Beiträge von plattyplus

    Zur Wahrheit gehört da aber auch, dass ein Großteil der heutigen Lehrkräfte schon die aktuell möglichen Maßnahmen nicht selber anwenden möchte.

    Dem muss ich leider zustimmen. Wenn man Kollegen aus anderen Schulen erklärt, dass man bei uns als Klassenlehrer auch mal „nebenbei“ Schüler nach §47 Absatz 8 Schulgesetz NRW nach 20 unentschuldigten Fehltagen am Stück ausschult, gucken die einen nur mit großen Augen an. So etwas wäre an ihren Schulen undenkbar.

    Rechnet das mal durch: man müsste den monatlich fehlenden Betrag mal die erwartete Bezugsdauer nehmen. Zum Beispiel bei 1000 € Differenz und durchschnittlich 15 Jahre Rentenbezug wären das 1000 x 12 x 15 =180.000 €. Gut, wahrscheinlich müsste man das noch abzinsen, aber erklären mal Onkel Horst, warum alle Beamten über 50 Jahren auf einen Schlag 150.000€ pro Person ausgezahlt bekommen sollen?

    Die Idee klingt plausibel, aber die Berechnungsgrundlage ist falsch: Der Beamte, der heute 55 Jahre alt ist und 30 Dienstjahre vorweisen kann, müsste die von Dir genannten 10% samt Zins und Zinseszins über die Laufzeit von 30 Jahren ausgezahlt bekommen. Einfach von 15 Jahren Rentenbezugsdauer auszugehen berücksichtigt nicht die individuelle tatsächliche Lebensdauer.


    Was macht in deinem Fall der Beamte, der älter wird als 82?

    Kann mir nicht vorstellen, dass die das machen. Das wäre viel zu teuer für den Staat. Die müssten dann die Besoldung erhöhen, denn 19… wurde die Besoldung dazu abgesenkt. Jetzt können die das Geld aus Haushalt für andere Dinge verwenden. Das wäre dann nicht mehr möglich.

    Das war 1953.

    —> https://www.bgbl.de/xaver/bgbl/sta…s0551.pdf%27%5D

    Damals wurden die Bezüge in zwei Stufen um ca. 15-20% abgesenkt, um von dem Geld Rücklagen für die Beamtenpensionen bilden zu können. Das Geld wurde aber nie zurückgelegt sondern für Wahlgeschenke rausgehauen. In den späteren Jahrzehnten wurden die Tarifabschlüsse mit Verweis auf die Pension auch nicht immer in vollem Umfang übernommen.

    Dann wiederum könnten sich aber die Dienstherrn auch schlicht darauf verständigen, in Zukunft in vielen Bereichen gar nicht mehr zu verbeamten. Wie gut das funktioniert, kann man daran erkennen, dass inzwischen nahezu alle Bundesländer zur Verbeamtung von Lehrkräften zurückgekehrt sind.

    Wenn man nicht mehr verbeamten will, müssten halt die Löhne in den entsprechenden Bereichen massiv steigen, um die Berufe für Neueinsteiger wieder ausreichend attraktiv zu machen, auf das man ausreichend Personal findet. Und nein, ich rede da nicht über 300€ monatlich, ich rede da schon über 50% mehr in der Lohntüte. Der öffentliche Dienst wurde über Jahrzehnte als Sparschwein ausgepresst. Die Lohnentwicklung der übrigen Branchen müsste da erst einmal nachgeholt werden.

    … dass damals auf diese Lehrkräfte herabgeschaut wurde, von Schüler:innenseite auch, das waren eben keine „richtige“ Lehrkräfte … oder gar Menschen?

    Was soll jetzt diese Unterstellung?

    Ich beschreibe nur die Situation wie sie ist!

    Gleiche Situation an der Gesamtschule im Nachbarort. Den dortigen Sek 1-Koordinator kenne ich privat über den Sportverein. Er wurde mit A12 eingestellt und bekam (vor seiner Pensionierung) für die Koordinatorenstelle A13 und damit war Edeka (Ende der Karriere), weil er im gehobenen Dienst war und der geht nun einmal nur bis A13.

    Sein Kollege Sek 2-Koordinator wurde mit A13 im höheren Dienst eingestellt und bekam dann für die Koordinatorenstelle A14, wenn nicht sogar A15.

    Das Problem hat sich (zumindest in NRW) die Landesregierung aber selber geschaffen, in dem sie zwar A13 für alle Lehrkräfte eingeführt hat, die Primar- und Sek 1-Lehrkräfte aber im gehobenen Dienst belassen und nicht in den höheren Dienst überführt hat. Damit kann sie, selbst wenn sie wollte, die Beförderungsämter nicht mit A14 oder A15 besolden, weil A13 das höchste Amt im gehobenen Dienst und gleichzeitig das Einstiegsamt im höheren Dienst darstellt.

    • Einfacher Dienst: Besoldungsgruppe A1 bis A6
    • Mittlerer Dienst: A6 bis A9
    • Gehobener Dienst: A9 bis A13
    • Höherer Dienst: A13 bis A16

    Die Schülerzahlen sind für die A14 nur mittelbar wichtig. Bei uns zählt das Verhältnis von A13 zu A14. Ziel soll (glaube ich) 40% A14 je Schule sein.

    Ich muss halt immer daran denken, dass ich in meiner Schulzeit am Gymnasium mitunter von reinen SEK 1 Lehrkräften (nicht SEK 2/1) unterrichtet wurde. Sie haben damals auch gesagt, dass sie in der Sek 2 gar nicht unterrichten dürften. In der damaligen Schule wurde also zumindest gefühlt wirklich getrennt zwischen Klasse 5-10 und 11-13.

    Wenn man jetzt für alle SEK 1 Lehrerstellen A12 als Einstieg annimmt und A13 als erstes Beförderungsamt und nur für die wenigen SEK 2 Lehrerstellen A13 und A14 als erstes Beförderungsamt, ergeben sich in Relation zu der Gesamtzahl der Lehrer an einem Gymnasium nur wenige A14 Stellen.

    An einem Berufskolleg hingegen gibt es keine Sek 1 und entsprechend auch keine SEK 1 Lehrerstellen, die mit SEK 2/1 Lehrern besetzt werden.

    Niemand ist gezwungen, mit jemand anderes zu koalieren, auch nicht moralisch (was soll das überhaupt sein?).

    Klar ist niemand gezwungen zu koalieren. Aber wenn das Verbotsverfahren nicht kommt, zeigt das mir, dass die anderen Parteien im Bundestag die AfD doch nicht als so schlimm betrachten. Dann darf man der CDU aber auch nicht vorwerfen, dass sie ggf. Koalitionsverhandlungen mit der AfD führt und mit denen eine Koalition bildet.

    Entweder, oder!!!

    Nicht, dass Ihr mich falsch versteht: Ich bin für eine klare Kante gegen die AfD und entsprechend auch für ein Verbotsverfahren, selbst wenn dies wieder scheitern sollte. Aber das jetzt einfach im Sande verlaufen zu lassen, weil man nicht den Mut hat das Problem anzugehen, ist keine Lösung.

    Wir bekommen gefühlt aber auch deutlich weniger A14 Stellen als die Gymnasien.

    Ihr habt halt neben der relativ kleinen Sek 2 (drei Jahrgänge) noch die große Sek 1 (sechs Jahrgänge). Entsprechend macht bei Euch der Sek 2 Bereich, in dem es die A14 Stellen gibt, nur 1/3 der gesammten Schülerzahl aus und entsprechend gibt es nur 1/3 der Stellen. Am Berufskolleg wird ja ausschließlich im Sek 2 Bereich unterrichtet.

    Warum dürfte es denn keine „Brandmauer“ geben gegenüber irgendeiner Partei? Die anderen Parteien dürfen sich doch wohl aussuchen, mit wem sie zusammenarbeiten - auch das ist in einer Demokratie legitim.

    Wenn es kein Verbotsverfahren gibt, ist die AfD damit eine demokratische Partei wie alle anderen Parteien auch. Entsprechend haben sie dann auch moralisch einen Anspruch auf Gleichbehandlung, was die Finanzierung, die Besetzung der Bundestagsausschüsse, Die Koalitionsfähigkeit etc. angeht.

    Wasch mir den Pelz aber mach mich nicht nass funktioniert nicht.

    Sollte die aktuelle Bundesregierung nicht den Schneid haben das Verbotsverfahren zu initiieren, sehe ich jedenfalls keinen Grund mehr die AfD nicht als vollwertige Partei, dann nicht nur mit allen Pflichten sondern auch mit allen Rechten, anzuerkennen. Dann würde ich aber auch vorschlagen, dass Merz in Koalitionsverhandlungen mit Weidel eintritt.

    Meiner Meinung nach haben wir im Moment 2 Möglichkeiten:

    - Verbotsverfahren, trotz Gefahr eines möglichen Scheiterns weil irgendeiner wieder Mist baut.

    - Kein Verbotsverfahren, weil es scheitern könnte.

    Das sehe ich ähnlich. Entweder wir gehen durch das Verbotsverfahren, dann könnten wir auch in der Schule Front gegen die AfD machen, weil sie dann nicht mehr unter den Beutelsbacher Konsenz fällt, oder wir initiieren kein Verbotsverfahren, dann sind aber auch etwaige Brandmauern in der Politik nicht zu halten und eine Koalition aus CDU und AfD darf von den linken Parteien (SPD, Linke, Grüne, BSW) nicht weiter verteufelt werden.

    Also ich wäre für das Verbotsverfahren.

    Was wäre denn für dich eine realistische Alternative?

    Das einzig realistische wäre bei Grundschulen als Beispiel: Konrektor A14, SL A15. Sonst macht in Zukunft niemand mehr diese Jobs. Bei uns im Regierungsbezirk sind wir ja schon so weit, dass die entsprechenden Personen ihre Beförderungsämter zurückgeben, weil ja eh alle A13 bekommen. "Wofür dann noch den Mehraufwand?" fragen die sich.

    Wenn das geschlossen in einem Kollegium passiert, wird folgendes passieren. Die Aufgabe wird den Kolleg*innen, die schon bislang ausgeübt haben per Dienstanweisung übertragen.

    Und das soll rein praktisch funktionieren? Rein rechtlich geht es natürlich. Aber was willst du machen, wenn sich die übervorteilten Kollegen dann auf „Unfähigkeit ist kein Dienstvergehen“ zurückziehen und die Arbeitsergebnisse entsprechend schlecht sind?

    Wenn die A13er auf A14 kommen, dann meckern die rum usw....

    Wenn die normalen Lehrer alle A13 bekommen, muss es selbstverständlich sein, dass auch die Beförderungsämter entsprechend angepasst werden. Sonst macht das ganze System ja keinen Sinn mehr und die Beförderungsämter laufen leer, weil niemand den Job mehr machen will, wenn er für die Mehrarbeit keinen Ausgleich bekommt. Es wird also keine Bewerber mehr geben, wenn die Stellen nach Pensionierung neu besetzt werden müssen.

    Und komm jetzt bitte nicht mit den leuchtenden Kinderaugen.

    Wird das bei Euch vielleicht sogar schon so gehandhabt?

    An der Schule, an die ich vor Jahren mal abgeordnet wurde, wurde es auch so gehandhabt, dass die Klausuren gesammelt am Samstag in der Aula nachgeschrieben wurden. Die Begründung war, dass es zu viele eingebildete Kranke gab, die dank Doc-Holiday immer ein Attest hatten. Bei uns ist es so, dass wir zu Beginn der Klausur, bevor die Aufgaben ausgeteilt werden, darauf hinweisen müssen, dass alle Schüler, die sich krank fühlen jetzt zum Arzt gehen und sich ein Attest holen sollen und das nicht mehr möglich ist nachdem die Aufgaben gestellt wurden. Da sind dann immer wieder Schüler freudestrahlend aufgestanden: "Herr Plattyplus, meinen sie das ernst? Dann bin ich jetzt krank!"

    Schüler, die wirklich krank sind, kommen doch gar nicht erst zur Klausur oder lassen sich von ihren Mitschülern abklatschen während sie dann "krank" den Raum verlassen.

    Den wirklich kranken Schülern tut man mit solchen Nachschreibterminen Unrecht. Aber welche Möglichkeiten haben wir denn sonst noch den Schülern, die uns einfach provokant noch mehr Arbeit in Form von Nachschreibklausuren machen wollen, zu begegnen, als ihnen ganz üble Nachschreibtermine zu geben?

    ... das ich an den langen sonnigen Tagen mein E-Auto komplett aus der Photovoltaik-Anlage laden kann. Die Treibstoffkosten reduzieren sich so auf 1,60€/100km. (Verbrauch von 20kWh/100km * 8ct/kWh Einspeisevergütung, die ich nicht mehr bekomme, weil der Strom jetzt ja ins Auto fließt.)

    So günstig bin ich noch nie gefahren. :top:

    Mein alter Diesel kam da mit 9€/100km nicht einmal ansatzweise ran.

Werbung