Ich wusste nicht, dass es die Deep Space Nine gibt. OK, dann habe ich was für demnächst. Die Enterprise-D von BlueBricks war ziemlich cool.
Beiträge von BlackandGold
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Ich finde den Thread äußerst spannend. Gibt es zu der scheinbar an diversen Seminaren vermittelten Pflicht, alle Wege vorab abgegangen bzw. Aktivitäten vorab getestet zu haben, eine rechtliche Grundlage (ich frage konkret für NRW)? Davon habe ich noch nie gehört. In den Richtlinien für Schulfahrten steht nur dieser - für den vorliegenden Fall wohl relevante - Passus:
Dass ich aber "normale" Wegstrecken vorher abzugehen habe, ist für mich aus keiner der Vorschriften ersichtlich. Einem City-Trip nach Berlin ohne vorherige Begehung sollte nach meinem Verständnis nichts im Wege stehen.
Darf ich die erweiterte Frage stellen: Ist es rechtlich möglich, diese Verantwortung an Externe weiterzugeben? Meine Schüler haben eine Surftour in Holland vorgeschlagen, aber weder ich noch der Kollege sind (aktive) Rettungsschwimmer.
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[Urlaub zur Vorbereitung einer Klassenfahrt]
OT: Darf ich fragen, wie Du das Deinem Finanzbeamten verkaufst? Unsere Frau H. würde lauthals lachen, würden wir den Berlin-Trip in den Sommerferien steuerlich abzusetzen versuchen. Die Dame stellt sich allerdings schon bei Fortbildungen quer ("Sie haben doch studiert, reicht das nicht zur Ausübung ihres Berufs??").
Ich finde ja grundsätzlich "Steuerlich absetzbar" völlig unzureichend dafür, meinem Dienstherrn eine Menge Geld zu schenken. Aber bei solchen Finanzbeamten werde ich ja ärgerlich. "Nein, das reicht bei mir nicht und offenbar bräuchten sie zu dem Thema ja auch ne Fortbildung" würde mir da schon auf der Zunge liegen.
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Das sind Zustände, die eine Frechheit sind. Als (inzwischen) lebenszeitverbeamteter Kollege soll mir mal einer erzählen, ob ich einen Praktikanten ins Lehrerzimmer mitnehme oder nicht... Und natürlich setzt der sich dann an einen Platz. Bah.
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Ich komme aus NRW. Bei uns mussten wir uns selbst um Praktikumsplätze kümmern. Das Praktikum mussten wir am Anfang des Bachelors für 4 Wochen ohne Begleitung o.ä. absolvieren. Also man war in einem Begleitseminar, aber das war eher ein Text-lesen-Fragen-beantworten-per-Mail-senden-Seminar, wenn ihr versteht was ich meine. Die Seminarleitung hat also praktisch nichts gemacht außer die Hausaufgaben zu kontrollieren und am Ende das Portfolio. Sie war also nicht wirklich eine Ansprechperson, da ich sie nie gesehen habe, da wie gesagt damals alles über Mail und Moodle (Onlineplatform) ablief.
Aber das sollte trotzdem nicht so wie bei dir beschrieben laufen. Da ist massiv was falsch gelaufen.
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Noch ein Nachtrag zur Sache:
Der Amtsarzt darf ohne Einwilligung gar keine Daten an jemanden übermitteln. Ich habe keine Ahnung, was wirklich passiert, wenn man diese Einwilligung verweigert, aber das kann man ja im Hinterkopf behalten. (Ich habe damals meinen Amtsarzt gefragt und der wusste auch nicht, was die Schulleitung bzw. Bezirksregierung dann macht.)
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Ich hatte einen BMI von >35 (knapp) und leicht erhöhten Blutdruck. Keine größeren Kommentare vom Amtsarzt vor 3 Jahren.
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Das müsste in der ADO vom Grundsatz her geregelt sein. Was die Polizei und Anzeigen angeht, so kannst Du Delikte gegen Dich jederzeit anzeigen. Was Delikte in der Schule angeht, so denke ich, dass das nach § 59 SchulG sowie insbesondere nach § 20ff. ADO - hier vor allem § 29 in Verbindung mit BASS 18-03 Nr. 1 - in den Hoheitsbereich der Schulleitung fällt.
Interessant, danke.
Aus der BASS ergibt sich aber auch relativ genau, wann die Schulleitung die Polizei informieren muss:
"ob wegen der Schwere der Tat eine Benachrichtigung der Polizei oder der Staatsanwaltschaft erforderlich ist. Dies ist regelmäßig der Fall bei
– gefährlichen Körperverletzungen,
– Einbruchsdiebstählen,
– Verstößen gegen das Waffengesetz,
– Verstößen gegen das Betäubungsmittelgesetz
– gefährlichen Eingriffen in den Straßenverkehr,
– erheblichen Fällen von Bedrohung, Sachbeschädigung oder Nötigungsowie
– politisch motivierten Straftaten." -
Du setzt dich nicht nicht über die SL hinweg, wenn du die Delinquenten bei der Polizei anzeigst. Thema wäre in etwa: Morddrohung & schwere Körperverletzung
Und ja, ich würde es sofort anzeigen, allein schon, weil ich mir nicht eine Strafvereitelung im Amt vorwerfen lassen will. Sowas ist nichts für eine Klassenkonferenz, sowas ist Thema für die Staatsanwaltschaft und den Jugendrichter, zumal davon auszugehen ist, daß die Schüler in der 8. Klasse das 14. Lebensjahr bereits erreicht haben und damit strafmündig sind.
Ich grabe das nochmal aus: Gibt es rechtliche Grundlagen (für NRW), wie sich der Dienstweg auf eventuelle Kommunikation mit der Polizei auswirkt? Darf die Schulleitung überhaupt untersagen, die Polizei zu rufen oder eine Anzeige zu stellen?
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Ich mußte halt an meine Knochenmarkspende vor einigen Jahren zurückdenken. Da habe ich mich als Spender eigentlich nur noch als Fußabtreter gefühlt. „Halten sie sich für die Spende für die nächsten 6-9 Monate bereit… Näheres dürfen wir ihnen aufgrund des Datenschutzes nicht sagen.“
Damals habe ich am Ende auch auf dieses „Bereithalten“ gesch****, schließlich habe ich auch noch ein eigenes Leben, und dann war ich halt in Neuseeland, als es ernst wurde.
Habe ich arge Schwierigkeiten mit. Ein Freund von mir ist im ersten Coronajahr an Leukämie verstorben, nachdem Spender Nr. 2 und 3 beide aus verschiedenen Gründen nicht mehr verfügbar waren (Spender Nr. 1 wurde abgestoßen).
Ich verstehe, dass das Bereithalten doof ist, aber leider ist das manchmal so ungenau. -
Keep calm! Auch bei Gericht arbeiten Menschen. Einen Urlaub kann man voranmelden, so dass man für einen evtl.neuen Prozess ausgeplant wird. Lediglich bei laufenden Verfahren ist das komplizierter und im ungünstigsten Fall entstehen dann diese Kosten, das kratzt aber bei Gericht genauso wenig, als wenn Zeugen aus Timbuktu eingeflogen werden. Wenn es der Wahrheitsfindung entstehen hält diese Kosten🤷
BTW, ich habe bereits Fahrtkosten von 100€ in Rechnung gestellt, weil ich auf einer Veranstaltung war und man mich während dieser als Schöffe lud.
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Ich möchte übrigens anmerken, dass Unterrichtsstunden in Vertretung bei uns bezahlt werden. Zumindestens bekam ich eine überraschende Info für 5 U-Stunden, die ich über mein Deputat haben sollte, die für lockere gut 30 € mir versilbert wurden.
Und solange ich die wirklich lächerlichen AUs mancher SuS akzeptieren soll, sind mir die Kolleg:innen egal. Die SuS sind nämlich so "klug", dass sie mir manchmal die Diagnosen mitgeben und man kann anhand der Diagnose sehr gut feststellen, ob da ein/e Mediziner:in nur Geld von der Krankenkasse wollte.
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Ich habe es so verstanden, dass du sagst, ich hätte keine Berufserfahrung (in der Vergangenheit). Oder auf wen bezog sich das sonst?
Ich hatte es so verstanden, dass er sagt, dass man die Berufserfahrung niemanden ansehen kann.
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Oh je, das tut mir leid für dich.. Ich finde ehrlich gesagt die Kommunikationspraxis der Gerichte auch etwas unglücklich, so etwas nicht schon bei der Ladung für den 1. Tag des Prozesses mitzuteilen, sondern damit so um die Ecke zu kommen..
Sofern der Prozess geplant wird vom Vorsitzenden, sollte man das eigentlich mit der Einladung bekommen. Ich habe das bisher fast immer korrekt bekommen.
Das eine Mal nur 12 von 18 Tagen, die übrigen ergaben sich dann in der Verhandlung, die sich aber eh über ein halbes Jahr hinstreckte.
Das zweite Mal aktuell, weil der Verteidiger das verlangt/erfordert mit seiner Art der Verteidigungsführung.
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Aus einem Recht (wie der Verschwiegenheit über eine Krankmeldung) etwas Negatives zu interpretieren, ist unangemessen.
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Ich hatte im Referendariat einen Kollegen, der an seiner alten Schule war. Der hat den Rollenwechsel nie so richtig hinbekommen und war dort wohl mehr aus Angst vor neuen Dingen. Ob sein nicht erlangtes 2. Staatsexamen damit zusammen hängt, ist mir jedoch unbekannt, es lässt mich nur vorsichtig an die Sache herangehen.
Grundsätzlich ist der Rollenwechsel sowieso nicht ganz einfach, daher sei vorsichtig.
Auf der anderen Seite würde ich mich freuen, wenn der Abiturient, den ich jetzt entlasse, tatsächlich erfolgreich mein Fach studiert und in ein paar Jahren als potentieller Kollege da stände. Das habe ich ihm auch gesagt. Aber es ist halt was Anderes, denn ich habe ihn erst mit 18/19 zu Beginn des Berufsgymnasiums bei uns kennengelernt.
Ob ich bei einem Kollegen wissen möchte, welche Kapriolen der in der 8. Klasse gemacht hat? Eher nein.
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Ich fühle mich seit mehren Monaten schikaniert, ausgegrenzt, zeitlich massiv eingeschränkt.
Ich bin es leid mich den Vorschriften weiter beugen zu müssen.
Bin ich die Einzige, die so denkt?
Das Merkmal einer freien Gesellschaft ist nicht, dass jede Entscheidung abgefedert wird, sondern dass du trotz deiner Haltung weiter deinen Beruf ausüben kannst, nur halt mit kleineren Einschränkungen.
Wenn dich das schon so stört, dass dich die Vorschriften so sehr einschränken, dann denke mal darüber nach, wie sehr du durch dein bloßes unterrichtliches Handeln deine dir anvertrauten Schüler:innen einschränkst.
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Dasselbe gilt für Einkäufe und Quarantäne. Viele Bekannte sind trotz Corona zum Supermarkt gefahren, einige haben sich sogar noch nicht einmal nach einem positiven Selbsttest öffentlich testen lassen. Nur, um nicht in Quarantäne zu gelangen.
Für die allermeisten Bekannten war das ein leichter Schnupfen, nur wenige haben mit Fieber 2 Tage im Bett gelegen.
Deine Bekannten gehören bestraft.
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Der Krieg Russlands ist ein Krieg gegen die westlichen Werte. Dafür muss man keine ausführlichen Kommentare in deutschen Tageszeitungen lesen, sondern man kann einfach mal zuhören, wenn Putin redet.
Oder, wenn man es ungefilterter und direkter haben will, schaut man sich an, was der oberste Kirchenmann in Moskau verkündet. Habe gerade die Primärquelle nicht in übersetzter Version gefunden, aber hier eine (seriöse) Sekundärquelle dazu: https://www.vaticannews.va/de/welt/news/2…ne-politik.html
In meinen religiösen Netzwerken ist selbst bei den sonst so Konservativen das Entsetzen groß. Bis auf einen kleinen Teil von Menschen, die Gleichberechtigung u.ä. eh ablehnen, die feiern die Russen aber eh.
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