Beiträge von plattyplus

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    Leider, so scheint mir, wurde dieser Bereich strâflich vernachlässigt.

    Es hat halt niemand damit gerechnet, daß die vielen vielen privaten Klein- und Kleinstanlagen in Summe so eine Strommenge liefern können. Die Politik denkt da leider meiner Meinung nach viel zu sehr in zentralistischen Großprojekten. Das viele Privatpersonen in Summe den Wandel viel schneller schaffen können, allein schon weil oft keine langwierigen Genehmigungsverfahren notwendig sind, blenden sie vollkommen aus.

    Oder einfach ein bisschen Realismus. Wir haben eine Pleitewelle und sind Jobexport-Weltmeister. Wir deindustrialisieren in Rekordtempo.

    Realismus? Ok, wenn es um die harten Fakten geht, müssen wir davon ausgehen, dass die Arbeitsplätze, die aktuell verloren gehen, eh nie mehr zurückkommen werden. Entsprechend sind wir gefordert (z.B. durch neue Technologien) neue Arbeitsplätze zu schaffen. Es ist also die Frage, ob unsere Gesellschaft gewillt ist die Flucht nach vorn anzutreten.

    Kohle ist tot. Selbst wenn wir wollten, wir könnten die Bergwerke nicht innerhalb von 2 Jahren wieder in Betrieb nehmen. Kernspaltung ist ebenso tot. Wir haben gar nicht mehr das Know-How, um so ein Kraftwerk zu bauen. Was uns bleibt sind aktuell die Erneuerbaren und die Hoffnung auf die Kernfusion.

    Leider fehlt mir in unserer Gesellschaft der Aufbrauchswille und der Glaube an die Zukunft. Stattdessen will man immer an liebgewordenen Traditionen festhalten, wissend, dass sie eh nie wieder zurück kommen werden. Ich wünsche mir echt die Technikgläubigkeit des frühen 20. Jahrhunderts (vor dem 1. Weltkrieg) und die Entschlossenheit der US amerikanischen Heimatfront im 2. Weltkrieg zurück.

    Wie schätzt ihr die Lage ein?

    Ich würde es auf jeden Fall der Polizei bzw. dem Jugendamt melden, damit bei zukünftigem Fehlverhalten bereits eine Aktenlage existiert, die darauf schließen lässt, dass es kein einmaliger Ausrutscher war.

    Persönlich würde ich mich aufgrund meines Amtseids verpflichtet sehen es zu melden, weil ich eine Garantenstellung gegenüber den anderen Schülern einnehme und weil ich mich (zumindest gefühlsmäßig) bei einer Nichtmeldung mich mit der Anklage einer „Strafvereitelung im Amt“ konfrontiert sehe.

    Die Profitabilität von privaten PV-Anlagen ist also zu Lasten der übrigen Netznutzer, die die entgangenen Erlöse der PV-Anlagenbesitzer ausgleichen müssen.

    Ja, das nennt sich dann Marktwirtschaft, in der alle Beteiligten ihre persönliche Position optimieren. So sind für mich z.B. dynamische Stromtarife komplett uninteressant. Wenn Strom günstig ist, habe ich selber mehr als genug. Aber wenn ich selber keinen Strom produziere, wird der dynamische Tarif teurer sein als der Fixtarif.

    Der sogenannte Kannibalisierungseffekt sagt, je mehr Wind- und Solaranlagen, desto weniger ist der Strom jeder Anlage wert. Zubau senkt den Wert der Bestandsanlagen und erhöht die Subventionszahlungen, die der Staat aus der Differenz zwischen der garantierten Einspeisevergütung und dem Marktpreis bezahlen muss.

    Wobei die privaten PV-Anlagen überwiegend deswegen aufgebaut werden, weil man den Strom nicht mehr aus dem Netz für 35ct/kWh einkaufen, also seinen Eigenbedarf decken will. Das der zuviel produzierte Strom bei der Einspeisung mit 8ct/kEh vergütet wird, ist ein nettes Zubrot. Jedenfalls war dies meine Intention, als ich die PV-Anlahr daheim aufgebaut habe. So gesehen sind private PV-Anlagen mit Speicherbatterie sogar eher netzdienlich denn netzschädlich.

    Jedenfalls schaffe ich es so in den Monaten April-Oktober praktisch keinen Strom mehr aus dem Netz zu benötigen. Die immer günstiger werdenden Batteriezellen bringen mich durch die Nacht und bald auch über zwei Regentage.

    Die Arbeitszeit beginnt beim Betreten des Schulgebäudes, nicht mit dem Läuten der Glocke.

    Aber auch nur, wenn die SL einfordert 15 Minuten vor der 1. Stunde anwesend zu sein.

    Sonst würde ich jeden Tag zur 1. Stunde kommen, auch wenn mein Unterrichtseinsatz erst zur 5. beginnt. Dann hätte ich inkl. Abendschule nach drei Tagen die 41 Stunden voll und könnte trotz Unterrichtsverpflichtung danach zuhause bleiben. :victory:

    Noch eine Frage als Ergänzung: Und was passiert hinter der Tür des Lehrerzimmers? An der Nachbarschule werden dann keine dienstlichen Gespräche im Lehrerzimmer geführt? Und die Schulleitung hat an Niemanden eine Frage oder gibt irgendeine Info weiter?

    Als ich dorthin abgeordnet war, war da wirklich Pause. In der Pause zwischen der 4. und 5. Stunde kam kein Schüler, an die Lehrerzimmer Tür, kein Schulleiter, es gab keine Absprachen und auch der Kopierer blieb still. Das war da echt gelebte Kultur.

    Selbst die großen Pausen sind selten so lang, dass zwischen dem Verlassen des letzten Schülers aus dem Klassenraum und dem Wiederbeginn des Arbeit (zum Beispiel dem Losgehen zur nächsten Unterrichtsraum) genug Zeit liegt, nämlich mindestens 15 Minuten, dass es auch nach dem Gesetz als Ruhepause gelten könnte.

    Dann hast du deinen Unterricht so rechtzeitig zu beenden, dass beim Klingeln der letzte Schüler durch die Tür geht. Im Umkehrschluss müsstest du dann aber auch direkt mit dem Klingeln den Unterricht beginnen.

    Dann müsste der Kollege mit sieben Unterrichtsstunden in Folge aber jegliches Anliegen in den Pausen ablehnen dürfen. Egal ob ein weinender oder anderweitig hilfsbedürftiger Schüler vor ihm steht oder der Schulleiter eine dienstliche Frage hat.

    Genau das meinte ich, als ich darauf verwies, dass an unserer Nachbarschule die Pause zwischen der 4. und 5. Stunde wirklich PAUSE ist. Da wird die Tür des Lehrerzimmers nicht geöffnet. Da ist Pause!

    Wenn ich - wie in meinem anekdotischen Beispiel - Honorarverträge abschließe und mir die Überstunden der Abendkurse passabel entlohnen lasse, greift die Arbeitszeitrichtlinie nicht.

    Selbstverständlich greift die Richtlinie. Nach 10 Stunden ist unter allen irgendwie erdenklichen Bedingungen Schluss. Nur bist du bei mehreren Arbeitgebern selber dafür verantwortlich diese absolute Deadline einzuhalten. Klar gilt wie überall „Wo kein Kläger da kein Richter“, aber wenn dir oder einem deiner Schüler etwas passiert, weil du übermüdet deiner Aufsicht nicht ausreichend nachkommen konntest, hast du ein richtiges Problem!

    Anekdotisches Beispiel: Die Schüler arbeiten an Drehmaschinen, ein Schüler vergißt die Handschuhe vor der Arbeit an der Drehmaschine auszuziehen, die Lehrkraft bemerkt dies nicht (ggf. Aufgrund der Übermüdung), es kommt zum Unfall indem der Schüler mit dem Handschuh in die rotierende Drehmaschne faßt, der Handschuh verwickelt sich in der Maschine und reißt dem Schüler die komplette Hand ab.

    Galileo100

    Hier das Gesetz dazu: https://www.gesetze-im-internet.de/arbzg/__4.html

    Das Problem ist halt, wenn jemand neben den 6 Zeitstunden (8 Schulstunden) Unterricht an dem Tag noch Aufsichten hat. dann kommt er in den Bereich, in dem 30 Minuten Pause angesagt sind. Bei 15 Minuten Pausen, die ihr habt, hat er entsprechend an dem Tag in zwei Pausen wirklich Pause. Da ist dann in der Pause auch keine Dienstbesprechung, keine Rückfrage eines Schülers an der Tür, ... da ist PAUSE

    Bei uns am Berufskolleg haben wir da regelmäßig mit der Abendschule Probleme, wenn an dem Tag dann auch noch eine Lehrerkonferenz angesagt ist. Da muss dann die Abendschule ausfallen, obwohl die Lehrerkonferenz 15 Minuten vor Beginn der Abendschule beendet ist, weil die Kollegen schon seit der 1. Stunde da sind und an dem Tag ihre 10 Zeitstunden überschreiten. 10 Stunden ist das maximal zulässige Pensum inkl. Überstunden an einem Tag.

    Wie ist es nun mit den Lehrern? Einige haben 8 Stunden durchgehend Unterricht, nur die normalen Pausen (1 Große 1 Kleine)

    Meine Frage: ist dies zulässig?

    Ich gehe davon aus, dass ihr Schulstunden zu je 45 Minuten habt? Wenn ja, entsprechen 8 Unterrichtsstunden in Summe 6 Zeitstunden. Damit ist dies für Lehrer noch gerade so eben zulässig. Das Arbeitsrecht besagt:

    • bis 6 Stunden keine Pause notwendig
    • bei mehr als 6 Stunden (bis einschließlich 8 Stunden) sind insg. 30 Minuten Pause einzuplanen
    • bei mehr als 8 Stunden sind insg. 45 Minuten Pause einzuplanen

    Alle Arbeitsunterbrechungen unter 15 Minuten sind keine Pause. Wenn also die Pause für die Schüler 15 Minuten dauert, jemand am Lehrerzimmer klopft und ein Kollege beschäftigt ist, ist dies keine Pause mehr, da die 15 Minuten unterschritten werden. Entsprechend beginnt für diesen Kollegen die Pause von vorne, sobald er mit der Bearbeitung des Schüleranliegens fertig ist. Er müßte also erst später in den Unterricht gehen.

    Da ihr mit den 6 Zeitstunden haarscharf unter der Grenze liegt, ist dies aber eh alles hinfällig für die normalen Kollegen. Interessant wird es aber, wenn ein Kollege neben den 8 Unterrichtsstunden an dem Tag noch die Früh- oder Spätaufsicht hat. Dann kommt dieser eine Kollege nämlich über die 6 Stunden und hat entsprechend ein Anrecht auf insg. 30 Minuten Pause, die in Stücken von mindestens jeweils 15 Minuten Länge zu gewähren ist.

    An unserer Nachbarschule ist es aus diesem Grund so, dass die Pause zwischen der 4. und 5. Stunde wirklich eine Pause ist. In dieser Pause braucht kein Schüler am Lehrerzimmer zu klopfen. Da ist wirklich PAUSE!

    Und Du wunderst dich warum für mich die Bahn gar keine Option mehr ist?

    In der Firma, in der meine Frau tätig ist, gab es im letzten Jahr die Anweisung nicht mehr Innerdeutsch zu fliegen sondern die Bahn zu nehmen. Das hat die Firma genau drei Monate durchgehalten. Inzw. wird wieder möglichst geflogen, weil es billiger ist.

    Die Bahn ist einfach zu unzuverlässig und mit den Zeitreserven und ggf. Hotelübernachtungen, die man da einplanen muss (vgl. deine Schülerin, die da bei einer Freundin übernachten muss), zu teuer. Sogar eine Firmen-BahnCard 100, mit der dann die Mitarbeiter abwechselnd gefahren sind, hat sich nicht gerechnet.

    Nur wenn sie eine unmittelbare Rechtsauswirkung hat, sonst ist nur Beschwerde möglich.

    Danke dafür! Genau so ist es, was die Halbjahresnoten angeht. Gegen das Jahreszeugnis kann man Widerspruch einlegen, weil auf das Jahreszeugnis im Sommer ein Verwaltungsakt, nämlich das Versetzen bzw. Nichtversetzen in die nächste Klasse, fußt. Das Halbjahreszeugnis ist einfach nur ein Zwischenbericht, der aber keinen Verwaltungsakt zur Folge hat. Entsprechend kann man gegen ein Halbjahreszeugnis auch keinen Widerspruch einlegen.

    Ausnahme wäre ggf., wenn das Fach nur im 1. Halbjahr unterrichtet wird, die Halbjahresnote also zugleich die Endnote darstellt.

    In Schleswig-Holstein sitzen die Elternsprecher in den Notenkonferenzen, wenn ich mich recht erinnere. Nicht, dass ich sagen will, du bist eine, aber als Lehrkraft könnte man sich einfach trauen, das dann direkt mit den Kollegen zu diskutieren, statt sich dafür in einem Forum anzumelden.

    Vor allem wundert mich, dass das Thema hier nach den Halbjahreszeugnissen aufpoppt. Die Zeugnisse wurden in Schleswig-Holstein am Freitag (31.01.2025) verteilt. Das läßt den Schluss zu, dass es eben keine Lehrkraft ist, die fragt, sondern das es die Eltern sind.

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