Nachversicherung in der Rentenversicherung

  • Langfristig in dem Sinne, dass diese Höherstufung auch mehrere Jahre in der Umsetzung brauchte.

    Nein, das ging direkt bei den "neuen Abschlüssen".



    So langsam dämmert mir, warum die Verfahren so lange dauern. Das bedeutet ja, dass ,die Älteren' auch massig Unterlagen einreichen müssen, die eigentlich schonmal vorlagen?

    Genau das wird das Problem sein.


    Ich weiß gar nicht, wie es diesmal ist, damals mussten die Schulleiter das alle Prüfen und kopieren usw. und dann kam es zurück, die waren echt alle not amused.

  • Sehr informativ, der heutige Abend! Vielen Dank!


    Die Schulleitungen sind, glaube ich, bereits restlos bedient wegen der dienstlichen Beurteilungen, mehr dürfte wohl kaum zumutbar sein.


    Ich hatte ehrlichweise nicht auf dem Radar, dass diese richtige Höherstufung bzw Gleichstellung vor ein paar Jahren jetzt nochmal von Relevanz ist. Der Umkehrschluss sollte aber eigentlich sein, dass es bei den Jüngeren später schneller gehen sollte, weil hier bereits alles vorliegt....

  • Dies ist meines Wissens bundeslandabhängig. In NRW sind die Zeiten trotz Nachversicherung ruhegehaltsfähig.

    In Ba-Wü ebenfalls. Falls du damit insgesamt über die 60 Monate Mindestbeitragszeit kommst und später verbeamtet wirst, werden die Zeiten zusätzlich als Beitragszeit bei der Rente angerechnet. Im Gegenzug ist jedoch deine Versorgung "gedeckelt" - das bedeutet: Falls deine Pensionsansprüche UND die Rentenansprüche den Höchstbetrag der Pension übersteigen würde, wird die Pension anteilsmäßig gekürzt. Du bekommst als Pensionär UND Rentner nicht mehr Ruhegehalt, als wenn du seit Anfang an verbeamtet wärst.
    Das ist ein interessanter Aspekt, an den man denken muss, wenn man kurz vor der Pensionierung steht. Eventuell erhält man dieselbe Pension, wenn man ein oder zwei Jahre früher in den Ruhestand geht, weil die Kürzung durch die Rentenzahlung ausgeglichen wird ;)

    Das Diskutieren von Tatsachen ist eine "wunder"bare Sache.
    Dieser Beitrag kann Spuren von Ironie und Sarkasmus enthalten.

  • Vielen Dank für eure Antworten, das hat mir sehr geholfen. Dann bin ich gar nicht mal so schlecht gelaunt deswegen... Dann hat das Land halt Pech, dass es immer noch keine Planstelle für mich gab :P

  • Was passiert eigentlich wenn man innerhalb der 2 Jahre Aufschub nach dem Referendariat eine Verbeamtung auf Probe erhält?


    Liegt die Nachversicherung dann erstmal wieder auf Eis und die Zeit des Referendariats zählt wieder ganz normal zu der Berechnung des Ruhegehalts dazu?


    (Hab bisher echt nix verständliches darüber im Netz gefunden)

  • Was passiert eigentlich wenn man innerhalb der 2 Jahre Aufschub nach dem Referendariat eine Verbeamtung auf Probe erhält?

    Genau das. Ich war selber nach dem Ref. 1,5 Jahre arbeitslos, bis ich an einer anderen Schule untergekommen bin.


    Wenige Monate nach dem Ref. bekam ich ein Schreiben vom Landesamt für Besoldung und Versorgung mit der Frage, ob ich immer noch eine Stelle als Beamter anstrebe oder nicht. Als ich bestätigte, daß ich die Verbeamtung anstrebe, wurde mir eine Frist von 2 Jahren nach Beendigung des Refs. eingeräumt, um in eine Beamtenposition zu kommen. Ansonsten würden mein Referendariat nachversichert.

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