Nachversicherung in der Rentenversicherung

  • Hallo zusammen,


    vor ca. zwei Jahren endete mein Vorbereitungsdienst und ich arbeite seitdem als befristet angestellter Lehrer. Nun erreichte mich ein Schreiben des LBVs, in dem es um meine Nachversicherung in der gesetzl. RV geht, da jetzt 2 Jahre "Aufschub" abgelaufen seien. Ich verstehe das Ganze so:


    - Ref als Beamter auf Widerruf absolviert, 18 Monate keine RV + sonstige Abgaben gezahlt, leider keine Planstelle im Anschluss erhalten

    - Dienstherr muss das nun nachholen und trägt auch die Arbeitnehmerbeiträge (NRW)

    - letztendlich habe ich gerade keine andere Möglichkeit, als das so zuzulassen


    Gehe ich recht in der Annahme, dass ich - im Falle einer zukünftigen Verbeamtung - die 18 Monate Ref dann nicht auf meine Pensionsansprüche angerechnet bekomme?


    Viele Grüße und ein schönes Wochenende

    • Offizieller Beitrag

    So ist es.


    Hattest du aber vorher noch nie eingezahlt?

    Wenn du insgesamt unter 60 Monate bleibst, kannst du dir dann (5 Jahre Verbeamtung?) die Beiträge zurückholen.

  • Dies ist meines Wissens bundeslandabhängig. In NRW sind die Zeiten trotz Nachversicherung ruhegehaltsfähig.


    https://www.finanzverwaltung.n…t/document/ruhegehalt.pdf

    Zitat

    Anzurechnen sind Dienstzeiten in einem Beamtenverhältnis auf Widerruf, auf Probe, auf Lebenszeit, und auf Zeit bei einem öffentlich- rechtlichen Dienstherrn im Sinne des § 2 BeamtStG. Der Dienstzeit im Beamten-verhältnis gleichgestellt sind u. a. Dienstzeiten im Richterverhältnis, die Zeit des vorgeschriebenen Vorberei-tungsdiensts im öffentlich-rechtlichen Ausbildungsverhältnis.

    Auch die Zeit eines früheren (z.B. durch Ablegen der Laufbahnprüfung oder Entlassung auf Antrag beende-ten) Beamtenverhältnisses ist ruhegehaltfähig; das gilt auch dann, wenn hierfür Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung nachentrichtet wurden (Nachversicherung).

    Ausgeschlossen von der Anrechnung sind Zeiten, für die bei der Entlassung eine Abfindung gewährt wurde, es sei denn, die Abfindung wurde nach der erneuten Berufung in das Beamtenverhältnis zurückgezahlt.

  • So ist es.


    Hattest du aber vorher noch nie eingezahlt?

    Wenn du insgesamt unter 60 Monate bleibst, kannst du dir dann (5 Jahre Verbeamtung?) die Beiträge zurückholen.

    Das würde ich mir sehr gut überlegen, da man vllt. später doch einmal aus dem Beruf aussteigt und dann wieder "bei null" anfängt. Da man diese meines Wissens jederzeit noch auszahlen lassen kann, wenn man die 60 Monate unterschreitet, erscheint es mir sinnvoll, eine Beitragsrückerstattung nicht sobald wie möglich zu beantragen, sondern sich das Ganze gut zu überlegen.

  • In Berlin werden die gerade trotz Nachversicherung alle als Pensionsanspruch anerkannt, weil man eben das gar nicht hätte verhindern können.

    Da man diese meines Wissens jederzeit noch auszahlen lassen kann, wenn man die 60 Monate unterschreitet, erscheint es mir sinnvoll, eine Beitragsrückerstattung nicht sobald wie möglich zu beantragen, sondern sich das Ganze gut zu überlegen.

    Das kommt darauf an, ob West oder Ost, Ost geht gar nicht auszuzahlen.

  • In Berlin werden die gerade trotz Nachversicherung alle als Pensionsanspruch anerkannt, weil man eben das gar nicht hätte verhindern können.

    Berechnen sie tatsächlich schon die Pensionsansprüche im Zuge der (neuen) Verbeamtung?

  • Ja, damit vorher klar ist, ob es sich überhaupt rentiert, denn es ist eben nicht so eindeutig, dass es dies für alle tut, wie hier einige tun.

    Wird denn pauschal davon ausgegangen, dass nachgezahlt wurde?

  • Wird denn pauschal davon ausgegangen, dass nachgezahlt wurde?

    Ja, anders ging es doch gar nicht, denn das wird nach zwei Jahren ja automatisch so gemacht. Da aber nun schon über 10 Jahre ja nicht mehr verbeamtet wurde, sind ja davon eigentlich alle (bis auf den vorletzten Jahrgang, den letzten haben sie gleich verbeamtet) betroffen.

  • Ja, anders ging es doch gar nicht, denn das wird nach zwei Jahren ja automatisch so gemacht. Da aber nun schon über 10 Jahre ja nicht mehr verbeamtet wurde, sind ja davon eigentlich alle (bis auf den vorletzten Jahrgang, den letzten haben sie gleich verbeamtet) betroffen.

    Gilt das auch für die, die den Vorbereitungsdienst in einem anderen Bundesland gemacht hatten? Müsste ja eigentlich, zumindest wenn sie schon länger als 2 Jahre in Berlin sind.

  • Gehe ich von aus, dass da nicht unterschieden wird.

    Ich frage deshalb nach, weil ich nicht so ganz verstehe, warum, trotz der hohen Anzahl an Anträgen, die Verfahren so lange dauern. Eine Prüfung der Pensionsansprüche hätte ein Grund sein können, aber das scheint es ja nicht zu sein...

  • Eine Prüfung der Pensionsansprüche hätte ein Grund sein können, aber das scheint es ja nicht zu sein...

    Doch, genau das kann es sein, denn wie die letzten 5 oder 6 oder 8 Jahre gearbeitet wurde ist ja nicht überall gleich, es wird ja wohl Teilzeit da auch mit eingerechnet und jedes Kind verlängert um ein Jahr usw.- Genau wie das, was viel schwerwiegender ist, welche Berufserfahrung eben angerechnet wird (dabei ist dann aber Teilzeit nicht interessant, wohl aber auch Beschäftigungen vor dem Ref usw.)


    Außerdem werden ja erstmal die die jetzt 52 werden vorgezogen, das wurde ja bereits vorher mitgeteilt.


    Und dann müssen sie ja auch noch klären, ob auf Probe oder Lebenszeit gleich verbeamtet wird (weil schon eine Beurteilung vorliegt usw.)


    Mal davon abgesehen, dass in Berlin bei den Personalstellen alles lange dauert, der Streik z.B. wird immer erst auf dem letzten Drücker abgerechnet (wenn denn überhaupt, die Bearbeitung aus dem Streik von vor dem letzten Tarifabschluss ist bei mir immer noch nicht abgeschlossen).

  • In meiner Vorstellung erfolgt sowas im Prinzip automatisch und effizient via EDV...naja, hoffe aber zumindest, dass die Personalstelle die Daten digital abrufen kann und die Sachbearbeiter nicht in Bergen von Papier sitzen.

  • Rechne mit dem zweiten, wo sollten sie das denn alles her haben? Sie haben es doch alles zurückgeschickt also sie festgestellt haben, dass es für Angestellte nicht nachträglich angerechnet werden darf. Und als PKB hatte ich zwar die selbe Personalnummer, wie im Angestelltenverhältnis, aber die Akte wollten sie nicht aus dem Archiv holen, ich sollte alles neu ausfüllen, also würden sämtliche Verträge fehlen.

    Im Ref hatte ich sogar eine andere Personalnummer (und musste natürlich auch alles neu ausfüllen).


    Das das Einzelfallentscheidungen sind kann da auch nichts automatisch erfolgen.

  • Ist denn die Anrechnung für Beamte nicht strenger als für Angestellte? Da kommt doch allenfalls an Betracht, dass nicht mehr alles anerkannt wird, was bisher für die Erfahrungsstufe zählte. Und die PKB Jahre dürften sich doch in der Erfahrungsstufe bereits niederschlagen, oder?

  • Ist denn die Anrechnung für Beamte nicht strenger als für Angestellte?

    Nein, andersrum, bei Beamten ist das mit den förderlichen Zeiten scheinbar viel einfacher als bei Angestellten.

    Und die PKB Jahre dürften sich doch in der Erfahrungsstufe bereits niederschlagen, oder?

    Leider überhaupt nicht, weil das bei der Einstellung hätte gemacht werden müssen und durch vorweggewährung der Erfahrungsstufe 5 alle bei 1 eingestuft wurden, außerdem ist ja bei der Umgruppierung in E13 von E11 auch wieder einiges an Erfahrungsstufen verloren gegangen, das darf ja im Beamtenverhältnis nicht sein.

  • Nein, andersrum, bei Beamten ist das mit den förderlichen Zeiten scheinbar viel einfacher als bei Angestellten.

    wieder was gelernt... Was wird da so anerkannt außer tatsächliche Zeiten als Lehrkraft?


    Das mit der Prüfung von anrechenbaren Zeiten wurde dann aber durchaus unterschiedlich gehandhabt. Ich kam aus einem anderen Bundesland, da wurden die vorangegangenen Vertretungsverträge geprüft und mir mitgeteilt, dass diese als Erfahrungszeit anerkannt würden. Die Höherstufung gab es ja trotzdem, aber so erreichte man die Stufe 5 dann natürlich auch "richtig" schneller.


    Umgruppierung? Das betraf seinerzeit die Grundschullehrkräfte, richtig!? War das auch so langfristig angelegte wie jetzt die Verbeamtung?

  • Was wird da so anerkannt außer tatsächliche Zeiten als Lehrkraft?

    Genau die werden vor allem anerkannt, egal bei welchem AG z.B. bei Angestellten nur, wenn sie eine bestimmte Länge und kaum Unterbrechungen haben usw.

    Ich kam aus einem anderen Bundesland, da wurden die vorangegangenen Vertretungsverträge geprüft und mir mitgeteilt, dass diese als Erfahrungszeit anerkannt würden. Die Höherstufung gab es ja trotzdem, aber so erreichte man die Stufe 5 dann natürlich auch "richtig" schneller.

    Ich vermute, du kamst erst als es schon Stufe 6 gab. Da wurde es bei allen Neueinstellungen dann gemacht, daher wollten sie ja auch die Unterlagen aller anderen nachgereicht haben, um dann nach 1,5 Jahren Prüfung mitzuteilen, dass man das nachträglich doch nicht mehr anerkennen darf.

    Das betraf seinerzeit die Grundschullehrkräfte, richtig!?

    Wie langfristig, wir wurden zum 1.8. von E11 auf E13 eingestuft, allerdings hatte ich dann eben nicht mehr Erfahrungsstufe 3 wie vorher, sondern 2, meine ich oder sogar 1, müsste ich nachschauen.

  • So langsam dämmert mir, warum die Verfahren so lange dauern. Das bedeutet ja, dass ,die Älteren' auch massig Unterlagen einreichen müssen, die eigentlich schonmal vorlagen?


    Langfristig in dem Sinne, dass diese Höherstufung auch mehrere Jahre in der Umsetzung brauchte.

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