@lamaison2:
Diese Regelungen sind von Bundesland zu Bundesland verschieden. In NRW gilt ein totales Alkoholverbot im schulischen Umfeld. Die Schulkonferenz kann aber einzelne Ausnahmen definieren. Diese Ausnahmen müssen aber wirklich Einzelfälle sein. So regelt z.B. unsere Schulkonferenz jedes Jahr neu, daß bei der Verabschiedung der Schüler die Schüler und Lehrer (denen wär es sonst auch verboten) mit Sekt anstoßen können.
Ich frage mich gerade, was der Gesetzgeber bei 25jährigen Berufsschülern vorsieht, sollten sie sich nach dem von Dir genannten nicht genehmigten Kneipenbesuch noch in einem Bordell wiederfinden? Prostitution ist in Deutschland ja vor einigen Jahren legalisiert worden. Hänge ich als Aufsichtspflichtiger dann auch wieder voll drin?