Nicht ganz, bei uns sind ja für die verlässliche Grundschule Lehrer und Erzieher zuständig, die alle dem selben Tarifvertrag unterstehen, also kann man da problemlos streiken, ohne das da vorher Lehrer eingesetzt waren, aber ja, weder dürfen die dann angehalten werden das Nachmittagsprogramm zu übernehmen noch den Unterricht, denn nein, für angestellte Lehrer dürfen keine verbeamteten Lehrer während eines Streiks vertreten, die dürfen nur beaufsichtigen.
Wenn das vorrangige Dienstgeschäft bei diesem Nachmittagsprogramm die Beaufsichtigung und eben nicht der Unterricht ist, dürfen Beamte auch nicht im Rahmen der Beaufsichtigung als Streikbrecher eingesetzt werden, auch nicht für die Notbetreuung. Dann ist nach dem Unterichtsschluß Ende… Bitte alle Kinder sofort abholen.
*seufz* Aber sich über den Bahnstreik, die Klimakleber und die protestierenden Bauern beschweren."
Ja, ich will auch mal auf der Seite der Sieger stehen.