßwärter schon alle fleißig in ihre Notenhefte und weil man alle Monate die Paßwörter neu vergeben muß, haben viele als Paßwort den aktuellen Monatsnamen gepaart mit einer Zahl dahinter für die Anwendung, die das gerade verlangt. Die durchnummerierte Liste der Anwendungen haben sie dann wie gesagt im Notenbuch. :autsch:
    Warum nicht ein Paßwört, das dann auch richtig kompliziert sein darf, für alles. Das kann man sich wenigstens merken.

    Und wenn wir schon bei den "Eh-Da" Kosten sind, kann ich Euch anbieten: Betreuung von 450 PCs für 1/2 Ermäßigungsstunde. Billiger geht es doch für den Staat nicht. Da kommt auch kein Asisstent mit. So wird Geld gespart. :P

    Moin,

    sagt mal, wie handhabt Ihr das mit den Fehlstunden bzw. dem Aufsummieren fürs Zeugnis? Insb. spreche ich von den unentschuldigten Fehlstunden. Also wenn ein Schüler im 1. Halbjahr Fehlstunden angesammelt hat und diese auf dem Halbjahrszeugnis ausgewiesen wurden, werden die dann auch aufs Versetzungszeugnis am Ende des 2. Halbjahrs übernommen oder wird nach dem 1. Halbjahr der Zähler wieder auf null gesetzt?

    Ich würde §10 Absatz 1 APO-BK so interpretieren, daß ich die Fehlstunden aus dem 1. Halbjahr nicht unter den Tisch fallen lassen kann. Dort heißt es ja: "Das Versetzungsverfahren richtet sich nach §50 SchulG. [...] Die Gesamtentwicklung der Schülerin oder des Schülers während des ganzen Schuljahres und die Zeugnisnote im ersten Schulhalbjahr sind von der Fachlehrerin oder dem Fachlehrer zu berücksichtigen."

    Aus der Berücksichtigung der Gesamtentwicklung schließe ich, daß ich neben den Zeugnisnoten auch die Fehlstunden aus dem 1. Halbjahr fürs Versetzungszeugnis mit einbeziehen - also übernehmen - muß. Leider finde ich keine genaueren Vorschriften zu der Fragestellung und im Kollegium geht es auch wild in beide Richtungen, was die Frage angeht.

    Warum ist der Lehrerberuf eigentlich der einzige, wo so wenig Angestellte für Aufgaben angestellt sind, die ganz klar nicht in die Hände von Lehrern gehören.

    Weil wir zu den "Eh-Da-Kosten" in der Schule sind. Die Kollegen sind ja eh da und können das dann "mal gerade eben" mit machen. Und sie machen es auch. Was meinst Du, wie schnell sich das alles ändern würde, wenn jede Stunde zusätzlicher Arbeit bei uns auch Geld kosten würde. Dann wäre es keine Frage, daß alle 3 Jahre neue Computer samt Wartungsvertrag her kommen, weil das einfach günstiger Wäre als dem Betreuer für die Möhrchen jede Stunde 23,86 € zu zahlen und je älter die Rechner werden, desto umfangreicher wird die Wartung. Aber so arbeiten wir doch für umsonst. Oder führt hier jemand wirklich Buch und wirft nach 41 Stunden/Woche den Griffel weg, egal was da noch kommen mag?

    Mich hat die Abteilungsleitung auch angsprochen, wann ich denn mal auf Klassenfahrt gehe (eintägig). Die Fahrt ist nicht das Problem, das Organisieren auch nicht. Aber ich habe keinen Bock darauf Inkasso-Unternehmen spielen zu müssen.

    Sind die Zustände in NRW so schlimm? Ein Schüler mit Haupt- oder Realschulabschluss bekommt in meiner Gegend problemlos einen Ausbildungsplatz.

    Also bei mir brauchen sehr viele Schüler schon einen Realschulabschluß, um einen Ausbildungsplatz als Maschinen- und Anlagenführer (2-jährige Kurzausbildung) zu bekommen. Wirklich gute Ausbildungsplätze gibt es nur mit Fachhochulreife oder Abitur. Ist zwar der totale Wahnsinn, ist aber leider so.

    Ob das Abitur heute noch genauso viel zählt wie vor 25 Jahren, ist hingegen eine ganz andere Frage. So würde ich z.B. von einem Abiturienten erwarten, daß er eine gebrochen rationale Kurvendiskussion mit einem einfachen Taschenrechner ohne Formelsammlung hinbekommt. Schafft heute keiner mehr.

    Es war einmal in NRW:

    Klasse 5: 2 Wochen nach Wangerooge
    Klasse 10: 1 Woche Harz (maximal 300km von der Schule entfernt)
    Klasse 13: 2 Wochen Schweden

    Ich frage mich gerade warum ihr so viele so kurze Fahrten macht?

    Was ich mich aber frage: Was haben die Kollegien alle mit Skilaufen am Hut? In meiner Ausbildungsschule waren die sehr verrückt danach und an der Schule, an der ich derzeit stundenweise abgeordnet bin, labern sie auch alle nur von Fußball und Skilaufen. :(

    Ich kann den Holzbrettern auf Schnee leider überhaupt nichts abgewinnen.

    Fakt ist, die UN-Behindertenkonvention wurde im Bundestag ratifiziert (es waren nach meiner Erinnerung 40 Abgeordnete anwesend).

    Fakt ist aber auch, daß der Bundestag dafür in Deutschland gar nicht zuständig ist. Bildung ist in unserem Land Ländersache. Hat der Landtag in NRW, in Hessen, in Bayern, ... das Ding auch ratifiziert?
    Bundestag und Bildung, egal was dabei rauskommt, sind es alles nur Nebelkerzen, wie jetzt die Wahlversprechen von Schulz auch wieder.

    Nenn es "Recht auf Segregation" oder nenn es "Recht auf einen Schulaltag ohne Mobbing". Denn genau das passiert bei manchen verhaltensgestörten Kindern und Jugendlichen.
    Da die Mitschüler gerade in den ersten Klassen ihr Fehlverhalten nur schwer einsehen werden und sie eh nicht strafmündig sind, kannst auch nicht gegen sie klagen. Bleibt nur gegen die Institution "Schule" zu klagen.

    Dann gibt es anstelle der Förderschulen in letzter Konsequenz Einzelunterricht für entsprechend förderbedürftige Schüler an den Regelschulen? :autsch:

    Es gibt übrigens auch deutlich besser bezahlte Ausbildungsberufe, bei denen ist aber das Befolgen von Checklisten/Routinen elementar für die gute Ausführung des Berufs, nehmen wir z.B. den Verkehrspiloten.

    Verkehrspilot ist kein Ausbildungsberuf!

    Ein Inhaber einer ATPL, also langläufig ein Pilot bei Lufthansa und Co., ist genau genommen ein ungelernter Hilfsarbeiter. Sollte ein Pilot aus dem Beruf ausscheiden, verfallen innerhalb von einem Jahr alle seine Lizenzen.

    Aber glaubt nicht, daß alle Piloten so fürstlich verdienen wie die bei der Lufthansa. Es gibt auch Piloten, die mit einem Jahressalär von 10.000,- € brutto nach Hause gehen und im Flieger schlafen, weil sie sich das Hotelzimmer nicht leisten können.
    --> https://www.youtube.com/watch?v=EKkGQMW8Vgs

    Länger als 2-3 Monate arbeitslos (direkt nach dem Ref) war aber keiner.

    Dann sollen sie sich freuen. Ich war mit Informatik und Wiwi fürs BK nach dem Ref. 1,5 Jahre auf Hartz 4. Da man ja als Referendar ein Beamter auf Widerruf ist, zahlt der Arbeitgeber auch nicht in die Arbeitslosenversicherung ein, so daß man gleich auf Sozialversicherungsniveau, also Hartz 4, durchschlägt.

    Und wenn Du den Seiteneinstieg ansprichst:
    Es gibt zwei Möglichkeiten: Entweder du hast ein Dipl. Zeugnis und kannst dann den Seiteeinstieg machen oder du hast das 1. Staatsexamen und bist damit regulärer Referendar. Das Fiese an dem System ist die Besserstellung der Quereinsteiger. Der Quereinsteiger muß den Vorbereitungsdienst nur mit der Note 4,0 bestehen, dann hat er die Stelle sicher. Der Referendar hingegen muß auch noch eine möglichst gute Note im 2. Staatsexamen herausholen und dann beten, daß das reicht, um irgendwo eine Stelle zu bekommen.

    So gesehen habe ich mich während des Refs. und auch in den 1,5 Jahren Hartz 4 danach ordentlich geärgert, daß ich nicht mein 1. StaEx verschwiegen und mich mit meinem Dipl.-Zeugnis beworben habe.

    Mein Tipp an alle, die ins Lehramt wollen: Studiert auf Dipl. und macht dann den Quereinstieg. Der Weg ist einfach besser. Ok, im Vorbereitungsdienst macht man mehr Stunden als im Referendariat, aber dafür bekommt man auch netto grob das 2,5 fache Geld und muß nicht nebenbei noch kellnern gehen, um sich den Zweitwohnsitz am anderen Ende des Bundeslandes und den Lebensunterhalt irgendwie leisten zu können.

    Ich habe 2010 meinen Abschluss Lehramt Sek II in Sozialkunde und Geschichte in Rheinland-Pfalz gemacht und seitdem aber außerhalb der Schule gearbeitet - und nach der typischen Durststrecke direkt nach dem Studium auch zunehmend erfolgreich, im Bereich Öffentlichkeitsarbeit/Wissenschaftsverwaltung sowie in der schulfremden Bildungsarbeit.
    Nun überlege ich aber, doch noch das Ref zu machen und in den Schuldienst einzutreten.

    Moin,

    bevor Du die Frage nach dem "Wie geht es nach dem Ref. weiter?" stellst, würde ich zuerst einmal fragen, ob Du überhaupt für das Referendariat zugelassen wirst. Dein 1. Staatsexamen ist ja bereits merh als 5 Jahre alt, so daß es da einige Sonderregeln gibt:
    --> "Haltbarkeit" des 1.Staatsexamen

    @Anja82:
    Die Bezahlung ist eine Sache, das Ansehen eine andere und da hapert es meiner Meinung nach gewaltig.

    Oder anders: Als Mann würde ich mir den Job eines Grundschullehrers nie und nimmer antun wollen. Als Zivi habe ich damals von der Oberschwester zu hören bekommen, daß Männer (als Pflegepersonal) gerenell in einer Kinderklinik nichts zu suchen hätten, weil jeder Mann, der sich so einen Job freiwillig antut, ja nur ein Pädophiler sein kann, der das nur macht, um sich an den Kleinen vergreifen zu können.

    Also zumindest mich haben solche Aussagen geprägt. So lange das quasi gleich mal jedem unterstellt wird, nein!

    @Lehramtsstudent:
    Das ist in den Bundesländern unterschiedlich geregelt. In NRW ist die Auswahl der weiterführenden Schule ausschließlich Sache der Eltern. Die Grundschule gibt nur Empfehlungen ab. Wenn also die Grundschule sagt "Hauptschule", können die Eltern das Kind trotzdem zum Gymnasium anmelden. Da gibt es nichts zu klagen. Das Gymnasium kann höchstens wegen Überfüllung ablehnen, dann geht aber wieder das Karrussel los, daß alle Schüler einen möglichst kurzen Schulweg haben sollen und die Schule ggf. andere Kinder, die weiter weg wohnen, ablehnen muß, weil diese auch zum nächsten Gymnasium gehen könnten.
    In Bayern z.B. sieht das ganz anders aus. Da entscheiden die Zehntelnoten aus der 4. Klasse über den späteren Schulwechsel und nicht die Eltern.

    Das alles gilt natürlich nur für den Regelschulbetrieb. Ob jetzt ein schwerstbehindertes Kind, das in einer Realschule inkludiert wird, Anspruch darauf hat an einem Gymnasium inkludiert zu werden, weiß ich nicht. Bei der Inklusion geht es ja auch nicht um irgendwelche Schulabschlüsse sondern darum, daß das Kind unter gleichaltrigen gesunden Kindern ist.

    Den Job macht bei A8 oder A9 (ohne Studium jawohl eher E8 oder E9) kein Schwein mehr.

    Die Bezahlung hängt in NRW aber nun einmal an der Länge der Ausbildung und bei einer einfachen Lehre ist mehr als Besoldungsgruppe a9 nicht drin.
    Wie gesagt halte ich die Forderung deshalb für einen Bärendienst.

    Wenn man Grundschulpersonal will und dann auch Besoldungsgruppe a13 gefordert wird, müßte deren Studium nicht verkürzt oder gar abgeschafft sondern auf 9 Semester Regelstudienzeit + 1 Jahr Praktikum (und Referendariat) erweitert werden.

    Anders sieht es aus, wenn Kindern die inklusive Beschulung verweigert wird und diese zwangsweise die Förderschule besuchen müssen. Da bin ich mir sehr sicher, wie da die Gerichte entscheiden werden!

    Und wie sieht es andersrum aus:
    Was ist, wenn die Eltern eine Förderschule haben wollen, sie aber de facto gar nicht mehr die Möglichkeit der Auswahl haben, weil es keine Förderschulen mehr gibt oder diese soweit weg sind, daß es wegetechnisch einfach nicht geht? In der Landesgesetzgebung steht ja, daß die Eltern die freie Auswahl haben sollen.

    Willst dann eine Landes-Förderschule irgendwo in der Mitte von NRW aufmachen und bereits die I-Dötzchen mit Behinderung ins Internat schicken?

    Was lange Schulwege bedeuten, erlebe ich am BK täglich. Wir haben Landesfachklassen. Es gibt also in manchen Ausbildugnsberufen nur eine einzige Klasse in ganz NRW nur an unserer Schule. In den Klassen fängt der Unterricht immer erst zur 3. Stunde an und schiebt sich entsprechend sehr weit in den Nachmittag (16 Uhr), weil es morgens mit dem ÖPNV unmöglich ist eher zur Schule zu kommen, selbst wenn man morgens um 5 Uhr den ersten Bus und später Zug nimmt. Sehr viele Firmen stellen den Azubis schon Firmenwagen zur Verfügung, damit diese pünktlich zur Schule kommen können. Geht leider erst im 3. Lehrjahr, weil sie dann erst volljährig sind und alleine fahren dürfen.

    Wieso lege ich eigentlich genauso wenig Wert darauf, mit meiner Dienstbezeichnung angesprochen zu werden.

    Keine Ahnung wieso du da keinen Wert drauf legst, ich lege da auch keinen Wert drauf.

    In meiner Ausbildungsschule wollten sie mal für alle Kollegen Visitenkarten drucken lassen in "Corporate Identity", also mit Schullogo und so. Da wurden dann an dem kaufmännischen BK auch alle Kollegen gefragt, ob die Amtsbezeichnung (also Studienrat etc.) mit auf die Karten soll. Die meisten Kollegen wollten das haben.

    Hab dann nur noch schriftliche geantwortet, daß ich gerne meinen Dipl. auf der Karte haben will anstelle von Ref., StR z.A. oder sonstwas, wenn die schon alle mit so einem Mist ankommen. Da hing dann wieder der Haussegen schief im Kollegium, daß der Reffi dann in dem Zug den akademischen Grad haben will. :ohh:

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