Pension nach Kündigung

  • Bisher dachte ich immer, und meine es auch schon hier irgendwo gelesen zu haben, dass sämtliche Pensionsansprüche nach einer Kündigung erlöschen. Nun habe ich ein bissel im Netz herumgelesen und wenn ich es richtig verstanden habe, dann stimmt das gar nicht. Vielmehr kommt es mal wieder auf das Bundesland an. Wenn man Glück hat, gehört man zu einem der Bundesländer, in denen es das Altersgeld gibt.

    Das bedeutet, dass die bisher erwirtschafteten Pensionsansprüche auf diesem Stand eingefroren werden, bis man das Pensionsalter erreicht hat (66 oder 67). Dann erhält man diese abzüglich 15 %. Das ist glaube ich in 7 Bundesländern der Fall (Bawü gehört z.B. dazu, BY nicht).

    Wie es in den anderen Bundesländern geregelt ist, in denen es das Altersgeld nicht gibt, habe ich nicht so genau verfolgt, weil es mich nicht betrifft, aber die kommen auf jeden Fall schlechter weg. Stimmen diese Informationen so?

    • Offizieller Beitrag

    es ist auch mein Kenntnisstand. Man wird zb in NRW (wo es kein Altersgeld und vermutlich bis zu meiner möglichen Bitte um Entlassung aus dem Dienst nicht geben wird) in die gesetzliche Rentenversicherung nachversichert.

    Isabell Probst zum Altersgeld: https://isabellprobst.de/2021/…ehrer-kuendigung-beamter/


    und hier zur Nachversicherung: https://isabellprobst.de/2018/…ehrer-kuendigung-beamter/

  • Interessant wäre natürlich zu wissen, wie einem dieses Altersgeld ausgezahlt wird, also ob 71% wie bei Beamten oder 50% wie bei Angestellten...Circa-Werte, hab die genauen Zahlen nicht im Kopf.

  • Interessant wäre natürlich zu wissen, wie einem dieses Altersgeld ausgezahlt wird, also ob 71% wie bei Beamten oder 50% wie bei Angestellten...Circa-Werte, hab die genauen Zahlen nicht im Kopf.

    Ganz einfach: 1,7935 v.H. pro Jahr im Dienst.

    Dann gibt es ein Abschlag je nach Bundesland ... beim Bund 15% bei < 12 Dienstjahre, sonst 5%.

    Mir ist bekannt, dass es kaum Lehrer gibt, die beim Bunde beschäftigt sind, es geht nur um das Prinzip.


    71% oder 50% spielen keine Rolle.


    Bei 25 Dienstjahre = 44,8375%.

    5% Abschlag = 42,5956%


    Also man hätte 42% des letzten Gehalts als Pension.

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