Beiträge von plattyplus

    IMHO ist es in dem Moment in Ordnung, dass Beamte zur Aufsicht herangezogen werden ... sie dürfen nur nicht als Streikbrecher eingesetzt werden und Unterricht machen. Da der Ganztag dort ja per se "Aufsicht" ist, sollte das also unproblematisch sein.

    Dann muß die Vorwarnzeit so kurz sein, daß der Arbeitgeber die Beamten nicht mehr als de facto Streikbrecher einsetzen kann, weil die gerade 3 Minuten vorher schon nach Hause gegangen sind. ;)

    Wie soll denn das funktionieren, mit den paar angestellten Hanseln?

    Während einer Prüfung beginnen z.B. die aufsichtführenden Angestellten zu streiken und schon ist die Prüfung gelaufen und muß am Nachschreibtermin neu angesetzt werden. Die Vorwarnzeit müßte natürlich so kurz sein, daß kein verbeamteter Kollege mehr einspringen kann bevor der Erzwingungsstreik beginnt, also maximal 1 Minute Vorwarnzeit. :teufel:

    Wobei ich mich frage, ob eine entsprechende Streikandrohung nicht vom entsprechender Gericht nach einem Eilantrag als "überzogen" gecancelt wird.

    Ok, dann eben einen Erzwingungsstreik mit längerer Vorankündigung. Wie wäre es mit der Nachmittagsaufsicht in den Gangztangs- (Grund-) Schulen?

    Zumindest habe ich eine Lektion an der Universität gelernt: Ein Streik muß wehtun, sonst taugt er nichts!

    Vielleicht kann man dann auch gleich nochmal festhalten, dass die nicht-einmal-600-Euro-Peanuts einem nicht verbeamteten Kollegen allerdings ganz schön weh tun können, wenn er sie nicht bekommt.

    Dann bringt doch GEW und Verdi mal auf Trab, auf das so richtig gestreikt wird. Mit "richtig" meine ich solche Streiks, die dem Arbeitgeber wirklich wehtun, also gezielt Abschlußprüfungen mit kürzester Vorwarnzeit bestreiken, auch wenn dann mal ein ganzer Jahrgang nicht fertig wird vor den Sommerferien.

    Nur mal so: Die Herweg-Busbetriebe wurden von Verdi 395 Tage am Stück bestreikt. Da hat wohl der DGB gehörig mitgeholfen, um die Streikkasse zu füllen.

    Hier mal eine Übersicht über die längsten Arbeitskämpfe der NAchkriegsgeschichte: https://www.n-tv.de/wirtschaft/Die…le13900631.html

    Wenn ihr Storm haben wollt, müsst ihr auch den Dreck nehmen.

    Ganz ehrlich: Mir ist co2 lieber als Atommüll. co2 werden wir wohl bald auch wieder in großindustrieellem Maßstab aus der Atmosphäre filtern können, Atommüll bleibt uns für Millionen von Jahren erhalten. Und selbst wenn sie das Zeug jetzt irgendwie dauerhaft sicher gelagert bekommen: Wer wird in 10 Millionen Jahren denn noch wissen wo das Zeug liegt? Nachher wird so ein Endlager noch beim Tunnelbau angebohrt.

    Der Dreck ist ohnehin da

    Und so lange ein Reaktor weiterbetrieben wird, wird der Haufen immer größer.

    Nee, sie dürfen gerne die Reaktoren weiter betreiben, aber dann mit einer privatwirtschaftlichen Betriebshaftpflichtversicherung und mit einem komplett durchfinanzierten Endlagerkonzept. Und wenn das Endlager darin besteht den Atommüll mittels Raketen auf die Sonne zu schießen, dann dürfen sie gerne auch dafür die Kosten mit einkalkulieren.

    Meiner Meinung nach sollte es einen Ausgleich für die teuren Wohngegenden nur geben, wenn es nach Dienstort und eben nicht nach Wohnort geht und dem Wohnort eine Residenzpflicht zu Grunde liegt. Da wir keine Residenzpflilcht haben, erübrigt sich auch der Ausgleich.

    Wir müssen ja hier mit sehr einfachen Werten recht ungenau rechnen, aber wir sind uns ja sicher einig, dass die Immobilie in Düsseldorf mehrere 100.000€ (sagen wir mal 350.000€) mehr kostet, als die in Menden. Der Kinderzuschlag macht nach Bolzbolds Rechnung aber nur ca. 100.000€ aus.

    Um die Frage abzukürzen: So lange das Mehr an Kinderzuschlag (also diese 100.000 €) größer ist als die zusätzliche Zinsbelastung über einen Zeitraum von 18 Jahren, macht man beim Kauf einer Immobilie in Düsseldorf Plus. Übersteigt die zusätzliche Zinsbelastung beim Bauspardarlehen die 100.000€ Marke (nur Zinsen, nicht die Tilgung!) innerhalb von 18 Jahren, macht man bei der Immobilie in Menden Plus.

    dann dürfte das doch maximal die Wohnmehrkosten in Düsseldorf ausgleichen, oder? Zurücklegen könnten sie dann beide ca das Gleiche ...

    Wenn beide zur Miete wohnen, gleicht es die Mehrkosten aus. Aber wenn beide Eigentum damit finanzieren, sieht die Sache anders aus. Zwar haben beide während des Aufwachsens der Kinder nach Abzug des Bauspardarlehens grob den gleichen Geldbetrag in der Tasche, nur wenn der Studienrad in Düsseldorf die Immobilie verkauft nachdem die Kinder ausgezogen sind, wird er weitaus mehr auf dem Konto haben als der Kollege im Sauerland, eben weil die Immobilien in Düsseldorf viel mehr wert sind.

    Wieso? Man setzt Prioritäten.

    Und die Priorität des Landes NRW ist es möglichst billig dabei wegzukommen, denn wie Du schon richtig sagtest:

    Die Zuschläge werden gezahlt, um eine durchaus teurere Besoldungserhöhung für alle zu umgehen.

    Und bis die Gerichte der Landesregierung vorschreiben wie die Beamtenbesoldung zu erfolgen hat und nicht bloß, wie sie nicht zu erfolgen hat, sind wir eh wieder in einer neuen Legislaturperiode.

    Selbstverständlich nach dem Dienstort, es ist doch deine Sache, wo du wohnst. Du kriegst ja auch keinen Entfernungszuschlag, wenn du weit pendelst.

    Meine ich ja auch, in NRW geht es aktuell aber nach dem Wohnort.

    Deswegen habe ich an anderer Stelle ja schon ketzerisch formuliert, dass man bei mehreren Kindern gezielt in eine teure Stadt ziehen sollte, um die entsprechend exorbitanten Familienzuschläge in NRW zu kassieren. Sind die Kinder dann aus dem Haus, stößt man die Wohnung in Düsseldorf wieder ab und hat so durch dieses zeitweise selber bewohnte Investitionsobjekt ein um ca. 100.000€ höheres Lebenseinkommen erzielt.

    Ich verstehe das nicht, wie kann man denn mit abgeschlossenem Lehramtsstudium ein Stelle für den Seiteneinstieg ergattern? Das wiederspricht sich doch?

    Es gibt manche Studiengänge mit Doppelabschluß. Ich habe z.B. damals Wirtschaftspädagogik mit Abschluß Diplom Handelslehrer studiert. Dieser Abschluß berechtigt mich zum Seiteneinstieg. Gleichzeitig gab es damals einen Leitfaden bei uns an der Uni welche Wahlpflichtveranstaltungen man belegen muss, um sich sein Dipl.-Zeugnis als 1. Staatsexamen anerkennen lassen zu können. Da mußten manche Prüfungen dann mündlich erfolgen und auch bei der Wahl der Themen für die Diplomarbeit war man eingeschränkt. Dafür war dann das 1. Staatsexamen ein reiner Verwaltungsakt. Ich bin mit meinem Diplomzeugnis ins Landesprüfungsamt gegangen und hatte nach einer Dreiviertelstunde man 1. Staatsexamen in Händen.

    Ich denke mal, daß auf diesem Wege recht viele Doppelabschlüsse zustande kommen, zumal es bei uns an der Uni dieser Leitfaden für die Doppelabschlüsse für zieg Fachrichtungen existierte.

    Psychologisch dürfte der Seiteneinstieg wesentlich einfacher sein. Klar hat man ein paar Stunden Unterricht mehr, aber dafür hat man die Sicherheit nachher auch die Stelle zu haben, wenn man nur mit der Note 4,0 besteht. Bei einem Referendariat muss man sich anschließend noch mit seinem 2. Staatsexamen bewerben, mit der Gefahr dann mit seinen nicht optimalen Noten nicht genommen zu werden.

    Außerdem bekommt man als Seiteneinsteiger gleich ein volles E13 Gehalt und keine Anwärterbezüge. Der Seiteneinsteiger hat also das 2,5 fache Netto in der Tasche und muss nebenbei nicht kellnern gehen.

    Zudem haben die Länder jetzt das zusätzliche Argument von Rückkopplungen aus dem Verfassungsbruch der Ampel hinsichtlich der 60 Milliarden im Rücken.

    Und die Gewerkschaften das Argument, daß aufgrund der Bürgergeldsteigerung von 25% in zwei Jahren die Beamtenbesoldung in den zwei Jahren auch um 25% steigen müssten, um das gerichtlich festgelegte Abstandsgebot einzuhalten und die Angestellten da ja nicht zurückstehen können.

    Hat er aber. Das schrieb ich doch weiter oben auch schon. Es sind immer mehrere Personen am Bewertungsprozess beteiligt, damit eben nicht nur das eine Arschloch was zu sagen hat.

    Er hätte aber nicht Kommen müssen. Es ist vom System her bei uns jedenfalls nicht vorgesehen, dass in solchen Fällen mehrere Prüfer das Urteil bestätigen müssen.

    Und es war immer so, dass die Person, die gehen musste, das alles ganz anders sah. Was eben in der Regel mit ein Grund ist.

    Aber gerade dann würde ich externe Prüfer holen und eben nicht ein Prüfungsverfahren abkürzen.

    Ich habe auch schon Referendare und Quereinsteiger gesehen, die gut daran getan haben doch nicht Lehrer zu werden. Aber gerade wenn die Prüfungsergebnisse gewaltig voneinander abweichen, z.B. die Vornoten und die Noten der UPP, dann werde ich ganz hellhörig.

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