Beiträge von Kiggie

    Und auch bei aufgehobener Präsenzpflicht gilt das leider nur für Schüler in der Regel (es sei denn, es bleiben alle im Distanzlernen).

    Wenn die Klassenräume dadurch aber leerer sind, ist auch der Lehrer besser geschützt.

    Nur die Sache mit der Technik ...

    Naja ich bin gespannt, wie es läuft ab morgen und ob alle Schüler auftauchen / sich an die Vorgaben halten.

    Wie ist das eigentlich mit der Präsenzpflicht? Müssen SuS und KuK morgen in die Schule? In der Stadt liegt die Inzidenz bei über 100.

    Düren wollte gerne die Präsenzpflicht aussetzen wegen Inzidenz von über 200. Land hat gesagt - nö, alle müssen in die Schule.

    Externer Inhalt twitter.com
    Inhalte von externen Seiten werden ohne deine Zustimmung nicht automatisch geladen und angezeigt.
    Durch die Aktivierung der externen Inhalte erklärst du dich damit einverstanden, dass personenbezogene Daten an Drittplattformen übermittelt werden. Mehr Informationen dazu haben wir in unserer Datenschutzerklärung zur Verfügung gestellt.

    Der Inhalt kann nicht angezeigt werden, da er nicht mehr verfügbar ist.

    Ohne Bundeslandangabe kann Dir da ansonsten niemand etwas sagen.

    Steht im Titel.


    (und guck Dir zur Vorbereitung Deine Ausbildungsverordnung an)

    die hatte ich ja extra schon verlinkt.

    Hier noch einmal: https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_bes_text?anw_nr=2&gld_nr=2&ugl_nr=223&bes_id=17404&menu=1&sg=0&aufgehoben=N&keyword=ovp#det0#det0

    §11 "In den beiden Fächern finden, auch im Rahmen des selbstständigen Unterrichts, in der Regel insgesamt zehn Unterrichtsbesuche statt, zu denen die Lehramtsanwärterin oder der Lehramtsanwärter eine kurzgefasste Planung vorzulegen hat."

    Ich hatte 9 Besuche, war bei uns am Seminar üblich, dass man einen lassen konnte, sofern es passte von den Noten her. Das entscheidet aber das Seminar. Da würde ich definitiv Gespräche führen.

    In NRW ist mittlerweile ja auch Coaching ein großes Thema, da würde das auch gut reinpassen. Ansprechpartner wäre für mich erst einmal die Kernseminarleitung, da diese nicht an der Beurteilung beteiligt ist und eben auch fürs Coaching verantwortlich.

    Ich war morgens in der Schule und hatte schon so das Gefühl. In einem Fachbereich, die noch nicht so in unserem LMS-System unterwegs waren. Habe mir die Mailadressen von allen Klassensprechern geben lassen und damit dann Anfang der nächsten Woche alle Schüler nach und nach erreicht. War nicht meine Aufgabe, aber entweder alle zu faul sich zu kümmern, oder keiner hat es kommen sehen ...

    Leider an dem Nachmittag noch ein Gespräch mit der Polizei und Absage einer Veranstaltung, war völlig richtig, aber auf die hatte ich mich sehr gefreut und viel Zeit rein investiert (Ehrenamt)

    Nur was passiert mit mir/ Referendar, wenn er nicht zur UPP zugelassen wird?

    Verlängerung. Diese erfolgt automatisch, bei Krankheit kann auch verlängert werden. Steht was in der OVP?

    Auf die Schnelle steht auf jeden Fall was in §7

    https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_bes…N&det_id=473050

    (3) Der Vorbereitungsdienst kann auf Antrag aus besonderen Gründen in der Regel um bis zu sechs Monate verlängert werden. Besondere Gründe sind insbesondere Beurlaubung, Krankheit oder Schwangerschaft, soweit Ausfallzeiten mit einer Gesamtdauer von mehr als sechs Wochen entstehen.

    Das klingt sehr hypothetisch.

    In NRW ist es mit Aufgabe der Fachleiter dafür zu sorgen, dass die UBs durchgeführt werden. (Es müssen übrigens nicht 10 sein)

    Die Fachleiter/bzw. das Seminar gibt ja dann auch die Vorbenotung des Seminars ab, die auf den Besuchen basiert. Wurden die nicht erfüllt, dann könnte ich mir vorstellen, dass das Seminar die Note nicht abgibt und somit keine Zulassung stattfindet.

    ich habe einen Master in Informatik

    Ein Wirtschaftsinformatikstudium (welches ich habe) ist eben kein Informatikstudium.

    Ja, aber er schreibt doch, dass er einen Master in Informatik hat? Damit wären doch die formalen Bedingungen erfüllt?

    Tja, so ganz sicher kann man sich da leider nicht sein.

    Sicher ist wohl nur, dass er einen Master hat

    Wenn eine Stellenausschreibung den Master zwingend fordert

    Wo findet man solch eine Stellenausschreibung?

    In der Regel ist das 2. Staatsexamen zwingend erforderlich, welches du eben nicht hast.

    Wege es zu erlangen, habe ich dir auch aufgezeigt, wie so viele hier.

    Nein, eigentlich auch nicht. ich gucke nach vorne: mich würde mehr interessieren, wie es sinnvoll weiter gehen kann - und die Pläne hören sich realistisch und sinnvoll an. Finde ich.

    Das finde ich auch wichtiger! Sage ich meinen Schülern auch immer. Ist doof gelaufen, aber wichtiger ist, was wir draus lernen und nun besser machen.


    RTL und die Brennpunktsendung ist bisher komplett an mir vorbei gegangen, muss ich sagen. ;)

    An mir auch. Glaube nicht, dass wir da enttäuscht drüber sein müssen.

    Unsere Schule wird ab dem 15.03 SuS im vollen Klassenverband unterrichten. Heißt dann je nach Größe zwischen 20-30 SuS. Also wie vor dem Lockdown und ohne weitere Konzepte. Ich bin begeistert.

    Bei uns kommen bis auf wenige Ausnahmen alle Klassen, aber geteilt.

    Ist mir trotzdem schon zu viel.

    Noch dazu bei 3 Wochen Berufsschulblöcken immer unfair für eine Gruppe.

    Außerdem sehe ich eine deutliche Mehrbelastung, bzw. geringeres Vorankommen, wenn doch dann vieles doppelt zurückgemeldet werden muss.

    Streaming ist keine Option.

    Aber gut, hauptsache man hat alle mal gesehen vor den Ferien ... (Für manche Klassen finde ich das enorm wichtig, aber nicht für alle!

    Was würde das bringen? Ein 1. Staatsexamen würde daraus auch nicht. Dafür ist zum einen ein weiteres Unterrichtsfach erforderlich, zum anderen fehlt EWS komplett.

    Du solltest dich fragen, was du willst.

    Momentan ist alles blöd.

    Aber so doof kann dein alter Job und das Gehalt nicht sein, wenn du nicht an Lösungen interessiert bist.

    Man kann auch mit 40 noch Lehramt studieren, wenn man das will. Dann verdienst du am Ende auch entsprechend der Besoldung.

    Oder eben anderes Bundesland und Ref dort machen, falls die Zulassung passt.

    Der Abstand zwischen A13 und E13 ist bereits erheblich. Dass mich eine Privatschule nicht verbeamten kann nehme ich niemanden übel, schließlich hat sie einfach keine Dienstherrnfähigkeit und mit 90% von E13 könnte ich leben.

    Du bist aber halt kein "vollwertiger" Lehrer. Dir fehlt das 2. Staatsexamen.

    Im Bereich Schule zählt nicht dein Abschluss (ein Dr. ist z. B. völlig wertlos) der Uni oder wie dringend du gebraucht wirst, sondern erst einmal nur das Staatsexamen.

    Weiß nicht, wie es in NRW ist, was da ohne 2. Staatsexamen bezahlt wird, aber E13 gibt es da mitnichten.

    So ist die Struktur. Das hat nicht (direkt) was mit Lohndumping zu tun.

    Verbeamtung ohne 2. Staatsexamen gibt es nicht, egal welche Schule.

    Du musst dich nun entscheiden, was dir wichtig ist.

    E10 kommt mir wenig vor für Sek II, aber E13 sehe ich da definitiv nicht.

Werbung