Beiträge von plattyplus

    Ja, aber gibt es eine rechtliche Grundlage dafür, Asylbewerber*innen zwecks Erzwingen einer Identitätsfeststellung in Beugehaft zu nehmen?

    Wir könnten gemäß obiger Rechtsexpertise vom wissenschaftlichen Dienst des Bundestags von einer mangelnden Unterstützung bei der Identitätsfeststellung auch gleich darauf schließen, daß der Asylbewerber an seinem Asylantrag nicht mehr festhält und entsprechend gleich das Abschiebeverfahren inkl. Abschiebehaft starten. Das wäre dann die ganz harte Tour und würde uns wahrscheinlich als Zielland unattraktiver machen als die skandinavischen Länder, womit das Ziel erreicht wäre.

    Das warme Wasser kommt mit über 40° aus 650m Tiefe - und muss zum Abkühlen mit kaltem Wasser gemischt werden. Die Schüttung beträgt täglich 1,5 Millionen Liter Wasser. Derzeit werden Planungen durchgeführt, um das Abwasser für Fernwärme zu nutzen.

    Und bei uns haben sie im Nachbarort die weltgrößte Thermalsolequelle mit einer Schüttung von 3.000 Litern/Minute = 4.320 m³/Tag dichtgemacht. ;(

    Aus Kindertagen kann ich mich noch dunkel daran erinnern, wie an dieser arthesischen Quelle das Wasser ohne jegliche Pumpen gut 50m hoch aus dem Boden geschossen ist.

    --> https://de.wikipedia.org/wiki/Jordansprudel

    Im Sommer betreieben sie dann an gleicher Stelle einen Springbrunnen, in dem mittels Pumpen das Wasser aus dem nahen Fluß auf maximal 20m in die Höhe katapultiert wird. Im Vergleich zum Original ist das einfach nur armselig. :(

    Und was macht die Stadt: Im Dichterviertel (heißt so aufgrund der Straßennamen) 400m neben der Thermalquelle genehmigen sie Geothermie-Heizungen und wundern sich, daß das halbe Stadtviertel absäuft weil Wasser aus dem Boden sprudelt und die Gärten in eine Schlammwüste verwandelt.

    --> https://www.nw.de/lokal/kreis_mi…rmebohrung.html

    Es blieb bei der Überlegung und dient daher nicht als "Blaupause" und Rechtfertigung, das Grundgesetz auszuhebeln.

    Wieso Grundgesetz?

    Der Asylbewerber hat eine Mitwirkungspflicht bei der Feststellung seiner Identität. Verweigert er diese Pflicht, macht er selbstverständlich straffällig.

    Ich empfehle dazu diese Rechtsexpertise des Bundestages: https://www.bundestag.de/resource/blob/…16-pdf-data.pdf

    Ich empfehle dazu insb. Kapitel 2.2.3:

    "Kommt der Asylbewerber einer bestimmten Aufforderung der zuständigen Behörde zur Mitwirkung

    (siehe oben unter Ziff. 2.1.) nicht nach, greift die gesetzliche Vermutung, dass der Asylbewerber

    das Verfahren nicht betreibt, § 33 Abs. 2 Nr. 1 AsylG. Das Nichtbetreiben des Asylverfahrens

    wiederum hat zur Folge, dass der Asylantrag als zurückgenommen gilt, § 33 Abs. 1 AsylG. Die

    Rücknahmefiktion führt dann zur Einstellung des Asylverfahrens, § 33 Abs. 5 S. 1 AsylG."

    Also konkret: Wer bei seiner Identititätsfeststellung nicht mithilft (siehe Kapitel 2.1), kann mittels Schnellverfahren innerhalb einer Woche (siehe Kapitel 2.2.1) einen negativen Asylbescheid bekommen und geht in Abschiebehaft bis seine Papiere vorliegen.

    Um Nachteilsausgleiche ging es doch in dem Verfahren gar nicht?

    Nachteilsausgleiche werden auch hier zumindest nicht auf Zeugnissen vermerkt. Veränderte Bewertungsmaßstäbe hingegen durchaus.

    Aufgrund der Legasthenie wurde wohl die Rechtschreibung nicht bewertet und genau das stand auf dem Zeugnis. Das Gericht monierte, dass entweder in Zukunft keine Abweichung vom Standard-Prüfverfahren auf den Zeugnissen mehr ausgewiesen werden darf oder das eben alle Abweichungen ausgewiesen werden müssen. Bisher war es wohl in Bayern so, dass ausschließlich bei dem Befund Legasthenie der Bewertungsmaßstab geändert und dies im Zeugnis vermerkt wurde, wohingegen andere Abweichungen unerwähnt geblieben sind.

    Wobei die Diskussion, wenn man sich die Langfassung durchliest, eh gegessen ist. Das Gericht hat den Klägern nur Recht gegeben, weil bisher nur Nachteilsausgleiche im Falle von Legasthenie auf dem Zeugnis vermerkt wurden. Wenn jetzt in Zukunft sämtliche Nachteilsausgleiche vermerkt werden, sind die Eintragungen wieder zulässig , weil sie dazu dienen die Chancengleichheit herzustellen und die Schüler, die das Abitur ohne irgendeinen Nachteilsausgleich ablegen, so eben nicht übervorteilt werden.

    Ein "Auffanglager ohne Ausgangsmöglichkeit" ist letztlich ein Gefängnis. Der Aufenthalt in selbigen erfordert in einem Rechtsstaat ein ordentliches Gerichtsverfahren in dem mit bedacht wird, dass keine feststellbare Identität zu haben längst nicht immer in der Verantwortung der Menschen liegt, die hier ankommen, sondern auch an den Herkunftsländern liegen kann, die nicht ausreichend kooperieren bei Identitätsfeststellungen.

    Wenn man überlegt, ob man einen früheren Bundeskanzler, ich rede von Helmut Kohl, in Beugehaft zu nehmen, auf das er sich an Parteispender erinnert, warum soll man dann nicht einen Migranten in Beugehaft nehmen können, auf das er sich an seine Identität erinnert?

    Wenn du für den Mindestlohn einen Vollzeitjob hast, bekommst du gerade mal etwa 2000 € brutto, hast aber wesentlich höhere Abzüge, also unter dem Strich auch nicht mehr. Davon müssen manche Menschen auch noch eine Familie ernähren.

    Wobei ich gestern Abend im ZDF mal wieder mein Aha-Erlebnis hatte:

    Spult in dem Video mal auf Minute 19:49 vor: https://www.zdf.de/dokumentation/…skampf-100.html

    Konkret: Familie mit 5 Kindern, Mann macht nur einen Mini-Job, Frau kümmert sich ausschließlich um die Kinder und am Ende stehen dank Bürgergeld 3850,- € netto auf dem Konto. Da kann doch ein normalsterblicher Angestellter gar nicht gegen das Bürgergeld anarbeiten. Hubertus Heil lügt doch, wenn er alle für bescheuert erklärt, die unter solchen Bedingungen kündigen, um Bürgergeld einzustreichen.

    Nun meine Frage. Hat man im Ref Anspruch auf Bürgergeld oder Wohngeld?

    Auf Bürgergeld hast Du keinen Anspruch, weil Du nicht arbeitssuchend bist. Wohl aber hast Du Anspruch auf Wohngeld und auf Grundsicherung. Die Grundsicherung gibt es für Menschen die arbeiten oder eine Rente beziehen und deren Einkommen unter Bürgergeldniveau liegt. Da stockt die Grundsicherung dann auf das Bürgergeldniveau auf.

    Klar ist das Bürgergeld geringer als Deine Anwärterbezüge, trotzdem dürfte der Bürgergeldempfänger dank diverser Vergünstigungen bei ÖPNV-Tickets etc. am Ende mehr Geld in der Tasche haben.

    Also beantragen kannst Du erst einmal Wohngeld und Grundsicherung und dann mal gucken was dabei rumkommt.

    Als ich meine Frau kennengelernt habe, war sie arm wie eine Kirchenmaus. Wir haben einfach mal auf gut Glück Wohngeld beantragt, sie wußte gar nicht das es so etwas gibt, und sie hat anschließend 60€ monatlich bekommen. Nach unserer Hochzeit hat sie dann doch den Arbeitgeber gewechselt, um nicht in die Altersarmut zu rutschen. Vorher hatte sie sich alleine das nicht getraut: „Was ist, wenn der neue Arbeitgeber mich in der Probezeit rauswirft?“

    Mit meinem a14 Gehalt in der Rückhand war sie dann bereit das Risiko einzugehen.

    Hast du dich denn mal informiert, wie viel Material und Energie in die Produktion eines einzelnen Windrads oder Solarpanels geht?

    Grob geschätzt geht da soviel Energie rein, wie die Anlage in 2-3 Jahren wieder reinholt.

    https://www.bazonline.ch/die-verheerende-bilanz-von-solarenergie-454156025225#

    In Europa produzieren wir die Solarmodule aktuell wesentlich energieeffizienter als in China. Die hohen Strompreise zwingen unsere wenigen verbliebenen Hersteller dazu.

    Klar werden wir noch lange im Winter auf fossile Energieträger angewiesen sein, aber jede kWh, für die wir kein Geld an Staaten wie Russland, Saudi Arabien und Co. überweisen müssen, macht uns stärker und diese Staaten schwächer.

    Wie ich an anderer Stelle schon sagte sind die EE für uns auch eine Frage nationaler Souveränität.

    Was passiert eigentlich wenn man innerhalb der 2 Jahre Aufschub nach dem Referendariat eine Verbeamtung auf Probe erhält?

    Genau das. Ich war selber nach dem Ref. 1,5 Jahre arbeitslos, bis ich an einer anderen Schule untergekommen bin.

    Wenige Monate nach dem Ref. bekam ich ein Schreiben vom Landesamt für Besoldung und Versorgung mit der Frage, ob ich immer noch eine Stelle als Beamter anstrebe oder nicht. Als ich bestätigte, daß ich die Verbeamtung anstrebe, wurde mir eine Frist von 2 Jahren nach Beendigung des Refs. eingeräumt, um in eine Beamtenposition zu kommen. Ansonsten würden mein Referendariat nachversichert.

    Das Problem bei der Verweigerung einer Inbetriebnahme liegt an einer möglichen Überlastung des Netzes, falls im Gebiet bereits zu viele Anlagen installiert wurden. Die Ertüchtigung durch neue Kabel und Umspanntrafos kann Monate und Jahre dauern.

    Bei uns schaffen die Netze aktuell noch die Leistung aufzunehmen. Das Problem sind wirklich die Handwerker. Wenn man ein Netzanschlussbrgehren (NAB) stellt, hat man nach positivem Bescheid 6 Monate Zeit die Anlage in Betrieb zu nehmen. Schafft man es nicht in diesen 6 Monaten ganz offiziell ans Netz zu gehen, erlischt das positiv beschiedene NAB und man muß ein neues NAB stellen, dann aber wieder mit dem Risiko eines negativen Bescheids, weil dann die Netze durch andere PV-Anlagen ausgelastet sein könnten.

    Nicht falsch verstehen. Ich bin kein Feind von Photovoltaik u.ä. Ich habe selbst eine Anlage (wenn auch erstmal nur sehr klein zum rumspielen).

    Ich finde leider den Universitätsvortrsg, den ich vor einigen Wochen als Video gesehen habe, nicht mehr wieder. Da ging es darum wie massiv wir Photovoltaik, Windkraftwerke etc. ausbauen müssen, um als Land autark zu werden. Äußerst interessant fand ich den Flächenverbrauch der Solarparks und das diese Flächen der Landwirtschaft eben nicht mehr zur Verfügung stehen. Fazit war, daß wir auf Solarparks komplett verzichten könnten, wenn nur 20% aller Dachflächen in der BRD wirklich mit Solarmodulen belegt wären. Der zusätzliche Flächenverbrauch wäre null.

    Die althergebrachten Grundsätze des Beamtentums gehen halt von einer Alleinverdienerrolle des Beamten aus, sie müssten eigentlich dringend modifiziert werden (dazu gibt es aber keinerlei politischen Ansatz, die erscheinen wie Naturgesetze)

    Als ich als Lehrer nach dem Ref. angefangen habe, meinte mein damaliger Abteilungsleiter bei eher lustigen Gespräch in der Kaffeeküche: „Hr. Plattyplus, sein sie froh, daß sie als Single keine Haushälterin einstellen müssen, um den Job als Lehrer überhaupt antreten zu dürfen. Als ich angefangen habe, mußte Mann entweder verheiratet sein oder die besagte Haushälterin nachweisen, um sich voll und ganz dem Job widmen zu können. Zudem gab es noch die Residenzpflicht.“

    Und ja, wenn der Gesetzgeber schon an Modifikationen denkt, müßte er nicht nur von der Alleinverdienerrolle abrücken sondern auch berücksichtigen, daß im bürgerlichen Recht Scheidungen zulässig sind. Wie geht er dann mit den Kindern um? Auch wenn es sicher allgemein nur anekdotische Evidenz hat, erlaube ich mir anzumerken, daß ich z.B. mit meiner Frau auch gleich zwei Kinder (aus ihrer ersten Ehe) geheiratet habe. Die stehen selbstverständlich nicht auf meiner Steuerkarte, so daß es hierfür keine Familienzulage gibt, obwohl die Kosten natürlich anfallen und nur zum Teil durch Unterhaltszahlungen gedeckt werden.

    Um das im konkreten Fall noch zu steigern: Der Vater der Kinder ist selber Beamter, bekommt die Familienzulage inkl. Mietstufe. Die Kinder waren im vergangenen Jahr insg. fünf Nachmittage bei ihm. Dort übernachtet könnten sie gar nicht, da seine aktuelle Wohnung kein Kinderzimmer beinhaltet. Soviel zu dem Thema, daß ein Familienzuschlagbezieher immer eine große Wohnung benötigt, wofür die Mietstufe ja gedacht ist.

    Moment Wolfgang Autenrieth,
    ich rede nicht von einem Balkonkraftwerk sondern von einer "großen Anlage" bis 30kW peak.

    Zumindest bei unserem Netzbetreiber ist es so, daß man Anlagen über 15kW peak vorab beantragen muß. Bei einem positiven Bescheid, also wenn das Netz diese zusätzliche Anlage verträgt, darf man die Anlage innerhalb von 6 Monaten aufbauen. Schafft man es nicht innerhalb von 6 Monaten ans Netz zu gehen, verfällt die Genehmigung.

    Mit der Genehmigung dieser Voranfrage, also des (offiziell) Netzanschlußbegehrens (NAB) geht es dann an den Bau. Zwischenzeitlich sollte man auch die Anlage, sobald man weiß welchen Wechselrichter, welche Solarmodule und ggf. welche Pufferbatterie man genau haben will, beim Marktstammdatenregister als "in Planung" anmelden. Diese anmeldung ist wichtig, damit man die Bauteile MwSt. frei kaufen kann. Dafür wollen die Händler nämlich die SEExxxxxx-Nummer haben.

    So, jetzt baut man den ganzen Kram auf bzw. läßt bauen.

    Am Ende muß eine Elektrofachkraft dem Versorgungsnetzbetreiber (VNB) die offizielle Inbetriebnahme melden. Das kann man leider nicht selber machen. Nur ist es da sehr schwierig einen Elektrofachbetrieb zu finden, der das macht, wenn man nicht über ihn vorab das ganze Material eingekauft hat.

    Mit dem offiziellen Inbetriebnahmeprotokoll mit Stempel wird die Anlage dann beim VNB in Betrieb genommen und im Marktstammdatenregister wird der Status von "in Planung" auf "in Betrieb" geändert. Das Marktstammdatenregister ist wichtig, damit man wenigstens ein paar Cent für den eingespeisten Strom bekommt und eine Nichtanmeldung ist zudem strafbar.

    Meistens sind für solche Solaranlagen auch noch Anpassungen im Zählerschrank daheim notwendig, da die Solaranlage ja im Dauerbetrieb läuft. Hierfür muß üblicherweise am Zähler selber oder vorm Zähler gearbeitet werden, also in den Bereichen des Zählerschranks, die verplombt sind. Entsprechend benötigt man hierfür nicht irgendeinen Elektrofachbetrieb bzw. -meister sondern es muß eine Elektrofachbetrieb sein, der im Installationsverzeichnis des VNBs aufgelistet ist. Und hier kommt dann das gleiche Spiel: "Warum sollte der den Zählerschrank des Kunden umbauen, wenn er vorher beim Materialeinkauf nichts verdienen konnte?"

    Kurzum: Ich würde mir wünschen, wenn die VNBs selber Prüfer hätten, die sie zur Inbetriebnahme vorbeischicken und wenn die dann feststellen, daß die Anlage in Ordnung ist, wird sie von ihnen in Betrieb gesetzt und eben nicht von irgendeinem Elektrofachbetrieb, der "sauer" ist, weil man bei ihm nicht das Material gekauft hat.

    Nachtrag: Da köchelt schon etwas die Wut über das System in einem, wenn man selber Elektriker ausbildet, die Anlage aufbauen kann, aber es nachher an dem Stempel auf dem Inbetriebnahmeprotokoll droht zu scheitern.

    Nun - ich habe mir gerade Angebote erstellen lassen. Die liegen zum Teil um 80% auseinander - für dieselbe Leistung KWPeak.

    Das ist aktuell leider "normal". Wichtig ist, daß du einen Elektriker im Installateurverzeichnis deines lokalen Verteilnetzbetreibers hast, der dir am Ende den Stempel auf das Inbetriebnahmeformular setzt. Das ist meiner Meinung nach die größte Hürde.

    Ansonsten bei Photovoltaik kann man viel selber machen, das ist keine Raketenwissenschaft. Die Bauteile sind ja so konfektioniert, dass sie einfach zu installieren sind.

    Das Problem ist nicht das "Selber machen". Das Problem ist, daß man die Anlage am Ende beim Netzbetreiber anmelden muß und dafür braucht man einen Elektroinstallateur. Nur gibt es praktisch keine Elektroinstallateure, die "fremde" Anlagen anmelden.

    "Sie wollten Geld sparen und haben die Anlage selber aufgebaut anstatt mir den Auftrag zu geben für den Bau? Dann sehen sie mal zu wer die Anlage bei ihrem Netzbetreiber anmeldet."

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