Würde ich normalerweise auch so machen. Bei Zwangsabordnung nicht.
Genau so!
Ich habe meine Wohnung so gewählt, dass ich meine Schule mit dem ÖPNV gut erreichen kann. Wenn nun eine Zwangsabordnung in die andere Richtung kommt oder weiter entfernt, dann kann ich das mit dem ÖPNV vielleicht nur noch bedingt gut erreichen.
Zwang zum Auto kann es nicht geben, auf welcher Grundlage?
Ist die Frage wie flexibel die aufnehmende Schule ist (zum Beispiel nicht zur 1. Stunde kommen müssen).
Bei uns aktuell noch nicht so Thema, aber es nimmt zu, da wir in einzelnen Fächern Überhang haben und die Schülerzahlen sich sehr unterschiedlich entwickeln.