Ansonsten: Mittags und abends jeweils 2h frei (weil der Kollege aufpasst). Also 8-12 und 14-18 und 20 bis 22 Uhr, sind insgesamt 10h Arbeit pro Tag.
Ich frisiere meinen Stundenaufschrieb doch nicht, damit es für den Arbeitgeber legal wird. Wenn ich für eine 24/7 Aufsicht sorgen soll, wird auch 24/7 aufgeschrieben so lange die Klassenfahrt von nur 2 Personen begleitet wird und ich für die Schüler und meine Kollegin für die Schülerinnen zuständig ist. Erst wenn anstatt der zwei insg. sechs Kollegen die Fahrt begleiten, so dass ein 3-Schicht-System möglich wird, wird es was mit den Pausen und der Nachtruhe.
Denn es gilt: Bereitschaftszeit ist immer Arbeitszeit, auch wenn man in der Zeit einschlafen sollte. (EuGH, 21.02.2018, C-518/15)
Zumal die Bereitschaft bei einer Klassenfahrt ja nicht bedeutet, dass ich nach Hause fahren und dort auf einen Anruf warten kann. Ich muss zusammen mit den Schülern in der Unterkunft übernachten und innerhalb weniger Minuten verfügbar sein.